Was heißt denn eigentlich "Unternehmer"?

Als Unternehmer gilt jede natürliche oder juristische Person, sowie eine sonst rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung gewerblicher oder selbstständig beruflich veranlasster Tätigkeit handelt, vgl. § 14 BGB.

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