Was heißt denn eigentlich "Urkunde"?

Eine Urkunde ist per Definition durch die Rechtsprechung jede schriftlich niedergelegte, körperlich verfestigte Gedankenerklärung eines Ausstellers, die zum Beweis im Rechtsverkehr bestimmt und geeignet ist. Urkunden erfüllen dabei 3 verschiedene Funktionen:

  1. Beweisfunktion (Beweisgehalt und Beweiseignung)
  2. Garantiefunktion (Aussteller eindeutig identifizierbar)
  3. Perpetueirungsfunktion (greifbare Verkörperung)
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