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Rechtsbegriffe
In dieser Kategorie werden einschlägige und schwerpunktmäßig nicht ausschließlich dem Inkassowesen zuordenbare Rechtsbegriffe abgebildet und erläutert.
AbmahnungCategory: Rechtsbegriffe Alle
Erklärung einer Partei des Vertrages oder einer unerlaubten Handlung, dass sie ein vertrags- oder rechtswidriges Verhalten der anderen Seite zukünftig nicht mehr hinnehmen will.
Die Funktion der Abmahnung besteht darin, den Anderen zu warnen, dass sein vertrags- oder rechtswidriges Verhalten im Wiederholungsfall Auswirkung auf den Bestand des Vertragsverhältnisses oder eines Schadensersatzanspruches auslösen kann. Diese Gefahr muss aus der Abmahnung deutlich hervorgehen.
Aus diesem Grund muss der gemachte Vorwurf tatsächlich zutreffend sein, ein vertrags- oder rechtswidriges Tun oder Unterlassen hinreichend bestimmt bezeichnet und konkret, also nachvollziehbar unter Nennung von Zeit, Ort und beteiligten Personen, in der Abmahnung genannt erfolgen.
Eine pauschal erteilte Abmahnung ist unwirksam. Eine Frist zur Erteilung einer Abmahnung besteht nicht, jedoch kann die von einem vertragswidrigen Verhalten betroffene Partei ihr Recht zur Abmahnung verwirken, wenn die andere Partei nach den Umständen des konkreten Falls davon ausgehen kann, dass eine Abmahnung nicht mehr erfolgen wird.
Als Abtretung versteht man, wenn eine Forderung durch Vertrag von einem ursprünglichen Gläubiger dieser Forderung auf einen anderen Gläubiger übertragen wird. Der Vertrag mit dem dies geschieht ist praktisch meistens ein Kaufvertrag in seiner speziellen Ausprägung eines sogenannten Rechtskaufes nach § 453 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)↗. Der Fachbegriff für die Abtretung lautet "Zession". Der ursprüngliche Gläubiger wird "Zedent" genannt, der neue Gläubiger wird "Zessionar" bezeichnet. Geregelt wird das Rechtsinstitut der Abtretung in den §§ 398 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)↗. Obwohl sich ein Austausch der Gläubiger im Rahmen der Abtretung ergibt, bleiben sowohl der Schuldner der Forderung als auch die Forderung selbst der Höhe und Begründung nach ohne Änderung. Eine Vertrags- oder Kundenbeziehung entsteht zwischen dem neuen Gläubiger und dem Schuldner der Forderung durch diese Abtretung der Forderung grundsätzlich nicht, da der neue Gläubiger lediglich das Recht erworben hat, die Forderung als eigene gegen den Schuldner geltend zu machen. Schuldner müssen sich hinsichtlich der, der Forderung zugrundliegenden Leistungsansprüche aus dem Vertrag mit dem alten Gläubiger weiterhin an diesen wenden, Einwendungen gegen die Forderung, welche gegen den alten Gläubiger rechtlich beachtlich wären, hat der neue Gläubiger hingegen gleichermaßen, wie dies beim alten Gläubiger der Fall wäre zu beachten.
Allgemeine GeschäftsbedingungenCategory: Rechtsbegriffe Alle
Allgemeine Geschäftsbedingungen oder auch AGB sind Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind und konkretisieren - sofern diese inhaltlich wirksam sind und auch wirksam in einen konkreten Vertrag einbezogen wurden - Verträge in zahlreichen Bereichen. Dies kann beispielsweise den Vertragsgegenstand, die Zahlungspflicht und vieles mehr umfassen.
Siehe dazu bitte --> "Schuldanerkenntnis"
AnfechtungCategory: Rechtsbegriffe Alle
Die Anfechtung ist eine rechtsgestaltende Erklärung, mit der ein Vertragspartner - sofern wirklich ein gesetzlicher Anfechtungsgrund vorliegen sollte und die Voraussetzungen für die Anfechtungserklärung formal eingehalten werden - den eigentlich ursprünglich wirksam geschlossenen Vertrag oder eine eigene Willenerklärung rückwirkend aus der Welt schafft. In Folge einer wirksam ausgeüberten Anfechtung wird ein Vertrag oder eine Willenerklärung dann so behandelt, als ob ein solcher / eine solche nie bestanden hätte ("ex tunc" Wirkung).
Der anfechtende muss dem Vertragspartner die im Vertrauen aus fen Vertrag entstandenen Aufwendungen und die durch die Anfechtung entstandenen Schäden erstatten.
Der Begriff "Anspruch" bezeichnet das Recht, von einem Anderen ein Tun, Dulden oder Unterlassen fordern zu können. Die Legaldefinition dieses Begriffes findet man in den Verjährungsregelungen in § 194 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ansprüche können sich aus Vertrag und aus Gesetz ergeben. Der Anspruchsinhaber wird auch "Gläubiger" bezeichnet, der Anspruchsgegener ist der "Schuldner".
AufrechnungCategory: Rechtsbegriffe Alle
Schulden sich wechselseitig zwei Parteien Leistungen, die Ihrem Wesen nach gleichartig sind (beispielsweise Geld), kann jede Partei seinen Teil der Forderung gegen einen entsprechend gleich hohen Teil der Gegenforderung der anderen Partei aufrechnen, sofern er die Leistung bereits fordern und die Gegenleistung auch bereits bewirken kann und kein sonstiges Hindernis vorliegt. Soweit die Aufrechnung wirksam erfolgt ist, erlischt dahingehend der Anspruch der Gegenseite. Es tritt dahingehend Erfüllung ein.
Für die Tätigkeit eines Inkassounternehmens ist stets ein Vertragsverhältnis, ein konkreter Auftrag seitens eines Auftraggebers erforderlich. Dabei handelt es sich um einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag↗. Das Inkassounternehmen ist dann der Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses. Aus der Perspektive des Inkassounternehmens spricht man in Hinsicht auf das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber von einem sogenannten "Innenverhältnis" der Parteien.
AugenscheinCategory: Rechtsbegriffe Alle
Der Begriff Augenschein bedeutet in der prozessualen Rechtssprache, dass man sich etwas quasi mit eigenen Augen ansieht. Es handelt sich dabei um einen Begriff aus dem Beweisrecht, wobei der Beweis durch Augenschein zu den sogenannten Strengbeweismitteln zählt.
Jursitische Dienstleister, zu denen auch Inkassounternehmen zählen, berechnen für die Erbringung Ihrer auftragsgemäßen Tätigkeit auch etwaige anfallende Auslagen. Solche sind als spezielle Auslagentatbestände im Gebührenrecht (RVG) in den Verzeichnisnummern 7000 der Anlage 1 zum RVG geregelt. Als Beispiele werden dort Auslagen für Geschäftsreisen oder Postentgelte, sowie zahlreiche weitere Tatbestände aufgeführt.
AuslegungCategory: Rechtsbegriffe Alle
Im Bürgerlichen Recht drücken sich die Parteien nicht immer im rechtlichen Sinne eindeutig oder vollständig korrekt aus. Deshalb müssen die Inhalte von Verträgen oder Willenserklärungen oftmals wegen dieser "Lücken" oder "Ungenauigkeiten" hinterfragt werden, wenn dahingehend unterschiedliche Auffassungen bei den Parteien erkennbar werden.
Dies erfolgt im Wege der Auslegung.
Es wird im Gesamtkontext anhand von meist 4 verschiedenen Betrachtungsweisen versucht zu ermitteln, wie eine Klausel oder Erklärung gemeint worden sein könnte, vgl. §§ 133, 157 BGB.
Die vier Auslegungsvarianten lauten dabei:
- Wortlaut
- Sinn
- Historie
- System
BedingungCategory: Rechtsbegriffe Alle
Im rechtsgeschäftlichen Verkehr werden oftmals aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelung sogenannte Bedingungen festgesetzt.
Manche davon verzögern eine Pflicht, manche lösen unmittelbar eine Pflicht aus.
Als Bedingung wird dabei ein tatsächliches oder rechtliches Ereignis gemeint, an das eine Folge geknüpft wird, vgl. §§ 158 ff. BGB.
BeklagterCategory: Rechtsbegriffe Alle
Der Beklagte oder auch die beklagte Partei ist im Zivilprozess diejenige, gegen die klageweise vor Gericht ein Anspruch versucht wird durchzusetzen.
Der Begriff der Beschwerde ist inhaltlich jeder Ausdruck von Unzufriedenheit oder jeder Antrag auf inhaltlich argumentative Korrektur eines Zustandes, der sich aus Sicht des Beschwerdeführers als inkorrekt darstellt.
BesitzCategory: Rechtsbegriffe Alle
Das Recht auf Besitz umschreibt das Recht oder die Fähigkeit, die tatsächliche Gewalt an einer, bzw. über eine Sache wirksam und rechtmäßig ausüben zu dürfen, vgl. § 854 BGB.
BestreitenCategory: Rechtsbegriffe Alle
Bestreiten nennt sich die Erklärung des Schuldners gegen einen gegen diesen gerichteten Anspruch eines Gläubigers. Dieser Begriff wird sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich verwendet, gesetzlich allerdings nur in der Zivilprozessordnung für gerichtliche Auseinandersetzungen geregelt, vgl. § 138 Absatz 3 ZPO↗.
BGBCategory: Rechtsbegriffe Alle
Die Abkürzung BGB steht für Bürgerliches Gesetzbuch. Es regelt die Rechtsbeziehungen privater Stellen untereinander.
CausaCategory: Rechtsbegriffe Alle
Der Begriff "causa" stammt in der Rechtssprache aus dem lateinischen und steht übersetzt für "Ursache". Im römischen Recht, auf welches unser heutiges Recht in Deutschland grob aufgebaut ist, stand diese Bezeichnung für den rechtsgeschäftlichen Grund einer Zuwendung.
Siehe dazu bitte --> "Rechtsgrund"
culpa in contrahendoCategory: Rechtsbegriffe Alle
Als culpa in contrahendo (stammt aus dem lateinischen) wird der Schaden bezeichnet, der einem Vertragspartner vor dem eigentlichen Vertragsschluss entstanden ist, bzw. entstehen kann. Diese Art von Schaden ist grundsätzlich möglich ab der ersten - sogar noch losen - Vertragsanbahnung zwischen Vertragsparteien und ist bis längstens zum konkreten Vertragsschluss möglich.
