Inkassofirma seriös – 21 Punkte kostenlos prüfen!

Hinweis der Euro-Invest-Inkasso GmbH
Hinweis der Euro-Invest-Inkasso GmbH

Inkassofirma seriös: Nicht selten fragen sich auftragsgemäß durch Inkassodienstleister angeschriebene oder anderweitig kontaktierte Schuldner, ob das anschreibende Inkassounternehmen überhaupt „echt“ oder zumindest „seriös“ ist.

Dieser Beitrag soll allen Lesern eine praktische Hilfestellung bieten, diese Frage (ob eine konkrete Inkassofirma seriös ist) durch mögliche Recherche oder Prüfung einfach und kostenlos selbst beantworten zu können. Wir erklären Ihnen hier, auf was Sie achten müssen und wo Sie nachsehen können. Falls Sie uns inhaltlich nicht glauben wollen – was wir grundsätzlich verstehen würden, denn Inkassounternehmen sind ja den vielen Vorurteilen der Gesellschaft nach stets nur abgrundtief „böse„, verweisen wir zusätzlich zu jedem inhaltlichen Aspekt auf externe, von uns unabhängige Quellen zur Bestätigung unserer in diesem Beitrag getroffenen Aussagen, die überdies oftmals sogar eher für die Schuldner eintreten.

Seriöse Inkassounternehmen sind registriert

In Deutschland dürfen Inkassodienstleistungen als eigenständiges Geschäft nur von erlaubten Unternehmen angeboten und durchgeführt werden. Diese Erlaubnis erfolgt anhand gesetzlicher Vorgaben des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und seiner Nebengesetze (RDGEG, RDV). Ist ein Inkassounternehmen erlaubt, wird es im Rechtsdienstleistingsregister offiziell von staatlicher Seite registriert.

Um festzustellen, ob ein Inkassounternehmen wirklich echt oder nur „fake“ ist, sollten Sie daher als allererstes in dieses kostenlos zugängliche, online geführte und für jeden einsehbare Register sehen und die Inkassofirma, von der Sie kontaktiert wurden dort über die Suchfunktion hinsichtlich einer Eintragung im Register überprüfen. Sie finden dieses Register (externe Quelle) und die Registrierung der Euro-Invest-Inkasso GmbH, wenn Sie in unseren Beitrag zur Registrierung gehen und die dort entsprechenden Schritte nacheinander im Register praktisch umsetzen.

Seriöse Inkassounternehmen halten gesetzliche Regelungen ein

Inkassounternehmen lernt man meist erst kennen, wenn diese mit einem erstmalig in Kontakt treten. Dabei müssen Inkassofirmen zwingend gesetzliche Vorgaben bereits beim Erstkontakt – meist in Form eines Erstanschreibens – erfüllen und einhalten.

Da diese einzuhaltenden Pflichten umfangreich sind, würde eine Aufzählung hier in diesem ohnehin umfangreichen Beitrag den Rahmen sprengen. Lesen Sie daher bitte unseren anderweitigen Beitrag speziell zum Thema der Pflichtangeben in Inkassoschreiben. Darin werden auch externe Quellen zur inhaltlichen Bestätigung aller Angaben unseres Beitrages verlinkt und genannt, über welche Sie unsere Angaben – sogar im Gesetz selbst – prüfen können.

Weitere Anzeichen von Seriosität im Auftritt des Inkassounternehmens

Neben den vorstehenden Aspekten für eine Einordnung der Seriosität gibt es in der Praxis zahlreiche weitere tatsächliche Umstände, aus welchen man objektiv Rückschlüsse auf Seriosität ziehen oder erkennen kann. Dabei spielen einerseits grundsätzliche Angaben und das allgemeine Verhalten des Inkassodienstleisters im Außenauftritt dem Schuldner gegenüber und andererseits auch das Marktverhalten des Inkassodienstleisters konkret gegenüber dem betroffenen Schuldner eine wesentliche Rolle.

Die nachfolgend genannten Aspekte stellen dabei lediglich Anhaltspunkte, also Indizien dar, die nicht alle gleichzeitig positiv oder negativ vorliegen müssen und nicht jedes für sich eine eindeutige Antwort aufwerfen kann oder wird. Es gilt dabei allerdings, je mehr positive Aspekte von Ihnen erkannt werden können, desto wahrscheinlicher haben sie es mit einem seriösen Inkassounternehmen zu tun und andersrum.

angegebene Bankverbindung

Was für eine Bankverbindung gibt das Inkassounternehmen für die Einzahlung der offenen Forderung gegenüber Schuldnern an? Ist diese eine inländische Bankverbindung oder eine solche eines Mitgliesstaates der EU oder gar eine außerhalb der EU?

