Anfechtung
Die Anfechtung ist ein wichtiges Rechtsinstrument, das es ermöglicht, die Wirksamkeit einer bereits abgegebenen Willenserklärung (zum Beispiel bei einem Vertragsabschluss) rückwirkend zu beseitigen.
In der Praxis der Euro – Invest – Inkasso GmbH begegnen uns Anfechtungserklärungen häufig dann, wenn Schuldner geltend machen, ein Vertrag sei unter Irrtum oder durch Täuschung zustande gekommen. Für eine zügige und kooperative Klärung ist es jedoch entscheidend zu verstehen, wie und gegenüber wem eine solche Anfechtung rechtlich wirksam erklärt werden muss, damit sie im Inkassoverfahren berücksichtigt werden kann.
Definition
Die gesetzlichen Grundlagen zur Anfechtung finden sich in den §§ 119 bis 124 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Anfechtung führt dazu, dass das entsprechende Rechtsgeschäft von Anfang an als nichtig anzusehen ist (§ 142 Abs. 1 BGB). Die wichtigsten Anfechtungsgründe sind:
Inhaltsirrtum oder Erklärungsirrtum (§ 119 BGB): Wenn der Erklärungsberechtigte über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum war oder sich verschrieben/versprochen hat.
Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften (§ 119 Abs. 2 BGB): Zum Beispiel bei Irrtümern über die Identität einer Person oder die Beschaffenheit einer Sache.
Arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung (§ 123 BGB): Wenn der Vertragsschluss durch bewusste Irreführung herbeigeführt wurde.
Ein entscheidender Punkt ist die Anfechtungserklärung (§ 143 BGB). Diese muss gegenüber dem Anfechtungsgegner erfolgen. Der Anfechtungsgegner ist bei Verträgen grundsätzlich der Vertragspartner – also der ursprüngliche Gläubiger.
Bedeutung im Inkasso für die Euro – Invest – Inkasso GmbH
Im Rahmen unserer Tätigkeit für die Euro – Invest – Inkasso GmbH nehmen wir eine neutrale, vermittelnde Rolle ein. Ein wesentlicher Aspekt, den Betroffene beachten müssen: Anfechtungserklärungen, die rein gegenüber dem Inkassounternehmen abgegeben werden, sind rechtlich wirkungslos.
Die Euro – Invest – Inkasso GmbH ist nicht der Vertragspartner des Schuldners, sondern lediglich der beauftragte Dienstleister für den Forderungseinzug. Wir haben keine rechtliche Befugnis, über die Wirksamkeit einer Anfechtung zu entscheiden oder diese im Namen des Gläubigers „anzunehmen“.
Für eine erfolgreiche Klärung im Inkassoverfahren ist daher nicht die Erklärung uns gegenüber relevant, sondern der Nachweis, dass die Anfechtung bereits rechtssicher gegenüber dem ursprünglichen Gläubiger erklärt wurde. Sobald uns ein solcher Nachweis (z. B. eine Kopie des Schreibens an den Gläubiger nebst Sendebeleg) vorliegt, pausieren wir den Inkassovorgang durch unser Beschwerde- und Einwandsmanagement und treten in Rücksprache mit unserem Auftraggeber, um die Sachlage zu prüfen. Unser Ziel ist dabei stets eine sachliche Aufarbeitung, um unberechtigte Forderungen frühzeitig zu identifizieren und berechtigte Ansprüche kooperativ zu klären.
Fallbeispiel
Ein Verbraucher erhält eine Zahlungsaufforderung der Euro – Invest – Inkasso GmbH bezüglich einer Forderung der kurafin UG. Der Betroffene ist der Ansicht, er habe den zugrunde liegenden Vertrag zur Finanzsanierungsvermittlung nur abgeschlossen, weil er die Kostenstruktur aufgrund einer unklaren Darstellung auf der Webseite missverstanden habe.
Anstatt lediglich der Euro – Invest – Inkasso GmbH mitzuteilen, dass er „den Vertrag anfechte“, schreibt der Kunde die kurafin UG direkt an, erklärt dort unter Berufung auf § 119 BGB die Anfechtung und begründet diese. Anschließend sendet er eine Kopie dieses Schreibens sowie den Einlieferungsbeleg der Post an die Euro – Invest – Inkasso GmbH.
Durch diesen korrekten Weg kann die Euro – Invest – Inkasso GmbH den Vorgang qualifiziert bearbeiten. Wir leiten den Nachweis an die kurafin UG weiter und bitten um Stellungnahme. Während dieser Zeit wird das Mahnverfahren angehalten. Dies verhindert unnötigen Stress und zusätzliche Kosten, da die rechtliche Klärung dort erfolgt, wo der Vertrag entstanden ist.
Checkliste für Schuldner
Adressat wählen: Erklären Sie die Anfechtung immer direkt gegenüber Ihrem ursprünglichen Vertragspartner (dem Gläubiger), nicht nur gegenüber dem Inkassobüro.
Schriftform und Nachweis: Versenden Sie die Anfechtung idealerweise per Einschreiben, damit Sie den Zugang der Erklärung beim Gläubiger nachweisen können.
Begründung: Geben Sie präzise an, worauf sich Ihr Irrtum bezog oder warum Sie sich getäuscht fühlen. Ein pauschales „Ich will das nicht mehr“ reicht rechtlich oft nicht aus.
Fristen wahren: Eine Anfechtung wegen Irrtums muss „unverzüglich“ (§ 121 BGB) erfolgen, nachdem Sie den Irrtum bemerkt haben. Warten Sie nicht zu lange.
Belege an das Inkasso senden: Informieren Sie die Euro – Invest – Inkasso GmbH über die erfolgte Anfechtung durch Übersendung der Kopien. Nur so können wir den Vorgang zur Prüfung stoppen.
Kooperation: Bleiben Sie im Dialog mit uns. Auch wenn eine Anfechtung rechtlich geprüft wird, können wir gemeinsam schauen, ob eine gütliche Einigung für beide Seiten sinnvoll ist.

