Was heißt denn eigentlich "Geschäftsfähigkeit"?

Als Geschäftsfähigkeit wird die Fähigkeit eigenständig rechtsgeschäftliche Handlungen wirksam vornehmen zu können bezeichnet. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Geschäftsfähigkeit in den §§ 104 ff. des Gesetzes.

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