DauerschuldverhältnisCategory: Rechtsbegriffe Alle
Von einem Dauerschuldverhältnis spricht man, wenn ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien auf eine gewisse Dauer geschlossen wird und nicht auf eine einmalige Handlung begrenzt ist. Dazu zählen beispielsweise Abonnements, Mietverhältnisse, Finanzierungskäufe und vieles mehr.
DeliktCategory: Rechtsbegriffe Alle
Als Delikt (unerlaubte Handlungen) wird im Zivilrecht eine rechtswidrige und schuldhafte Schädigung der Rechte eines anderen bezeichnet. Neben dem Zivilrecht spricht auch das Strafrecht im Zusammenhang mit konkreten strafbaren Handlungen von Delikten. Dies resultiert aus oftmals zwischen diesen beiden Rechtsgebieten bestehenden gemeinsamen (historischen) Wurzeln zu inhaltlichen Umständen im Kontext des jeweiligen Rechtsgebietes.
DeliktsfähigkeitCategory: Rechtsbegriffe Alle
Die Deliktsfähigkeit nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch wird grundsätzlich für die Entstehung und Erstattungspflicht eines aus unerlaubter Handlung resultierenden Schadensersatzanspruches vorausgesetzt. Unter gewissen cognitiven Beeinträchtigungen oder aufgrund eines zu geringen Lebensalters kann die Deliktsfähigkeit - also die Möglichkeit eine andere Person für die Begehung eines Deliktes zur Haftung heranzuziehen - ausnahmsweise eingeschränkt oder ausgeschlossen sein, vgl. §§ 827 f. BGB.
Digitale ProdukteCategory: Rechtsbegriffe Alle
Schon im Jahr 2022 hat auch der deutsche Gesetzgeber erkannt, dass es bereits mehr als 20 Jahren das Internet zugänglich für private Haushalte gibt und dort auch in der Praxis bereits geraume Zeit fleißig Verträge abgeschlossen werden. Deshalb hat er spontan und zeitnah im Jahr 2022 besondere und bis dato neue Regelungen für Verbraucherverträge eingeführt und gleichzeitig den Begriff der digitalen Produkte in das Gesetz aufgenommen. Zu den digitalen Produkten zählen gemäß § 327 Absatz 1 BGB↗ einerseits die digitalen Inhalte und andererseits die digitalen Dienstleistungen.
DissensCategory: Rechtsbegriffe Alle
Von einem Dissens ist die Sprache, wenn wechselseitige Willenserklärungen durch welche eigentlich ein Vertrag zustande kommen soll, verschiedene - nicht übereinstimmende - Inhalte aufweisen. Bei einem offenen (also erkennbaren) Dissens kommt grundsätzlich kein Vertrag zustande, wohingegen bei einem verdeckten (also nicht gleich aber später erkennbaren) Dissens zunächst ein Vertrags zustande gekommen ist und muss zwischen den Parteien ab Kenntnis von dem Dissens durch Nachverhandlung oder Vertragsauslegung der entsprechenden Vertragsinhalte aus der Welt geschafft werden.
Liegt einem Gläubiger ein vollstreckbarer und rechtskräftiger gerichtlicher Titel gegen einen Schuldner in Bezug auf eine Forderung vor, so kann der Gläubiger aus diesem Titel die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben. Diese kann allerdings abweichend von der Person des Schuldners auch gegen sogenannte Drittschuldner betrieben werden. Dazu zählen alle Schuldner des eigentlichen Schuldners. Als Beispiel für einen Drittschuldner kommt der Arbeitgeber des Schuldners (hinsichtlich Gehaltspfändungen) oder das Kreditinstitut des Schuldners (Kontopfändung) neben vielen weiteren in Frage. Nachteil für Schuldner ist, dass diese Drittschuldner nunmehr von dem gegen den Schuldner bestehenden Titel Kenntnis erlangen, Vorteil für den Gläubiger ist, dass Drittschuldner oftmals liquider und motivierter zur Erfüllung von titulierten Ansprüchen sind.
DrohungCategory: Rechtsbegriffe Alle
Wird im deutschen Zivilrecht eine Person zur Abgabe einer Willenserklärung unter widerrechtlicher Drohung bestimmt, so kann die Person die widerrechtlich dahingehden bedroht wurde die eigene Willenserklärung wegen der Drohung anfechten, vgl. § 123 Absatz 1 BGB. Widerrechtlich ist eine Drohung, wenn diese gegen das Gesetz verstößt, also Inhalte enthält, die das Gesetz grundsätzlich als verwerflich oder falsch einstuft.
DSGVOCategory: Rechtsbegriffe Alle
Die Abkürzung DSGVO steht für Datenschurzgrundverordnung. Seit Mai 2018 ist diese durch die europäische Union zur Harmonisierung des Datenschutzes in der EU bestehende Richtlinie verbindlich - auch in Deutschland - in nationales Recht umgesetzt worden.
EigentumCategory: Rechtsbegriffe Alle
Das Recht auf Eigentum umschreibt das Recht oder die Fähigkeit, die rechtliche Gewalt an einer, bzw. über eine Sache wirksam und rechtmäßig ausüben zu dürfen, vgl. § 903 BGB.
Nach erfolgten Verhandlungen über einen Streitfall oder die Bedingungen der Lösung eines Problems kann es bestenfalls zu einer Einigung zwischen den Parteien gelangen.
Diese Einigung wird dann meist beweiserheblich dokumentiert und anschließend von den Parteien wie vereinbart umgesetzt, bzw. erfüllt.
Einigung zeichnen sich inhaltlich meist durch ein wechselseitiges Nachgeben aus.
EinigungsgebührCategory: Rechtsbegriffe Alle
Wird eine Einigung durch einen Rechtsdienstleister zugunsten einer von diesem vertretenen Partei ausgehandelt und dokumentiert, fällt aufgrund eines gesetzlichen Gebührentatbestandes eine Einigungsgebühr zu Gunsten des Rechtsdienstleisters aus dem RVG an.
Als Einspruch wird die Erklärung eines Schuldners im gerichtlichen Mahnverfahren gegenüber dem zentralen Mahngericht gegen einen zugestellten Vollstreckungsbescheid genannt, wenn der Schuldner sich inhaltlich gegen den Anspruch des Gläubigers vor Gericht verteidigen will.
Einsprüche können umfassend oder teilweise erhoben werden, es gilt eine gesetzliche Notfrist von 14 Tagen ab Zustellung des Vollstreckungsbescheides beim Schuldner.
Der Vollstreckungsbescheid ist ab Zustellung beim Schuldner vorläufig vollstreckbar.
Erfolgt ein Einspruch nicht innerhalb der gesetzlichen Notfrist, wird der Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner rechtskräftig.
Erfolgt der Einspruch dagegen innerhalb der gesetzlichen Notfrist fristgerecht, wird das gerichtliche Verfahren kraft Gesetz an das für die Hauptsache zuständige Gericht abgegeben und das streitigen Verfahren eingeleitet.
EinwohnermeldeauskunftCategory: Rechtsbegriffe Alle
Als die Einwohnermelderegisterauskunft bzw. die Meldeauskunft wird eine Datenübermittlung aufgrund einer Datenabfrage aus dem Einwohnermelderegister an private Dritte und andere nicht-öffentliche Stellen verstanden. Es gibt dabei verschiedene Auskunftarten mit unterschiedlicher Detailtiefe. Das Einwohnermelderegister hat – was die einfache Registerauskunft angeht – die Funktion eines öffentlichen Registers.
Elektronische FormCategory: Rechtsbegriffe Alle
Gesetzlich werden bestimmte Formen für bestimmte Handlungen vorgeschrieben. Eine davon ist die elektronische Form. Der Aussteller muss in der elektronischen Erklärung (beispielsweise per Email) seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Geregelt ist diese Form in § 126a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
EMACategory: Rechtsbegriffe Alle
EMA ist die Abkürzung für die Einwohnermeldeauskunft.
Siehe dazu bitte --> "Einwohnermeldeauskunft"
Erfüllung im Sinne des Gesetzes (BGB) tritt ein, wenn die geschuldete Leistung seitens eines Schuldners an den Gläubiger wirksam und vollständig bewirkt wurde, vgl. § 362 BGB. Mit wirksamer Erfüllung eines Anspruches entfällt dieser beim Gläubiger durch Erlöschen.
FahrlässigkeitCategory: Rechtsbegriffe Alle
Fahrlässigkeit bedeutet auch fahrlässiges Handeln. Sie zählt - wie der Vorsatz - zum sogenannten subjektiven Tatbestand einer Person bei Begehung einer Tat.
Fahrlässig handelt dabei, wer die im Verkehr grundsätzlich erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (vgl. § 276 II BGB).
Der zivilrechtliche Fahrlässigkeitsbegriff des BGB stellt dabei nicht auf die Person des Schuldners ab, sondern setzt einen gesetzlich objektiven Maßstab, der nach den Anforderungen im engeren Verkehrskreis der Beteiligten objektiv zu beurteilen ist. Fahrlässig handelt also derjenige, der die Sorgfalt außer Acht lässt, die von einem Angehörigen derselben Personengruppe in der jeweils konkreten Situation erwartet wird, bzw. erwartet werden kann.
Der Begriff der Fälligkeit beschreibt das zeitliche Moment, an welchem eine bestimmte - meist vertraglich geschuldete - Leistung verlangt werden kann. Bezogen auf Zahlungsansprüche (Forderungen) bedeutet Fälligkeit, den Zeitpunkt an welchem die Zahlung zu erfolgen hat. Die Grundregel lautet dabei, dass die Zahlung sofort verlangt werden kann, vgl. § 271 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)↗. Abweichendes gilt nur, wenn vertraglich oder aus anderen Umständen (beispielsweise Vorleistungspflicht der anderen Vertragspartei oder Zurückbehaltungsrecht kraft Gesetz) ein Zeitpunkt für die Zahlungspflicht durch die Parteien vereinbart wurde oder in der Rechnung des Forderungsgläubigers ein entgegenkommendes "Zahlungsziel" - also eine freiwillige weitere Frist für den Eingang der Zahlung angegeben wird. Überschreitet der Schuldner hinsichtlich der verpflichtet zu leistenden Zahlung der Forderung den Fälligkeitszeitpunkt, stellt sich die Forderung als "überfällig" dar.
