
🤝 Der Vier-Augen-Prinzip-Check: So stellen wir die Schlüssigkeit jeder Forderung sicher – Ihr detaillierter Leitfaden
Liebe Leserin, lieber Leser,
herzlich willkommen auf unserem Blog im Infoportal unserer Website!
Vielleicht halten Sie gerade ein Schreiben von uns in den Händen, oder Sie informieren sich generell über Inkassodienstleistungen. In beiden Fällen ist das Wichtigste: Bewahren Sie Ruhe und nehmen Sie sich Zeit.
Wir, die Euro – Invest – Inkasso GmbH, verstehen sehr gut, dass der Kontakt mit einem Inkassounternehmen zunächst Unsicherheit oder sogar ein mulmiges Gefühl auslösen kann. Das ist ganz natürlich, denn es geht um finanzielle Angelegenheiten.
Genau deshalb ist es unser oberstes Anliegen, Transparenz zu schaffen und Ihnen zu zeigen: Wir agieren seriös, rechtskonform und mit dem Anspruch, eine faire und tragfähige Lösung zu finden. Unser Ziel ist es nicht, zu eskalieren, sondern zu klären und zu deeskalieren.
Der Kern unserer Arbeit und unser mitunter wichtigster Beitrag zu Ihrer Sicherheit ist unser internes Vier-Augen-Prinzip bei der Forderungsprüfung. Dies ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – es ist unser Versprechen an Sie, dass wir die Schlüssigkeit jeder einzelnen Forderung mit größter Sorgfalt prüfen.
In diesem umfassenden Leitfaden (mehr als 3.400 Wörter) nehmen wir Sie Schritt für Schritt mit durch unseren internen Prüfprozess zur Schlüssigkeit einer Forderung und wie wir diese prüfen. So erhalten Sie einen tiefen Einblick, der Ihnen hilft, unsere Arbeit zu verstehen und darauf aufbauend fundierte Entscheidungen zu treffen, die angemessene, richtige und rechtlich korrekte Lösungen schaffen.
🧭 I. Unser Versprechen: Seriosität durch Transparenz
Inkasso hat oft keinen einfachen Ruf, das wissen wir. Gerade deshalb setzen wir auch auf maximale Offenheit.
Wir sind ein bei der zuständigen Behörde (Bundesamt für Justiz) registriertes Inkassounternehmen, (zertifiziertes) Mitglied im Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e. V. (BFIF e. V.) und unterliegen in unserer praktischen Erbringung von entgeltlichen Inkassodienstleistungen einer kontinuierlichen, staatlichen Aufsicht.
Doch für uns hört die Verantwortung nicht bei den gesetzlichen Mindestanforderungen auf. Seriosität bedeutet für uns, bereits aktiv dafür zu sorgen, dass nur schlüssige und berechtigte Forderungen geltend gemacht werden. Nicht umsonst verlangt der Gesetzgeber im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) die „besondere Sachkunde↗“ bei Inkassodienstleistern um dies auch fachlich umsetzen zu können.
Hier kommt unser über das Gesetz hinausgehendes, internes Vier-Augen-Prinzip ins Spiel.
🌟 Was bedeutet Schlüssigkeit einer Forderung?
Eine Forderung ist schlüssig, wenn sie:
- Rechtlich begründet ist (z. B. durch einen gültigen Vertrag, eine erbrachte Leistung).
- Der Höhe nach nachvollziehbar ist (Hauptforderung, Zinsen, Kosten sind korrekt vom Gläubiger angegeben und berechnet).
- Beweisbar ist (der Gläubiger kann die Entstehung belegen).
Unsere Aufgabe als Inkassounternehmen ist es, dies für Sie und unseren Auftraggeber so klar wie möglich darzulegen.
🔬 II. Der Vier-Augen-Prinzip-Check: Die interne Forderungsprüfung im Detail
Bevor wir Sie kontaktieren, durchläuft jede uns übermittelte Forderung einen mehrstufigen, intern auch revisionssicher dokumentierten Prüfprozess. Dieser Prozess ist bewusst so aufgebaut, dass mindestens zwei voneinander unabhängige Mitarbeiter (in der Regel ein interner Sachbearbeiter und eine Fachkraft mit juristischem Hintergrund oder ein Mitarbeiter aus dem Qualitätsmanagement) die wesentlichen Unterlagen und Fakten überprüfen.