Die ersten beiden Buchstaben der für den Zahlungsverkehr angegebenen IBAN steht dabei für die Länderkennung der Kontoverbindung (in Deutschland DE). Auch gibt die IBAN zahlreiche weitere Informationen zum Sitz der Bank und zum Namen des Kreditinstitutes selbst. Eine IBAN kann dabei jeder online kostenlos über verschiedene Tools im Internet vollständig auswerten. Wir empfehlen Ihnen dazu aufgrund der Übersichtlichkeit und Einfachheit folgende externe online kostenlos nutzbare Tools:

a) zunächst schlagen wir Ihnen den vollkommen neutralen und sogar von Behörden nachweislich verwendeten IBAN Rechner↗ vor.

IBAN Prüfer online Toll
IBAN prüfen per online Tool

b) ferner hält auch der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e. V. in seinem Beschwerdeportal eine Prüfmöglichkeit↗ vor, mit der überprüft werden kann, ob die eingegebene IBAN einem Mitgliedsunternehmen zuzurechnen ist oder nicht.

Prüfmaske IBAN beim BFiF
Suchmaske IBAN Prüfung beim BFiF e. V.

Handelt es sich um eine deutsche oder zumindest europäische Bankverbindung spricht tatsächlich einiges für Seriosität, da europäischen Finanz- und Justizbehörden Zugriff auf die Konten nehmen oder zumindest Daten abfragen und auswerten könnten. Ein unseriöses Unternehmen würde solch eine Bankverbindung wahrscheinlich nicht angeben.

Kontaktdaten

Hat ein Inkassounternehmen Kontaktdaten angegeben, die in der Realität existieren, und unter denen der Sitz eines Inkassounternehmens realistisch erscheint, spricht dies schon einmal für ein echtes solches Unternehmen.

Ob eine Adresse überhaupt tatsächlich existiert kann beispielsweise über Google Maps überprüft werden, auch bei Telefonnummern und Emailadressen gibt es meist über Suchmaschinen als Suchtreffer auffindbare Einträge im Internet. Auch haben die meisten seriösen Unternehmen einen eigenen Webauftritt mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Impressum.

Unser Impressum
Das Impressum unseres Unternehmens auf vorliegender Homepage.

Decken sich die eigenen Kontaktangaben des Inkassounternehmens mit all den vorstehenden Ergebnissen und der Eintragung in öffentlichen Registern (Handels- und Rechtsdienstleistungsregister), gibt es dieses Inkassounternehmen sehr wahrscheinlich wirklich.

Achtung: Vorstehendes ist uneingeschränkt richtig, muss aber in der Praxis nicht bedeuten, dass sich das Unternehmen dort auch wirklich physisch aufhält. In der Praxis gibt es rechtlich wie tatsächlich nachvollziehbare Argumente für eine korrekte Meldeadresse und einen davon abweichenden Ort, an dem das Unternehmen praktiziert. Gerichtsvollzieher und Inkassounternehmen erhalten zahlreiche – meist schuldnerseitige Anfeindungen – und geben den eigentlichen Ort des Sitzes, bzw. Unternehmens oftmals nicht öffentlich bekannt. Auch wir können um die 50 Drohungen (vgl. u. a. die Inhalte der „worst of“ „love„- Letters aus 2023) von Schuldnern seit Ende 2019 bis heute nachweisen, die eine dezentrale und von der Meldeanschrift verschiedene tatsächliche Verortung unseres Unternehmens geboten erscheinen lassen. Der physische Schutz unserer Mitarbeiter geht dabei für uns einfach vor.

Rückmeldeverhalten

Auch ein tatsächliches Rückmeldeverhalten auf Kontaktaufnahmen von Schuldnern oder anderen Stellen dürfen Sie als ein Indiz für Seriosität einordnen. Würden sich Betrüger auf solche Rückmeldungen durch eigene Reaktionen aktiv zeigen und inhaltlich auf Eingaben oder Anfrage antworten?