FernabsatzCategory: Rechtsbegriffe Alle
Verträge können über viele sogenannte Vertriebswege abgeschlossen werden. Vom Vertriebsweg des Fernabsatzes spricht man dabei immer dann, wenn ein Unternehmer gegenüber einem Verbraucher einen Vertrags nutzt, bei dem es nicht zu einem direkten persönlichen Kontakt zwischen dne Parteien kommt. Das ist beispielsweise beim Versandhandeln im Rahmen von Katalogbestellungen oder bei Telefonverkäufen, sowie bei Verträgen über das Internet der Fall. Als Besonderheit eines auf diese Weise geschlossenen Vertrages ist, dass dem verbraucher ein gesetzlich geregeltes Widerrufsrecht aus Gründen des Verbraucherschutzes zusteht und für den Unternehmer bei solchen Verträgen eine Vielzahl an Informationspflichten zu erfüllen sind.
FirmaCategory: Rechtsbegriffe Alle
Der Begriff der Firma wird allgemein in der Gesellschaft für Unternehmen benutzt. Rechtlich wird dieser Begriff durch handelsrechtliche Bestimmungen als der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und die Unterschirft abgibt definiert, vgl. § 17 Absatz 1 HGB.
Siehe dazu bitte --> "Anspruch"
Wenn neben der eigentlichen Hauptforderung eine oder mehrere Nebenforderungen gegen eine Vertragspartei - oft auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten - entstanden sind, muss jede dieser Nebenforderungen nachvollziehbar und überprüfbar sein. Dazu schreibt der Gesetzgeber das Fertigen einer Forderungsaufstellung vor, die diese Zwecksetzung ermöglicht.
Fristen, formell-rechtlichCategory: Rechtsbegriffe Alle
Fristen sind formell-rechtlich in Forderungssachen in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt und lösen Rechtsfolgen und Handlungspflichten in Bezug auf die konkrete Forderungssache verbindlich prozessual aus, vgl. §§ 214 ff. ZPO.
Die Notfrist ist ein Beispiel für Folgen einer Überschreitung einer gerichtlichen Frist mit der Folge, eine gerichtliche Erklärung wegen Verspätung nicht mehr relevant ist und nicht mehr gerichtlich beachtet wird.
Fristen, materiell-rechtlichCategory: Rechtsbegriffe Alle
Fristen sind materiell-rechtlich in Forderungssachen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und lösen Rechtsfolgen und Handlungspflichten in Bezug auf die konkrete Forderungssache verbindlich aus, vgl. §§ 186 ff. BGB.
Verzug ist ein Beispiel für das Überschreiten einer Frist mit der Folge, dass verzugsbedingte Schäden von der Partei nunmehr zu erstatten sind, die sich in Verzug befindet.
Quasi so eine Art von Preisliste für staatliche Institutionen ist die sogenannte Gebührentabelle. Darin wird aufgeführt, für welche hoheitliche Handlung (Gebührentatbestand), welche Gebühren entstehen und zu zahlen sind. Dies ergibt sich aus gesetzlichen Vorschriften.
Soweit der Staat Gründe ausmacht, auch privaten Stellen Vorgaben zu machen, können Gebührentabellen auch für private Stellen bestehen. Im Inkasso besteht eine solche im RVG, für Gerichte im GKG.
GegenstandswertCategory: Rechtsbegriffe Alle
Der Gegenstandswert ist der Wert einer außergerichtlichen rechtlichen Verfolgung eines Anspruches.
Er dient dabei als gesetzliche Bemessungsgrundlage für gesetzliche Gebühren von Anwälten und Inkassounternehmen für die außergerichtliche Bearbeitung des Sachverhaltes.
Im Fall von Forderungsbeitreibungen im Bereich Inkasso, ist der Gegenstandswert der Höhe nach, der Wert der beizutreibenden Hauptforderung.
GerichtskostenCategory: Rechtsbegriffe Alle
Gerichtskosten sind die Kosten, die ein Gericht für die Durchführung einer gerichtlichen Handlung kraft Gesetz verlangt. Diese Kosten werden im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt. Die Gebühr für ein gerichtliches Mahnverfahren beträgt nach Anlage 1 zum GKG (Nr. 1100) 0,5 Gebühren - mindestens jedoch 36,00 EURO. Im streitigen Verfahren fallen stets nach Anlage 1 zum GKG (Nr. 1210) 3,0 Gebühren an, die aufgrund verschiedener Tatsbestände - je nach Prozessverhalten der Parteien - reduziert werden können.
GerichtsstandCategory: Rechtsbegriffe Alle
Als Gerichtsstand wird der Ort bezeichnet, an welchem eine Person verklagt werden kann. Die Zivilprozessordnung regelt dabei zahlreiche tatbestandlich mögliche Gerichtsstände und deren ebenfalls gesetzlich geregelte Voraussetzungen und legt dabei abschließend fest, wo eine Klageerhebung gegen eine Partei zulässig oder im Umkehrschluss unzulässig ist, vgl. §§ 12 ff. ZPO.
GerichtsvollzieherCategory: Rechtsbegriffe Alle
Der Gerichtsvollzieher ist ein staatliches Vollstreckungsorgan neben dem Vollstreckungsgericht und den Grundbuchamt. Mit einem Auftrag des Gläubigers nach Titulierung einer Forderung wird der Gerichtsvollzieher gegenüber dem Schuldner in dem beauftragten Umfang und Rahmen tätig.
Liegen auf einer Seite eines Vertrages mehr als eine Person als Vertragspartner vor, spricht man vom Vorliegen von Gesamtschuldnern. Dabei sind alle dieser Personen gleichermaßen - jeder für sich - dazu verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen.
Der Gläubiger einer vertraglichen Leistung kann sich an jede dieser Personen nach seiner eigenen Wahl und seinem eigenen Ermessen wenden um die aus dem Vertrag durch die Gesamtschuldner geschuldete Leistung bei einem Einzelnen dieser Gesamtschuldner einzufordern und durchzusetzen.
Der in Anspruch genommene Einzelne muss dann alles aus dem Vertrag geschuldete zunächst allein in voller Höhe leisten und kann sich seinerseits anschließend an die anderen Gesamtschuldner wenden um einen Ausgleich mit diesen im sogenannten Innenverhältnis der Gesamtschuldner zu erzielen.
GeschäftsbesorgungsvertragCategory: Rechtsbegriffe Alle
Siehe dazu bitte --> "Auftrag"
GeschäftsfähigkeitCategory: Rechtsbegriffe Alle
Als Geschäftsfähigkeit wird die Fähigkeit eigenständig rechtsgeschäftliche Handlungen wirksam vornehmen zu können bezeichnet. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Geschäftsfähigkeit in den §§ 104 ff. des Gesetzes.
Für die außergerichtliche Tätigkeit durch juristische Dienstleister entsteht kraft Gesetz (RVG) eine sogenannte Geschäftsgebühr. Diese richtet sich nach der Verzeichnisnummer 2300 der Anlage 1 zum RVG und beträgt für Inkassodienstleistungen - je nach den Umständen des Einzelfallels im Sinne von § 14 Absatz 1 RVG - im Mindestfaktor eine Höhe von 0,5 und im Höchstfaktor eine Höhe von 1,3 Gebühren.
GeschäftsräumeCategory: Rechtsbegriffe Alle
Geschäftsräume sind alle Räume, die in einem Zusammenhang mit den geschäftlichen Aktivitäten eines Unternehmens stehen und in denen üblicherweise Verträge abgeschlossen werden können.
GeschäftswilleCategory: Rechtsbegriffe Alle
Als Geschäftswille wird eine Willenserklärung bezeichnet, mit welcher der Erklärende eine bestimmte rechtliche Folge herbeiführen möchte.
GewahrsamCategory: Rechtsbegriffe Alle
Unter Gewahrsam versteht man die tatsächliche und vom Willen getragene Herrschaft über eine Sache, deren Reichweite sich nach der Verkehrsanschauung bestimmt.
Es müssen daher 3 Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:
- Herrschaftsverhältnis,
- Herrschaftswille und
- Herrschaft nach Verlehrsanschauung.
Ein Gläubiger ist eine Partei, die sich eines "Anspruches" gegenüber einem "Schuldner" rühmt. Jede Person, die der Meinung ist, einen Anspruch gegen eine andere Person zu haben, wird als Gläubiger dieses Anspruches bezeichnet.
GrundbuchamtCategory: Rechtsbegriffe Alle
Das Grundbuchamt ist meist Abteilung eines regionalen Amtsgerichtes und regelt Eintragungen von Vermögensverhältnissen und Belastung dieser für das Einzugsgebiet im Grundbuch.
Es ist staatliches Vollstreckungsorgan neben dem Gerichtsvollzieher und dem Vollstreckungsgericht.
HaftungCategory: Rechtsbegriffe Alle
Der Begriff Haftung findet Anwendung, wenn eine Partei aus Vertrag oder Gesetz ein Verschulden trifft und diese Partei rechtlich für dieses Verschulden gegenüber anderen einzustehen hat. Für Ansprüche auf Haftung muss eine entsprechende Anspruchgrundlage den Voraussetzungen nach bestehen und es dürfen überdies keine haftungsausschließenden Argumente bestehen. Es gibt auch Haftungsgründe, die nicht einmal ein zurechenbares Verschulden voraussetzen (Gefährdungshaftung).
HandelsregisterCategory: Rechtsbegriffe Alle
Das Handelsregister ist ein öffentliches, staatlich geführtes Register, in welchem jeder kostenlos zahlreiche Daten zu Unternehmen in Deutschland einsehen kann.
Es dient der Information, ob es das Unternehmen einerseits überhaupt gibt und andererseits, zahlreiche auf das Unternehmen bezogene Informationen.
In einem Vertragsverhältnis liegt regelmäßig eine Leistungspflicht bei jeder der Vertragsparteien gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei vor. Diese stellt vertraglich gesehen die Hauptforderung einer Vertragspartei gegen die jeweils andere dar.
In jedem Vertragsverhältnis bestehen daneben auch mehrere Nebenpflichten, die je nach den Umständen entweder auch Hauptforderung oder Nebenforderung sein können. Beispiel dazu wäre unter anderem die vertragliche Treuepflicht oder die gegenseitige Rücksichtnahmepflicht.