Dieses Vorgehen minimiert menschliche Fehler, stellt die Einhaltung aller anzuwendenden Rechtsvorschriften sicher und gewährleistet eine hohe Qualität unserer Arbeit, bevor eine Forderung nach außen überhaupt durch uns bei eingemeldeten Schuldner auftragsgemäß versucht wird beizutreiben.
1. Phase: Der Eingang – Sorgfältige Registrierung und Dokumentation (1. Auge)
Der Prozess beginnt, sobald unser Auftraggeber (der Gläubiger) uns eine Forderung (Individualinkasso) oder einer Forderungscharge (Masseninkasso) zur Bearbeitung übergibt. Die Übergabe kann persönlich, postalisch oder elektronisch (Regelfall), beispielsweise per DFÜ (Datenfernübertragung) oder per E-Mail an uns erfolgen.
- 1.1. Vollständigkeitsprüfung der Daten:
- Liegen alle Gläubigerdaten (Name, Adresse, Registernummer) vor?
- Sind die Schuldnerdaten (Name, aktuelle Anschrift) vollständig und soweit erkennbar auch aktuell?
- Wurde uns eine Originalvollmacht oder Inkassovereinbarung des Gläubigers übermittelt oder liegt eine solche bereits vor, die uns zur Geltendmachung der Forderung legitimiert?
- 1.2. Ersteinschätzung der Forderungsgrundlage:
- Welche Art von Forderung liegt vor? (z. B. Kaufvertrag, Dienstleistungsvertrag, Schadensersatz)
- Liegen uns die wesentlichen Vertragsunterlagen (Auftragsbestätigung, AGB, Rechnung, Mahnungen des Gläubigers) in Kopie vor oder sind die Grundsätze im Masseninkasso eingehalten und anzuwenden?
- Gibt es Hinweise auf Verbraucherschutzrelevante Aspekte (z. B. Fernabsatz, Widerrufsmöglichkeiten)?
- 1.3. Systematische Erfassung:
- Alle relevanten Unterlagen werden im internen, revisionssicheren System erfasst und dabei automatisiert mit der internen und eigens erzeugten Aktennummer verknüpft.
2. Phase: Die juristische und rechnerische Primärprüfung (2. Auge vertieft)
Der Sachbearbeiter, der die Forderung intern erstbearbeitet, führt zunächst eine tiefgehende Prüfung daran durch:
- 2.1. Prüfung der Entstehung und Fälligkeit:
- Ist der Vertrag wirksam zustande gekommen (Angebot und Annahme, Formvorschriften beachtet)?
- Ist die Leistung erbracht und die Gegenleistung (Zahlung) fällig geworden?
- Wurde die Leistung versucht zu erbringen und wurde diese grundlos abgelehnt (Annahmeverzug)?
- Ist die Forderung im Verhältnis zur Leistung vorleistungspflichtig?
- Wurde der Schuldner ordnungsgemäß gemahnt (sofern dies gesetzlich erforderlich war, was nicht immer der Fall ist)?
- Nur im Individualinkasso: Jeder Fall wird immer vollständig geprüft.
- Nur im Masseninkasso:
- Einordnung der Sache als Stichprobe ja / nein?
- Quote an Stichprobenfällen vorgegeben?
- Markierung aller Fälle einer Charge zur Stichprobenkontrolle nach vorgegebener Quote.
- Abwarten der Vertragsdokumentationen nach Stichprobe vom Gläubiger im Innenverhältnis.
- Prüfung der Vertragsdokumentationen nach Stichprobe.
- Freigabe der Forderungscharge in der EDV bei 0,00 % Mangelquote in Stichprobe.
- Erneute Stichprobe und Charge deaktiviert belassen, bei bis zu maximal 0,01 % – 0,50 % Mangelquote in Stichprobe. Erneute Stichprobe entspricht 25,00 % der ursprünglichen Stichprobenquote. Es gelten erneut die festgelegten Mangelquoten.
