Von einem Dissens ist die Sprache, wenn wechselseitige Willenserklärungen durch welche eigentlich ein Vertrag zustande kommen soll, verschiedene – nicht übereinstimmende – Inhalte aufweisen. Bei einem offenen (also erkennbaren) Dissens kommt grundsätzlich kein Vertrag zustande, wohingegen bei einem verdeckten (also nicht gleich aber später erkennbaren) Dissens zunächst ein Vertrags zustande gekommen ist und muss zwischen den Parteien ab Kenntnis von dem Dissens durch Nachverhandlung oder Vertragsauslegung der entsprechenden Vertragsinhalte aus der Welt geschafft werden.
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