Organ der Rechtspflege
Der Begriff „Organ der Rechtspflege“ beschreibt die Institutionen und Personen, die dazu beitragen, das Rechtssystem funktionsfähig zu halten und den Rechtsfrieden zu wahren. Während früher fast ausschließlich Richter und Rechtsanwälte unter diesen Status fielen, hat sich das Verständnis des Gesetzgebers und der Politik in einer modernen, arbeitsteiligen Justiz – auch schon zur Entlastung der Justiz – umfassend gewandelt.
Die Euro-Invest-Inkasso GmbH versteht sich in diesem Sinne als aktiver Akteur der Rechtspflege, der durch die außergerichtliche Durchsetzung berechtigter Ansprüche die staatlichen Gerichte entlastet und zur Effizienz des Rechtsverkehrs beiträgt.
Definition (Bezug zum Gesetz)
In der Rechtswissenschaft wird heute differenziert betrachtet, wie tief ein Berufsbild in das Justizsystem integriert ist:
- Formales Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO): Dieser Status ist klassischerweise Rechtsanwälten vorbehalten. Er definiert den Anwalt als unabhängigen Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten, der eine besondere Treuepflicht gegenüber der Rechtsordnung besitzt.
- Funktionelles Organ der Rechtspflege: Inkassodienstleister werden heute als funktionelle Organe der Rechtspflege anerkannt. Das bedeutet, dass sie zwar kein formaler Teil der Anwaltschaft sind, aber eine identische Funktion für das Rechtssystem erfüllen: die Verwirklichung des materiellen Rechts.
- Harmonisierung und Gleichstellung: Durch mehrere Reformen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) hat der Gesetzgeber die Befugnisse und Pflichten beider Berufsgruppen weitgehend angeglichen. Inkassodienstleister unterliegen mittlerweile ähnlichen Aufsichts- und Sachkundepflichten wie Anwälte, was zu einer fast vollkommenen Gleichstellung in der außergerichtlichen Forderungsbeitreibung geführt hat.
Bedeutung im Inkasso für die Euro-Invest-Inkasso GmbH
Die Rolle als funktionelles Organ der Rechtspflege bringt für die Euro-Invest-Inkasso GmbH eine besondere Verantwortung gegenüber Gläubigern, Schuldnern und dem Staat mit sich.
Hier leistet auch unser Fachlexikon eine entsprechende Aufklärungsarbeit:
- Wahrung des Rechtsfriedens: Wir sehen unsere Aufgabe nicht allein in der Beitreibung, sondern in der rechtssicheren Klärung von Sachverhalten. Durch professionelles Forderungsmanagement verhindern wir unnötige Klageverfahren.
- Qualität und Sachkunde: Als registrierter Dienstleister erfüllt die Euro-Invest-Inkasso GmbH strenge gesetzliche Anforderungen an die theoretische und praktische Sachkunde, die mit den Anforderungen an juristische Berufe vergleichbar sind.
- Neutralität der Prüfung: Auch wenn wir im Auftrag von Gläubigern wie der Norifin UG tätig sind, verpflichtet uns unsere Funktion dazu, Einwände objektiv zu prüfen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen (z. B. Kostendeckelungen) strikt einzuhalten.
Fallbeispiel
Ein Schuldner verweigert die Zahlung einer Forderung der Norifin UG, da er der Meinung ist, Inkassounternehmen besäßen keine offizielle Befugnis, rechtliche Prüfungen vorzunehmen, und sieht sie lediglich als „private Mahnbüros“.
Die Euro-Invest-Inkasso GmbH klärt den Betroffenen daraufhin über ihre Stellung als funktionelles Organ der Rechtspflege auf.
Wir erläutern, dass wir gesetzlich befugt und verpflichtet sind, die rechtliche Begründung der Forderung eigenständig in der Qualität nach gesetzlichen Vorgaben zu prüfen, die in Inhalt und Umfang den Oflichten einer Anwaltes entsprechen.
Durch den Hinweis auf die gesetzliche Gleichstellung mit Rechtsanwälten im außergerichtlichen Bereich gemäß dem RDG verdeutlichen wir dem Schuldner die Ernsthaftigkeit und die rechtliche Legitimation des Verfahrens.
Dies führt dazu, dass der Schuldner die Euro-Invest-Inkasso GmbH als qualifizierten Ansprechpartner akzeptiert und in die inhaltliche Prüfung der Forderung einsteigt.
Checkliste für Schuldner
- Registrierung prüfen: Ein seriöses Organ der Rechtspflege im Inkassobereich muss im Rechtsdienstleistungsregister beim Bundesamt für Justiz eingetragen sein. Prüfen Sie dort die Zulassung der Euro-Invest-Inkasso GmbH.
- Gleichstellung der Kosten: Da Inkassodienstleister Anwälten gleichgestellt sind, dürfen sie für ihre Tätigkeit dieselben Gebühren verlangen wie Anwälte, die sich aus dem ursprünglich für Anwälte konzipierten RVG orientieren.
- Ernsthaftigkeit: Behandeln Sie Korrespondenz von Inkassodienstleistern mit der gleichen Sorgfalt wie Anwaltsschreiben; beide Berufsgruppen erfüllen eine staatlich regulierte und staatlich beaufsichtigte Aufgabe in der Erbringung von Rechtsdienstleistungen.
- Beschwerderecht: Als Teil der Rechtspflege untersteht die Euro-Invest-Inkasso GmbH einer staatlichen Aufsichtsbehörde. Bei begründeten Zweifeln an der Berufsausübung steht Ihnen der Weg zur zuständigen Stelle offen.
- Fachliche Expertise: Nutzen Sie die Sachkunde der Euro-Invest-Inkasso GmbH, um komplexe juristische Fragen zum Verzug oder zur Vertragslage klären zu lassen.

