Der Begriff Justiz fasst grundsätzlich alle staatlichen Stellen zusammen, welche die sogenannte rechtsprechende Gewalt praktisch aufgrund gesetzlich normierter Aufträge umsetzen oder unterstützen. Die rechtsprechende Gewalt – auch legislative Gewalt – ist neben der ausführenden (Exekutive) und der gesetzgebenden (legilative) Gewalt, eine von in Deutschland nur insgesamt 3 bestehenden staatlichen Gewalten (horizontale Gewaltenteilung), welche grundgesetzlich in Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) aufgrund der sogenannten Ewigkeitsgarantie nach Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) vor jeder Veränderung oder Entfernung geschützt wird.
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