Verträge können über viele sogenannte Vertriebswege abgeschlossen werden. Vom Vertriebsweg des Fernabsatzes spricht man dabei immer dann, wenn ein Unternehmer gegenüber einem Verbraucher einen Vertrags nutzt, bei dem es nicht zu einem direkten persönlichen Kontakt zwischen dne Parteien kommt. Das ist beispielsweise beim Versandhandeln im Rahmen von Katalogbestellungen oder bei Telefonverkäufen, sowie bei Verträgen über das Internet der Fall. Als Besonderheit eines auf diese Weise geschlossenen Vertrages ist, dass dem verbraucher ein gesetzlich geregeltes Widerrufsrecht aus Gründen des Verbraucherschutzes zusteht und für den Unternehmer bei solchen Verträgen eine Vielzahl an Informationspflichten zu erfüllen sind.
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