Was heißt denn eigentlich "Rechtsanwalt"?

Rechtsanwalt ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, die erst von einer Person im Rahmen der Anbietung von Dienstleistungen verwendet werden darf, wenn die zuständige Rechtsanwaltskammer auf Antrag hin, das Recht zu Führung der Berufsbezeichnung verliehen hat. Dabei muss der Antragsteller, nachdem er alle gestezlich vorgeschriebenen Voraussetzungen gegenüber der Kammer nachgewiesen hat, einen gesetzlich vorgeschriebenen Eid ablegen. Rechtsanwälte sind an ein speziell für Rechtsanwälte geltendes Berufsrecht gebunden.

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