
Willkommen im Blog der Euro – Invest – Inkasso GmbH!
Wir haben uns selbst, wie Sie zwischenzeitlich wissen und bemerkt haben dürften, einer umfassenden Transparenz und dem Auftrag der Aufklärung verschrieben und dies seit Anfang November 2025 auch in unserem Beitragsmarathon regelmäßig umgesetzt.
Zur Transparenz gehört jedoch auch, dass wir gelegentlich konkrete Kennzahlen veröffentlichen.
In diesem Beitrag setzen wird die um in Bezug auf unsere Websiteformulare und wie Nutzer diese in der Praxis anwenden, weil wir unsere neuen Formulare (mit Ausnahme des Vergleichsangebots Formulares, das erst zum 23.12.2025 veröffentlicht wurde) nunmehr seit taggenau 3 Monaten zur Verfügung stellen (die übrigen Formulare wurden am 13.10.2025 veröffentlicht).
Dies ist ein aus unserer Sicht schönes Intervall um einmal an einem konkreten (Projekt-) Beispiel – das Ihnen kurz vor dem Beginn unseres Beitragsmarathons bekannt gegeben wurde – für Sie transparent aufzuzeigen, welche Akzeptanz und Aussage daraus abzuleiten ist.
Dieser Beitrag als Transparenzbericht zu unseren Websiteformularen umfasst mehr als 5.100 Worte und bietet Ihnen eine geschätzte Lesezeit von 27 Minuten.
Viel Spaß dabei uns auch so einmal besser kennen zu lernen.
Kurz- Transparenzbericht↗: 3 Monate neue Website-Formulare bei Euro-Invest-Inkasso GmbH
0. Vorabbemerkungen
Seit nunmehr einem Vierteljahr sind unsere neuen, in Inhalt und Funktionsweise optimierten Online-Formulare auf der Website der Euro-Invest-Inkasso GmbH live.
Als wir dieses Projekt starteten, war unser Ziel klar definiert:
Wir wollten die Kommunikation zwischen uns und den betroffenen Personen (Schuldnern) radikal vereinfachen, beschleunigen und für beide Seiten rechtssicherer gestalten. Auch unsere internen Prozesse sollten dadurch verschlankt werden um die Fülle an Eingaben in fachlich hochwertiger Seriosität bearbeiten und beantworten zu können.
Bei täglich durchschnittlich mehr als 1.000 Eingängen auf allen Kanälen ist dies auch dringend notwendig geworden. Darin enthalten sind jedoch auch Rückmeldungen von Auftraggebern auf unsere Stichprobenkontrollen, auf anlassbezogene Kontrollen im Rahmen des Einwands- und Beschwerdemanagements und gelegentliche Behördenanfragen ebenso wie unzählige oft deutlich verschlankbare Ping-Pong-Email-Verkehre mit auftragsgemäß kontaktierten Schuldnern zur Klärung einfacher Fragen (dazu später mehr).
Heute möchten wir einen ehrlichen Blick auf die Zahlen, die Erfolge und die Herausforderungen des Projektes werfen. Denn Transparenz ist für uns nicht nur ein Schlagwort, sondern die Basis für eine sachliche Lösung offener Forderungen.
Die Bilanz nach 92 Tagen: Licht und Schatten
Zunächst die positiven Nachrichten:
Diejenigen, die unsere neuen Formulare nutzen – sei es für Ratenzahlungsanfragen, Adressänderungen oder Einwendungen – berichten von einer deutlich intuitiveren Nutzererfahrung als dies zuvor der Fall gewesen ist. Die Fehlerquote bei der Datenübermittlung ist in diesem Segment um fast 18 % gesunken, was auch an der Vermeidung von Missverständnissen durch klarere formularbedingte Vorgaben, die eine Auslegungsnotwendigkeit entfallen lässt zurückzuführen ist.
Doch zur Wahrheit gehört auch ein Aspekt, der uns herausfordert:
Die Mehrheit der Nutzer wählt nach wie vor den Weg der klassischen E-Mail.
Obwohl die Formulare prominent platziert und leicht zugänglich sind, greifen viele Nutzer aus Gewohnheit zum E-Mail-Programm und gehen nicht über die Website unseres Hauses. Was im ersten Moment bequem erscheint, erweist sich bei genauerem Hinsehen jedoch als der praktisch ineffizientere Weg für alle Beteiligten.
Wir werden darauf reagieren und in unseren Schreiben und Emails an Schuldner die digitalen Lösungen noch mehr in den Fokus zur Klärung jeder Art von Anliegen setzen.
Warum die E-Mail oft die schlechtere Wahl ist
Wir verstehen, dass die E-Mail ein gelerntes Medium ist. Sie dient aus unserer Sicht jedoch vorwiegend für Nachfragen oder sehr individuelle Eingaben und deren Beantwortung oder zur Zuleitung von Unterlagen.
Im Kontext eines Inkassoverfahrens, bei dem es oft um Fristen, Dokumentationspflichten und schnelle Klärung geht, hat die E-Mail entscheidende Nachteile gegenüber unseren digitalen Formularen:
- Fehlende Eingangsbestätigung:
- Wer eine E-Mail schickt, wartet oft unsicher ab, ob diese im Spam-Filter gelandet ist oder den richtigen Sachbearbeiter erreicht hat.
- Unsere Web-Formulare hingegen senden sofort nach dem Absenden eine automatisierte Bestätigung.
- Diese dient dem Absender als Nachweis für seine Bemühungen und gibt die nötige Sicherheit.
- Eine Bestätigungsmail ist Beweis für einen Zugang Ihrer Eingabe, der bei einer Emaileingabe fehlt.
- Verzögerungen in der Bearbeitung:
- E-Mails sind unstrukturierte Daten.
- Sie müssen händisch gesichtet, dem richtigen Aktenzeichen zugeordnet und priorisiert werden.
- Ein Web-Formular hingegen speist die Informationen direkt strukturiert in unser System ein.
- Das bedeutet: Formular-Anfragen werden im Schnitt 24 bis 48 Stunden schneller bearbeitet als freie E-Mails.
- Formulareingaben gehen sofort (bei korrekter Nutzung) an die entsprechend zuständige Abteilung unseres Hauses, Emails müssen erst allgemein gesichtet, zugeordnet und zugeleitet werden.
- Verlust wertvoller Hinweise:
- In der automatischen Bestätigung unserer Formulare senden wir direkt wichtige Informationen mit – etwa zu den nächsten Schritten, benötigten Unterlagen oder rechtlichen Fristen.
- Wer per E-Mail schreibt, verpasst diese sofortige Hilfestellung und muss oft erst die Antwort eines Mitarbeiters abwarten, was wertvolle Zeit kostet.
Die Vorteile der Formularnutzung im Detail
Um zu verdeutlichen, warum wir so stark auf die Nutzung der Website-Tools setzen, haben wir die drei Hauptvorteile hier noch einmal detailliert aufbereitet:
1. Vollständigkeit der Daten (Vermeidung von Rückfragen)
Ein häufiges Problem bei E-Mails ist, dass wichtige Angaben fehlen – sei es das Aktenzeichen, die aktuelle Anschrift oder der konkrete Grund für eine Ratenzahlungsanfrage. In manchen Email ist objektiv nicht einmal eine bestimmte Richtung eines Anliegens seitens des Nutzers erkennbar.
Dies führt zu unnötigem und vermeidbaren „Ping-Pong-E-Mail-Verkehr“.