HausrechtCategory: Rechtsbegriffe Alle
Das Hausrecht ist das an einem Grundstück oder einer sonstigen Immobilie bestehende Recht einer dahingehend berechtigten Person, gegenüber anderen den Zutritt entweder gestatten oder verweigern zu dürfen.
Aufgrund dieses Rechtes dürfen Sie beispielsweise das Begehren eines Zutritts durch Inkassomitarbeiter im Rahmen eines Hausbesuches verweigern.
HaustürgeschäftCategory: Rechtsbegriffe Alle
Als ein sogenanntes Haustürgeschäft im Sinne des BGB wird bezeichnet, wenn ein entgeltlicher Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer beispielsweise außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens geschlossen wird. Das kann exemplarisch in der Privatwohnung des Verbrauchers, an seinem Arbeitsplatz, aber auch bei Freizeitveranstaltungen, die von dem Unternehmer selbst oder in seinem Interesse durchgeführt werden.
HoheitsrechteCategory: Rechtsbegriffe Alle
Als Hoheitsrecht oder auch hoheitliche Rechte werden staatliche Handlungsrechte historisch bezeichnet.
Solche Rechte ergeben sich für den Staat aus dem Gesetz (Vorbehalt des Gesetzes) und sind faktisches Resultat des grundgesetzlich verankerten Rechtsstaatsprinzips. Diese Rechte üben dabei ganz praktisch Menschen aus, die staatliche Aufgaben kraft Ernennung, Vertrag oder Gesetz im Namen oder im Auftrag des Staates durchführen.
Inkassodienstleister haben keine hoheitlichen Kompetenzen, sondern können lediglich und ausschließlich auf privatrechtliche Regelungen zur praktischen Erbringung der Dienstleistung zurückgreifen.
Inkasso als Begriff bedeutet das Einziehen zahlungsgestörter, überfälligen und in Verzug gesetzter Forderungen. Der Begriff stammt aus dem italienischen "incassare" und heißt übersetzt Geld eintreiben oder einkassieren.
Nach Deutschem Recht bedürfen Inkassodienstleister einer staatlichen Erlaubnis zur marktaktiven Durchführung entgeltlicher Forderungsbeitreibungen. Die Erlaubnis wird auf Antrag durch die zuständige Aufsichtsbehörde erteilt, wenn der Antragsteller die gesetzlichen Voraussetzungen dazu nachgewiesen hat. Diese erfolgt in Form einer wirksamen Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
Insolvenz bedeutet in etwa Zahlungsunfähigkeit und steht zeitgleich auch für das gerichtliche Verfahren, dass sich diesem Umstand anschließt. Ein solches kann vom Schuldner oder den Gläubigern beantragt werden, wenn drohende oder bestehende Zahlungsunfähigkeit ausgemacht wird.
Eine Insolvenz liegt beispielsweise vor, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn ihm die erforderlichen Geldmittel nicht zur Verfügung stehen.
Juristische PersonCategory: Rechtsbegriffe Alle
Juristische Personen sind Personenvereinigungen, die durch Urkunden eigene Rechte und Pflichten erlangen und diese unabhängig von den natürlichen Personen dieser Personenvereinigung ausüben kann. Sie handeln durch ihre gesetzlich vorgegebenen Vertretungsorgane.
JustizCategory: Rechtsbegriffe Alle
Der Begriff Justiz fasst grundsätzlich alle staatlichen Stellen zusammen, welche die sogenannte rechtsprechende Gewalt praktisch aufgrund gesetzlich normierter Aufträge umsetzen oder unterstützen. Die rechtsprechende Gewalt - auch legislative Gewalt - ist neben der ausführenden (Exekutive) und der gesetzgebenden (legilative) Gewalt, eine von in Deutschland nur insgesamt 3 bestehenden staatlichen Gewalten (horizontale Gewaltenteilung), welche grundgesetzlich in Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) aufgrund der sogenannten Ewigkeitsgarantie nach Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) vor jeder Veränderung oder Entfernung geschützt wird.
KausalitätCategory: Rechtsbegriffe Alle
Als Kausalität wird rechtlich eine ursächliche Ursache für eine bestimmte, meist negative Folge in der Rechtssprache bezeichnet. Kausal ist dabei grundsätzlich jede tatsächliche Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg eine gesetzlichen Tatbestandes entfiele.
Ein Verhalten ist demnach dann kausal für einen gesetzlich, tatbestandlichen Erfolg, wenn dieser mit dem Verhalten durch eine Reihe von zeitlich nachfolgenden Veränderungen in der Außenwelt gesetzmäßig verbunden ist (= "Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung").
Jede solche Handlung, die "conditio sine qua non" für den konkreten Erfolg ist, ist dabei gleichwertig (= "Äquivalenz- oder Bedingungstheorie").
KlageCategory: Rechtsbegriffe Alle
Die Klage oder auch Klageschrift leitet ein streitiges gerichtlichen Verfahren über den in der Klage bezeichneten Inhalt zwischen den in der Klage bezeichneten Parteien ein. Die Klageschrift hat gesetzlich geregelte Mindestinhalte aufzuweisen, vgl. § 253 ZPO.
KlägerCategory: Rechtsbegriffe Alle
Als Kläger oder klagende Partei wird im Zivilprozess die Partei bezeichnet, die ihren Anspruch gerichtlich durch Einreichung einer Klageschrift durchzusetzen versucht.
konkludentCategory: Rechtsbegriffe Alle
Der Begriff konkludent bedeutet zunächst, dass etwas schlüssig ist. Man spricht in diesem Zusammenhang auch meist von einem konkludenten Handeln, also einem schlüssigen Handeln.
Aus dem für Außenstehende erkennbaren schlüssigen Handeln können objektive Rückschlüsse zu subjektiven Vorstellungen der handelnden Person gezogen werden, bis hin zur Klärung der Frage, ob eine Person einen Vertrag verbindlich schließen wollte oder ob diese Person dies objektiv eigentlich nicht wollte.
KonsensCategory: Rechtsbegriffe Alle
Liegen zwei inhaltlich übereinstimmende Willenerklärung mindest zweier an einem Vertragsschluss interessierter Parteien vor, spricht man von einem Konsens.
KostenrisikkoCategory: Rechtsbegriffe Alle
Das Kostenrisiko ist die Gefahr, Möglichkeit oder sogar Wahrscheinlichkeit, teilweise erhebliche Kosten aus einer gerichtlichen Auuseinandersetzung - sogar unabhängig vom Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens - übernehmen zu müssen. Dazu zählen sowohl die Anwaltskosten (oft auch für den Gegenanwalt), als auch die Verfahrenskosten - also die Kosten, die das Gericht kraft Gesetz für das Tätigwerden verlangen muss.
KündigungCategory: Rechtsbegriffe Alle
Die Kündigung ist eine rechtsgestaltende Erklärung einer Vertragspartei gegenüber der anderen Vertragspartei einen zwischen diesen Parteien bestehenden Vertrag für die Zukunft verbindlich nicht fortführen zu wollen.
LadungCategory: Rechtsbegriffe Alle
Als Ladung wird die förmliche Einladung einer Partei durch das Gericht zu einer konkreten streitig geführten Streitsache an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit bezeichnet, vgl. §§ 214 - 219 ZPO.
LegaldefinitionCategory: Rechtsbegriffe Alle
Als Legaldefinition wird bezeichnet, wenn in einem Gesetz ein darin verwendeter Rechtsbegriff dort auch erklärt, bzw. definiert wird. Man erkennt dies praktisch im Gesetz entweder an der Verortung in einem Regelung zu sogenannten "Begriffsbestimmungen" oder manchmal auch versteckter durch einen in Klammern genannten Fachbegriff, der meist vor der Klammer inhaltlich erklärt wird.
LegalzessionCategory: Rechtsbegriffe Alle
Neben der vertraglichen Übertragung eines Rechtes sieht das Gesetz zahlreiche weitere Möglichkeiten vor, dass ein Recht bereits kraft Gesetz von einem ursprünglichen Rechteinhaber auf einen neuen Rechteinhaber übergehen kann oder sogar muss. Solche gesetzlichen Fälle von Rechtsübertragungen nennen sich Legalzessionen.
Siehe dazu bitte auch --> "Abtretung"
LeistungsklageCategory: Rechtsbegriffe Alle
Die Leistungsklage ist eine von mehreren Klagearten, die unter anderem in der Zivilprozessordnung vorgesehen und normiert ist. Mit ihr kann der Kläger die Verurteilung der beklagten Partei zu einer Handlung oder Zahlung gerichtlich Titulieren lassen. Andere Klagearten wären beispielsweise die Auskunftklage, die Unterlassungsklage oder die Herausgabeklage. Die Leistungsklage hat Vorrang vor anderen Klagearten.
Als Mahnantrag wird der Antrag eines Gläubigers oder Gläubigervertreters beim zentralen Mahngericht bezeichnet, in welchen das gerichtliche Mahnverfahren gegen einen Schuldner eingeleitet und ein Mahnbescheid begehrt wird.
Der gerichtliche Mahnbescheid ist Ergebnis eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Dieses spezielle und vereinfachte gerichtliche Verfahren, in welchem Ansprüche grundsätzlich automatisiert und nur summarisch auf die Schlüssigkeit der Inhalte des Mahnantrages geprüft werden, dient der Entlastung der Justiz und der Gläubiger gleichermaßen. Es ist in den Vorschriften der §§ 688 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO)↗ gesetzlich geregelt. Ergebnis des Mahnantrages seitens des Gläubigers an das Gericht ist der Mahnbescheid. Dieser drückt grundsätzlich aus, dass das Gericht die gemeldeten und beantragten Inhalte für schlüssig erachtet. Schuldner können ab Zustellung des Mahnbescheides gegen diesen mit dem bei der Zustellung mitgelieferten amtlichen Vordruck innerhalb von zwei Wochen Widerspruch erheben. Dieser Widerspruch muss in den zwei Wochen an das Gericht gesendet werden und diesem in dieser Zeit auch zugehen.
