Als Kausalität wird rechtlich eine ursächliche Ursache für eine bestimmte, meist negative Folge in der Rechtssprache bezeichnet. Kausal ist dabei grundsätzlich jede tatsächliche Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg eine gesetzlichen Tatbestandes entfiele.
Ein Verhalten ist demnach dann kausal für einen gesetzlich, tatbestandlichen Erfolg, wenn dieser mit dem Verhalten durch eine Reihe von zeitlich nachfolgenden Veränderungen in der Außenwelt gesetzmäßig verbunden ist (= „Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung„).
Jede solche Handlung, die „conditio sine qua non“ für den konkreten Erfolg ist, ist dabei gleichwertig (= „Äquivalenz- oder Bedingungstheorie„).

