Was heißt denn eigentlich "Erfüllung"?

Erfüllung im Sinne des Gesetzes (BGB) tritt ein, wenn die geschuldete Leistung seitens eines Schuldners an den Gläubiger wirksam und vollständig bewirkt wurde, vgl. § 362 BGB. Mit wirksamer Erfüllung eines Anspruches entfällt dieser beim Gläubiger durch Erlöschen.

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