Was heißt denn eigentlich "Vorsatz"?

Vorsatz ist das sogenannte „Wissen und Wollen“ einer bestimmten Tatbestandsverwirklichung bei Begehung der Tat. Er wird unterteilt zwischen verschiedenen Formen des Vorsatzes:

  • Dolus directus 1. Grades,
  • Dolus directus 2. Grades sowie
  • dolus eventualis (Eventualvorsatz).

Abzugrenzen ist die vorsätzliche Begehung einer Tat dabei von der fahrlässigen Begehung einer Tat.

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Rechtsabteilung (Compliance)

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