Fälligkeit
Die Fälligkeit ist einer der kritischsten Zeitpunkte im Forderungsmanagement.
Sie markiert im Lebenszyklus einer Forderung den Übergang vom reinen Bestehen eines Anspruchs hin zur Durchsetzbarkeit. Für die Euro-Invest-Inkasso GmbH ist der rechtssichere Nachweis der Fälligkeit die zwingende Voraussetzung, um einen Schuldner in Verzug zu setzen und somit Inkassogebühren als Verzugsschaden geltend machen zu können.
Juristische Definition und gesetzliche Grundlagen
Die Fälligkeit ist der Zeitpunkt, ab dem der Gläubiger die Leistung vom Schuldner verlangen kann (Leistungszeit). Sie ist gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert:
§ 271 Abs. 1 BGB (Grundsatz): Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen und der Schuldner sie sofort bewirken.
Abweichende Bestimmungen: Die Fälligkeit kann durch Vertrag (z. B. „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen“), durch Gesetz oder durch die Natur des Schuldverhältnisses hinausgeschoben sein.
Abgrenzung zur Erfüllbarkeit: Während die Fälligkeit bestimmt, wann der Gläubiger fordern darf, bestimmt die Erfüllbarkeit, wann der Schuldner leisten darf.
Im Bereich der Dienstleistungen, wie sie die Bavaria Finanzservice e. K. vermittelt, tritt die Fälligkeit in der Regel mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung und dem Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung ein (§ 286 Abs. 3 BGB).
Praxisbeispiel: Bavaria Finanzservice e. K.
Die Bavaria Finanzservice e. K. agiert häufig als Vermittler von Finanzlösungen. Hier ist die genaue Definition der Fälligkeit entscheidend, da Provisions- oder Vermittlungsansprüche oft an den erfolgreichen Abschluss oder die Bereitstellung von Unterlagen geknüpft sind.
Szenario: Bestreiten der Fälligkeit bei Vermittlungsleistungen
Ein Kunde hat über die Bavaria Finanzservice e. K. eine Finanzdienstleistung angefragt. Nach erfolgter Vermittlung stellt die Bavaria Finanzservice e. K. die vereinbarte Gebühr in Rechnung. Der Schuldner zahlt nicht und behauptet gegenüber der Euro-Invest-Inkasso GmbH: „Ich muss noch nichts zahlen, da der Kredit noch nicht auf meinem Konto eingegangen ist – die Forderung ist also noch gar nicht fällig.“
Die Beweisführung zur Fälligkeit
Um diesen Einwand zu entkräften, stützt sich die Euro-Invest-Inkasso GmbH auf folgende Dokumentationskette der Bavaria Finanzservice e. K.:
Der Vermittlungsvertrag: Nachweis der vertraglichen Vereinbarung, dass die Vergütung bereits mit der Zuführung eines annahmefähigen Angebots oder der Vermittlungstätigkeit fällig wird, unabhängig vom späteren Auszahlungszeitpunkt durch die Bank.
Rechnungszugang: Nachweis, dass dem Kunden eine Rechnung zugestellt wurde, die ein klares Fälligkeitsdatum ausweist (z. B. „fällig am 15.03.2024“).
Leistungsnachweis: Dokumentation über die erbrachte Vermittlungsleistung (z. B. E-Mail-Korrespondenz mit dem Finanzierungspartner), die den Leistungszeitraum gem. § 271 BGB abschließt.
Tabellarische Übersicht der Fälligkeitsprüfung
| Status der Forderung | Relevantes Merkmal | Folge für Inkasso |
| Vor Fälligkeit | Rechnung noch nicht gestellt oder Frist läuft noch. | Mahnung nicht möglich; Inkassokosten nicht erstattungsfähig. |
| Eintritt der Fälligkeit | Datum auf der Rechnung erreicht oder Dienstleistung beendet. | Leistung kann offiziell eingefordert werden. |
| Verzug nach Fälligkeit | Fälligkeit + Mahnung oder 30-Tage-Regel (§ 286 BGB). | Volle Erstattungsfähigkeit der Euro-Invest-Inkasso-Gebühren. |
Bedeutung für das Mahnverfahren und den Verzugsschaden
Für die Euro-Invest-Inkasso GmbH ist die Fälligkeit der „Türöffner“ für den Verzug. Erst wenn die Forderung fällig ist und der Schuldner durch eine Mahnung oder den Ablauf einer kalendermäßig bestimmten Frist nicht leistet, gerät er in Verzug.
Bei Mandanten wie der Bavaria Finanzservice e. K. ist darauf zu achten, dass die Fälligkeit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) klar definiert ist. Dies verhindert, dass Schuldner durch Schutzbehauptungen den Zahlungsfluss verzögern. In einem gerichtlichen Verfahren muss die Euro-Invest-Inkasso GmbH den genauen Tag der Fälligkeit benennen können, um Verzugszinsen ab diesem Zeitpunkt korrekt berechnen zu können.
Fazit für die Sachbearbeitung
Bei der Bearbeitung von Akten der Bavaria Finanzservice e. K. ist stets geprüft:
Wurde die Leistung (Vermittlung) vollständig erbracht?
Gibt es eine vertragliche Vereinbarung, die die Fälligkeit an ein bestimmtes Ereignis knüpft?
Ist die 30-Tage-Frist nach Rechnungszugang bereits verstrichen, falls keine Mahnung vorliegt?
Nur bei zweifelsfrei eingetretener Fälligkeit kann die Euro-Invest-Inkasso GmbH das volle rechtliche Instrumentarium ausschöpfen.

