Der Begriff „Rechtswidrigkeit“ drückt aus, dass etwas gegen geltendes Recht und Gesetz verstößt und dabei die Rechte anderer verletzt. Im Bereich des Zivilrechts wird synonym der Begriff „Widerrechtlichkeit“ genutzt. Diese Begriffe werden dabei meist im Zusammenhang von unerlaubten Handlungen der §§ 823 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Zivilrecht und darüber hinaus in Bezug von Straftaten vom Gesetzgeber verwendet.
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