Was heißt denn eigentlich "Drohung"?

Drohung

Drohung

Im juristischen Kontext ist die Drohung die Ankündigung eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss zu haben vorgibt. Für die Allgemeinheit geht dieser Begriff teilweise deutlich weiter, wenn darin subjektiv jede Kontaktaufnahme als Bedrohung unabhängig vom Inhalt der Kontaktaufnahme eingestuft wird.

Während im allgemeinen Sprachgebrauch das Wort „Drohung“ oft negativ besetzt ist, unterscheidet das Zivilrecht strikt zwischen der rechtswidrigen Drohung und der rechtmäßigen Ankündigung von Konsequenzen.

Für die Euro – Invest – Inkasso GmbH ist diese Unterscheidung von zentraler Bedeutung: Wir verstehen unsere Aufgabe darin, Schuldner sachlich über die rechtlich zulässigen und notwendigen Schritte zu informieren, die bei einem Fortbestehen des Zahlungsverzugs eintreten können. Diese Aufklärung ist kein Druckmittel, sondern ein Gebot der Transparenz und der Schadensminderungspflicht.

Definition

Die rechtliche Einordnung der Drohung erfolgt primär über zwei Wege im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):

  1. Die widerrechtliche Drohung (§ 123 Abs. 1 BGB↗): Eine Drohung ist widerrechtlich, wenn das angekündigte Übel (Mittel), der angestrebte Zweck oder die Verknüpfung von Mittel und Zweck gegen das Rechtsgefühl oder die guten Sitten verstoßen. Im Inkasso wäre dies etwa die Drohung mit körperlicher Gewalt oder die Ankündigung von Maßnahmen, die rechtlich gar nicht möglich sind (z. B. willkürliche Pfändung ohne Titel).

  2. Die rechtmäßige Ankündigung: Keine widerrechtliche Drohung liegt vor, wenn ein Gläubiger lediglich ankündigt, von seinen gesetzlich zustehenden Rechten Gebrauch zu machen (z. B. Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens, Beantragung eines Mahnbescheids).

 

Besonders wichtig ist hierbei die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB↗). Der Gläubiger ist verpflichtet, den Schaden für den Schuldner so gering wie möglich zu halten. Die Ankündigung, dass bei Nichtzahlung weitere Kosten (Gericht, Anwalt) entstehen, dient dazu, dem Schuldner die Chance zu geben, diese Mehrkosten durch eine rechtzeitige Zahlung abzuwenden.

Bedeutung im Inkasso für die Euro – Invest – Inkasso GmbH

Die Euro – Invest – Inkasso GmbH legt höchsten Wert auf eine sachliche und wenig bedrohliche Tonalität. Wir unterscheiden im Beschwerdemanagement und in der Korrespondenz scharf zwischen:

  • Aufklärender Information: Wir informieren den Zahlungspflichtigen über die objektive Rechtslage. Die Nennung von möglichen Folgemaßnahmen wie der Zwangsvollstreckung oder dem gerichtlichen Mahnverfahren ist eine notwendige Aufklärung, damit der Schuldner die Tragweite seines Verzugs einschätzen kann. Es handelt sich um eine Hilfestellung zur Vermeidung weiterer Kostenexplosionen.

  • Vermeidung von Rechtswidrigkeit: Wir distanzieren uns von Methoden, die darauf abzielen, Schuldner durch haltlose Drohungen einzuschüchtern. Unsere Kommunikation ist darauf ausgerichtet, Kooperation zu fördern. Eine sachliche Darstellung der Beweiskette oder des Verfahrensstands (siehe Matrix 85+) ist das Gegenteil einer Drohung – es ist der Versuch, auf Basis von Fakten eine Einigung zu erzielen.

 

Wir betrachten unsere Hinweise auf gerichtliche Schritte als Service im Rahmen der Schadensminderung: Wer weiß, was droht, kann rechtzeitig gegensteuern.

Fallbeispiel

Ein Betroffener hat eine offene Forderung bei der H. F. Services Consulting Ltd.

Er reagiert auf die Mahnungen der Euro – Invest – Inkasso GmbH mit dem Vorwurf, man würde ihn durch die Erwähnung eines Gerichtsvollziehers „bedrohen“.

In diesem Fall klärt die Euro – Invest – Inkasso GmbH den Sachverhalt sachlich auf:

Die Erwähnung des Gerichtsvollziehers erfolgt im Rahmen der Information über den gesetzlichen Ablauf der Zwangsvollstreckung, falls kein Ausgleich der Forderung erfolgt.

Da die H. F. Services Consulting Ltd. einen berechtigten Anspruch hat, ist die Ankündigung, diesen Anspruch gerichtlich durchzusetzen, eine rechtmäßige Handlung. Es liegt keine rechtswidrige Drohung vor, sondern eine notwendige Warnung vor weiteren Kostenfolgen. Der Schuldner erkennt durch diese transparente Information, dass eine Ratenzahlungsvereinbarung mit uns der wirtschaftlich sinnvollere Weg ist, um eben jene angekündigten Maßnahmen sicher zu verhindern.

Checkliste für Schuldner

  • Inhalt prüfen: Wird mit einer legalen Maßnahme (Mahnbescheid, Klage) oder mit etwas Unzulässigem gedroht? Sachliche Hinweise auf den Rechtsweg sind legal.

  • Schadensminderung erkennen: Betrachten Sie Hinweise auf Gebührensteigerungen als Warnsignal, um rechtzeitig eine günstigere Lösung (z. B. Vergleich) zu finden.

  • Sachlich bleiben: Wenn Sie sich bedrängt fühlen, fordern Sie eine detaillierte Forderungsaufstellung an. Transparenz nimmt der Situation oft die Schärfe.

  • Rechtliche Prüfung: Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer angekündigten Maßnahme können Sie eine Schuldnerberatung konsultieren.

  • Kooperationsangebot: Nutzen Sie die Informationen über den weiteren Verfahrensweg, um aktiv einen Gegenvorschlag zur Zahlung zu unterbreiten, bevor die nächste Stufe erreicht wird.

  • Dokumentation: Bewahren Sie die Korrespondenz auf. Seriöse Inkassounternehmen wie die Euro – Invest – Inkasso GmbH dokumentieren alle Schritte rechtssicher und nachvollziehbar.

Transparenz im Inkasso

Inhaltsverzeichnis

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Rechtsabteilung (Compliance)

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