Eine Forderung wird in der Praxis meistens durch den Gläubiger gegenüber dem Schuldner der Forderung in Verzug gesetzt. Dieser befindet sich dann in Schuldnerverzug und ist verpflichtet daraus resultierende verzugsbedingte Schäden, die dem Gläubiger entstehen, an diesen zu erstatten (bspw. Verzugszinsen, Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung, Ermittlungskosten, usw.). Das in der Praxis häufigste Mittel eine Verzugsetzung des Schuldner zu bewirken ist die Mahnung der Forderung durch den Gläubiger gegenüber dem Schuldner. In der Mahnung drückt der Gläubiger aus, dass er kritisiert, dass die längst überfällige Zahlungsverpflichtung des Schuldners noch aussteht und es wird eine letzte - meist kürzere Frist gesetzt, in der der Schuldner die Zahlung endlich veranlassen sollte. Nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Frist liegt Verzug vor.
MelderegisterCategory: Rechtsbegriffe Alle
Siehe dazu bitte --> "Einwohnermeldeauskunft"
MelderegisterauskunftCategory: Rechtsbegriffe Alle
Siehe dazu bitte --> "Einwohnermeldeauskunft"
MitverschuldenCategory: Rechtsbegriffe Alle
Von einem Mitverschulden wird gesprochen, wenn eine Partei von einer anderen aus einem Verschulden heraus eine Leistung begehrt, dabei allerdings bis zu einem gewissen Grad ebenfalls für den Eintritt oder die Verschlimmerung eines gesetzlich, tatbestandlichen Erfolges mit verantwortlich ist.
Soweit diese Mitverantwortlichkeit tatsächlich vorliegt, kann dieses Mitverschulden dazu führen, dass der eigentliche Anspruch dieser Partei in Höhe und Umfang des Mitverschuldens reduziert werden kann.
MonierungCategory: Rechtsbegriffe Alle
Als Monierung bezeichnet man gerichtliche Nachfragen beim Gläubiger im gerichtlichen Mahnverfahren, wenn das Gericht in der summarischen formellen Prüfung der Inhalte des Mahnantrages einen vermeintlichen Fehler erkannt hat. Bis zur Klärung dieser Monierung wird ein Mahnbescheid nicht durch das Gericht gegenüber dem Schuldner erlassen.
Natürliche PersonCategory: Rechtsbegriffe Alle
Eine natürliche Person ist jeder Mansch, der auf natürliche, biologische Art und Weise geboren wurde. Er ist ab Vollendung seiner eigenen Geburt rechtlich sogenannter Träger von Rechten und Pflichten (Rechtsfähigkeit).
Die vertraglich von einem Schuldner geschuldete Zahlung ist die sogenannte Hauptforderung.
Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, so können weitere Zahlungsansprüche in Form von Verzugsschäden entstehen, die dann als Nebenforderung gelten, quasi neben der eigentlichen vertraglich geschuldeten Zahlungsleistung zusätzlich entstehen und zu zahlen sind.
NichtigkeitCategory: Rechtsbegriffe Alle
Von Nichtigkeit wird in Bezug auf eine Forderung gesprochen, wenn diese aufgrund zahlreicher normierter Möglichkeiten unwirksam ist.
Eine Rechtsfolge kann aus einer solchen Forderung nicht wirksam abgeleitet werden, Nichtigkeit ist final durch das zuständige Gericht im Wege gerichtlicher Klärung festzustellen.
notarielle FormCategory: Rechtsbegriffe Alle
Gesetzlich werden bestimmte Formen für bestimmte Handlungen vorgeschrieben. Eine davon ist die notarielle Beurkundung. Eine solche wird insbesondere in Rechtsgeschäften über Immobilien gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist grundsätzlich nur eingehalten, wenn die Urkunde vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet wurde und ein Notar diese Urkunde beurkundet hat. Geregelt ist diese Form in § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
NotfristCategory: Rechtsbegriffe Alle
Das Gesetz regelt in Zusammenhang mit gerichtlichen Handlungen von Parteien einer gerichtlichen Auseinandersetzung oftmals sogenannte Notfristen. Es handelt sich bei diesen Fristen um solche, die kraft Gesetz nicht verlängert werden können.
Notfristen betragen kraft Gesetz meist 14 Tage ab der Zustellung durch das Gericht. Die Frist ist dabei nur eingehalten, wenn die Partei eine Reaktion innerhalb dieses Zeitraumes abgegeben hat und diese auch innerhalb dieses Zeitraumes bei Gericht eingegangen ist. Es reicht nicht aus, wenn die Reaktion innerhalb der Zeit erfolgt, aber dem Gericht erst nach Ablauf der Frist zugegangen ist.
ObliegenheitCategory: Rechtsbegriffe Alle
Eine Obliegenheit ist so etwas wie eine "weiche" Verpflichtung, sich einem anderen gegenüber auf eine bestimmte Art und Weise - meist im nur eigenen Interesse - zu verhalten.
Juristisch wird sie von der "echten" Rechtspflicht abgegrenzt. Die Verletzung einer Obliegenheit ist dabei grundsätzlich nur ein "Verschulden gegen sich selbst". Eine Obliegenheit ist zudem grundsätzlich nicht vom anderen erzwingbar und für ihre Verletzung kann auch kein Schadensersatz verlangt werden.
pacta sunt servandaCategory: Rechtsbegriffe Alle
Das aus dem lateinischen stammende Vertragsprinzip pacta sunt servanda besagt, dass derjenige, der einen Vertrag nicht einhält oder anderweitig bricht, rechtswidrig oder unerlaubt handelt. Grundsätzlich sind Verträge so wie diese geschlossen wurden auch durch die Vertragsparteien einzuhalten und zu erfüllen. Grenzen ergeben sich dabei aus dem Gesetz und aus logischen, teilweise sogar naturgesetzlichen Hürden.
ParteiCategory: Rechtsbegriffe Alle
Im Zivilprozess werden die Kontrahenten eines Rechtsstreits einerseits als Kläger und Beklagter oder Anspruchsteller und Anspruchgegner bezeichnet und andererseits auch neutral als klagende oder beklagte Partei.
ParteivernahmeCategory: Rechtsbegriffe Alle
Die Parteivernahme oder auch Parteieinvernahme ist eines von 5 gesetzlich geregelten Strengbeweismitteln in welchem die Partei einer gerichtlichen Streitsache persönlich und förmlich zur Streitsache durch das Gericht vernommen wird. Anders als die reine informatorische Anhörung einer Partei sind an die Parteivernahme gesetzliche Formalien und Folgen geregelt.
Die Pfändung ist eine von unzähligen möglichen Vollstreckungshandlungen eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner. Es gibt zahlreiche verschiedene Arten und Kombinationen zur konkreten inhaltlichen Ausgestaltung der Pfändung.
Dabei werden - allgemein gesprochen - stets Vermögenswerte des Schuldners staatlich beschlagnahmt um diese beschlagnahmten Vermögenswerte zur Befriedigung des Gläubigers zu nutzen.
PräklusionCategory: Rechtsbegriffe Alle
Von Präklusion wird im Sinne von § 296 ZPO gesprochen, wenn eine Partei in einer streitig geführten gerichtlichen Auseinandersetzung eigene Argumente verspätet vorträgt und den Ausgang des Verfahrens dadurch zu verzögern versucht. Kraft Gesetz ist solche ein verspätetes Vorbringen abzuweisen und darf durch das Gericht - sofern die Partei keine rechtlich zulässige Entschuldigung für das verspätete Vorbringen erbringen kann - nicht mehr berücksichtigt (gewürdigt) werden.
Ein solches Vorbringen kann den Ausgang eines Rechtsstreits demnach nicht mehr beeinflussen oder verändern.
PrivatautonomieCategory: Rechtsbegriffe Alle
Der Grundsatz der Privatautonomie besagt inhaltlich, dass es für alle ein gegebenes Recht ist, seine eigenen privaten Rechtsverhältnisse nach eigener Entscheidung zu gestalten. Als Prinzip der Selbstbestimmung bedeutet dies für den Rechtsverkehr, dass die Vertragsparteien grundsätzlich Verträge jeder Art und jedes Inhaltes vereinbaren und abschließen können. Grenzen werden dabei nur durch gesetzliche Verbote und gesamtgesellschaftliche Konventionen (Treu und Glauben, Sittenwidrigkeit, Wucher, krasse Übervorteilung, usw.), welche Niederschlag im Gesetz gefunden haben gesetzt.
ProzessCategory: Rechtsbegriffe Alle
Der Begriff Prozess steht als Synonym für ein Verfahren vor einem Gericht.
ProzessrisikoCategory: Rechtsbegriffe Alle
Als Prozessrisiko versteht man die Gefahr, Möglichkeit oder sogar Wahrscheinlichkeit, ein gerichtliches Verfahren zu verlieren oder / und darüber hinausgehende Nachteile zu erleiden. Der Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens kann im Vorfeld selten bis gar nicht seriös vorhergesagt werden, wohl aber können Maßnahmen ergriffen werden dieses Risiko durch entsprechenden Vortag und Beweisantritt deutlich zu reduzieren. Gänzlich vermieden kann ein Prozessrisiko dennoch nie, auch nicht bei bester Vorbereitung.
Die Ratenzahlung ist eine Zahlungserleichterung seitens eines Gläubigers gegenüber seinem Schuldner gewährt, die eigentlich sofort komplett fällige und geschuldete Gesamtforderung des Gläubigers in mehreren Teilbeträgen anstatt in einer vollständigen Einmalzahlung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes leisten zu dürfen.
RechtsanwaltCategory: Rechtsbegriffe Alle
Rechtsanwalt ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, die erst von einer Person im Rahmen der Anbietung von Dienstleistungen verwendet werden darf, wenn die zuständige Rechtsanwaltskammer auf Antrag hin, das Recht zu Führung der Berufsbezeichnung verliehen hat. Dabei muss der Antragsteller, nachdem er alle gestezlich vorgeschriebenen Voraussetzungen gegenüber der Kammer nachgewiesen hat, einen gesetzlich vorgeschriebenen Eid ablegen. Rechtsanwälte sind an ein speziell für Rechtsanwälte geltendes Berufsrecht gebunden.
