Als eine Willenserklärung nach deutschen Recht (lateinisch declaratio voluntatis) ist jede nach auen hin durch Kundgabe wahrnehmbare Willensäußerung eines Rechtsfolgewillens durch eine Person im Rechtsverkehr, die auf einen bestimmten und gewollten Rechtserfolg gerichtet ist. Beispiele dazu können Angebot und Annahme (zweiseitig empfangsbedürftige Willenserklärungen) oder eine Kündigung (einseitig empfangsbedürftige Willenerklärung) oder sogar der letzte Wille im Testament (nicht empfangsbedürftige Willenserklärung) sein.
- 0911 477 1398 – 2
- info@euroinvestinkasso.de
- Mo - Fr: 9:00 - 17:30