- Chargenablehnung und Rückgabe der Charge zum Gläubiger bei Mangelqquote in Stichproben > 0,50 %, Hinweis einer zukünftig erhöhten Stichprobenquote wird dem Gläubiger erteilt.
- 2.2. Überprüfung der Verjährung:
- Wann begann die Verjährungsfrist?
- Ist die Forderung noch nicht verjährt?
- Wurde die Forderung als unverjährte Forderung als als Naturalobligation zur Verfolgung durch uns eingemeldet?
- 2.3. Rechnerische Schlüssigkeit der Hauptforderung:
- Stimmt die Hauptforderung mit der ursprünglichen Rechnung überein?
- Bei Abweichungen: Woraus resultieren diese und wie werden diese durch den Gläubiger belegt?
- Gibt es bereits Teilzahlungen, und wurden diese bei EInmeldung korrekt berücksichtigt?
- Stimmt die Hauptforderung mit der ursprünglichen Rechnung überein?
- 2.4. Vorprüfung der Inkassokosten und Zinsen:
- Sind die Inkassokosten (analog zu Rechtsanwaltsgebühren) nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in der Höhe anwendbar und zulässig?
- Werden die Verzugszinsen korrekt und ab dem richtigen Zeitpunkt berechnet?
- Gab es Mahnkosten, wenn ja, wann erfolgten die Mahnungen, wie hoch sind diese?
Frage: Was genau ist die Stichprobenquote im Masseninkasso?
Masseninkasso ist die Beauftragung zur Erbringung von entgeltlicher Inkassodienstleistung im Rahmen einer Vielzahl an immer gleichgelagerten Forderungen. Diese entstehen immer gleich, sind der Höhe nach vergleichbar und erfolgen nachweislich stets in der internen Bearbeitung durch den Forderungsinhaber anhand vorgegebener und bekannter Prozesse und Fristen. In solchen Fällen sieht das Gesetz und die Rechtsprechung eine Vereinfachung der Prüfung durch die Anwendung von Stichproben vor. Stichproben werden in Quoten, also als Verhältnis zum Ganzen durchgeführt.
Die Euro – Invest – Inkasso GmbH setzt diese Stichprobenkontrolle wie folgt um:
Neukunden im Masseninkasso:
- von 10,00 bis zu 15,00 % aller Forderungen werden im Wege der Stichprobe durch den Sachbearbeiter in Phase 2. geprüft (d. h. es werden von 100 Forderungen 10 bis 15 Stück geprüft).
- weitere 1,00 % bis zu 5,00 % aller noch nicht geprüften Forderungen werden im Wege der Stichprobe in Phase 3 immer geprüft (d. h. es werden zusätzlich von 100 Forderungen 1 bis 5 geprüft).
- Phase 2 und 3 ergeben demnach Quoten zwischen insgesamt 11,00 % und 20,00 %.
Bestandkunden (bislang ohne Auffälligkeiten in Bezug auf die Mangelquote) im Masseninkasso:
- 5,00 % bis zu 7,50 % aller Forderungen werden im Wege der Stichprobe durch den Sachbearbeiter in Ohase 2. geprüft.
- ggf. werden weitere 1,00 % aller noch nicht geprüften Forderungen im Wege der Stichprobe in Phase 3. zusätzlich geprüft.
- Phase 2 und 3 ergeben demnach Quoten zwischen insgesamt 5,00 % und 8,50 %.
Bestandkunden (mit geringen Auffälligkeiten in Bezug auf die Mangelquote) im Masseninkasso:
- als Auffälligkeit gilt dabei: Mangelquote über 0,00 %, jedoch unter 0,51 % (bis maximal 0,50 %).
- Es handelt sich um Fälle, in denen die Stichprobenkontrolle nach internen Vorgaben ausgeweitet werden musste, vgl. Phasenbeschreibung Phase 2.).
- 7,50 % bis zu 10,00 % aller Forderungen werden im Wege der Stichprobe durch den Sachbearbeiter in Phase 2. ingesamt geprüft.
