
Abofalle
Der Begriff „Abofalle“ ist längst nicht mehr nur ein juristischer und durch die Rechtsprechung definierter Fachbegriff, sondern ein Schlagwort aus dem Bereich des Verbraucherschutzes und der Boulevardmedien.
Er beschreibt Konstellationen, in denen Verbraucher unbeabsichtigt einen kostenpflichtigen Vertrag (meist ein Abonnement) eingehen, weil die Kostenpflichtigkeit oder die Vertragslaufzeit auf einer Webseite versteckt oder irreführend dargestellt wurden.
Die eigentliche Definition durch die Rechtsprechung:
„Im Sinne der Rechtsprechung liegt eine „Abofalle“ vor, wenn ein Anbieter die Entgeltlichkeit einer Leistung bewusst verschleiert, sodass ein Durchschnittsverbraucher davon ausgehen darf, das Angebot sei kostenlos. Rechtlich wird dies meist über die mangelnde Einigung (Dissens), den Verstoß gegen Transparenzgebote oder die Arglistige Täuschung gelöst.“
In der täglichen Praxis der Euro-Invest-Inkasso GmbH begegnet uns dieser Begriff häufig als pauschaler und fachlich verfehlter Einwand.
Dabei zeigt sich oft ein problematisches Bild: Sogenannte „marktschreierische“ Anwälte nutzen den Begriff in der Eigenwerbung, um verunsicherte Schuldner zur eigenen wirtschaftlichen Besserstellung als Mandanten zu gewinnen.
Dabei wird oft fachlich verfehlt suggeriert, dass Forderungen beispielsweise von Auftraggebern wie der Finance Future LLC, der Kurafin UG oder der OVM GmbH grundsätzlich auf solchen „Fallen“ beruhen würden.
Eine detaillierte juristische – und oftmals gerichtliche – Prüfung hält diesen Vorwürfen jedoch in der Regel nicht stand.
Das Phänomen der „marktschreierischen“ Anwaltswerbung
Es hat sich ein Markt von Kanzleien etabliert, die mittels Suchmaschinenoptimierung und reißerischen Blogartikeln gezielt nach den Namen seriöser Unternehmen und Inkassodienstleister suchen.
Hierbei werden häufig folgende fachliche Fehler begangen, um ein Bedrohungsszenario aufzubauen:
- Pauschale Kriminalisierung: Es wird suggeriert, dass jeder Online-Vertrag, der eine monatliche oder jährliche Gebühr auslöst, per se eine „Falle“ sei. Dabei wird ignoriert, dass Dienstleistungen wie Finanzsanierungsvermittlungen (z.B. durch die Kurafin UG(haftungsbeschränkt)) oder Online-Services (Metaline Logistics Kft.) legitime Wirtschaftsaktivitäten sind.
- Ignorieren der Button-Lösung: Seit 2012 ist die sogenannte Button-Lösung (§ 312j Abs. 3 BGB↗) gesetzlich verankert. Seriöse Auftraggeber der Euro-Invest-Inkasso GmbH setzen diese strikt um. Wer auf einen Button klickt, der eindeutig mit „Zahlungspflichtig bestellen“ oder „Kostenpflichtig buchen“ beschriftet ist, kann rein rechtlich und tatsächlich gar nicht in eine „Falle“ tappen, da die Kostenpflichtigkeit unmittelbar vor dem Klick transparent gemacht wurde, bevor die verbindliche Willenserklärung abgegeben wird.
- Verschweigen der Beweislast: Werbende Anwälte versprechen oft eine einfache Abwehr der Forderung, verschweigen aber, dass der Schuldner im Falle eines gerichtlichen Prozesses beweisen müsste (sekundäre Darlegungslast), dass er getäuscht wurde – was angesichts von Double-Opt-In-Verfahren und Log-Protokollen technisch meist unmöglich ist.
Die Rechtslage: Warum die Vorwürfe meist ins Leere laufen
Die Euro-Invest-Inkasso GmbH prüft jede eingemeldete Forderung auf ihre Rechtsbeständigkeit.