Sicherlich kann eine Rückmeldung auch bei uns – je nach eigener Auslastung und eigener Kapazität – oftmals bis zu mehreren Tagen dauern, aber es erfolgt stets eine solche durch uns, sofern eine Kontaktaufnahme von außen unserem Hause gegenüber den Regeln von Anstand, Respekt, Sachlichkeit und Erziehung entsprochen hat. Sie würden sicherlich auch nicht auf Spam oder unangemessene Kontaktaufnahmen reagieren, oder?

unrealistische Fristsetzungen

Inkassodienstleister setzen in eigenen Schreiben an Schuldner verbindliche Fristen zur Zahlung der offenen Forderung. Je nach Anzahl der Anzahl der bisherigen Anschreiben und Kontaktaufnahmeversuche werden dabei die gesetzten Fristen praktisch für Schuldner stetig immer kürzer. Dies wird auch durch uns so praktiziert. Daher sollten Sie bei der Prüfung von Fristen – stets ausgehend vom konkreten tatsächlichen Erstanschreiben des Inkassounternehmens die konkreten Fristsetzungen bewerten.

Wenn bereits im Erstanschreiben weniger als 10 – 14 Tage Frist einräumt werden, kann bereits von einer unrealistischen Fristsetzung ausgegangen werden. Schuldner sollen die Möglichkeit haben, die geltend gemachte Forderung angemessen prüfen und sich gegebenenfalls auch rechtlich dazu beraten lassen können. Weniger als 10 Tage ist dabei in Deutschland durch die Rechtsprechung meistens bereits als unangemessen kurz eingeordnet worden.

Frist im Erstanschreiben ermitteln
Wir setzen meist eine Frist von 12 Tagen.

Richtig ist allerdings, dass in Folgeanschreiben die Fristen verkürzt werden dürfen – sicherlich nicht gleich auf nur einen Tag – aber im Zweitabschreiben auf immerhin 7 Tage und im Drittanschreiben auf immerhin 5 Tage und in weiteren Folgeanschreiben darf auch „unverzüglich“ (= ohne weiteres schuldhaftes zögern) zur Zahlung aufgefordert werden.

Schreibt ein Inkassounternehmen Sie unter Fristsetzungen an, die unter den vorstehend genannten Werten liegen, könnte dies ein Indiz für nicht unbedingt vorhandene Seriosität des Unternehmens sein.

zahlreiche Rechtschreibfehler

Eine Vielzahl von Rechtschreibfehlern in Inkassoschreiben oder Emails, aber auch in sonstigen zugänglichen Medien des Inkassodienstleisters könnte unter Umständen ebenfalls für mangelnde Seriosität sprechen.

Einzelne Rechtschreibfehler sind dabei sicherlich nicht gemeint, sondern immer eine Mehrzahl und teilweise grobe Fehler, auch in Satzbau und Grammatik sind ein mögliches und tatsächliches Indiz. Denn vergessen Sie bitte nicht, dass auch in den seriösesten Unternehmen immer noch echte Menschen arbeiten und es schlichtweg menschlich ist, auch mal einen bloßes und eigentlich vermeidbaren Rechtschreibfehler zu begehen.

Wirkt ein Inkassoschreiben in der Rechtschreibung allerdings komplett oder überwiegend fehlerhaft und dadurch so, als ob es beispielsweise sehr schlecht von Google Translate in die deutsche Sprache übersetzt wurde, sollten Sie vorsichtig sein! Einen guten Anhaltspunkt bietet dabei die Rechtschreibung von Betrügern in Fishing Mails. Nachfolgende Beispiele diennen dabei als mögliche und nicht abschließende Anhaltspunkte:

Artikel der deutschen Sprache („der, die, das“) werden oft bei einer Übersetzung von Englisch in die deutsche Sprache falsch dargestellt.

Beispiel 1: „Der Forderung beträgt xxx,xx EURO.

Auch Buchstabensalat kann ein Indiz sein, da die deutsche Sprache tatsächlichnicht unbedingt die einfachste im Vergleich zu anderen Sprache ist.

Beispiel 2: „… aufrtaggsmäß Frodernug gegen Sie geletend macehn …

Auch falsch verwendete oder untypisch wirkende Synonyme in der deutschen Sprache sind häufige Fehler.

Beispiel 3: „Das (falsch verwendeter Artikel) akute (Synonym für „aktuell“) Verlangen (Synonym für „Forderung“) beträgt xxx,xx EURO.

unübersichtliche Webseite

Hält das Inkassounternehmen, das Sie kontaktiert hat einen eigenen Webauftritt in Form einer Website vor? Wenn ja, dürfen Sie nicht vergessen, dass eine solche für Unternehmen oft eine Art online Visitenkarte darstellt um unter anderem auch Neukunden zu gewinnen.

