Vorsatz ist das sogenannte „Wissen und Wollen“ einer bestimmten Tatbestandsverwirklichung bei Begehung der Tat. Er wird unterteilt zwischen verschiedenen Formen des Vorsatzes:
- Dolus directus 1. Grades,
- Dolus directus 2. Grades sowie
- dolus eventualis (Eventualvorsatz).
Abzugrenzen ist die vorsätzliche Begehung einer Tat dabei von der fahrlässigen Begehung einer Tat.

