Inkassokosten ehrlich erklärt | November 2025

Inkassokosten

📝 Die Inkassokosten – Welche Gebühren sind zulässig? Eine transparente Aufschlüsselung nach BGH-Rechtsprechung

Einleitung: Vertrauen durch Klarheit – Inkassokosten sind kein Geheimnis

Liebe Leserinnen und Leser,

das Thema Inkassokosten innerhalb des Inkassowesens in Deutschland ist oft von Unsicherheit und Kritik begleitet. Viele Menschen fragen sich: Dürfen Inkassounternehmen überhaupt Gebühren erheben? Und wenn ja, in welcher Höhe? Wovon hängt das denn eigentlich ab?

Wir, die Euro-Invest-Inkasso GmbH, legen größten Wert auf absolute Kostentransparenz. Wir möchten mit diesem Beitrag Klarheit schaffen und Ihnen zeigen, dass unsere Gebühren nicht willkürlich sind, sondern streng gesetzlich geregelt, durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt und durch das Gesetz zum besseren Verbraucherschutz im Inkassorecht (2021) zusätzlich gedeckelt sind.

Unsere Aufgabe ist es, Ihnen die Entstehung, Höhe und Zulässigkeit der Inkassokosten so zu erklären, dass Sie jede Position in unseren Schreiben nachvollziehen können. Denn nur, wer die Kosten versteht, kann unsere Arbeit als seriös und notwendig anerkennen.


1. Die rechtliche Grundlage: Wann und warum Inkassokosten entstehen

Die Geltendmachung von Inkassokosten beruht nicht auf einer eigenen Gebührenordnung des Inkassounternehmens, sondern auf dem deutschen Schadensersatzrecht.


1.1. Der entscheidende Auslöser: Der Schuldnerverzug (§ 286 BGB)

Die wichtigste Voraussetzung für die Entstehung erstattungsfähiger Inkassokosten ist der sogenannte Schuldnerverzug.

  • Definition: Verzug tritt ein, wenn Sie eine fällige Rechnung trotz Mahnung des Gläubigers nicht bezahlen.
  • Schadensersatzanspruch: Mit dem Verzug entsteht für den Gläubiger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 280 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 286 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dieser Anspruch umfasst alle notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung, die dem Gläubiger entstehen, um seine Forderung durchzusetzen.
  • Inkasso als Schaden: Die Beauftragung der Euro-Invest-Inkasso GmbH ist eine solche notwendige Aufwendung. Der Gläubiger kann diese Kosten daher von Ihnen als Verzugsschaden zurückverlangen.

1.2. Die gesetzliche Deckelung: Kopplung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Obwohl wir keine Rechtsanwälte sind, hat der Gesetzgeber die Gebühren für registrierte Inkassodienstleister an die Gebühren für Rechtsanwälte angelehnt. Unsere Kosten basieren daher auf den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), die über den zugrunde liegenden Streitwert (der Höhe der Hauptforderung) berechnet werden.

Der BGH-Grundsatz:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrfach bestätigt (z. B. BGH, Az. VIII ZR 250/13), dass die Kosten eines registrierten Inkassounternehmens grundsätzlich erstattungsfähig sind, aber nicht höher sein dürfen als die Kosten, die bei Beauftragung eines Rechtsanwalts in derselben Sache entstanden wären. Diese Kopplung an das RVG ist der maximale Schutzmechanismus gegen überhöhte Forderungen.


2. Die Gebührenstruktur im Detail: So setzen sich die Kosten im Inkasso zusammen

Ein seriöses Inkassoschreiben der Euro-Invest-Inkasso GmbH weist grundsätzlich folgende Kostenpositionen transparent aus:


2.1. Die Hauptposition: Die Geschäftsgebühr (Basis RVG)

Die Geschäftsgebühr ist die Vergütung für unsere eigentliche Inkassotätigkeit – die Prüfung der Sach- und Rechtslage, die Korrespondenz mit Ihnen und die Verhandlung von Ratenzahlungen. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach dem Streitwert der Hauptforderung und dem sogenannten Gebührensatz (auch „Faktor“ genannt).

