Auslegung
Die Auslegung ist ein wesentlicher Bestandteil der juristischen Arbeit und dient dazu, den tatsächlichen Sinngehalt einer Willenserklärung oder eines Vertrages zu ermitteln.
Im Inkassowesen begegnet uns die Notwendigkeit der Auslegung täglich: Sei es bei der Prüfung, ob eine E-Mail eines Kunden bereits als Widerspruch zu werten ist, oder bei der Interpretation von Zahlungsvereinbarungen. Für die Euro – Invest – Inkasso GmbH bedeutet Auslegung vor allem, Kommunikation nicht nur wortwörtlich zu nehmen, sondern den wirklichen Willen der Beteiligten im Sinne einer fairen Lösung zu erforschen.
Definition (Bezug zum Gesetz)
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt für die Auslegung zwei zentrale Richtlinien vor, die je nach Situation unterschiedlich gewichtet werden:
§ 133 BGB (Auslegung einer Willenserklärung): „Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.“ Hier steht die Sichtweise des Erklärenden im Vordergrund.
§ 157 BGB (Auslegung von Verträgen): „Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.“ Hier kommt es darauf an, wie ein objektiver, redlicher Empfänger die Erklärung verstehen durfte (der sogenannte „objektive Empfängerhorizont“).
Zusammenfassend bedeutet dies: Es zählt nicht nur das geschriebene Wort, sondern der Kontext, der Zweck der Erklärung und das, was beide Parteien vernünftigerweise voneinander erwarten durften.
Bedeutung im Inkasso für die Euro – Invest – Inkasso GmbH
In der Praxis der Euro – Invest – Inkasso GmbH ist die Auslegung ein Instrument der Deeskalation und der Sachverhaltsklärung. Wir wenden diese Grundsätze in verschiedenen Phasen des Verfahrens an:
Auslegung von Schuldneranfragen: Wenn uns ein Kunde schreibt, er könne „diese Rechnung so nicht akzeptieren“, legen wir dies im Zweifel zugunsten des Schuldners als sachlichen Einwand aus, der eine Prüfung der Forderung auslöst, anstatt sofort von einer bloßen Zahlungsverweigerung auszugehen.
Klärung von Vereinbarungen: Bei Ratenzahlungsanfragen, die sprachlich vielleicht unpräzise formuliert sind, nutzen wir § 157 BGB, um eine Vereinbarung zu treffen, die für beide Seiten – Gläubiger und Schuldner – wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich tragfähig ist.
Vertragsprüfung: Wir prüfen im Auftrag unserer Mandanten, wie die ursprünglichen Vertragsbedingungen bei Online-Abschlüssen auszulegen sind. Dabei achten wir darauf, dass Unklarheiten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gemäß § 305c Abs. 2 BGB grundsätzlich zulasten des Verwenders (des Gläubigers) gehen.
Unser Ziel ist eine interessenkonforme Auslegung. Wir möchten verstehen, was der Betroffene mitteilen möchte, um Missverständnisse frühzeitig auszuräumen und den Weg für eine kooperative Erledigung der Forderung freizumachen.
Fallbeispiel
Ein Nutzer tritt mit der Euro – Invest – Inkasso GmbH in Kontakt, nachdem er eine Mahnung für eine Forderung der Finance Futures LLC erhalten hat. In seiner Nachricht schreibt er lediglich: „Ich habe nie einen Kredit von dieser Firma erhalten (was diese Firma auch niemals angeboten hatte).“
In der strikt wortwörtlichen Auslegung könnte man argumentieren, dass die Forderung der Finance Futures LLC gar nicht auf einem Kreditvertrag, sondern beispielsweise auf einer Inseratsgebühr für die Veröffentlichung eines Inserates in einer Crowdfounding Plattform basiert, und der Einwand somit ins Leere läuft. Die Euro – Invest – Inkasso GmbH wendet jedoch § 133 BGB an:
Wir erforschen den wirklichen Willen des Kunden. Es ist offensichtlich, dass er mit diesem Satz das Bestehen eines wirksamen Entgeltanspruchs insgesamt bestreiten möchte.
Anstatt den Einwand formal zurückzuweisen, legen wir ihn als umfassendes Bestreiten des Vertragsschlusses aus. Wir pausieren das Verfahren und fordern vom Gläubiger die entsprechenden Nachweise (Beweiskette) an, um dem Kunden eine fundierte Antwort geben zu können. Diese wertschätzende Auslegung verhindert unnötigen Streit und führt zu einer sachlichen Klärung.
Checkliste für Schuldner
Präzision: Versuchen Sie, Ihre Anliegen so klar wie möglich zu formulieren, um den Spielraum für Auslegungen zu verringern.
Kontext angeben: Wenn Sie einer Forderung widersprechen, begründen Sie dies kurz. Das hilft uns, Ihren „wirklichen Willen“ gemäß § 133 BGB sofort korrekt zu erfassen.
Schriftform nutzen: Auch wenn wir E-Mails auslegen, bietet ein klar formuliertes Schreiben die höchste Sicherheit für beide Seiten.
Nachfragen: Wenn Sie eine Mitteilung von uns erhalten und sich über die Bedeutung unsicher sind, fragen Sie nach. Wir erläutern Ihnen gerne, wie wir eine bestimmte Vereinbarung auslegen.
Treu und Glauben: Denken Sie daran, dass auch wir Ihre Erklärungen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben interpretieren. Ein faires Miteinander basiert auf einer nachvollziehbaren Kommunikation.

