Das Zivilrecht – auch Privatrecht genannt – beschreibt das Rechtsverhältnis zwischen privaten Parteien. Die können natürliche (jeder Mensch) und juristische Personen (Personenvereinigungen) gleichermaßen sein. Es zeichnet sich durch ein ausgewogenes Machtverhältnis aus, bei dem sich die Parteien gleichberechtigt gegenüberstehen. Im Zivilrecht gilt das sogenannte „Kooperationsprinzip„.
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