Der Begriff konkludent bedeutet zunächst, dass etwas schlüssig ist. Man spricht in diesem Zusammenhang auch meist von einem konkludenten Handeln, also einem schlüssigen Handeln.
Aus dem für Außenstehende erkennbaren schlüssigen Handeln können objektive Rückschlüsse zu subjektiven Vorstellungen der handelnden Person gezogen werden, bis hin zur Klärung der Frage, ob eine Person einen Vertrag verbindlich schließen wollte oder ob diese Person dies objektiv eigentlich nicht wollte.