Beispiel für „ping-pong-Email-Verkehr“:
- Email (Ping)
Die Euro – Invest – Inkasso GmbH schickt auftragsgemäß eine standartisierte Vertretungsanzeige an den eingemeldeten Schuldner einer zahlungsgestörten Forderungssache.
- 2. Email (Pong)
Der betroffene Schuldner fragt folgendes: Ich würde zahlen, wenn Sie mir eine Ratenzahlung erlauben.
- 3. Email (Ping)
Die Euro – Invest – Inkasso GmbH versendet ein Antragsformular zum Abschluss einer Zahlungsvereinbarung.
- 4. Email (Pong)
Der betroffene Schuldner antwortet, dass er sich die darin vorgeschlagenen monatlichen Raten nicht leisten kann (obwohl darin immer eine niedrige, eine mittelhofe und eine hohe Rate zur Auswahl anhand der Gesamtforderung angegeben sind).
- 5. Email (Ping)
Die Euro – Invest – Inkasso GmbH fragt in weiterer Email beim Schuldner nach, wie hoch er sich die Rate denn vorstellt und zuverlässig jeden Monat zahlen könnte.
- 6. Email (Pong)
Der betroffene Schuldner antwortet mit einer Rate, die leicht unterhalb der niedrigen durch die Euro – Invest – Inkasso GmbH vorgeschlagenen Rate liegt.
- 7. Email (Ping)
Die Euro – Invest – Inkasso GmbH versendet eine entsprechend an die Rate, die der Schuldner vorgeschlagen hat eine Vereinbarung zur Annahme durch den Schuldner, die dieser entweder elektronisch signieren kann oder ausdrucken, unterschreiben, einscannen und zurückschicken oder ausdrucken, unterschreiben und postalisch zurückschicken kann.
Das sind 7 Emails, 4 von der Euro – Invest – Inkasso Gmbh und mindestens 3 vom betroffenen Schuldner, der ja die unterschriebene Vereinbarung noch zurücksenden muss. Statt so vorzugehen, denn das kostet schließlich allen Parteien Geld und Zeit bringt das entsprechende Formular den Vorteil, dass die Emails 2- bis einschließlich 6. ersatzlos wegfallen, da diese bereits im Websiteformular geklärt werden.
Unsere Formulare sind so aufgebaut, dass sie die Nutzer durch die notwendigen aber auch praktisch sinnvollen Felder leiten. Nur wenn alle relevanten Informationen vorliegen, kann das Formular abgeschickt werden. Das spart dem Nutzer Zeit und uns die Notwendigkeit von unnötigen Rückfragen, da bei korrekter Formularnutzung eine stets bestimmte Richtung der Beantwortung anhand eines konkret erkennbaren Anliegengrundes zweifelsfrei feststellbar ist.
Unsere Formulare bieten Sicherheit, aber auch Vorgaben, die ein Nutzer auswählen kann und nicht selbst kreieren muss bei der Erstellung einer eigenen Email an unser Haus. Dadurch werden Lücken in der Kommunikation geschlossen und ein Nutzer zur größeren Selbstbestimmtheit gefördert und befähigt.
Das ist Fairness in Reinform aus unserer Sicht.
2. Sicherheit und Datenschutz
E-Mails sind auf dem Übertragungsweg oft wie Postkarten – theoretisch von Dritten einsehbar, sofern keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorliegt. Unsere Website nutzt modernste SSL-Verschlüsselung, um sicherzustellen, dass sensible Finanz- und Personendaten geschützt direkt in unsere Systeme gelangen.
3. Prozess-Automatisierung für schnellere Lösungen
Hinter unseren Formularen arbeitet eine intelligente Logik.
Wenn Sie beispielsweise eine Ratenzahlung über das Formular beantragen, berechnet das System im Hintergrund bereits erste Optionen. Dies beschleunigt die finale zuordnung und Entscheidung durch unsere Sachbearbeiter massiv.
In einer Zeit, in der Zinsen und Kosten durch Verzug minimiert werden sollen, ist Geschwindigkeit bares Geld für den Schuldner.
Ein Blick in die Statistik: Nutzerverhalten unter der Lupe
In den letzten drei Monaten haben wir das Nutzerverhalten anonymisiert ausgewertet.
Dabei zeigten sich – auch für uns – interessante Muster:
- Nutzungszeiten:
- Über 23 % der Formular-Eingänge erreichen uns außerhalb der Geschäftszeiten, vor allem in den späten Abendstunden, an Feiertagen oder am Wochenende.
- Dies zeigt, dass das Bedürfnis besteht, Angelegenheiten dann zu regeln, wenn man die eigene Ruhe hat, sich sachlich und ohne Druck mit auch unangenehmen Situationen zu befassen.
- Genau hier spielt das Formular seine Stärken aus, da es sofort „quittiert“.
- Gerätenutzung:
- Knapp 70 % der Zugriffe erfolgen via Smartphone.
- Unsere Formulare sind „Mobile First“ optimiert.
- Wer hingegen versucht, auf dem Handy eine lange, formell korrekte E-Mail zu verfassen, scheitert oft an der Übersichtlichkeit oder vergisst Anhänge.
Warum wir dennoch optimistisch bleiben
Trotz der hohen Zahl an E-Mail-Schreibern sehen wir einen Trend:
Die Quote der Formularnutzer steigt monatlich um etwa 5 %. Das zeigt uns, dass das Vertrauen in unsere digitalen Lösungen wächst, ist aber auch ein Wert, der je nach unserer Auftragslage und unserer Kontaktfrequenz variieren kann.
Wir sehen es als unsere Aufgabe an, noch deutlicher zu kommunizieren, dass das Ausfüllen eines Formulars kein „unpersönlicher Akt“ ist, sondern der schnellste Weg zur Einigung. Es ist der digitale Handschlag, der sofort dokumentiert wird.
Unser Appell an die Nutzer
Wenn Sie ein Anliegen an die Euro-Invest-Inkasso GmbH haben, bitten wir Sie im ureigenen Interesse:
Nutzen Sie das interaktive-Portal auf unserer Website (erreichbar unter „Hilfe sofort“ über die Strartseite unserer Website).
Vermeiden Sie die Unsicherheit der E-Mail.
Sichern Sie sich die sofortige Bestätigung und die damit verbundenen wertvollen Hinweise für Ihr weiteres Vorgehen. Wir möchten Ihnen helfen, die Angelegenheit so unkompliziert wie möglich aus der Welt zu schaffen – und das Formular ist dafür das Werkzeug der Wahl.
Fazit nach 3 Monaten
Die Einführung der neuen Websiteformulare war ein voller Erfolg für die Datenqualität und die Prozessgeschwindigkeit. Unsere größte Herausforderung bleibt die „Macht der Gewohnheit“ bei der E-Mail-Nutzung.
Wir werden in den kommenden Monaten weiter daran arbeiten, die Barrieren abzubauen und die Vorteile der Formularnutzung noch deutlicher hervorzuheben. Transparenz bedeutet für uns auch, zuzugeben, dass digitale Transformation eine gewisse Zeit braucht.
Wir laden Sie ein, Teil dieses effizienteren Prozesses zu werden.
Allgemeine Kennzahlen zu unserer Homepage
Ausgehend vom 12.01.2026 hat unsere Homepage in den letzten 90 Tagen
- 8.209 Besucher gehabt und
- 25.859 Views, also Seitensichtungen einzelner Seiten unserer Website
(WP Statistics in datenschutzkonformer Anonymisierung der Nutzerdaten).