Optik ist grundsätzlich Geschmacksache und liegt bekanntlich „im Auge des Betrachters„, aber Inhalt und Übersichtlichkeit sind wichtig. Findet man sich auf der Website halbwegs gut und „intuitiv“ zurecht um das eigene Ziel des Besuches dieser Website für sich erreichen zu können? Ist der Inhalt der Website passend zu einem Inkassounternehmen? Erfüllt es auf der Website gesetzliche Pflichten korrekt? Welche Zielgruppen spricht die Website überhaupt an?

Erfüllt die Website vorstehenden Inhalt, wie man es von einem Inkassounternehmen erwarten dürfte, spricht viel für Seriosität, erfüllt sie wenig ist eher das Gegenteil der Fall.

Haben Sie in diesem Punkt bezüglich des Inhaltes unserer eigenen Website bitte derzeit noch etwas Nachsicht mit uns, da wir die Website (begonnen haben wir das etwa um den 20.01.2024) massiv inhaltlich erweitern und bereits auch massiv um- und ausgebaut haben. Die Umgestaltung und Ergänzung dieser Website wird dabei noch zeitlich etwas andauern, und nachfolgend stetig durch uns betrieben werden, weshalb unter anderem einige Berichte noch ergänzt und vervollständigt und auch die Rechtschreibung an einigen Stellen noch korrigiert werden müssen. Auch ergänzen wir noch umfangreiche Hauptseiten und erweitern stetig unser Begriffslexikon für Sie.

Die Zielsetzung die wir dabei bezwecken ist die transparente Aufklärung, die neutrale Erklärung von Marktumständen und auch die sachliche und fachliche Auseinandersetzung mit und Einordnung von Vorurteilen.

Länderkennung Webseite / Email Adresse

Auch die Länderkennung der Website eines Unternehmens oder der Email Adresse eines Unternehmens kann in der Praxis ein Indiz für Seriosität sein. Deutschland gilt als weltweiter Anführer schriftlich niedergeschriebener Rechtsvorgaben in Form von Gesetzen, Verordnungen, Satzungsen und Richtlinien. Deshalb sollte ein deutsches Unternehmen auch daraus profitieren und diesen Sitz in Deutschland und damit die Einordnung in die deutsche Rechtsordnung nach außen hin anwenden und preisgeben.

Ergibt es für Sie beispielsweise Sinn, wenn eine deutsche Inkassofirma Ihren Server in Venezuela betreibt oder die russische Domiankennung „.ru“ führt? Was soll der Grund für einen solchen Serverstandort oder eine solche Domain sein? Uns fällt dabei nicht unbedingt nur Gutes als Antwort auf diese Frage ein. Deshalb achten Sie bitte auf jeweils deutsche Länderkennungen („.de„) bei Inkassounternehmen.

Domain testen via online Tool
Domain Check und Dossier via CentralOps.net online Tool

Sie können eine Domain via verschiedener online Tools (Werkzeuge) kostenlos detailliert überprüfen. Wir empfehlen Ihnen dazu – aufgrund der Fülle an Funktionen das vorstehend abgebildete Tool von CentralOps.net↗. Auch die Seite Scamadviser.com ist ein gutes Testtool dahingehend.

unangemessene Gebühren

Inkassokosten sind stetig Kritikpunkt in medialen Beiträgen und sicherlich ärgerlich für jeden davon betroffenen Schuldner. Umso wichtiger – nicht nur zur Einordnung der Seriosität eines Inkassodienstleisters – ist es deshalb, dass diese Dienstleister nur und ausschließlich angemessene Gebühren erheben und im Rahmen gesetzlicher Vorgaben des RVG gebührenrechtlich bei Schuldnern zur Erstattung verlangen.

Außergerichtlich beispielsweise darf ein Inkassounternehmen bei Schuldnern beginnend ab Faktor 0,5 bis maximal Faktor 1,3 eine Geschäftsgebühr, zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer, sowie ggf. Verzugszinsen auf Geschäftsgebühr und Auslagen (nicht aber auf Zinsen selbst oder Steuern) verlangen.

Zu Inkassokosten werden wir zukünftig gesonderte Beiträge zur transparenten Information im Gebührenrecht mit Bezug zu Inkassodienstleistungen für Sie veröffentlichen. Als externe Quelle für eine Überprüfung der Inkassokosten und der Forderung generell, schlagen wir Ihnen Anbieter Stelle den sogenannten Inkasso Check“ der Verbraucherzentrale↗ vor.