RechtsbindungswilleCategory: Rechtsbegriffe Alle
Siehe dazu bitte --> "Geschäftswille"
Das Rechtsdienstleistungsgesetz - kurz RDG - regelt die Zulassung, die Voraussetzungen einer Zulassung und die Tätigkeiten von Rechtsdienstleistern. Es wird durch das Einführungsgesetz zum RDG (RDGEG) und eine Verordnung (RDV) ergänzt. Für alle darin genannten Rechtsdienstleister sind die Inhalte dieser Gesetze bindend und verpflichtend einzuhalten.
RechtsdienstleistungsregisterCategory: Rechtsbegriffe Alle
Das Rechtsdienstleistungsregister ist ein staatlich geführtes, online kostenlos für jeden einsehbares verbindliches Register, das unter anderem inhaltlich alle registrierten und damit erlaubten Rechtsdienstleister aufführt und abbildet. Sucht man demnach eine Antwort auf die Frage, ob ein Rechtsdienstleister eine erleubte Tätigkeit durchführt, so beantwortet dieses Register diese Frage verbindlich.
RechtsfähigkeitCategory: Rechtsbegriffe Alle
Als Rechtsfähigkeit wird die Fähigkeit bezeichnet, selbst Träger von Rechten und Pflichten sein zu können. Bei natürlichen Personen tritt diese Fähigkeit gemäß § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit Vollendung der Geburt, bei juristischen Personen beispielsweise mit Eintragung in das Handelsregister oder Vereinsregister ein.
RechtsgrundCategory: Rechtsbegriffe Alle
Der Rechtsgrund ist die Bezeichnung für den rechtlichen Grund einer von einer Partei gegenüber einer anderen Partei erbrachten Zuwendung oder Leistung. Dieser kann sich aus einem Vertrag oder einer Pflicht aus dem Gesetz ergeben.
RechtskraftCategory: Rechtsbegriffe Alle
Der Begriff der Rechtskraft beschreibt bestimmte von einem gerichtlichen Titel ausgehende Rechtswirkungen. Die Rechtskraft ist eingetreten, wenn gegen den gerichtlichen Titel kein weiteres ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig ist.
RechtsmittelCategory: Rechtsbegriffe Alle
Gegen das Ergebnis einer erstinstanzlichen gerichtlichen Entscheidung können sogenannte Rechtsmittel eingelegt werden.
Es handelt sich dabei in der Zivilprozessordnung vornehmlich um die Berufung und / oder Revision, aber auch um die Beschwerde und / oder Rechtsbeschwerde und bringt den Streit in die nächste gerichtliche Instanz zur dortigen abermaligen Überprüfung.
Ziel ist es dabei, die ursprüngliche gerichtliche Entscheidung durch ein anderes Gericht inhaltlich zu überprüfen.
RechtsschutzbedürfnisCategory: Rechtsbegriffe Alle
Prozessvoraussetzung in allen Prozessordnungen - außer der Strafprozessordnung - ist das sogenannte Rechtsschutzbedürfnis. Diesem liegt die gedankliche Überlegung zugrunde, dass Gerichte grundsätzlich nur mit berechtigten Interessen von Bürgern befasst werden sollen, in denen diese Bürger sowohl ein berechtigtes eigenes Interesse tatsächlich im Rahmen einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung haben müssen und es zusätzlich erforderlich erscheint, dahingehend gerichtliche Hilfe auch zu bemühen.
RechtswidrigkeitCategory: Rechtsbegriffe Alle
Der Begriff "Rechtswidrigkeit" drückt aus, dass etwas gegen geltendes Recht und Gesetz verstößt und dabei die Rechte anderer verletzt. Im Bereich des Zivilrechts wird synonym der Begriff "Widerrechtlichkeit" genutzt. Diese Begriffe werden dabei meist im Zusammenhang von unerlaubten Handlungen der §§ 823 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Zivilrecht und darüber hinaus in Bezug von Straftaten vom Gesetzgeber verwendet.
SachenCategory: Rechtsbegriffe Alle
Sachen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind körperliche Gegenstände, vgl. § 90 BGB.
SachverständigeCategory: Rechtsbegriffe Alle
Sachverständige zählen zu den 5 Strenfbeweismitteln der Zivilprozessordnung. Sie werden aufgrund besonderer Qualifikation und Kenntnisse gerichtlich bestellt und können deshalb zu bestimmten von Parteien in einem Rechtsstreit behaupteten Tatsachen fundiert Stellung nehmen und diese entweder bestätigen oder als fachlich falsch verwerfen.
SchriftformCategory: Rechtsbegriffe Alle
Gesetzlich werden bestimmte Formen für bestimmte Handlungen vorgeschrieben. Eine davon ist die Schriftform. Eine solche ist einzuhalten, wenn das Gesetz (beispielsweise bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung) diese vorschreibt. Sie ist grundsätzlich nur eingehalten, wenn die Urkunde vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet wurde. Geregelt ist diese Form in § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Das Bürgerliche Recht als Teilbereich des Zivilrechts kennt zwei verschiedene Arten von Schuldanerkenntnissen.
Eine Art ist dabei das sogenannte "deklaratorische" Schuldanerkenntnis. Damit wir die Anerkennung einer bereits bestehenden Schuld bezeichnet, ohne dass dabei eine neue eigenständige Schuld im Rahmen des Anerkenntnisses entsteht.
Das Bürgerliche Recht als Teilbereich des Zivilrechts kennt zwei verschiedene Arten von Schuldanerkenntnissen.
Eine Art ist dabei das sogenannte "konstitutive" Schuldanerkenntnis. Damit wir die Anerkennung einer zusätzlichen oder neuen und bis dato noch nicht bereits bestehenden Schuld bezeichnet.
Als Schuldner wird derjenige bezeichnet, bei dem ein Gläubiger einen Anspruch geltend macht. Die Stellung als Schuldner kann sich aus Vertrag oder Gesetz ergeben.
SchuldnerverzeichnisCategory: Rechtsbegriffe Alle
Das Schuldnerverzeichnis ist nach den Vollstreckungsvorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) ein am Zentralen Vollstreckungsgericht geführtes Register aller Schuldner.
SchuldverhältnisCategory: Rechtsbegriffe Alle
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in seinem 2. von insgesamt inhaltlich vorhandenen 5 Büchern in den Paragrafen 241 bis einschließlich 853 BGB Schuldverhältnisse. Schuldverhältnisse können aus Vertrag oder Gesetz entstehen und werden so genannt, weil mindestens 2 Parteien miteinander in Verbindung stehen und davon mindestens eine einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die andere Partei geltend machen kann.
Staatliche RechteCategory: Rechtsbegriffe Alle
Siehe dazu bitte --> "Hoheitsrechte"
StreitwertCategory: Rechtsbegriffe Alle
Der Streitwert ist der Wert einer gerichtlichen rechtlichen Verfolgung eines Anspruches.
Er dient dabei als gesetzliche Bemessungsgrundlage für gesetzliche Gebühren von Anwälten und Inkassounternehmen für die gerichtliche Bearbeitung des Sachverhaltes. Auch die Gerichstkosten werden davon ausgehend berechnet.
Im Fall von Forderungsbeitreibungen im Bereich Inkasso, ist der Streitwert der Höhe nach, der Wert der beizutreibenden Hauptforderung.
StrengbeweisCategory: Rechtsbegriffe Alle
Für gerichtliche Verfahren regeln sogenannte Prozessordnungen auch die sogenannte Beweisaufnahme und die zulässigen Beweismittel. In der Zivilprozessordnung gibt es dahingehend 5 gesetzlich vorgesehene und zuässige Beweismittel. Diese werden aufgrund der ausdrücklichen und abschließenden gesetzlichen Nennung als Strengbeweis bezeichnet. Die Beweismittel sind dabei
- Zeugen
- Sachverständige
- Urkunden
- Augenschein
- Parteivernehmung.
Als Stundung versteht man das vom Gläubiger zu Gunsten des Schuldners eingeräumte Recht, obwohl Fälligkeit und Verzug in Bezug auf eine vorliegenden bestehende Forderung gegen den Schuldner bereits eingetreten sind, über eine einvernehmlich zwischen den Parteien ausgehandelte Zeit seitens des Schuldners nicht leisten zu müssen ohne dass der Gläubiger innerhalb dieser Zeit gegen den Schuldner versucht die Forderung unter kostenauslösenden Maßnahmen beizutreiben.
TäuschungCategory: Rechtsbegriffe Alle
Im Rechtsverkehr wird als Täuschung das
- Hervorrufen,
- Steigern oder
- Aufrechterhalten eines Irrtums bei einem Anderen bezeichnet.
Macht ein Gläubiger gegenüber einem Schuldner einen Anspruch geltend, kann der Schuldner diesen, wenn er ihn teilweise für berechtigt und begründet hält auch teilweise anerkennen.
Dies hat die Folge, dass die Parteien nur noch über den nicht anerkannten Teil des Anspruches streiten. Kommt es anschließend über den weiterhin strittigen und nicht anerkannten Teil des Anspruches zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung so entstehen auch nur Kosten im Rechtsstreit über den noch strittigen Teil des Anspruches.
Prozesstaktisch können so auch Prozessrisiken überschaubar gehalten werden oder gerichtliche Zuständigkeiten mit besonderen prozessualen Regeln umgangen werden (Bspw. Anwaltszwang, Amtsgericht statt Landgericht, usw.).
Siehe dazu bitte auch --> Schuldanerkenntnis
Macht ein Gläubiger gegenüber einem Schuldner einen Anspruch im gerichtlichen Mahnverfahreb geltend, kann der Schuldner diesen, wenn er ihn teilweise für berechtigt und begründet hält auch teilweise anerkennen, indem er dem Anspruch nur teilweise widerspricht.
Dies hat die Folge, dass die Parteien nur noch über den Teil des Anspruches streiten, dem der Schuldner widersprochen hat.
Prozesstaktisch können so auch Prozessrisiken überschaubar gehalten werden oder gerichtliche Zuständigkeiten mit besonderen prozessualen Regeln umgangen werden (Bspw. Anwaltszwang, Amtsgericht statt Landgericht, usw.).
Siehe dazu bitte auch --> Widerspruch
Eine Teilzahlung ist eine nur anteilige Zahlung auf eine eigentlich höhere Gesamtschuld. Soweit eine Teilzahlung geleistet wurde, erlischt die Gesamtschuld hinsichtlich des Wertes des gezahlten Teilbetrages durch Erfüllung.