Dies macht durchschnittlich 3,15 Seitenaufrufe pro Nutzer aus.
Nicht enthalten darin sind die Sichtungen von großen Teilen der Inhalte unseres interaktiven Dashboards, das nicht durch die Statistik erfasst wird und der darin enthaltenen Tools, die rein clientseitig durch uns für Nutzer zur kostenlosen Verfügung gestellt werden.
Laut Google Search Console hatte die Seite via Goolge Suchergebnissen in den letzten 90 Tagen (3 Monaten)
- 6.930 Klicks aus der Suche auf die Website,
- 108.023 Impessionen,
- damit einen CTR Wert von 6,4 %.
Dies sind beachtliche Werte.
Im Lichte dieser Werte ist auch einzuordnen, dass innerhalb der Kennzahlen zu den Suchergebnissen und / oder Aufrufen von Einzelseiten unserer Website unsere Websiteformulare nur auf den dafür vorgesehenen Einzelseiten der Website auffindbar und nutzbar sind.
Wenn die Website insgesamt 8209 Besucher in diesem Zeitraum hatte, von denen (wie nachfolgend erkennbar) über 900 Nutzer ein Websiteformular genutzt haben, ergibt sich eine prozentuale Quote von fast 11 % aller Nutzer der Website, die ein Websiteformular tatsächlich genutzt haben. Das ist auch für uns nicht alltäglich und ein aus unserer Sicht sehr starker Wert für ein relativ junges Projekt unseres Hauses.
Die statistische Auswertung geht dabei sogar weiter und zeigt auf, wie viele Seitenaufrufe der Einzelseiten unserer Website stattgefunden haben, weshalb wir sogar die prozentuale Nutzung der Formulare anhand von Formularnutzungen für Sie auswerten und abbilden können:
- Kontaktformular (3.506 Besucher bei 432 Nutzungen = 12,32 %)
- Beschwerdeformular (262 Besucher bei 71 Nutzungen = 27,1 %)
- Formulare Zahlungsvereinbarung / Vergleich (724 Besucher bei 381 (17+364) Nutzungen = 52,62 %)
- Datenschutzformular (16 Besucher bei 17 Nutzungen = 100 %)
Diese Werte belegen, dass unsere Kanalisierung der Kontaktwege bei vorhandenen Websitebesuchern funktioniert und Nutzer sich dahingehend auf unserer Website gut zurecht zu finden scheinen. Wer sich beschweren will findet das entsprechende Formular im Beschwerdeportal ebenso, wie jemand der selbstbestimmt Zahlungsvereinbarungen beantragen möchte oder Vergleiche anbieten möchte. Dies ist herausragend.
Dagegen bleibt es ein Rätsel, warum die Nurtzungsrate des Kontakformulars dennoch so gering ist, obwohl dieses Formular dennoch der Spitzenreiter aller genutzten Formulare unserer Website ist. Die hohe Nutzungszahl der Datenschutzformulare ist dem Umstand geschuldet, dass einzelne Nutzer mehrere Formulare verwendet haben.
Mit diesem Statistik Plugin und der Google Search Console können wir zudem sogar mitteilen, welche Browser und Geräte dabei verwendet wurden. Der Großteil der Websitebesuche findet beispeilsweise von mobilen Endgeräten statt, von denen 1/4 von Apple stammen und Safari Mobile verwenden.
Die TOP 5 Seiten unserer Website (in absteigernder Reihenfolge) sind dabei anahdn der Besucherzahlen:
- „Home Inkasso“ (die Startseite unserer Website)
- „Kontakt | 1a erfolgreich in Verbindung treten“ (Kontaktseite)
- „Impressum“ (Impressumsseite)
- „Schuldnerportal – risikofrei und informativ“ (Schuldnerportal)
- „Zahlungsvereinbarung beantragen“ (Einzelseite im Schuldnerportal)
Bezieht man die Struktur unserer Website mit ein, so stellen sich flache Hierarchien dar, da jede Einzelseite mit maximal 3 Klicks erreichbar ist.
Auch dies soll Ihnen helfen und bewirkt offensichtlich, dass Nutzer an das begehrte Ziel auf unserer Website gelangen können und dieses überhaupt auffinden. Bei durchschnittlich 3,17 Aufrufen von Einzelseiten durch die Nutzer ist dieser Klickpfad mit bis zu 3 Klicks häufig und überdurchschnittlich oft die gewählte Routine von Nutzern.

1. Gesamtzahl aller Formulareingänge unserer Websiteformulare
Seit dem 13.10.2025 (etwa gegen 13:00 Uhr) bis einschließlich des 12.01.2026 – also in einem Zeitraum von genau 3 Kalendermonaten – gingen insgesamt bis zum Redaktionsschluss dieses Beitrages (also 13:00 Uhr am 12.01.2026), immerhin 902 Formulare unserer Website bei uns ein.
Dies macht bei einem Zeitraum von 3 Monaten einen Durchschnitt von grob 301 Formularen (aufgerundet) oder bei taggenauer Betrachtung, bei genau 92 Tagen dieses Zeitraumes einen Durchschnitt an Formulareingängen von 9,804 Formularen pro einzelnem Tag.
Dies ist aus unserer Sicht überaus erfreulich, denn bis auf sehr wenige Ausnahmen sind diese Eingaben auch bereits und dies sogar trotz der weihnachtlichen und durch den Jahreswechsel bedingten Feiertage und Urlaubszeiten abschließend durch unsere Case Manager und Fachabteilungen für die Nutzer bearbeitet worden.
2. Der ultimative Spitzenreiter „Kontaktformular„
Das dabei am häufigsten genutzte Websiteformular war mit 432 Nutzungen an unserem Hause übermittelten Formularen das Kontaktformular. Wir geben Ihnen anschließend einen Einblick, zu welchem Zweck und mit welchem Inhalt diese Formulare an uns versandt wurden.
Auch werten wir für Sie aus, welche Eingaben der Nutzer optimierbar wären.
a. Zuordnung nach Aktenzeichen
Das Kontaktformular fragt unser intern vergebenes Aktenzeichen ab, um daran orientiert eine Zuordnung zwischen Ihrem Anliegen und einer durch unser Unternehmen bearbeiteten Forderungssache eindeutig und widerspruchsfrei treffen zu können.
In 82 von 432 Eingaben durch das Kontaktformular wurde unser internes Aktenzeichen nicht angegeben.
Dies führt zu faktischen Verzögerungen in der Bearbeitung, weil die Zuordnung an anderen Parametern versucht werden muss zu ermöglichen. In 92 % solcher Fälle war uns dies möglich anhand von anderen im Formular genannten personenbezogenen Daten des Nutzers, in 8 % solcher Fälle mussten wir tatsächlich beim Nutzer nachfragen, was erneut zu „Ping-Pong-Email-Verkehr“ geführt hat.
Zu den häufigsten Fehleingaben des Aktenzeichens zählen dabei:
- Angabe des Aktenzeichens des zentralen Mahngerichts,
- Angabe des Aktenzeichens des Gerichts der streitigen Hauptsache,
- Angabe des Aktenzeichens der Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher,
- Angabe des Aktenzeichens der Zwangsvollstreckung durch Vollstreckungsgericht,
- Angabe „Neu„, „Nicht zur Hand„, „nicht bekannt“ oder „???„,
- Angabe von Phantasieaktenzeichen,
- Angabe von reinem Buchstabensalat (vermutlich um die Inhalte der Bestätigungsmail zu erhalten).
