Was heißt denn eigentlich "Rechtsgrund"?

Der Rechtsgrund ist die Bezeichnung für den rechtlichen Grund einer von einer Partei gegenüber einer anderen Partei erbrachten Zuwendung oder Leistung. Dieser kann sich aus einem Vertrag oder einer Pflicht aus dem Gesetz ergeben.

Transparenz im Inkasso

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Rechtsabteilung (Compliance)

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