Von Nichtigkeit wird in Bezug auf eine Forderung gesprochen, wenn diese aufgrund zahlreicher normierter Möglichkeiten unwirksam ist.
Eine Rechtsfolge kann aus einer solchen Forderung nicht wirksam abgeleitet werden, Nichtigkeit ist final durch das zuständige Gericht im Wege gerichtlicher Klärung festzustellen.