Daneben gabe es auch Mischformen aus den vorgenannten und unseren korrekten internen Aktenzeichen, die unmittelbar korrekt zugeordnet werden konnten. Im Umkehrschluss waren 349 Kontaktformulare sofort durch die Angabe unseres internen zur Forderungssache vergebenen Aktenzeichens (auch trotz einiger Falschschreibungen der der Aktenzeichen seitens der Nutzer) sofort zuordenbar.
b. Formulargründe
Unser Kontaktformular weist 11 verschiedene Kontaktgründe zur Auswahl auf, die voreingestellt und zur Auswahl bereitstehende Konkretisierungen zur Kontaktaufnahme ermöglichen, die sogenannten Formulargründe. Nachfolgend gehen wir für Sie transparent in Bezug auf die Quantität der Auswahl der entsprechenden Gründe ein:
ba. „Ich brauche eine aktuelle Forderungsaufstellung“
In 76 Formularnutzungen wurde die aktuelle Forderungsaufstellung durch die Nutzer angefragt.
Dies ist erfreulich, da sich erfahrungsgemäß Nutzer dahingehend Informieren, wenn die Erwägung zur Zahlung der Forderung im Raum steht um die Forderung endgültig zu regulieren. Auch deshalb haben wir in unseren interaktiven Tool einen Forderungsrechner programmiert und veröffentlich tum Schuldnern zu helfen, den aktuelle Forderungsstand inklusive einer Forderungsaufstellung in Ihrer Sache selbst feststellen zu können oder um uns und die durch uns auf eine solche Anfrage zugeleitete Forderungsaufstellung hinterfragen und prüfen zu können.
bb. „Ich benötige zur Zahlung die konkreten Zahlungsinformationen in der Forderungssache“
In 36 Formularnutzungen wurden die konkreten Zahlungsinformationen durch die Nutzer abgefragt.
Diese Zahl ist aus unserer Perspektive überaus überraschend, da unsere Schreiben und Emails die konkreten zu unserem Unternehmen gehörenden Forderungshöhen und Bankverbindungen zweifelsfrei enthalten. Unser interaktiver IBAN Prüfer hilft dabei ebenfalls.
bc. „Ich möchte die drohende Zwangsvollstreckung durch Ihr Haus abwenden“
In 22 Formularnutzungen sollte die drohende Zwangsvollstreckung vermieden werden.
Dies ist zeitlich eine sehr gute Kontaktaufnahme, da eine drohende Zwangsvollstreckung in der Regel (bei richtiger EInordnung des Grundes) noch keine Kosten der Zwangsvollstreckung ausgelöst hat (vgl. § 788 ZPO) und ein Schuldner zwar die Titulierung tragen muss, nicht jedoch weitere Kosten zur Durchsetzung der Forderung gegen dessen Willen.
bd. „Ich möchte die laufende Zwangsvollstreckung durch Ihr Haus abwenden“
Im Fall von 36 Formularnutzungen sollte die laufende Zwangsvollstreckung abgewendet werden durch den Versuch sich doch noch zu einigen.
Dies ist nicht immer und nicht in jedem Fall praktisch lösbar, denn die Vollstreckung läuft über staatliche Vollstreckungsorgane, die erst einmal von uns erreicht werden müssen. Erreicht man diese nicht – was insbesondere bei Gerichtsvollziehern und deren „Bürozeiten“ und „Erreichbarkeiten nur während der Bürozeiten“ praktisch überaus limitiert ist, kann die Vollstreckung rein objektiv nicht ausgesetzt werden.
Eine laufende Vollstreckung hat auch bereits zusätzliche Kosten ausgelöst, was für Schuldner leider meist auch unbefriedigend sein dürfte. Wir appellieren daher an alle Schuldner, reagieren Sie frühzeitig auf unsere Kontaktaufnahmen und lassen Sie sich nicht mit haltlosen und irreführenden online Quellen beeinflussen, da diese meist fachlich und substanziell eher minderwertig sind.
be. „Ich benötige eine Erledigungsbestätigung Ihres Hauses“
In immerhin 16 Formularnutzungen wurde um eine Erledigungsbestätigung seitens der Nutzer gebeten.
Eine solche wird durch uns erteilt, wenn die Forderungssache durch eigene Zahlung des Schuldners, vollständige Ratenzahlung durch den Schuldner, vollstreckungsweise Durchsetzung der Forderung oder durch die Erfüllung einer Vergleichsvereinbarung aus der Perspektive unseres Hauses als endbearbeitet einzuordnen und festzustellen ist.
bf. „Ich benötige mehr Informationen zur geltend gemachten Forderung“
In 39 Formularnutzungen wurden durch die Nutzer Informationen nach § 13a Absatz 2 RDG angefragt.
Der Antrag auf weitere Informationen zum ursprünglichen Gläubiger der Forderung oder zu den wesentlichen Umständen eines Vertragsschlusses ist gesetzlich normiert und wird auf diese Anfrage umgehend beantwortet. Es handelt sich dabei um gestezliche Transparenzpflichten, die über die Pflichtinhalte unserer Inkassoschreiben auf Antrag von Privatpersonen zu beantworten sind.
bg. „Ich möchte Ihnen geänderte Daten zu meiner Person mitteilen“
In immerhin 4 Fällen wurden geänderte personenbezogene Daten durch die Nutzer des Formulares unserem Hause gegenüber mitgeteilt.
Ein Formular war dabei eine Fakenutzung, 3 Formulare haben geänderte Anschriften mitgeteilt. Letzteres ist auch über unser Datenschutzformular im Datenschutzportal zu den Betroffenenrechten auf Berichtigung möglich.
bh. „Ich habe zu viel gezahlt und bitte um Rückerstattung der Überzahlung“
In 11 Fällen wurde um die Erstattung einer Überzahlung durch die verwendenden Nutzer gebeten.
Unser Haus erstattet Überzahlungen nach Zuordnung entsprechender Zahlungen im betroffenen Aktenkonto einer Forderungssache stets bei jedem Rechnungslauf. Dieser findet wöchentlich immer freitags statt. Dies erfolgt automatisch durch uns und die geringe Anzahl dieser Eingaben resultiert aus dem Umstand, dass Nutzer meist tagesaktuell diese Bitte äußern ohne, dass sich Überzahlungen bereits durch Gutschrift erkennen lassen, weil die Bankbearbeitung bis zu 3 Werktagen andauern kann.
Solche Formulare werden gesondert immer mit Zeitversatz von 4 Tagen durch unsere Buchhaltung bearbeitet und bewirken jeweils am nach der Bearbeitung folgenden Freitag eine Anweisung der Rückerstattung etwaiger Überzahlungen. Nach spätestens 3 Werktagen sind diese Gelder dann auch gemäß der üblichen Banklaufzeiten bis spätestens Mittwoch beim Adressaten eingegangen.
bi. „Ich möchte mich nur vergewissern, dass die Schreiben wirklich von Ihnen sind“
In 11 Fällen haben sich Nutzer durch das Formular bei uns erkundigt, ob unsere Kontaktaufnahmen auch wirklich von uns stammen. Dies ist toll und absolut richtig um Fakeinkasso und Betrug auszuschließen, wir fühlen uns in unserem Compliance zum Schutz von Schuldner bestätigt.
