Als Legaldefinition wird bezeichnet, wenn in einem Gesetz ein darin verwendeter Rechtsbegriff dort auch erklärt, bzw. definiert wird. Man erkennt dies praktisch im Gesetz entweder an der Verortung in einem Regelung zu sogenannten „Begriffsbestimmungen“ oder manchmal auch versteckter durch einen in Klammern genannten Fachbegriff, der meist vor der Klammer inhaltlich erklärt wird.
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