Schuldner sind grundsätzlich - sofern dies nicht vorher ausdrücklich vertraglich eingeräumt wurde - zur nur anteiligen Zahlung nicht berechtigt. Es kann unter Umständen allerdings mit dem Gläubiger oder dem beauftragten Inkassodienstleister eine Ratenzahlung nachverhandelt werden.
TerminCategory: Rechtsbegriffe Alle
Als Termin wird ein nach Datum und ggf. Uhrzeit bestimmtes im Vorfeld bekannt gegebenes Ereignis bezeichnet, an welchem eine Handlung erwartet wird.
Beispielsweise lädt ein Gericht zum Verhandlungstermin und erwartet, dass zu diesem Termin die geladenen Parteien der Streitsache erscheinen und verhandeln.
TerminsgebührCategory: Rechtsbegriffe Alle
Sollte in einer streitig geführten gerichtlichen Auseinandersetzung über eine Forderung ein Anwalt eine Partei vertreten, so entsteht für diese Teilnahme im Termin für den Anwalt eine gesetzliche Terminsgebühr mit dem Faktor 1,2 nach dem RVG. Diese kann unter Umständen durch bestimmte Erklärungen oder Handlungen der anderen Partei gegenüber dem Gericht auf 0,5 reduziert werden.
TextformCategory: Rechtsbegriffe Alle
Gesetzlich werden bestimmte Formen für bestimmte Handlungen vorgeschrieben. Eine davon ist die Textform. Die lesbare Erklärung muss neben einem Erklärungsinhalt auch den Erklärenden identifizierbar erkennen lassen und auf einem sogenannten dauerhaften Datenträger abgegeben werden (besipielsweise Email). Geregelt ist diese Form in § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Abweichend von der gesetzlichen Tilgungsbestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuches (siehe dazu bitte --> "Tilgungsbestimmung, gesetzlich") kann zwischen Gläubiger und Schuldner auch eine vom Gesetz abweichende Regelung zur Anrechnung von Teilzahlungen auf offene Forderungspostitionen vereinbart werden.
Eine solche Vereinbarung muss beiderseitigen einvernehmlich abgeschlossen sein, einseitig kann beispielsweise der Schuldner nicht wirksam erklären, welche Position er gerne als erstes tilgen möchte.
Eine bestehende Schuld eines Schuldners gegenüber einem Gläubiger kann in der Praxis seitens des Schuldners nicht immer in einer Einmalzahlung erfüllt werden.
Im Rahmen von einvernehmlicher Vereinbarung von Zahlungserleichterungen wird Schuldnern - sofern diese überhaupt reagieren - seitens der Gläubiger dann oft eine Kombination aus Stundung und Ratenzahlung bewilligt. Der Schuldner darf dann in vereinbarten monatlichen Raten die bestehende Forderung, bestehend aus Hauptforderung, Kosten und Zinsen beim Gläubiger tilgen und der Gläubiger löst, solange sich der Schuldner an diese Vereinbarung zuverlässig hält keine weiteren kostenauslösenden Maßnahmen gegen den Schuldner aus.
Die Frage nach der anteiligen Tilgung durch die monatliche Rate des Schuldners auf Hauptforderung, Kosten und Zinsen klärt dabei - sofern keine anderweitige Regelung vereinbart wird - das Bürgerliche Gesetzbuch im Rahmen einer gesetzlichen Tilgungsbestimmung in § 367 Absatz 1 BGB↗. Zahlungen des Schuldners werden dabei zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und abschließend auf die eigentlich bestehende Hauptforderung tilgungsweise angerechnet.
Als Titel wird eine Urkunde bezeichnet, die einer Gläubigerpartei die Vollstreckung eines Anspruches gegen einen Schuldner ermöglicht.
Urteile, Vollstreckungsbescheide und gerichtliche Vergleichsbeschlüsse sind dabei in der Praxis sicherlich die Titel, die am häufigsten vorkommen.
Unerlaubte HandlungCategory: Rechtsbegriffe Alle
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) beschreibt in seinem Inhalt auch grundsätzlich unerlaubte Handlungen im sogenannten zivilrechtlichen Deliktsrecht (vgl. §§ 823 ff. BGB).
Als Folge einer unerlaubten Handlung entsteht für das Opfer dieser Handlung stets ein Anspruch auf Schadensersatz.
Neben vertraglichen Forderungen dürfen Inkassodienstleister auch Forderungen aus unerlaubter Handlung gegen den unerlaubt Handelnden beitreiben.
UnternehmerCategory: Rechtsbegriffe Alle
Als Unternehmer gilt jede natürliche oder juristische Person, sowie eine sonst rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung gewerblicher oder selbstständig beruflich veranlasster Tätigkeit handelt, vgl. § 14 BGB.
UrkundeCategory: Rechtsbegriffe Alle
Eine Urkunde ist per Definition durch die Rechtsprechung jede schriftlich niedergelegte, körperlich verfestigte Gedankenerklärung eines Ausstellers, die zum Beweis im Rechtsverkehr bestimmt und geeignet ist. Urkunden erfüllen dabei 3 verschiedene Funktionen:
- Beweisfunktion (Beweisgehalt und Beweiseignung)
- Garantiefunktion (Aussteller eindeutig identifizierbar)
- Perpetueirungsfunktion (greifbare Verkörperung)
UrkundsbeweisCategory: Rechtsbegriffe Alle
Der Urkundsbeweis oder auch Beweis durch Urkunden gehört zu den 5 Strengbeweismitteln der Zivilprozessordnung. Dabei wird mit Urkunden der Beweis zur Durchsetzung eines Anspruches seitens einer Partei einer Streitsache vor Gericht geführt.
UrteilCategory: Rechtsbegriffe Alle
Eine Möglichkeit für die Beendigung eines streitigen gerichtlichen Verfahrens ist diejenige durch ein Urteil durch das Gericht. Das Gericht entscheidet, sobald der Streit aus dessen Sicht prozessual und tatsächlich entscheidingsreif ist, über die in der Klage geltend gemachten Klageanträge durch Urteil, vgl §§ 300 ff. ZPO.
Die Inhalte des Urteils sind anschließend für die Parteien - inter partes - bindendes Recht. Es entfaltet dahingehend Rechtskraft.
Aus dem Urteil kann zunächst vorläufig und nach Abschluss etwaiger Rechtsmittelfristen endgültig vollstreckt werden.
Verbot, gesetzlichesCategory: Rechtsbegriffe Alle
Das deutsche Zivilrecht beschreibt im allgemeinen Teil (eingeordnet bei den Willenserklärungen im Bürgerlichen Gesetzbuch), dass ein Rechtsgeschäft, dass gegen ein gesetzliches Verbot verstößt nichtig ist, sofern sich nicht aus dem Gesetz etwas anderes ergeben sollte. Es ist beispielsweise verboten, harten Alkohol an Minderjährige zu verkaufen, vgl. § 9 JuSchG.
VerbraucherCategory: Rechtsbegriffe Alle
Als Verbraucher gilt eine natürliche Person kraft Gesetz (§ 13 BGB), wenn diese ein Rechtsgeschäft abschließt, das überwiegend weder einer gewerblichen noch einer selbstständigen Tätigkeit dieser Person zugerechnet werden kann. Handelt eine natürliche Person also zu privaten Zwecken rechtsgeschäftlich für sich selbst, liegt eine Stellung als Verbraucher vor.
Die für juristische Dienstleister im gerichtlichen Mahnverfahren entstehende Gebühr nennt sich Verfahrensgebühr. Aufzufinden sind dahingehende Regelungen in Verzeichnisnummern 3305 ff. der Anlage 1 zum RVG. Die Gebühr beträgt bei Antragstellern den Faktor 1,0, bei Antragsgegnersn 0,5.
Verfügung, materiell-rechtlichCategory: Rechtsbegriffe Alle
Im materiellen Recht ist eine Verfügung jede Aufhebung, Übertragung, Belastung oder inhaltliche Änderung eigener Rechte.
Verfügung, prozessualCategory: Rechtsbegriffe Alle
Im Verfahrensrecht steht der Begriff der Verfügung für Vorgaben zu Handlungen intern wie extern gegenüber betroffenen Parteien seitens Behörden und Gerichten.
Der Vergleich ist eine verbindliche Einigung zwischen zivilrechtlichen Parteien über einen bis dato zwischen den Parteien streitigen Anspruch und zeichnet sich praktisch durch ein wechselseitiges inhaltlich auf den Anspruch bezogenes Einlenken unter den Parteien aus.
Vergleiche können außergerichtlich durch Vertrag ausgehandelt werden oder gerichtlich durch eine durch das Gericht förmlich protokollierte Einigung in die Welt gesetzt werden.
Schuldner können auf Antrag des Gläubigers im Rahmen der Zwangsvollstreckung auch verhaftet werden. Das Mittel der Verhaftung dient dabei nach gesetzlichen Vorgaben der Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft, wenn der Schuldber die VMA verweigert.
VerjährungCategory: Rechtsbegriffe Alle
Als Verjährung wird der Verlust eines Rechts auf gerichtlich erfolgreiche Durchsetzung eines eigentlich wirksam bestehenden Anspruches aufgrund Zeitablaufes anhand gesetzlicher Vorschriften bezeichnet. Die Verjährung wird in §§ 194 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Die Verjährung muss vom Schuldner eines Anspruches aktiv durch Erhebung der Einrede der Verjährung ausgeübt werden. Auch objektiv verjährte Forderungen können - egal ob die Einrede aktiv durch den Schuldner erhoben wurde oder nicht - außergerichtlich endlos weiter verfolgt werden, da sich diese Forderung nach Eintritt der gesetzlichen Voraussetzungen der Verjährung in eine sogenannte Naturalobligation mit der Wirkung des § 214 Absatz 2 BGB umwandelt.
Die Vermögensauskunft ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Gläubigers.
Sie ist zulässig, wenn der Gläubiger einen sogenannten "Titel" gegen den Schuldner erwirkt hat. Im Rahmen der Vollstreckung wird der Schuldner durch den Gerichtsvollzieher im Auftrag des Gläubigers zur persönlichen Abgabe von Informationen zu seinen konkreten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisses geladen. Sie wird umgangssprachlich auch "Offenbarungseid" bezeichnet.