- weitere 0,50 % bis zu 3,00 % aller noch nicht geprüften Forderungen werden im Wege der Stichprobe in Phase 3 immer insgesamt geprüft.
- Phase 2 und 3 ergeben demnach Quoten zwischen insgesamt 8,00 % und 13,00 %.
Bestandskunden (mit einmaliger Überschreitung der zulässigen Mangelquote) im Masseninkasso:
- Forderungscharge wird verbindlich abgelehnt und von einer Bearbeitung ausgenommen.
- Hinweis (gelbe Karte) zur Qualität der Einmeldeumstände wird dem Forderungsinhaber erteilt.
- Dieser Kunde wird intern „auf Bewährung“ gesetzt und es werden um 10,00 % erhöhte Quoten wie diese bei Neukunden angewandt werden wie nachfolgend dargestellt angesetzt -> rechnersich also in Phase 2. statt 10,00 % bis zu 15,00 % für die folgenden 3 Einmeldungen: 11,00 bis zu 16,50 %.
- Erfolgen diese 3 zukünftigen Einmeldungen beanstandungslos, so wird die Quote für Bestandskunden wieder angesetzt.
- Erfolgten diese 3 zukünftigen Einmeldungen mit geringen Auffälligkeiten in Bezug auf die Mangelquote, so wird die Quote für Neukunden angesetzt, bis 3 zukünftige Einmeldungen nacheinander wieder beanstandungslos erfolgt sind.
Bestandkunden (mit mehrfacher Überschreitung der zulässigen Mangelquote) im Masseninkasso:
- Müssen wegen einer überhöhten Mangelquote in einem Zeitraum von 24 Monaten Forderungschargen wegen Überschreitung der nach internen Vorgaben gesetzten Mangelquote mehr als 2-mal zurück gegeben werden (es gelten dazu die Vorgaben der vorstehend anzuwendenden Regelungen) so erhält der Forderungsinhaber die „rote Karte“ von uns und wir bearbeiten solche Forderungen zukünftig nicht mehr.
Hinweis zur Prüfdichte:
Unser Unternehmen geht erst in das 6. Jahr seiner Geschäftstätigkeit, weshalb wir auch im Masseninkasso extrem hohe Stichproenkontrollen seit jeher durchführen.
Es handelt sich hierbei lediglich um die internen Vorgaben zum Masseninkasso unseres Hauses, die durch andere Unternehmen sicherlich anders lauten und umgesetzt werden. Diese Quote erscheint im Lichte der Umstände aktuell übergesetzlich hoch und angemessen. Wir verschärfen die Quoten entsprechend bei Umständen, die eine Erhöhung geboten erscheinen lassen und entschärfen die Quoten zukünftig ggf. bei Bestandskunden, die über viele Jahre nicht negativ aufgefallen sind.
Diese Stichprobenquote ist zudem auch nur die Vorabprüfung. In der Praxis ist die Prüfdichte in Bezug auf 100% der Forderungen einer konkreten Forderungscharge auch durch uns im Masseninkasso deutlich höher, da zusätzliche anlassbezogene Prüfungen zur Forderung stetig stattfinden. Dies erfolgt bei schuldnerseitigen Einwandserhebungen, Beschwerden oder auch behördlichen Anfragen.
3. Phase: Die Freigabe durch das Vier-Augen-Prinzip (3. Auge)
Nach der Vorprüfung übergibt der Sachbearbeiter die Akte zur finalen Freigabe an eine zweite, unabhängige Person im Unternehmen (z. B. einen Juristen, die externe qualifizierte Person nach dem RDG oder einen erfahrenen und gut geschulten Case- oder Qualitätsmanager).
- 3.1. Kritische Zweitprüfung der rechtlichen Grundlage:
- Der zweite Prüfer kontrolliert, ob die Entstehung und Begründung der Forderung (Punkt 2.1.) auch aus juristischer Sicht zweifelsfrei ist. Liegen bei strittigen Fallkonstellationen die Beweise des Gläubigers aus Sicht eines Gerichts voraussichtlich vor?