In allen Fällen konnten wir dabei positiv eine Bearbeitung durch uns feststellen und dies auch so dem Nutzer mitteilen.
bj. „Ich möchte Ihnen nur folgendes mitteilen“
In 48 Formularnutzungen wurden uns individuelle Umstände durch die Nutzer mitgeteilt.
Hier haben sich viele Inhalt der Nutzer hinverirrt, die eigentlich in entweder spezielleren Formularen (Beschwerdeformular, Antrag auf Zahlungsvereinbarung, Angebotsabgabe eines Vergleichsvorschlages, usw.) oder in speziellere Formulargründe des Kontaktformulares hineingehört hätten (Anschriftenaktualisierung, etc.).
Kein Beinbruch!
In fast allen Fällen haben wir durch Auslegung die korrekte Einordnung treffen und bearbeiten können.
In einigen Fällen wurde das Formular so jedoch auch vollkommen korrekt genutzt, da wirklich lediglich sonstige Mitteilungen der Nutzer abgegeben wurden (Verzögerung der zahlung der vereinbarten Rate um wenige Tage oder ähnliches).
bk. „Sonstiges“
Bei 98 Formularnutzungen teilten Nutzer „Sonstiges“ an uns mit, wobei auch hier in vielen Fällen andere Formulargründe des Kontaktformulares oder speziellere Formulare vorzugswürdiger gewesen wären. Der erfreuliche Großteil war jedoch vollkommen korrekt verortet, wie zahlreiche Rückrufbitten. Dieser FOrmulargrund diente als „Auffanggrund“ für alle anderen Anliegen.
bl. Kein Grund angegeben
In immerhin 35 Formularnutzungen wurde leider kein Grund durch die Nutzer angegeben.
Dies ist eine aus unserer Sicht leider relativ hohe Zahl an Formularnutzungen, die wir zukünftig nicht mehr so in der praktischen Nutzung ermöglichen werden. Zukünftig werden wir die Auswahl mindestens eines Grundes als Pflichtfeld ausgestalten um die Weichenstellung konkreter und korrekter auszugestalten.
Wer keinen Grund nennt, hat auch kein tatsächliches Anliegen an uns, dies gilt umso mehr, da wir mit dem Grund „Sonstiges“ ja auch einen Grund zur Sammlung aller bislang nicht einschlägig genannten weiteren Gründe geschaffen haben.
c. Resümee zum Kontaktformular
Als ältester Kontaktkanal unserer Website war die Kontaktseite sicherlich ein Aspekt, der zur höchsten Anzahl an Formularnutzungen im Wege des Kontaktkanals geführt hat. Die aktuelle Auswertung lässt uns aktuell die unter vorstehenden Punkten bj. und bk. genannten Formulargründe überdenken und wir werden diese beiden vermutlich in der Zukunft als „Sonstiges“ zusammenfassen.
Die Frequenz und Akzeptanz in der Nutzung dieses Formulares durch die Nutzer ist diesseits als überaus erfreulich festzustellen.
Im Oktober 2025 (beginnend ab 13.10.2025) wurde das Formular in nur 18 möglichen Tagen immerhin bereits 86 mal genutzt, im November 2025 bei insgesamt 30 möglichen Tagen wurde es 154 mal genutzt, im Dezember 2025 mit allen Feiertagen 138 mal und in 12 Tagen des Januars 2026 bereits 53 mal genutzt.
3. Der Newcomer „Angebot auf Vergleichsschluss„
Unser neuestes Websiteformular in das Angebotsformular auf Abschluss eines Vergleiches.
Dieses wurde am 23.12.2025 durch uns gestaltet und veröffentlicht. Mit bislang 17 Nutzungen in nur knapp 21 Tagen, wobei das Formular erst spät am Tage des 23.12.2025 durch uns veröffentlicht wurde, sind wir mit der Nutzungsfrequenz mehr als zufrieden.
Bis auf zwei Ausnahmen, die deutlich zu unangemessene Abgebote aus Sicht der auftraggebenden Gläubigerinnen zu einem Vergleichsschluss enthielten konnten 15 davon verbindlich vereinbart werden und der Großteil wurde auch bereits durch die betroffenen Schuldner erfüllt, entsprechend wurden die Forderungsakten, der durch Vergleich erfüllten Forderungssachen bereits durch uns ausgebucht und die jeweiligen Akten geschlossen.
Es wurden in diesen 17 Formularen insgesamt Vergleichszahlungen in kumulierter Gesamthöhe von 4.469,00 EURO angeboten. Durchschnittlich entspricht dies einem Angebot von 262,88 EURO je einzelnem Angebot.
Immerhin bereits 15 Schuldner haben hier im Volumen der gegen Sie insgesamt bestehenden Gesamtforderungen vergleichsbedingte Einsparungen aller Verzugszinsen und von Teilen der Hauptforderung zu Ihren Gunsten verbuchen können. Die durchschnittliche Ersparnisquote dieser 15 betroffenen Schuldner belief sich dabei auf rund 27,85 % zur eigentlichen Gesamtforderungshöhe.
Wir wünschten, es würden mehr Schuldner, diese Möglichkeit der proaktiven Verhandlung in Erwägung ziehen und dadurch deultiche Einsparungen für sich erzielen können. Wir werden auch dieses Thema in unserem Beitragsmarathon noch einmal detailliert aufgreifen um diese Möglichkeit unsererseits aktiv in den Fokus zu rücken.
4. Das Überraschende „Antrag auf Vereinbarung von Zahlungsvereinbarungen„
Mit insgesamt 364 Formularnutzungen dieses Inhaltes haben wir tatsächlich nicht gerechnet, weshalb wir diese Zahl an einschlägig auf ratierliche Erledigung durch die betroffenen Schuldner gerichteten Erklärungen als zumindest teilweise für diesen Zeitraum seit dem 13.10.2025 überraschend einordnen.
Das bedeutet übersetzt, dass in 364 verschiedenen Forderungssachen die darin betroffenen Schuldner die auftragsgemäß gegen Sie gerichtete Forderung anerkennen und diese ratierlich zu zahlen bereits sind. Diese 364 betroffenen Schuldner haben damit den Kreislauf einer finanziell zu Ihren Lasten immer weiter anwachsenden Kostenlast durchbrochen und Ihren Weg zur Befreiung von der als gegen Sie wirksam bestehend eingeräumten Schuld beschritten.
Dies ist aus unserer Sicht hervorragend, denn in aktuell fast allen Fällen konnte die beantragte Rate in Absprache mit dem jeweiligen auftraggebenden Gläubiger akzeptiert werden und es folgten entsprechende verbindliche Vereinbarungen auf die die betroffenen Schuldner auch bereits in großen Teilen die vereinbarte Rate der fälligen Monate Zahlungen geleistet haben.
Das besondere daran:
Nicht wir haben die Ratenhöhe vorgeschlagen, sondern die betroffenen Schuldner haben nach Ihren eigenen finanziellen Lebenssituationen und Umständen entsprechende Vorschläge gemacht. Das ist Selbstbestimmung in seiner Reinform und ein Vorteil der dabei proaktiv reagierenden Schuldner!
Neben einigen enigen Formularen in denen die Zahlung der Komplettsumme nur in einer konkreten Anzahl an Raten angeboten wurde (dies betrifft 9 Formularnutzungen) haben alle betroffenen Nutzer konkrete monatliche Zahlbeträge angegeben.