Inkassokosten im Inkasso Check eingeben und prüfen
Nutzen Sie den Inkasso Check um auch die Inkassokosten zu prüfen

Beachten Sie dabei bitte, dass dieser so programmiert ist, dass nur ein Inkassoerstanschreiben ausgewertet wird und darüber hinaus, die einzelnen Positionen der Inkassokosten dort auch einzeln eingetragen werden müssen. Wir haben Ihnen auch in gesonderten Beitrag einen Gebührenrechner im außergerichtlichen Inkasso bereitgestellt.

undurchsichtige Leistung

Beschreibt eine Inkassofirma in Kontaktaufnahmen oder sonstigen Medien die eigenen Leistungen, prüfen Sie bitte, ob diese überwiegend der Forderungsbeitreibung und Forderungsbearbeitung dienen. Es gibt zahlreiche Unternehmen, die Inkassodienstleistungen beispielsweise als bloße Nebenleistung zu einer vollkommen anderen schwerpunktmäßigen Leistung erbringen. Drängt sich Ihnen der Verdacht auf, ein solcher kan sich auch bereits aus dem Namen („Firmierung“ oder „Firma„) des Unternehmens ergeben, dass ein Unternehmen Inkasso betreibt, das eigentlich etwas anderes anbietet, sollten Sie zumindest ein erhöhtes Maß an Vorsicht an den Tag legen. Unsere Leistungen liegen jedenfalls schwerpunktmäßig auf Forderungsbearbeitung und Forderungsbeitreibung.

aggressive Inhalte in Kontaktaufnahmen

Bei aggressiven Inhalte von Kontaktaufnahmen oder generell aggressiven Kontaktaufnahmen müssen Sie zunächst zwischen dem subjektiven eigenen Empfinden und den objektiven allgemeinen Regeln unterscheiden. Nur weil ein Inkassounternehmen Sie mehrfach innerhalb kurzer Zeit kontaktiert liegt noch lange keine aggressive Kontaktaufnahme vor.

In Deutschland gibt es in verschiedenen Gesetzes und Rechtsprechungen dahingehend Klarstellung, was objektiv als aggressiver Inhalt von Kontaktaufnahmen oder aggressive Kontaktaufnahmen generell einzuordnen ist. Das wichtigste Gesetz ist dabei vermutlich das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). In § 4a UWG↗ (aggressive geschäftliche Handlungen) und in Anhang zum UWG↗ (aggressive geschäftliche Handlungen ab Ziffer 24. des Anhangs) werden aggressive Verhaltensweisen von Unternehmen objektiv tatbestandlich definiert und eingeordnet. Sollten Sie der Meinung sein, dass ein Inkassounternehmen aggressiv gegen Sie vorgeht, raten wir Ihnen dies durch einen Anwalt fachlich prüfen zu lassen, da das eigene Empfinden oftmals sehr viel schneller dazu tendiert, aggressives Verhalten anzunehmen, als es durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung bei fachlichen Überprüfungen der Fall sein wird.

widerrechtliche Drohkulisse

Der Vorwurf einer Drohkulisse durch Inkassounternehmen ist als gesamtgesellschaftliches Vorurteil medial extrem verbreitet und dabei oft unreflektiert und unsachlich publiziert. Wir berichten über die angebliche Drohkulisse für Sie in gesondertem Beitrag.

Hier wollen wir auf den Aspekt der „Widerrechtlichkeit“ näher eingehen. Eine Drohung ist nur und ausschließlich widerrechtlich – also gegen das Gesetz – wenn das Gesetz die angedrohte Maßnahme oder Handlung entweder unter zwingend zu nennende Voraussetzungen transparent fordert oder ausdrücklich untersagt, dass bestimmte Drohungsinhalte nicht getätigt werden dürfen.

a) Rechtmäßige Drohung

Kündigt demnach ein Inkassounternehmen die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen an, so kann dies sicherlich als Drohung aufgefasst werden, nur ist diese nicht gegen das Gesetz, sondern sogar ausdrücklich offen gehaltene Möglichkeit jedes Gläubigers in den einschlägigen Gesetzen. Es wird in diesem Beispiel also mit etwas rechtlich zulässigem „gedroht„.

b) widerrechtliche Drohung

Würde das Inkassountnernehmen dagegen ankündigen einen Hausbesuch bei Ihnen durchzuführen und Ihre Wertsachen mitzunehmen, würde dies eine widerrechtliche Drohung sein, da das Inkassounternehmen weder gegen Ihr Hausrecht, noch gegen Ihr Eigentumsrecht gegen Ihren Willen agieren darf und auch keine staatlichen Kompetenzen zur Vornahme solcher Handlungen (Durchsuchung, Beschlagnahmung, etc.) inne hat.