Die gängigen Gebührensätze:

GebührensatzFaktorAnwendungsbereich und Hintergrund
0,5-GeschäftsgebührGedeckelter SatzNEU seit 2021! Gilt für unbestrittene Geldforderungen von Privatpersonen mit geringem Aufwand (reine Zahlungsaufforderung ohne komplexe Sachverhaltsprüfung). Dies ist der Regelfall im Verbraucherinkasso.
0,9-GeschäftsgebührStandardsatzGilt für einfache bis durchschnittliche Fälle im unternehmerischen Verkehr (B2B) oder wenn der Aufwand im Verbraucherinkasso den Regelbereich überschreitet.
1,3-GeschäftsgebührMaximaler SatzGilt für Inkassodienstleistungen, die als Schadensersatz von Ihnen zu tragen sind, sofern kein einfacher Fall nach 0,5 vorliegt (z. B. komplexe Verhandlungen, umfangreiche Schriftwechsel, schwierige Sachverhaltsermittlung).

Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht (2021):

Die größte Veränderung durch dieses Gesetz ist die Einführung der 0,5-Gebühr für Verbraucher (§ 13e RVG i. V. m. § 4 Abs. 5 a RDGEG). Diese Deckelung bei unbestrittenen Standardfällen führt zu einer spürbaren Reduzierung der Inkassokosten für Verbraucher und ist der klare Ausdruck des gesetzgeberischen Willens, die Kosten fair zu halten.


2.2. Die Auslagenpauschale (§ 7002 VV RVG)

Neben der Geschäftsgebühr dürfen wir eine Pauschale für Auslagen geltend machen.

  • Zweck: Diese Pauschale deckt allgemeine Kosten ab, die im Rahmen der Bearbeitung entstehen, wie z. B. Porto, Telefonkosten, Kopien und Telekommunikation.
  • Höhe: Die Pauschale beträgt in der Regel 20 % der Geschäftsgebühr und ist gesetzlich festgelegt. Bei Geschäftsgebühren ab 100,00 Euro beträgt sie 20,00 Euro (Deckelung bei maximal 20,00 Euro und kann bei pauschaler Abrechnung nicht höher sein).

2.3. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)

Die Umsatzsteuer (aktuell 19%) auf die Inkassokosten ist nur dann von Ihnen zu tragen, wenn der Gläubiger (unser Auftraggeber) nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die meisten unserer Auftraggeber sind vorsteuerabzugsberechtigt, weshalb dieser Kostenpunkt der Inkassokosten in unseren Schreiben überaus selten aufzufinden ist.

  • Transparenzpflicht: Wir sind gesetzlich verpflichtet, Sie in unserem Schreiben darüber aufzuklären, ob der Gläubiger vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht.
  • Wichtig: Ist der Gläubiger Unternehmer und kann er die Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen, entfällt dieser Kostenblock für Sie! Wir weisen dies transparent aus.

3. Rechenbeispiel (RVG bis 31.05.2025): So wird die 0,5-Gebühr angewendet

Um die Transparenz zu gewährleisten, zeigen wir Ihnen, wie die Euro-Invest-Inkasso GmbH die Kosten für einen typischen Verbraucherfall berechnet.

Beispiel: Eine unbestrittene Forderung (Online-Kauf) beträgt 150,00 Euro.

  1. Streitwert (Hauptforderung): 150,00 €
  2. RVG-Gebührentabelle: Nach der RVG-Tabelle ergibt sich für einen Streitwert bis 500 Euro eine volle Gebühr (1,0) von 49,00 Euro.
  3. Angewandter Gebührensatz: Da es sich um eine unbestrittene Verbraucherforderung handelt, wenden wir die 0,5-Geschäftsgebühr an.
    • Rechnung: 49,00 € (volle Gebühr) * 0,5 = 24,50 Euro
  4. Auslagenpauschale: Pauschal 4,90 Euro (20% der Gebühr, max. 20,00 Euro)
  5. Netto-Inkassokosten: 24,50 € + 4,90 € = 29,40 €
  6. Umsatzsteuer (19%): 29,40 € * 0,19 = 5,59 Euro (Annahme: Gläubiger nicht vorsteuerabzugsberechtigt)
  7. Gesamt-Inkassokosten: 34,99 Euro

Ihre Sicherheit: Das neue Gesetz sorgt dafür, dass diese Kosten stets im angemessenen Verhältnis zur Höhe der Hauptforderung stehen. Wir wenden die 0,5-Gebühr stets an, wenn es der Gesetzeslage entspricht.


