Was heißt denn eigentlich "Widerrufsrecht"?

Bei Verbraucherverträgen im Fernabsatz steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 zu.

Die Rechtsfolgen des Widerrufs richten sich nach § 357. Ein besonderer für einen wirksamen Widerruf notwendiger Grund braucht nicht vorzuliegen. Dem Verbraucher wird dahingehend eine Überlegungsfrist von 14 Tagen eingeräumt, während er ohne Angabe von Gründen durch Widerruf die vertragliche Beziehung auflösen kann.

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