Was heißt denn eigentlich "Causa"?

Der Begriff „causa“ stammt in der Rechtssprache aus dem lateinischen und steht übersetzt für „Ursache„. Im römischen Recht, auf welches unser heutiges Recht in Deutschland grob aufgebaut ist, stand diese Bezeichnung für den rechtsgeschäftlichen Grund einer Zuwendung.

Siehe dazu bitte –> „Rechtsgrund

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