Dies macht bisher monatlich angebotene und vereinbarte Ratenzahlungen in einem Gesamtvolumen (wohlgemerkt nur über das entsprechende, spezielle Formular dazu) in monatlich kumulierter Gesamthöhe von 21.075,99 Euro aus. Die durchschnittliche Ratenhöhe beträgt dabei auf 355 Sachen verteilt (abzüglich der 9 anderweitigen Formularnutzungen mit separaten Vereinbarungen) einen Wert von aufgerundet 59,37 Euro je Forderungssache aus.
Dabei gab es schuldnerseitig proaktive Angebote von 10,00 EURO bis hin zu teilweise (in wenigen Ausnahmefällen) mehreren 100,00 Euro pro Monat. Der überwiegende Großteil der schuldnerseitigen Angebote belief sich auf Werte zwischen 20,00 Euro und 75,00 EURO.
Das System hat für die hier proaktiv agierenden Schuldner als Nutzer des speziellen Formulares also bestmöglich funktioniert, eine systemimmanente Prüfung einer schuldnerseitigen Überforderung durch uns hat in jedem Fall, in welchem der betroffene Schuldner zusärtzlich auch Unterlagen auf unsere Anfrage eingereicht hat um das Angebot (insbesondere bei höheren monatlichen Raten) auf Zuverlässigkeit zu prüfen aufgezeigt, dass eine solche in keinen Fall erkennbar gewesen ist.

5. Das Kritische „Beschwerdeformular„
Unser Beschwerdeformular im Beschwerdeportal hat 9 verschiedene auswählbare Begründungen und ist im Lichte unserer intern durch die Fachabteilungen genutzten Prüfmatrix 85+ daher als kleine Vorauswahl in der praktischen, internen Prüfung und Zuordnung zu verstehen.
Im ausgewerteten Zeitraum gingen insgesamt nur 71 solcher Formulareingänge ein. Dies macht ausgehend von der Gesamtzahl an 902 Eingängen einen prozentualen Wert im Verhältnis zu allen Formularnutzungen in Höhe von nur 7,87 % aller Eingänge aus. Wir haben durch die Stimmungsmache der zumeist inhaltsleer eigenwerbenden Anwälte auf Portalen wie „anwalt.de“ oder „anwalt24.de“ eine höhere diesbezügliche Quote erwartet.
Trotz der insgesamt vorgegebenen 9 Beschwerdegründe zur Einordnung wurde dieses Formular leider durch die Nutzer dahingehend nur sehr ungenau verwendet. Nur in rund 30 % wurde der Grund im Kontext der inhaltliche Begründung der jeweiligen Eingabe im Rahmen der Freitexteingabe korrekt verwendet.
In etwa der Hälfte aller Formularnutzungen des Beschwerdeformulars handelte es sich objektiv nicht einmal um Beschwerden gegen das Verfahren (Art und Weise der Inkassodurchführung) oder um rechtliche oder tatsächliche Einwände gegen die Forderung, sondern um das Begehren weitere Informationen zu erhalten. Dies wäre korrekterweise mit dem entsprechenden Grund im Kontaktformular spezieller zu erreichen gewesen.
Eingaben wie „ich möchte gerne wissen um was es da geht„, „Rücksprache über die Nachricht die ich erhalten habe„, „Ich war im Ausland, habe Post bekommen, was ist das“ sind fachlich keine Einwände oder Beschwerden. Bereinigt man die Formulare nach inhaltlicher Ausrichtung (bei fiktiv korrekter Zuordnung) liegt die „Beschwerdequote“ im Verhältnis aller Formularnutzungen bei unter 4,00 %. Das ist aus unserer Sicht herausragend bei DER Publicity unseres Unternehmens durch haltlos eigenwerbende anwaltliche Schuldnervertreter.
Von diesen rund 35 im weitesten Sinne als Beschwerde oder Einwand wohlwollend auslegbaren Eingaben via des Beschwerdeformulares waren genau 4 fachlich und tatsächlich begründet.
Es handelte sich dabei in 3 Fällen um schuldnerseitige Mitteilungen, dass ein fristgerechter Widerruf zum Vertrag gegenüber dem auftraggebenden Gläubiger in Bezug auf den, der eingemeldeten Forderung zugrundeliegenden Fall erklärt wurde, was sich durch anlassbezogene Nachprüfung bestätigen ließ und in einem weiteren Fall um die schuldnerseitige Mitteilung einer bereits gegenüber dem auftraggeber geleisteten Zahlung, die zeitlich vor der Beauftragung unseres Hauses, jedoch überschneidend mit der Beauftragung erfolgt gewesen ist.
Alle 4 betroffenen Forderungsfälle wurden durch uns ausgebucht, das System der Euro – Invest – Inkasso GmbH greift!

Als Reaktion, des Umstandes, der sich auch in dieser Auswertung sehr deutlich gezeigt hat, dass die Auswahl der Gründe des Beschwerdeformulars in einer hohen Zahl nicht korrekt erfolgt ist, haben wir bereits in unserem laufenden Beitragsmarathon begonnen unser internes Beschwerdemanagement und die dafür zuständigen Fachabteilungen in separaten Beiträgen vorzustellen und werden verstärkt – auch im Rahmen der Vorstellung unserer Matrix 85+ – die Wichtigkeit einer korrekten Auswahl des Beschwerde- oder EInwandgrundes in unseren Veröffentlichungen eingehen.
6. Die Vernachlässigten Websiteformulare
Von unseren veröffentlichten Websiteformularen wurde bislang noch kein Datenschutzformular zur Geltendmachung von datenschutzrechtlichen Betroffenenrechten verwendet.
Auch die Datenschutzformulare zum Datenschutz der Website wurden bisher lediglich in Bezug auf die Beantragung eines Datenauszuges wurde 11 mal gestellt und beantwortet und in Bezug auf die Beantragung einer websiteseitigen Datenlöschung wurde lediglich 6 mal genutzt und soweit es gesetzliche Transparenzpflichten zulassen umgesetzt, wobei sich die Nutzer letzteren Formulares auch in der Beantragung eines Auszuges in immerhin 5 Fällen identisch dargestellt haben.
Ein einziges Mal wurde ein Feedbackformular abgegeben, deren Inhalt reiner Buchstabensalat gewesen ist und offensichtlich durch einen Nutzer lediglich zu Testzwecken ausprobiert wurde.
7. Fazit zu unseren Websiteformularen
Insgesamt muss man feststellen, dass die Nutzung unserer neuen Websiteformulare in den ersten drei Monaten durchaus positiv einzuordnen ist. Es handelt sich dabei um eine neue Implementierung von Kontaktmöglichkeiten, die sich zeitlich mit Sicherheit zunehmend auch noch weitere Akzeptanz verschaffen wird und durch Nutzer angenommen werden wird.
Dennoch bleibt festzustellen, dass Eingaben von Websiteformularen durch Nutzer auch nach 3 Monaten der Auswertung im Vergleich zu postalischen oder elektronischen Eingaben per Email einen noch deutlich untergeordneten Faktor von knapp 7 % des tatsächlich fachlichen Eingabeinganges (bereinigt um anderweitige EIngaben, Mehrfacheingaben, Folgekorrspondenz zu Eingaben) ausmachen, obwohl diese Formulare zahlreiche praktische Vorgänge beschleunigen und zahlreiche, eingangs dieses Beitrages erwähnten Vorteile für alle Seiten des Forderungsfalles bieten.