4. Digitale Lösungen: Ihr Weg zur transparenten Kosten- und Zahlungsabwicklung

Die Euro-Invest-Inkasso GmbH setzt auf moderne, digitale Lösungen, um Ihnen die Abwicklung Ihrer Angelegenheit so einfach und transparent wie möglich zu gestalten. Unsere Online-Tools sind rund um die Uhr verfügbar und dienen als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um Inkassokosten, Zahlungen und Vereinbarungen.


4.1. Das Online-Schuldnerportal: Volle Kontrolle über die Kosten

Unser speziell entwickeltes Online-Schuldnerportal ist das Kernstück unserer digitalen Transparenzoffensive. Es ermöglicht Ihnen, jederzeit allgemeine Informationen zu gegen Sie gerichteten Forderung zu erhalten, einschließlich spezieller Formulare und Musterschreiben um eine tagesaktuellen und detaillierten Aufschlüsselung aller Kostenpositionen zu erhalten.

Funktionen des Portals in Bezug auf Kosten und Transparenz:

  • IBAN Prüfer: Sicherheit bei Zahlungsaufforderungen in Schreiben, die vermeintlich durch uns erstellt wurden sind damit anhand der IBAN auf Korrektheit unseres Hauses als Absender zu überprüfen.
  • Musterschreiben-Generator: Rechtssichere Antwortschreiben an ein Inkassounternehmen oder den Forderungsinhaber erstellen gelingt Ihnen damit sicherlich viel einfacher.
  • Gebührenrechner: Unser Gebührenrechner zu den Inkassokosten ist ein Tool zur Selbstüberprüfung unserer beanspruchten Inkassokosten.

4.2. Einfache und schnelle Zahlungsmöglichkeiten

Über unsere Website bieten wir Ihnen verschiedene, sichere Wege zur Begleichung Ihrer Forderung. Ziel ist es, Ihnen unnötigen bürokratischen Aufwand zu ersparen und eine schnelle Erledigung zu ermöglichen.

  • Direktzahlung: Nutzen Sie sichere Online-Bezahldienste (z. B. PayPal, Kreditkarte, Sofortüberweisung) zur sofortigen Begleichung der Forderung. Die Zahlung wird umgehend verbucht, und die Akte kann schnell als erledigt markiert werden – diese Funktion wird erst demnächst durch uns freigeschaltet.
  • Ratenzahlungsantrag: Benötigen Sie eine Stundung oder eine Ratenzahlung? Über das Portal können Sie unkompliziert und schnell einen Ratenzahlungsvorschlag an uns übermitteln. Basierend auf Ihren Angaben wird der Antrag geprüft und eine Vereinbarung erstellt, die alle Kosten und Laufzeiten transparent darlegt. Die Vereinbarung können Sie anschließend direkt im Portal einsehen und bestätigen.

Diese digitalen Werkzeuge sind ein Ausdruck unseres Versprechens, transparent und lösungsorientiert zu arbeiten. Sie geben Ihnen die Kontrolle und die notwendige Übersicht, um Ihre finanzielle Situation eigenständig zu regeln.


5. Was tun bei Bestreiten der Forderung? Die Konsequenz für die Kosten

Dieses Kapitel ist für Sie von besonderer Bedeutung, da es die Kostenfrage im Falle eines Widerspruchs für Sie aufgreift und klärt.


5.1. Wirksames Bestreiten: Die Inkassokosten entfallen (§ 13f RDGEG)

Wenn Sie die Forderung wirksam bestreiten (d. h. begründete Einwände vorbringen), liegt kein einfacher Standardfall mehr vor. Der Sachverhalt ist dann rechtlich komplex und kann nicht mehr von uns im Rahmen der 0,5-Geschäftsgebühr erledigt werden.

  • Folge: Sobald Sie die Forderung bestreiten, fallen die Inkassokosten des Gläubigers für unsere Tätigkeit (als notwendiger Schaden der Rechtsverfolgung) für Sie ersatzlos weg! Wir sind gesetzlich verpflichtet, dies zu beachten.
  • Hintergrund: Der Gläubiger muss die Sache dann an einen Rechtsanwalt abgeben, um das Prozessrisiko einschätzen zu lassen oder gerichtlich vorzugehen. Die Kosten für unsere vorherige Inkassotätigkeit muss der Gläubiger dann selbst tragen.

