Was heißt denn eigentlich "Zurückbehaltungsrecht"?

In Verträgen gibt es unter Umständen für eine Vertragspartei ein vertragliches oder aus Gesetz ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht.

Das bedeutet, dass diese Partei eine geschuldete Leistung bis zur Erfüllung der dieser Partei gegenüber geschuldeten Gegenleistung zurück behalten darf und nicht gezwungen werden kann, die eigens geschuldete Leistung vorab erfüllen zu müssen.

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