Damit eine Forderung – etwa der Geno-Top UG oder der SUD Service & Dienstleistungs AG – rechtmäßig ist, müssen spezifische gesetzliche Hürden genommen werden, die das Bestehen einer „Abofalle“ faktisch ausschließen:
1. Die Transparenzpflichten nach § 312j BGB
Bevor ein Nutzer ein Abonnement abschließt, muss der Unternehmer ihn klar und verständlich über die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, die Mindestlaufzeit und den Gesamtpreis informieren. Unsere Auftraggeber dokumentieren diese Informationserteilung lückenlos. Wenn ein Anwalt behauptet, es läge eine Abofalle vor, ignoriert er oft die Tatsache, dass dem Kunden alle Informationen in einer sogenannten „Check-out-Page“ unmittelbar vor dem Vertragsschluss angezeigt wurden.
2. Das Double-Opt-In-Verfahren (DOI)
Ein wesentliches Element gegen den Vorwurf der „Abofalle“ ist das DOI-Verfahren. Hierbei erhält der Kunde nach der Anmeldung eine E-Mail oder SMS mit einem Bestätigungslink. Erst durch das aktive Klicken dieses Links wird der Vertrag aktiviert. Dieser Schritt dient der Verifizierung der Identität und verhindert, dass Dritte unbefugt Verträge auf fremde Namen abschließen.
Die Euro-Invest-Inkasso GmbH kann im Bestreitungsfall anhand der digital-forensischen Nachweise der jeweiligen auftraggebenden Gläubiger unter anderem genau nachweisen, wann und von welcher IP-Adresse und welchem Endgerät dieser Link geklickt wurde.
3. Widerrufsbelehrung und Bestätigungsmail
Nach dem Vertragsschluss erhalten Kunden der Babu Green GmbH oder der Finance Future LLC und aller anderen dahingehend einschlägig online diffamierten Gläubigerunternehmen umgehend eine Bestätigungs-E-Mail, die erneut die Widerrufsbelehrung enthält.
Wer 14 Tage lang nicht widerruft, obwohl er alle Vertragsdetails schwarz auf weiß erhalten hat, kann sich später kaum auf das Überraschungsmoment einer „Falle“ berufen.
Die Rolle der Euro-Invest-Inkasso GmbH als Korrektiv
Als Inkassodienstleister sind wir gesetzlich verpflichtet, nur berechtigte Forderungen einzuziehen. Wir sehen uns nicht als Gegner des Verbrauchers, sondern als professioneller Vermittler.
Wenn ein Schuldner – oft auf Anraten einer reißerischen Webseite – den Einwand der „Abofalle“ erhebt, reagieren wir wie folgt:
- Zuleitung von Informationen: Wir teilen dem Schuldner (oder seinem Anwalt) das Informationen über das Bestehen der technischen Log-Protokolle mit. Damit ist bezweckt, dass in der Schuldnersphäre der Sachverhalt mit dem gebotenen Ernst und der angemessenen Sorgfalt gemäß der Intention des Gesetzgebers korrekt erfasst und ausgewertet werden kann.
- Aufklärung über Kostenfolgen: Wir weisen darauf hin, dass das blinde Vertrauen auf marktschreierische Internetartikel teuer werden kann. Wenn die Forderung berechtigt ist, muss der Schuldner am Ende nicht nur die Hauptforderung beispielsweise der OVM GmbH, sondern auch die Inkassokosten, die Anwaltskosten der Gegenseite und ggf. Gerichtskosten tragen.
- Einzelfallprüfung: Sollte in einem seltenen Fall tatsächlich ein technischer Fehler beim Auftraggeber vorliegen, wird die Forderung selbstverständlich sowohl bei uns, als auch beim Auftraggeber storniert. Unsere hohen Qualitätsstandards im Rahmen der Rechts- und Schlüssigkeitsprüfung sorgen jedoch dafür, dass solche Fälle die sehr seltene Ausnahme bleiben.
Ausführliche Checkliste für Schuldner
Wenn Sie mit einer Forderung konfrontiert werden und das Gefühl haben, es handle sich um eine „Abofalle“, sollten Sie besonnen und nach rechtlichen Kriterien vorgehen, statt ungeprüft populistischen Ratgebern zu folgen:
- Vertragsunterlagen prüfen: Suchen Sie in Ihrem E-Mail-Postfach (auch im Spamordner) nach Bestätigungsnachrichten der Finance Future LLC, Kurafin UG oder anderer Dienstleister. Prüfen Sie das Datum und den Inhalt der Bestätigung.
