Das Recht auf Eigentum umschreibt das Recht oder die Fähigkeit, die rechtliche Gewalt an einer, bzw. über eine Sache wirksam und rechtmäßig ausüben zu dürfen, vgl. § 903 BGB.
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Das Recht auf Eigentum umschreibt das Recht oder die Fähigkeit, die rechtliche Gewalt an einer, bzw. über eine Sache wirksam und rechtmäßig ausüben zu dürfen, vgl. § 903 BGB.