An der Besucherrate der Website liegt dieser Wert anhand der eingangs thematisierten Zahlen eher nicht.
Erfreulich ist die die Nutzungsfrequenz dennoch, denn die knapp 10 Formularnutzungen täglich werden in der Praxis meist taggleich (nicht an Wochenenden oder Feiertagen) bearbeitet, während im selben Zeitraum 10 Emaileingänge bis zu 48 Stunden Bearbeitungszeit zu einer ersten menschlichen Sichtung beanspruchen können. Dies ist dem generell und nachhaltig hohen Emailaufkommen geschuldet, aber auch der Notwendigkeit der erst erfolgenden internen Notwendigkeit der Sichtung und Zuordnung nach Zuständigkeit.
Somit konnten bereits 902 Vorgänge effektiver und einvernehmlicher durch uns bearbeitet werden.
Vergleichsquoten sind bereits bei den Formularen beachtlich, Vereinbarungen zu Zahlungsvereinbarungen extrem hoch (was sicherlich dem Umstand de Proaktivität seitens betroffener Schuldner geschuldet ist) und die Einwands- und Beschwerdequote erfreulich und gleichbleibend (auch im Verhältnis zum Email und Postverkehr) niedrig.
Wir sind gespannt auf die nächste Auswertung dieses Projektes und hoffen, dieser Einblick in unsere Arbeitsweise hilft Ihnen für die praktische Nutzung unserer Kontaktwege und zur Einordnung unserer Arbeitsweise.
FAQ
Häufig gestellte Fragen zum Thema "Inkasso"
Woher weiß ich, dass die Euro-Invest-Inkasso GmbH ein staatlich zugelassenes Unternehmen ist?
Wir sind als registrierter Rechtsdienstleister im eingetragen (Aktenzeichen einsehbar beim Bundesamt für Justiz ). Seit dem 01.01.2025 unterliegen wir der zentralen Aufsicht durch das Bundesamt für Justiz, was ein höchstmögliches Maß an staatlicher Kontrolle und Compliance garantiert. Sie ifnden die Kontaktdaten zum Bundesamt für Justiz in jeder unserer ersten drei standartisierten Kontaktaufnahmen, sowie im Impressum dieser Website.
Wie erkenne ich, dass der Brief echt ist?
Prüfen Sie das auf unseren Kontaktaufnahmen angegebene Aktenzeichen, die Angabe des ursprünglichen Gläubigers und zu jedem Inkassounternehmen oder Inkassoanwalt die Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister (unser Aktenzeichen: 2024 0001 0939) und bei Anwälten die entsprechende Eintragung im bundesweiten Rechtsanwaltsverzeichnis. Prüfen Sie zudem zu Ihrer Sicherheit auch, ob die in unseren Schreiben angegebene IBAN, auf welche die Zahlung veranlasst werden soll, wirklich auch zu unserem Unternehmen gehört, vgl. IBAN-Prüfer. Unsere Schreiben enthalten zudem die gesetzlich geregelten Pflichtangaben .
Wie erkenne ich in Ihrem Schreiben, mit wem ich den Vertrag geschlossen haben soll?
Die Identität Ihres ursprünglichen Vertragspartners ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Informationspflicht. Auch diese Angabe finden Sie zentral in der Box „Informationen gemäß § 13a Absatz 1 RDG“.
Achten Sie in dieser Box auf folgende Angaben:
- Name des Gläubigers: Hier wird der Name der Person oder des Unternehmens genannt, gegenüber dem die Forderung ursprünglich entstanden ist.
- Vertragsdetails: Ergänzend zum Namen des Gläubigers führen wir dort – sofern vorhanden – die ursprüngliche Rechnungsnummer, das Vertragsdatum oder Ihre Kundennummer beim Vertragspartner auf.
- Eindeutige Zuordnung: Diese Angaben ermöglichen es Ihnen, Ihre eigenen Unterlagen (E-Mails, Briefe oder Kontoauszüge) zu prüfen und den Vertragsschluss eindeutig zu verifizieren.
Sollten Sie den genannten Gläubiger dennoch nicht zuordnen können, prüfen Sie bitte, ob es sich um eine Muttergesellschaft oder einen Markennamen handelt, unter dem der Vertragspartner firmiert.
Wie erkenne ich in Ihrem Schreiben, wofür genau ich zahlen soll?
Um volle Transparenz über die Zusammensetzung der Forderung zu gewährleisten, finden Sie alle relevanten Details in der speziell gekennzeichneten Informationsbox „Informationen gemäß § 13a Absatz 1 RDG“.
Dort ist die Forderung wie folgt aufgeschlüsselt:
- Der Forderungsgrund: In der Box wird explizit angegeben, um welche Art von Leistung oder Ware es sich handelt (z. B. Dienstleistungsvertrag, Warenlieferung oder Abonnement).
- Detaillierte Kostenaufstellung: Sie finden hier eine klare Trennung zwischen der Hauptforderung (dem ursprünglichen Rechnungsbetrag), etwaigen Verzugszinsen sowie den bisher angefallenen Mahnkosten des Gläubigers.
- Inkassokosten: Auch die Kosten unserer Beauftragung werden dort gemäß den gesetzlichen Vorgaben separat ausgewiesen und erläutert.
Durch diese strukturierte Darstellung in der Infobox können Sie auf einen Blick nachvollziehen, wie sich der Gesamtbetrag zusammensetzt und welche einzelnen Posten zur Zahlung ausstehen.
Ich habe vom ursprünglichen Gläubiger nie eine Rechnung oder Mahnung erhalten. Muss ich trotzdem zahlen?
Dies ist ein häufiges Missverständnis.
Rechtlich gilt hierbei:
- Verzug ohne Mahnung: In vielen Fällen (z. B. bei kalendermäßig bestimmbaren Zahlungszielen oder nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungserhalt gemäß § 286 BGB) tritt Verzug automatisch ein, auch ohne dass der Gläubiger eine Mahnung schicken muss.
- Kostenpflicht: Sobald Verzug eingetreten ist, ist der Gläubiger berechtigt, ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Die dadurch entstehenden Kosten sind als Verzugsschaden von Ihnen zu tragen.
- Transparenz: In der Informationsbox gemäß § 13a Absatz 1 RDG führen wir das Datum auf, seit dem Sie sich im Verzug befinden, um Ihnen die Prüfung zu erleichtern.
Wichtiger Hinweis:
Da unser Haus auch zahlreiche Onlineportale mit der auftragsgemäßen Beitrebung von zahlungsgestörten Forderungen unterstützt, muss auch erwähnt werden, dass in solchen Forderungssachen die Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen stets direkt in den persönlich im Zuge des Vertragsschlusses angelegten Portalaccount des Schuldners als Nutzer des Portals hinterlegt werden. Sobald diese Unterlagen dort in den Machtbereich des Nutzers gelangen, kann dieser sich nicht mehr auf eine fehlende Rechnung oder Mahnung berufen, denn es besteht die vertragliche Nebenpflicht die Inhalte des vertraglich vereinbarten Nutzungsrechts auch durch Wahrnehmung der Accountinhalte zur Person des Nutzers in seinem dort eigenen und geschützen Zugangs regelmäßig zu prüfen.
Was passiert, wenn ich nicht auf den Brief reagiere?
