Das aus dem lateinischen stammende Vertragsprinzip pacta sunt servanda besagt, dass derjenige, der einen Vertrag nicht einhält oder anderweitig bricht, rechtswidrig oder unerlaubt handelt. Grundsätzlich sind Verträge so wie diese geschlossen wurden auch durch die Vertragsparteien einzuhalten und zu erfüllen. Grenzen ergeben sich dabei aus dem Gesetz und aus logischen, teilweise sogar naturgesetzlichen Hürden.
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