Die Euro-Invest-Inkasso GmbH prüft jeden Widerspruch sorgfältig. Sollte dieser berechtigt sein, stellen wir Ihnen die Kosten selbstverständlich nicht in Rechnung.


5.2. Unberechtigtes Bestreiten: Die Haftung für Anwaltskosten

Wenn Sie die Forderung bestreiten, aber sich später im gerichtlichen Verfahren herausstellt, dass Ihr Widerspruch unbegründet war, kann es teuer werden.

  • Haftung: Sie sind dann verpflichtet, nicht nur die Hauptforderung und Zinsen zu zahlen, sondern auch die höheren Anwaltskosten des Gläubigers für das nun notwendige gerichtliche Verfahren zu tragen.
  • Unser Appell: Bestreiten Sie die Forderung nicht leichtfertig und nur, wenn Sie sich Ihrer Sache sicher sind. Im Zweifel suchen Sie den Dialog mit uns oder lassen sich neutral beraten.

6. Ihr Recht auf Überprüfung und Beschwerde

Trotz aller Transparenz kann es zu Unklarheiten oder Fehlern kommen. Ihre Rechte als betroffene Person stehen dabei im Fokus.

6.1. Beschwerde bei der Euro-Invest-Inkasso GmbH

Sollten Sie die Kosten für unrichtig, überhöht oder unberechtigt halten, zögern Sie bitte nicht, sich direkt an unser Beschwerdemanagement zu wenden. Wir sind verpflichtet, Ihren Einwand zu prüfen, Ihnen detailliert zu antworten und gegebenenfalls eine Korrektur vorzunehmen. Eine schnelle, außergerichtliche Klärung ist stets unser Ziel.


6.2. Externe Prüfstellen: Verbraucherzentralen und Aufsichtsbehörde

Wenn eine Klärung mit uns nicht möglich ist, stehen Ihnen externe Stellen zur Verfügung:

  1. Verbraucherzentralen: Die Verbraucherzentralen der Bundesländer bieten eine fundierte Beratung und Überprüfung von Inkassoforderungen und -kosten an.
  2. Aufsichtsbehörde: Als registriertes Inkassounternehmen unterliegen wir der strengen Aufsicht durch den Präsidenten des zuständigen Landgerichts. Bei Verstößen gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), wozu auch die Geltendmachung unzulässiger Kosten zählt, können Sie sich an diese Behörde wenden.

Wir arbeiten nur mit korrekten Kosten: Die ständige Überwachung durch die Aufsichtsbehörde und die strikte Einhaltung der BGH-Rechtsprechung sind unsere Garanten für faire und gesetzeskonforme Gebühren.


7. Fazit: Die Rolle der Inkassokosten als notwendige Konsequenz des Verzugs

Die Euro-Invest-Inkasso GmbH versteht, dass Inkassokosten eine zusätzliche Belastung darstellen. Sie sind jedoch die gesetzliche Konsequenz des eingetretenen Verzugs und dienen dem Gläubiger als Ersatz für den Schaden, der ihm durch Ihre Nichtzahlung und die notwendige Beauftragung eines Dienstleisters entsteht.

Durch die gesetzliche Deckelung (0,5-Gebühr) und die transparente Aufschlüsselung halten wir die Kosten so gering wie gesetzlich möglich. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu den Kosten haben oder Ratenzahlungen wünschen. Wir sind Ihr lösungsorientierter Partner.


Hinweis:

Im Zusammenhand mit Inkassokosten wiesen wir auf unseren – im Betrag via Button verlinkten -Gebührenrechner ausdrücklich hin und bitten Sie diesen auch aktiv zu nutzen. Wir wollen uns sauber, ehrlich und transparent – auch in Kostenfragen – einer Überprüfung – sogar mit eigenen Tools – stellen und Ihnen beweisen, dass wir kostentransparent und ehrlich sind.

Dieser Beitrag ist sprachlich für Sie für eine optimierte Nutzerwahrnehmung optimiert und erreicht einen onpage Suchmaschinenscore von aktuell 88 von 100 möglichen Punkten.

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