Das Hausrecht ist das an einem Grundstück oder einer sonstigen Immobilie bestehende Recht einer dahingehend berechtigten Person, gegenüber anderen den Zutritt entweder gestatten oder verweigern zu dürfen.
Aufgrund dieses Rechtes dürfen Sie beispielsweise das Begehren eines Zutritts durch Inkassomitarbeiter im Rahmen eines Hausbesuches verweigern.