Neben der vertraglichen Übertragung eines Rechtes sieht das Gesetz zahlreiche weitere Möglichkeiten vor, dass ein Recht bereits kraft Gesetz von einem ursprünglichen Rechteinhaber auf einen neuen Rechteinhaber übergehen kann oder sogar muss. Solche gesetzlichen Fälle von Rechtsübertragungen nennen sich Legalzessionen.
Siehe dazu bitte auch –> „Abtretung„