Im Zweifel – die wenigsten Verbraucher kennen sich mit den Kompetenzen von Inkassofirmen gut genug aus – ziehen Sie bitte juristische Beratung in Betracht um die Frage nach einer widerrechtlichen Drohung konkret und fachlich sauber einordnen zu können. Verlassen Sie sich dabei bitte nicht unbedingt auf Internetquellen, da diese einerseits nicht den konkreten Einzelfall betrachten und andererseits oftmals fachlich unsauber und falsch sind.

Verschlossenheit gegen Einwände

Ein Inkassounternehmen sollte als Rechtsdienstleister mit der Verantwortung eines Rechtsdienstleisters stets Einwände und Einreden gegen die auftragsgemäß bei Schuldnern geltend gemachten Forderungen – sofern diese beachtlich für den Bestand und die Höhe der Forderung sind, auch umfassend berücksichtigen und prüfen. Stellen Sie fest, dass ein Inkassounternehmen sich unbegründet nicht mit aus Ihrer Sicht berechtigten Einwänden oder Einreden befasst, so spricht dies gegen die Seriosität des Dienstleisters. Inkassofirmen arbeiten seriös, wenn diese berechtigte Forderungen beitreiben, ergeben sich daran durch Erklärungen von Schuldnern in konkreten Einzelfällen Zweifel, so ist das Inkassounternehmen durch das Gesetz (RDG) verpflichtet diese auszuräumen.

In unserem Haus – wie in vielen anderen auch – wird dies im Rahmen eines systematischen und prozessorientierten Beschwerdemanagement (BMS) durchgeführt.

Mitgliedschaft in einem Berufsverband

Eine Mitgliedschaft in einem Bundesverband ist für Inkassounternehmen nicht vorgeschrieben und wird durch den Gesetzgeber auch nicht vorausgesetzt. Allerdings unterwirft sich ein Inkassounternehmen – das sogar bei jährlich anfallendem Mitgliedsbeitrag- freiwillig, sofern es Mitglied eines Berufsverbandes für die Inkassobranche ist, den dort geltenden Regeln, Pflichten und Vorgaben des Verbandes. Dadurch erhalten Schuldner eine weitere externe Anlaufstelle für Beschwerden und zur Klärung von Anliegen.

Daher zählen wir eine solche Mitgliedschaft als Trustelement in die Seriosität eines Inkassounternehmens.

Wir sind dahingehend sogar u. a. nach dem RDG durch unseren Verband zertifiziert. Die Unterlagen dazu können Sie in unserem Downloadportal einsehen. Der Verband führt uns auch transparent als zertifiziertes Mitglied.

Dauer des Bestehens

Nicht von der Hand zu weisen ist auch die Dauer des Bestehens eines Inkassounternehmens als Indiz für dessen Seriosität. Ist ein Unternehmen beispielsweise bereits seit 30 Jahren zulässig im Bereich Inkasso marktaktiv, so hat es in diesem langen Zeitraum offensichtlich – neben zahlreichen gesetzlichen Änderungen – auch mehrfache Überprüfungen durch den Gesetzgeber, Behörden und Gerichte erlebt und überstanden. Dies erzeugt rein denklogisch einen Anschein von Seriosität, wenn man ehrlich ist, oder? Im Umkehrschluss können relativ „junge“ Inkassounternehmen noch nicht so rennomiert sein, müssen sich erst „beweisen“ und am Markt behaupten und werden vermutlich auch häufiger durch den Gesetzgeber, Behörden und Gerichte fachlich überprüft werden.

Die Euro-Invest-Inkasso GmbH ist 2019 gegründet worden und seit 05.12.2019 im Rechtsdienstleistungsregister als erlaubtes Inkassounternehmen registriert. Demnach kann unser Unternehmen auf bislang etwas mehr als 4 Jahre marktaktiver Tätigkeit (Stand: Februar 2024) zurückblicken.

