Der Begriff Haftung findet Anwendung, wenn eine Partei aus Vertrag oder Gesetz ein Verschulden trifft und diese Partei rechtlich für dieses Verschulden gegenüber anderen einzustehen hat. Für Ansprüche auf Haftung muss eine entsprechende Anspruchgrundlage den Voraussetzungen nach bestehen und es dürfen überdies keine haftungsausschließenden Argumente bestehen. Es gibt auch Haftungsgründe, die nicht einmal ein zurechenbares Verschulden voraussetzen (Gefährdungshaftung).
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