
In sogenannten Sondernews berichten wir für Sie auf unserer Website in unserem Infoportal über wesentliche Änderungen, Neuerungen oder allgemeine Inhalte mit übergeordneter Wichtigkeit zum Themenkomplex Inkasso und Rechtsdienstleistungen.
Bleiben Sie durch uns stets auf dem Laufenden, wir informieren Sie zuverlässig!
Sondernews Januar 2025 – Alles neu in 2025?
Sondernews: Gesetzliche Änderungen treten oft genau mit einem Monatswechsel ein, manchmal auch mit einem Jahreswechsel. Zum 01.01.2025 trat nur das „Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften↗“ in Kraft und verändert rein praktisch einige sehr wichtige Aspekte in Bezug zu Rechtsdienstleistern und auch unserem Haus bundesweit.
Das Gesetz betrifft vorwiegend die sogenannte Zentralisierung der Aufsicht über alle Rechtsdienstleister und damit alle in Deutschland registrierten Rechtsdienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz.
Sinn und Zweck dieser Änderung soll es zukünftig sein, die Aufsichtsbefugnisse und staatliche Zuständigkeit nach dem RDG an einem zentralen Ort durch eine zentrale Behörde durchführen zu lassen, statt dies wie bisher auf verschiedene und zahlreiche unterschiedliche Aufsichtsbehörden zu verteilen. Damit soll letztlich ein einheitliches Aufsichtsniveau bundesweit erreicht werden und eine noch klarere eindeutige und leicht auffindbare Stelle für Verbraucher und Rechtsdienstleister gleichermaßen geschaffen werden.
Um Ihnen die Neuerungen konkret und schwerpunktmäßig näher zu bringen veröffentlichen wir diese Sondernews für Sie.
Ab 01.01.2025 neue Aufsichtsbehörde – Bundesamt für Justiz
Bis einschließlich des 31.12.2024 war das Landgericht Aschaffenburg als Aufsichtsbehörde nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz für unser Haus zuständig. Dort wurde unsser Haus ehemals unter dem Registrierungsaktenzeichen des Landgerichtes 371-AB-339 geführt. Unter diesem Aktenzeichen war unser Unternehmen mit seiner Registrierung nach dem RDG auch im Rechtsdienstleistungsregister auffindbar.
Die Zuständigkeit für die Aufsicht über alle registrierten Rechtsdienstleister nach dem RDG ging nunmehr ab dem 01.01.2025 wirksam werdend bundesweit auf das Bundesamt für Justiz in Bonn über. Diese Behörde ist fortan auch die zuständige Aufsichtsbehörde unseres Unternehmen nach dem RDG und für uns, wie auch für jeden anderen Rechtsdienstleister nach dem RDG zuständig. Es wird sich zeigen, ob und inwiefern das Bundesamt für Justiz die insbesondere personellen Ressourcen hat um derartig viele Unternehmen angemessen betreuen und beaufsichtigen zu können.
Wir aktualisieren in den kommenden Tagen zur bestmöglichen diesbezüglichen Tranzparenz alle entsprechenden Verweise dahingehend auf unserer Homepage und – sofern dies nicht ohnehin bereits erfolgt sein sollte – auf allen unseren Formblättern und Anschreiben.
Sondernews: Ab 01.01.2025 neues Rechtsdienstleistungsregister (online)
Das kostenlos, öffentlich für Jedermann einsehbare und online geführte Rechtsdienstleistungsregister untersteht nun ebenfalls dem Bundesamt für Justiz. Es ist jetzt über die Website des Bundesamtes für Justiz↗ erreichbar und hat eine optische Überarbeitung erhalten.
Unseren Geschmack trifft dabei das neue Layout nicht wirklich, insbesondere aber ist das bisher größte erkannte Manko, dass zahlreiche Informationen zu den eingetragenen Unternehmen schlichtweg noch unvollständig sind. Auch eine Historie – wie eine solche in der Vorgänger Version enthalten war – ist bislang nicht ersichtlich, weshalb eine Nachvollziehbarkeit von Veränderungen im Rahmen von Registrierungen zumindest derzeit noch nicht gegeben zu sein scheint.
Die hellgraue Hinterlegung von bereits vorhandenen Informationen ist zumindest gewöhnungsbedürftig für uns, da die Erkennbarkeit unter diesem Farbschema sicher besser sein könnte.