Dabei haben wir bereits etwa 15 Stellungsnahmen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landgericht Aschaffenburg), etwa 5 Stellungnahmen beim Landesamt für Datenschutzaufsicht und auch etwa 5 umfassende Stellungsnahmen gegenüber der Strafjustiz im Rahmen von Überprüfungen abgegeben und dabei jeweils aktenkundig bewiesen, dass unser Unternehmen und unsere Dienstleistung rechtskonform durchgeführt wird. Wir merken bereits aktuell den Trend, dass die staatlichen Überprüfungen in Anzahl und Detailtiefe beginnen deutlich nachzulassen, optimieren uns dennoch ständig trotzdem für Sie und unsere Kunden weiter.

mediale Berichterstattungen

Ein Anhaltspunkt kann auch die mediale Berichterstattung über ein Inkassounternehmen sein.

Sofern diese Berichterstattung sachlich erfolgt und sich mit tatsächlichen fachlichen Inhalten in Bezug auf ein konkretes Inkassounternehmen befasst und dabei weder polemisch noch reißerisch zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt wird, können sicherlich in einigen Fällen auch Anhaltspunkte in Berichtserstattungen indiziell aufgefunden werden.

online Bewertungen

Gleich der Berichterstattung können indizielle Anhaltspunkte teilweise auch aus online Bewertungen für oder gegen eine Seriosität gezogen werden.

In dieser Hinsicht haben wie leider aus Sicht der Euro-Invest-Inkasso GmbH viel zu lange aufgrund Unkenntnis rechtswidrige Bewertungen zu unseren Lasten unbearbeitet und unbeantwortet gelassen. Dahingehend – wird der aktive Leser unserer Beiträge bereits festgestellt haben – sind wir seit Ende Oktober intern und mit externer anwaltlicher Unterstützung um Aufarbeitung dieser Rechtsverletzungen gegen unser Haus bemührt und werden dies nachhaltig betreiben. Dennoch werden Sie bereits aktuell kaum eine schlechte Bewertung zu uns finden.

keine Eintragung in Warnlisten

Verbraucherschützende Stellen↗ und auch der Bundesverband Deutscher Inkasso- Unternehmen (BDIU)↗ veröffentlichen sogenannte Warnlisten oder auch „blacklists“ zu unseriösen Inkassounternehmen. Nimmt ein solcher (vermeintlicher) Inkassodienstleister Kontakt zu Ihnen auf und fordert die Begleichung einer offenen Forderung, obwohl er sich auf einer solchen Warnliste befindet, sollten Sie dringend und unverzüglich allerhöchste Vorsicht walten lassen. Ohne Grund haben es die betroffenen Stellen sicherlich nicht auf diese Warnlisten geschafft, sondern weil es dahingehend durch das Unternehmen offensichtlich schwere Verfehlungen gegeben haben muss.

Inkassofirma seriös? - Nicht bei Eintragung in blacklist!
Schwarzliste der Verbraucherzentrale Brandenburg
Warnliste des BDIU
Inkassofirma seriös? – Nicht bei Eintragung in Warnliste des BDIU!

mangelhafte Aufklärung über Reaktionsmöglichkeiten

Beispielsweise der Verbraucherschutz stellt oft die Frage, ob eine Inkassofirma seriös ist, wenn diese Schuldnern gegenüber rein didaktisch oder auch tatsächlich nur eine Option lassen, die auch noch vergegeben in der Zahlung einer gegen den Schuldner bestehenden und geltend gemachten offenen und zahlungsgestörten Forderung liegen soll.

Hier ist differenziert zu betrachten, dass das Inkassounternehmen einen vertraglichen Auftrag für einen konkret von einem drohenden Zahlungsaufall betroffenen Auftraggeber durchführt und Schuldner als Verbraucher auch einen gewissen Schutz verdienen und brauchen.

Wir geben dahingehend den verbraucherschützenden Stellen Recht, dass der Grpßteil der Gesellschaft in Hinsicht auf Umgang, Kompetenzen und fachlichen Inhalt bei Inkassounternehmen viel zu wenig konkret aufgeklärt ist. Dies unter anderem leider auch, weil Schuldnervertreter oftmals lieber Eigenwerbung als wirklich sachlichen und fachlich hinterlegten Inhalt zum Umgang mit Inkassodienstleistern publizieren – klar, denn das würde das eigene Geschäft dieser Stellen schädigen.

