Ein Vertrag ist eine Eingehung von wechselseitigen Verpflichtungen zwischen mindestens zwei personenveschiedenen Vertragsparteien (sonstliegt ein Insichgeschäft im Sinne von § 181 BGB vor). Er beruht auf wechselseitig übereinstimmenden Willenserklärungen, an welche die Parteien inhaltlich im Falle der Einigung verbindlich gebunden sind.
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