Als Hoheitsrecht oder auch hoheitliche Rechte werden staatliche Handlungsrechte historisch bezeichnet.
Solche Rechte ergeben sich für den Staat aus dem Gesetz (Vorbehalt des Gesetzes) und sind faktisches Resultat des grundgesetzlich verankerten Rechtsstaatsprinzips. Diese Rechte üben dabei ganz praktisch Menschen aus, die staatliche Aufgaben kraft Ernennung, Vertrag oder Gesetz im Namen oder im Auftrag des Staates durchführen.
Inkassodienstleister haben keine hoheitlichen Kompetenzen, sondern können lediglich und ausschließlich auf privatrechtliche Regelungen zur praktischen Erbringung der Dienstleistung zurückgreifen.

