In einem Vertragsverhältnis liegt regelmäßig eine Leistungspflicht bei jeder der Vertragsparteien gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei vor. Diese stellt vertraglich gesehen die Hauptforderung einer Vertragspartei gegen die jeweils andere dar.
In jedem Vertragsverhältnis bestehen daneben auch mehrere Nebenpflichten, die je nach den Umständen entweder auch Hauptforderung oder Nebenforderung sein können. Beispiel dazu wäre unter anderem die vertragliche Treuepflicht oder die gegenseitige Rücksichtnahmepflicht.