Sondernews: Neues Registrierungsaktenzeichen unseres Hauses
Unser Unternehmen hat mit seiner Registrierung beim Bundesamt für Justiz, die von der bis dato zuständigen Aufsichtsbehörde (LG Aschaffenburg) übernommen wurde nunmehr auch ein neues Aktenzeichen der Registrierung durch das Bundesamt für Justiz zugeteilt bekommen, dieses lautet:
2024 0001 0939
Das Aktenzeichen wurde unserem Hause dabei vorab etwa mitte Dezember 2024 postalisch mitgeteilt und ist derzeit noch nicht im Register durch das Bundesamt für Justiz eingepflegt worden. Daher kann unser Haus und seine vorhandene Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister derzeit auch nur unter Eingabe der korrekten Firmierung, also unseres Firmennamens aufgefunden werden.
Sollten Sie sich mit Anfragen über unser Unternehmen an das Bundesamt für Justiz wenden wollen, so nutzen Sie bitte neben der Nennung unserer Firmierung auch das an uns vergebene Aktenzeichen um die Zuordnung Ihrer Anfrage dort effektiv zu ermöglichen.
Zu Ihrer Beruhigung: Wir sind und bleiben dennoch vollständig registriert und dürfen unsere entgeltliche Inkassodienstleistung nach dem RDG in jeder HInsicht und umfassend anbieten und durchführen!

Ergebnis der Suche zu unserem Haus
Sondernews: Wichtig ist zudem, dass Untersagungen dagegen nicht mehr im Register selbst, sondern auf der Website des Bundesamtes für Justiz bekannt gemacht zu werden scheinen. Schade, das alte System hat uns persönlich auch dahingehend besser gefallen. Es war damit nämlich alles „auf einen Blick“, innerhalb einer Informationsquelle auffindbar.

Sondernews: Unser bisheriges Fazit zu den Neuerungen
Neben der bislang unvollständigen Eintragung von Daten und dem scheinbaren Wegfall nützlicher und wichtiger Informationen in einem konkreten Registereintrag selbst sind Untersagungen offensichtlich nach bisheriger Wahrnehmung auf der Website des Bundesamtes für Justiz gänzlich aus dem Register herausgenommen worden und werden andernorts bekannt gemacht. Ob diese rein inhaltlichen Neuerungen im Register selbst sinnig sind und insbesondere Verbraucher und deren Vertreter, sowie Behörden korrekt informieren wird diesseits zumindest derzeit noch durch uns angezweifelt. Welcher Verbraucher sucht in mehreren Bereichen nach Antworten zu einem Unternehmen? Eher wenige!
Die Zentralisierung der Aufsicht für alle Rechtsdienstleister nach dem RDG in Deutschland dagegen ist aus unserer Sicht ein logischer und sinnvoller Schritt in die richtige Richtumg, da unsere bisherige Aufsichtsbehörde eher den Ruf fachlich genau zu prüfen und damit eher strenger oder restriktiver vorzugehen und andere Aufsichtsbehörden eine eher lasche Auffassung der Aufsicht an den Tag gelegt hat. Wir wünschen uns, dass das Niveau unserer bisherigen Aufsichtsbehörde nunmehr bundesweit durch das Bundesamt für Justiz umgesetzt wird und damit bundesweit alle Rechtsdienstleister in Bezug auf das Niveau der Aufsicht zukünftig gleich streng behandelt werden. Dies fördert nicht zuletzt die Qualität der Rechtsdienstleistung und sichert Rechte von Verbrauchern.
Unser Danke und allgemeiner Ausblick
Wir danken an dieser Stelle den bisher im Rahmen der Aufsicht nach RDG für unser Haus zuständigen Stellen im Landgericht Aschaffenburg für stets faire, sachliche und qualitativ hochwertige Austausche und einen ausschließlich tollen Umgang in der Korrespondenz. Wir werden sicherlich gelegentlich auch wehmütig an den einen oder anderen freundlichen Austausch über fachliche Inhalte zurückblicken. Dankeschön!
Wir freuen uns allerdings auch über unsere neue Aufsichtsbehörde und sehen einer freundlichen, sachlichen und zielführenden Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz daher offen entgegen. Ein herzliches „Hallo“ daher von der Euro – Invest – Inkasso GmbH.
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