Die Vermögensauskunft wird für zwei Jahre bei einem zentralen Vollstreckungsgericht elektronisch gespeichert und kann bei Darlegung berechtigter rechtlicher Interessen gegen Entgelt abgerufen werden. Schuldner erhalten - da die Schufa die Daten dort eigenmächtig (auch ohne entsprechende unmittelbare Einmeldung) abruft - meist zugleich einen Negativeintrag bei der Schufa. Das erschwert in Zukunft den Erhalt von Krediten und wirklich sich negativ auf Ihren Bonitätsprüfung (score) aus.
VerschuldenCategory: Rechtsbegriffe Alle
Nach dem grundsätzlich im deutschen Zivilrecht geltenden Verschuldensprinzip hat der Schuldner Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten.
Ein Vertrag ist eine Eingehung von wechselseitigen Verpflichtungen zwischen mindestens zwei personenveschiedenen Vertragsparteien (sonstliegt ein Insichgeschäft im Sinne von § 181 BGB vor). Er beruht auf wechselseitig übereinstimmenden Willenserklärungen, an welche die Parteien inhaltlich im Falle der Einigung verbindlich gebunden sind.
Verzug nennt man allgemein die Verzögerung einer an sich fälligen Leistung durch den Schuldner dieser Leistung. Neben einer formal überfälligen Leistung (vgl. dazu gerne die Begriffserklärung zur "Fälligkeit") wird nach deutschen Recht Verzug gegenüber dem Schuldner der Leistung erst durch den Gläubiger durch entsprechende verzugsauslösende Handlungen oder Hinweise ausgelöst und entsteht ohne die gesetzlichen Voraussetzungen nicht per se automatisch oder kraft Gesetz. § 286 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)↗ regelt dabei, unter welchen Voraussetzungen Verzug in der Praxis überhaupt ausgelöst wird.
Siehe dazu bitte --> "Vermögensauskunft"
Als Vollmacht wird eine meist durch ein Rechtsgeschäft seitens einer Person an eine andere Person eingeräumte und begründete Vertretungsmacht bezeichnet. Der Bevollmächtigte kann und soll wirksame Erklärungen oder Handlungen für die vertretene Person in deren Willen und in deren Namen abgeben, bzw. durchführen. Eine Bevollmächtigung wird nach außen hin grundsätzlich durch Erklärung gegenüber Dritten (im Außenverhältnis) und kann grundsätzlich sowohl mündlich erteilt, als auch nach außen hin erklärt werden - Formvorschriften dahingehend bestehen grundsätzlich nicht.Regelungen dazu findet man in den §§ 164 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Nur bei Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte im Namen des Vertretenen durch einen Bevollmächtigten muss dieser zur WIrksamkeit seiner Erklärung eine Vollmachtsurkunde im Original dem Dritten gegenüber dem die Erklärung wirksam werden soll nachweisen, vgl. § 174 BGB.
Im gerichtlichen Mahnverfahren wird bei schuldnerseitig unwidersprochenem Mahnbescheid auf Antrag des Gläubigers ein Vollstreckungsbescheid durch das zentrale Mahngericht erlassen. Geregelt wird der Vollstreckungsbescheid in § 699 der Zivilprozessordnung (ZPO)↗. Dieser ist quasi einem Urteil zunächst vorläufig vollstreckbar und nach Ablauf der zwei wöchigen Einspruchsfrist gegen den Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und endgültig gegen den Schuldner vollstreckbar. Er gilt kraft Gesetz als "weiterer Vollstreckungstitel" im Sinne von § 794 der Zivilprozessordnung (ZPO)↗.
VollstreckungsgerichtCategory: Rechtsbegriffe Alle
Das Vollstreckungsgericht ist ein staatliches Vollstreckungsorgan neben dem Gerichtsvollzieher und dem Grundbuchamt. Es erlässt auf Antrag des Gläubigers beispielsweise Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse.
VollstreckungsorganeCategory: Rechtsbegriffe Alle
Will ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner betreiben, beauftragt er nach seiner Wahl das staatliche Vollstreckungsorgan, das ihm am effektivsten erscheint.
Neben dem Gerichtsvollzieher und dem Vollstreckungsgericht kommen beispielsweise das Prozessgericht des ersten Rechtszuges und auch das Grundbuchamt dabei in Betracht.
VollstreckungsportalCategory: Rechtsbegriffe Alle
Im staatlich geführten Vollstreckungsportal kann sich jeder zur Einsichtnahme kostenfrei registrieren und sofern eine Berechtigung zur Einsicht geltend gemacht wird gegen Gebühr Informationen und Auskünfte über im Schuldnerverzeichnis eingetragene Schuldner abrufen.
VorsatzCategory: Rechtsbegriffe Alle
Vorsatz ist das sogenannte "Wissen und Wollen" einer bestimmten Tatbestandsverwirklichung bei Begehung der Tat. Er wird unterteilt zwischen verschiedenen Formen des Vorsatzes:
- Dolus directus 1. Grades,
- Dolus directus 2. Grades sowie
- dolus eventualis (Eventualvorsatz).
Als Vorsteuer wird diejenige Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer bezeichnet, die für Unternehmen beim eigenen Einkauf von Waren oder Dienstleistungen anfällt.
Sie kann bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen von der durch eigene Leistungen von Kunden gesetzlich zu vereinnahmenden Umsatzsteuer in Abzug gebracht werden, weshalb nur der dann übrige Differenzbetrag an das Finanzamt auszuzahlen ist.
WiderrechtlichkeitCategory: Rechtsbegriffe Alle
Siehe dazu bitte --> "Rechtswidrigkeit"
WiderrufsrechtCategory: Rechtsbegriffe Alle
Bei Verbraucherverträgen im Fernabsatz steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 zu.
Die Rechtsfolgen des Widerrufs richten sich nach § 357. Ein besonderer für einen wirksamen Widerruf notwendiger Grund braucht nicht vorzuliegen. Dem Verbraucher wird dahingehend eine Überlegungsfrist von 14 Tagen eingeräumt, während er ohne Angabe von Gründen durch Widerruf die vertragliche Beziehung auflösen kann.
Als Widerspruch wird die Erklärung eines Schuldners im gerichtlichen Mahnverfahren gegenüber dem zentralen Mahngericht gegen einen zugestellten Mahnbescheid genannt, wenn der Schuldner sich inhaltlich gegen den Anspruch des Gläubigers vor Gericht verteidigen will.
Widersprüche können umfassend oder teilweise erhoben werden, es gilt eine gesetzliche Notfrist von 14 Tagen ab Zustellung des Mahnbescheides beim Schuldner.
WillenserklärungCategory: Rechtsbegriffe Alle
Als eine Willenserklärung nach deutschen Recht (lateinisch declaratio voluntatis) ist jede nach auen hin durch Kundgabe wahrnehmbare Willensäußerung eines Rechtsfolgewillens durch eine Person im Rechtsverkehr, die auf einen bestimmten und gewollten Rechtserfolg gerichtet ist. Beispiele dazu können Angebot und Annahme (zweiseitig empfangsbedürftige Willenserklärungen) oder eine Kündigung (einseitig empfangsbedürftige Willenerklärung) oder sogar der letzte Wille im Testament (nicht empfangsbedürftige Willenserklärung) sein.
WillensmangelCategory: Rechtsbegriffe Alle
Ein sogenannter Willensmangel liegt dann vor, wenn der auagedrückte Wille des Erklärenden und der eigentliche Inhalt seiner Erklärung nicht übereinstimmen.
Siehe dazu bitte --> "Abtretung"
ZeugeCategory: Rechtsbegriffe Alle
Der Zeuge ist eine Person, die zu bestimmten Tatsachen aufgrund eigener Wahrnehmung in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren etwas zur Findung der Wahrheit und damit möglicherweise zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber von Behörden oder einem Gericht beitragen kann. Zeugen zählen in der Zivilprozessordnung zu den 5 Strengbeweismitteln.
Der Gesetzgeber hat für zivilrechtliche Streitigkeiten den Begriff der Zinsen beispielsweise bei den sogenannten Verzugszinsen normiert. Diese richten sich nach einem jeweils gesetzlich aktuellen Basiszinssatz, der Dauer des Verzuges (in Tagen) durch den Schuldner und der Höhe der zu verzinsenden Hauptforderung.
Reagiert ein Schuldner auf Kontaktversuche durch den Gläubiger oder ein Inkassounternehmen nicht, so laufen diese Verzugszinsen ununterbrochen weiter auf und erhöhen die Schuld täglich.
Verzugszinsen sind als Schadensersatz aus Schuldnerverzug vom Schuldner an den Gläubiger zu erstatten.
Auf angefallene oder zukünftig anfallende Zinsen, beispielsweise aus Verzug, dürfen keine weiteren Zinsen verlangt werden, vgl. §§ 248, 289 BGB.
ZivilrechtCategory: Rechtsbegriffe Alle
Das Zivilrecht - auch Privatrecht genannt - beschreibt das Rechtsverhältnis zwischen privaten Parteien. Die können natürliche (jeder Mensch) und juristische Personen (Personenvereinigungen) gleichermaßen sein. Es zeichnet sich durch ein ausgewogenes Machtverhältnis aus, bei dem sich die Parteien gleichberechtigt gegenüberstehen. Im Zivilrecht gilt das sogenannte "Kooperationsprinzip".
ZurückbehaltungsrechtCategory: Rechtsbegriffe Alle
In Verträgen gibt es unter Umständen für eine Vertragspartei ein vertragliches oder aus Gesetz ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht.
Das bedeutet, dass diese Partei eine geschuldete Leistung bis zur Erfüllung der dieser Partei gegenüber geschuldeten Gegenleistung zurück behalten darf und nicht gezwungen werden kann, die eigens geschuldete Leistung vorab erfüllen zu müssen.
Der Gläubiger kann gegen seinen Schuldner einer zahlungsgestörten Forderung die Zwangsvollstreckung betreiben, also im Zweifel kostenauslösende Maßnahmen einleiten, gegen die sich der Schuldner nur schwer wehren kann, wenn ein vollstreckbarer Schuldtitel (Urteil, Beschluss oder Vollstreckungsbescheid), eine Vollstreckungsklausel und eine Zustellung dieses Schuldtitels beim Schuldner bewirkt wurde.
Dazu beauftragt er zur Durchführung ein staatliches Vollstreckungsorgan seiner Wahl.