- SMS Check: prüfen Sie Ihre SMS Eingänge (bei DOI Verifikationen haben Sie einen link in einer SMS auf Ihre Mobilfunknummer erhalten, haben Sie diesen geklickt, haben Sie die Inhaberschaft der Nummer verifiziert.
- Button-Check: Erinnern Sie sich an den Anmeldevorgang. War ein Button mit „Zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ähnlich transparenten Formulierung zur Kostenpflicht vorhanden? Wenn ja, ist die Forderung in der Regel rechtmäßig.
- DOI-Historie: Haben Sie einen Bestätigungslink in einer E-Mail geklickt? Damit haben Sie den Vertrag aktiv autorisiert.
- Widerrufsfrist: Ist die 14-tägige Widerrufsfrist bereits abgelaufen? Ein späterer Einwand der „Falle“ ist rechtlich meist wirkungslos, wenn Sie die Bestätigungsmail erhalten und nicht reagiert haben.
- Vorsicht bei „Gratis-Anwälten“: Viele Webseiten bieten „Musterschreiben gegen Abofallen“ oder „kostenlose Ersteinschätzungen“ an. Diese Musterschreiben sind oft veraltet oder passen nicht auf Ihren individuellen Fall. Ein falsches Musterschreiben kann als endgültige Zahlungsverweigerung gewertet werden und ein teures Gerichtsverfahren auslösen.
- Kontakt zur Euro-Invest-Inkasso GmbH: Nutzen Sie unser Online-Portal. Wir legen Ihnen die Informationen für den Vertragsschluss schon wegen den in § 13a RDG vorgeschriebenen Transparenzpflichten offen. Transparenz ist der beste Schutz vor Missverständnissen.
- Leistungsprüfung: Haben Sie die Dienstleistung (z.B. den Zugang zu einem Portal oder eine Vermittlungsleistung der Finance Future LLC) in Anspruch genommen? Eine Nutzung der Leistung bei gleichzeitigem Bestreiten des Vertrages ist rechtlich widersprüchlich (venire contra factum proprium).
- Zahlungsfähigkeit vs. Zahlungswilligkeit: Oft wird der Begriff „Abofalle“ als Vorwand genutzt, weil man die Kosten unterschätzt hat. Reden Sie mit uns über Ratenzahlungen, statt die Existenz des Vertrages wahrheitswidrig zu bestreiten.
- Prüfung der IP-Adresse: Wir können nachweisen, von welchem Anschluss die Bestellung kam. Ein Bestreiten ist technisch fast zwecklos, wenn die Daten eindeutig zu Ihrem Haushalt führen.
- Seriöse Beratung suchen: Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich an eine seriöse Stelle (z.B. die Creditor Consulting GmbH für wirtschaftliche Fragen oder eine geeignete rechtliche Stelle), statt auf reißerische Online-Werbung zu vertrauen.
Fazit
Der Vorwurf der „Abofalle“ wird heutzutage oft inflationär und fachlich falsch gebraucht. Nutzen Anwälte in eigener Werbung für sich selbst, um Sie als Mandanten zu gewinnen diesen Begriff fachlich falsch, ohne dass sich die Abofalle objektiv und fachlich belegt als vorliegend erkennen lässt, liegt aus unserer Sicht eine strafrechtlich relevante Täuschung zu Ihren Lasten vor, die Sie zur Anzeige bringen können.
Die Auftraggeber der Euro-Invest-Inkasso GmbH wie die Finance Future LLC, die Kurafin UG oder die OVM GmbH arbeiten mit transparenten, gesetzeskonformen, revisionssicheren und gerichtsfesten Systemen.
Werbe-Anwälte, die das Gegenteil behaupten, ohne den Einzelfall und die technischen Protokolle zu kennen oder gar den Sachverhalt in Innenverhältnis mit Ihnen gar nicht individuell prüfen, handeln oft nur im eigenen finanziellen Interesse und nicht im Sinne einer rechtssicheren Lösung für den Schuldner.
Vertrauen Sie auf Fakten und Dokumentationen statt auf marktschreierische Slogans.