Eine Teilzahlung ist eine nur anteilige Zahlung auf eine eigentlich höhere Gesamtschuld. Soweit eine Teilzahlung geleistet wurde, erlischt die Gesamtschuld hinsichtlich des Wertes des gezahlten Teilbetrages durch Erfüllung.
Schuldner sind grundsätzlich – sofern dies nicht vorher ausdrücklich vertraglich eingeräumt wurde – zur nur anteiligen Zahlung nicht berechtigt. Es kann unter Umständen allerdings mit dem Gläubiger oder dem beauftragten Inkassodienstleister eine Ratenzahlung nachverhandelt werden.