Wir begrüßen es daher generell, dass Aufklärung über mögliche Reaktionsmöglichkeiten für den Schuldner auch seitens Inkassounternehmen gefordert wird. Allerdings muss sich dies in tatsächlich zumutbaren Grenzen halten und darf nicht darin gipfeln, dass von Inkassounternehmen entgegen dem eigenen vertraglichen Auftrag für den Auftraggeber und den Inhalten des RDG verlangt wird, Schuldnern gegenüber rechtsberatend auftreten müssen. Dahingehend stellen sich einige online Beiträge von Schuldnervertretern als inhaltlich überaus fragwürdig dar, denn würden Inkassounternehmen nun auch noch die Beratung von Schuldnern im Rahmen des Abbaus einer angeblichen „Drohkulisse“ übernehmen, dürfte ein erheblicher Geschäftsanteil für Schuldnervertreter entfallen.

Die Bemühungen in unserem Webauftritt – Infoportal, Glossar, Schuldnerportal und Beschwerdeportal – verdeutlichen – unserer Hoffnung nach, dass wir Vorstehendes tatsächlich derzeit in die Praxis nunmehr auch endlich wahrnehmbar (telefonische Inhalte oder Emailinhalte aus der Vergangenheit sind halt schwer öffentlich abbildbar) auch zum Schutz von Verbrauchern als eigenes Anliegen auch unseres Hauses verstanden wird. Aufmerksame Gegnervertreter haben vielleicht sogar bereits erkannt, dass sich die Inhalte unserer Schreiben seit etwa Mitte Dezember 2023 auch erheblich vom konkreten „wording her nochmals verbessert – zumindest in jedem Fall verändert haben.

Einhaltung von Verhaltensregeln

Verhaltensregeln für Inkassodienstleister ergeben sich zu allererst aus Gesetzen und der zugehörigen, einschlägigen Rechtsprechung. Darüber hinaus ergeben sich solche für Mitglieder von Berufsverbänden auch aus den verbandsinternen und für Mitglieder verbindlichen Richtlinien und Regelungen.

Der BDIU hat dahingehend↗ mit seinen Mitgliedsunternehmen eine sowohl an Gesetz und Rechtsprechung, als auch an die Praxis gerichtete Nomierung tatsächlicher Marktverhaltensregelungen in seinem „Code of Conduct“ ins Leben gerufen. Dieses Regelwerk ist inhaltlich zwar nicht unbedingt eine totale Neuschöpfung und auch nicht absolut richtungsweisend oder gar revolutionär, sicherlich aber die bislang mit Abstand Beste Zusammenfassung von Recht und Praxis in einer einzigen Quelle für die Inkassobranche überhaupt.

Wir sind nicht Mitglied des BDIU, dieses Regelwerk ist daher für unser Unternehmen grundsätzlich auch nicht bindend. Da es allerdings inhaltlich Recht und Praxis nach (überwiegend) aktuellen Stand beschreibt, finden wir es überaus gelungen. Daher lassen wir unser Unternehmen und unsere Dienstleistung – soweit die darin aufgeführten Inhalte dieses Code of Conduct“ durch die Euro-Invest-Inkasso GmbH auch tatsächlich praktisch im Rahmen der Marktaktivität umgesetzt werden – auch gerne an den Inhalten dieses Regelwerkes – auch seitens Verbrauchern und deren Vertretern – bemessen und bewerten.

Ergebnis zur Frage: Ist eine konkrete Inkassofirma seriös?

Ist eine Inkassofirma seriös lässt sich sowohl an harten gesetzlichen Umständen einerseits, aber auch an zahlreichen weiteren meist rein praktischen Umständen andererseits relativ gut aber nicht ganz genau beantworten. Eine Vielzahl von Indikatoren für Seriosität erhöht dabei sicherlich die Wahrscheinlichkeit, dass ein konkretes Inkassounternehmen auch tatsächlich seriös sein dürfte.

Eine, wie in der Naturwissenschaft übliche zu 100 – Prozent genaue Antwort werden Sie auf eine häufig überaus subjektives Merkmal, wie das der „Seriosität“ hier leider nicht auffinden können. Auch beansprucht unsere Auflistung an möglichen Prüfschritten und Anhaltspunkten nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

Finden Sie etwas an uns nicht seriös?
Fehlt ein wichtiger Punkt in diesem Beitrag?

Teilen Sie uns Zweifel und Fehler oder Ergänzungen gerne mit,
wir verbessern uns und diesen Beitrag gerne für Sie!

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Updated on 2. Juli 2024

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