Das Verfahren läuft in solchen Fällen automatisiert gegen Sie Stufe für Stufe nach einem festen und intern mit dem auftraggebenden Gläubiger im Vorfeld unserer Beauftragung vereinbarten Prozess weiter. Es folgen je nach vereinbartem Standard möglicherwiese zunächst weitere außergerichtliche Kontaktaufnahmen oder es folgen sogar bereits gerichtliche Mahnbescheide, die deutlich höhere Kosten verursachen. Schnellstmögliche Kommunikation ist deshalb immer die günstigere Wahl.
Wie lange habe ich Zeit, auf das Schreiben zu reagieren?
In der Regel setzen Inkassounternehmen eine Frist von ca. 10 bis 14 Tagen. Es ist wichtig, diese Frist nicht reaktionslos verstreichen zu lassen, um weitere Kosten oder ein gerichtliches Mahnverfahren zu vermeiden.
Woher hat Euro-Invest-Inkasso GmbH meine Daten?
Diese wurden vom ursprünglichen Gläubiger (Ihrem Vertragspartner) im Rahmen der Forderungsübergabe DSGVO-konform übermittelt. Jede Datenübermittlung eines Gläubigers zum Zwecke der auftragsgemäßen Forderungsbeitreibung ist dabei gemäß Artikel 6 lit. f) DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen zulässig. Zusätzlich erheben wir in Fällen veralteter Datensätze auch Informationen zu Schuldnern bei Einwohnermeldeämtern, Providern, Hostern, Gerichtsvollziehern und vergleichbaren Stellen.
Kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren?
Ja, wir bieten individuelle Ratenpläne und Vergleiche an. Diese können Sie direkt erreichbar über unser Schuldnerportal und über unser Kontaktportal bis hin zum entsprechenden Formular auffinden und eine Anfrage anhand Ihrer Wünsche zu den durch Sie praktisch möglichen Modalitäten erstellen und an uns abschicken.
Kann ich der Forderung widersprechen?
Ja, das können Sie selbstverständlich und jederzeit. Nutzen Sie dazu bitte eine sachliche Begründung und fügen Sie vorhandene Beweise (z.B. Widerruf oder Retourenschein) Ihrer Eingabe an unser Haus bei. Unsere interaktiven online Tools können Ihnen im Vorfeld sogar helfen, Ihr Anliegen fachlich zu prüfen und die Prüfergebnisse korrekt und rechtssicher zu formulieren. vgl. Dashboard .
Ich habe widersprochen, erhalte aber trotzdem Mahnungen. Warum?
Ein pauschaler Widerspruch („Ich zahle nicht“, „Ich widerspreche komplett„, usw.) stoppt den Prozess rechtlich nicht. Wenn Sie jedoch einen sachlich begründeten Widerspruch (z. B. Nachweis einer Kündigung oder Zahlung) einreichen, setzen wir das Verfahren für die Dauer der Prüfung aus. Wir garantieren eine Rückmeldung innerhalb von 10 Werktagen zur Bestätigung des Eingangs Ihrer substantiierten Eingabe. Bedenken Sie bitte auch, dass wir tagtäglich eine ungeheuere Menge an Forderungen und zugehörigen Eingaben bearbeiten und es auch deshalb zu zeitlichen Verzögerungen einer RÜckmeldung Ihnen gegenüber kommen kann.
Ich habe bereits an den Gläubiger gezahlt. Was nun?
Senden Sie uns bitte den Zahlungsbeleg (Screenshot/Kontoauszug) über das unsere für solche Anliegen spezielle Emailadresse beschwerde@euroinvestinkasso.de zu. Wir gleichen diese Erklärung mit dem vorgelegten Nachweis umgehend mit dem Gläubiger ab und schließen die Akte bei Bestätigung der von Ihnen erklärten Tatsache endgültig ab.
Muss ich die Inkassogebühren von Euro-Invest-Inkasso GmbH bezahlen?
Ja, wenn die Hauptforderung berechtigt ist und Sie sich zum Zeitpunkt der Beauftragung bereits im Verzug nach den gesetzlichen Vorgaben befanden, ist dem auftraggebenden Gläubiger ein Schaden entstanden, der durch den Verursacher nach den Regeln des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistung entstanden ist. Die Gebühren sind als Verzugsschaden im Sinne des BGB entstandenund die Erstattung ist gesetzlich im RVG geregelt.
Was passiert, wenn ich zahlungsunfähig bin?
Suchen Sie proaktiv den Kontakt zu uns. Oft lassen sich Vergleiche (Einmalzahlung einer geringeren Summe gegen Erlass der Restschuld) oder langfristige Stundungen und niedrige Teilzahlungsvereinbarungen gemeinsam vereinbaren. Wir prüfen dabei mit Ihnen Ihre wirtschaftliche Situation fragen zur Bestätigung von Ihnen aussagekräftige Nachweise an und nehmen die daraus gewonnenen Erkenntniss in die Verhandlung mit dem auftraggebenden Gläubiger mit, der sich in aller Regel auf unsere Einschätzung zu möglichen Lösungsvarianten einzulassen bereits ist und diese regelmäßig anschließend erlaubt. Wir sind als Dienstleister an eine solche Erlaubnis des Auftraggebers gebunden, wirken jedoch bei nachgewiesenen Fällen fast immer wohlwollend im Sinne von Schuldnern zur Findung einer praktisch umsetzbren Lösung auf die Auftraggeber ein.
Prüfen Sie die Seriosität Ihrer Auftraggeber, bevor Sie tätig werden?
Ja. Die Euro-Invest-Inkasso GmbH führt ein sogenanntes Pre-Scoring neuer Auftraggeber vor der eigentlich gesetzlichen vorgeschriebenen Rechts- und Schlüssigkeitsprüfung zur Forderung durch. Dabei prüfen wir das Geschäftsmodell, die angebotenen Produkte und Dienstleistungen, die rechtliche und tatsächliche Vertragsschlusssituation und vieles mehr. Wir vertreten anschließend nur Mandanten, die das Pre-Scoring erfolgreich bestanden haben und deren Forderungen auf rechtlich nachvollziehbaren Vertragsgrundlagen oder anderweitigen normierten Anspruchsgrundlagen und Rechtsgründen basieren. Sollten im Einzelfall Unstimmigkeiten (z. B. Identitätsdiebstahl ) auftreten, bieten wir strukturierte Prozesse zur Klärung an, statt blindlings zu mahnen.
Im Internet finden sich negative Berichte. Warum sollte ich der Forderung dennoch vertrauen?
Inkasso ist naturgemäß ein spannungsgeladenes Feld. Wer erhält schon gerne Post oder Emails von einem Inkassounternehmen?
Viele negative Online-Kommentare basieren jedoch auf dem Missverständnis, dass die bloße Beauftragung eines Inkassobüros bereits unzulässig sei oder auf anderen irrigen Vorurteilen. Viele online Quellen bestärken diese Vorurteile und Mythen und stellen sich bei genauer Auswertung als bloßes, angstbasiertes Marketing dar, das zunehmend vor allem marktschreierisch agierenden Anwälten einen geschäftlichen Zuwachs bringen soll. Wir arbeiten jedoch nach strengen Qualitätsrichtlinien (unser Qualitätssystem 2026) und prüfen jede Forderung vorab eienr Geltendmachung gegenüber eingemeldeten Schuldnern auf eine entsprechend bestehende Schlüssigkeit. Wir laden Sie in Fällen von fachlichen Fragestellungen und Einwänden jederzeit ein, unser eigenes Beschwerdeportal zu nutzen, um Sachverhalte direkt und fachlich zu klären.