Was heißt denn eigentlich "Schuldanerkenntnis, konstitutiv"?

Das Bürgerliche Recht als Teilbereich des Zivilrechts kennt zwei verschiedene Arten von Schuldanerkenntnissen.

Eine Art ist dabei das sogenannte „konstitutive“ Schuldanerkenntnis. Damit wir die Anerkennung einer zusätzlichen oder neuen und bis dato noch nicht bereits bestehenden Schuld bezeichnet.

Schuldanerkenntnis, konstitutiv
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