- Welche Besonderheiten – falls zutreffend – sind in der Akte zu berücksichtigen?
- Welche Daten sind – auf Anfrage von Privatpersonen – nach § 13a Absatz 2 RDG für eine spätere Bearbeitung zu hinterlegen?
- Nur im Masseninkasso:
- Prüfung der Mangelquote im Rahmen der Stichprobenkontrolle.
- ggf. erneute, additive Stichprobe ohne Anlass bei maximal 1,00 % der noch nicht stichprobenmäßig geprüften Forderungen. Es gelten die Mangelquoten und Handlungsvorgaben, wir vorstehend in Phase 2. erläutert.
- 3.2. Kontrolle der Kostenkalkulation:
- Es erfolgt eine Neuberechnung der Inkassokosten, Zinsen und eventueller Mahnkosten, um die Korrektheit der Forderungshöhe sicherzustellen. Doppelte Kontrolle hält besser.
- 3.3. Check auf Plausibilität und Angemessenheit:
- Ist das Vorgehen in diesem speziellen Fall angemessen?
- Würde eine gerichtliche Geltendmachung in dieser Höhe und mit dieser Begründung durch ein Gericht als gerechtfertigt angesehen werden?
- 3.4. Dokumentation der Freigabe:
- Erst wenn die zweite Person die volle Schlüssigkeit und Rechtmäßigkeit der Forderung anhand vorliegender Inforamtionen, sowie die Korrektheit aller Kosten intern in der EDV bestätigt und die Prüfung im System revisionssicher dokumentiert hat, wird die Akte für die Kontaktaufnahme durch das System überhaupt freigegeben.
4. Phase: Das Ergebnis – Was passiert bei Unschlüssigkeit? (4. Auge)
Unser Vier-Augen-Prinzip dient nicht nur der Bestätigung, sondern auch der Filterung.
- Bei Feststellung von Mängeln: Wird die Forderung als (noch) unschlüssig eingestuft, wird die Akte gesperrt. Wir nehmen dann keinen Kontakt mit Ihnen auf.
- Rückmeldung an den Auftraggeber: Wir fordern unseren Auftraggeber auf, die fehlenden Dokumente, Beweise oder die korrigierte Kostenberechnung nachzuliefern.
- Endgültige Ablehnung: Kann der Gläubiger die Schlüssigkeit auch nach Aufforderung in der durch uns gesetzten Frist nicht belegen, lehnen wir die Bearbeitung der Forderung ab. So stellen wir sicher, dass Sie als Kunde oder Verbraucher nicht mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert werden.
- Nur im Masseninkasso:
- Es gelten die internen Mängelquoten mit den hinterlegten Handlungsfolgen.
- Weist eine Forderungscharge im Rahmen der Stichprobenkontrolle eine Mangelquote > 0,50 % auf, wird die gesamte Charge durch uns abgelehnt und nicht durch unser Haus bearbeitet.
Fazit dieser internen Prüfung: Sie können sicher sein, dass jedes Schreiben, das Sie von der Euro – Invest – Inkasso GmbH erhalten, diesen strengen, doppelt abgesicherten Prozess durchlaufen hat und wir von der Schlüssigkeit der Forderung anhand der Angaben des betroffenen Forderungsinhabers ständig überzeugt sind.
⚖️ III. Der rechtliche Rahmen: Das Gesetz als Mindeststandard
Unsere interne Prüfung geht, wie dargelegt, über das gesetzliche und die Rechtsprechung vorgegebene Minimum – zum Teil deutlich – hinaus. Dennoch ist der gesetzliche Rahmen die Grundlage unseres Handelns.
Als registrierter Inkassodienstleister sind wir an die Regelungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) gebunden.
1. Die gesetzliche Pflicht zur Sachkunde und Prüfung
Nach § 13a Abs. 1 RDG↗ muss jedes Inkassounternehmen:
- Angaben zum Zustandekommen der Forderung machen (Vertragsgegenstand, Datum des Vertragsschlusses).
- Angaben zum Verzug machen (Datum der ersten Mahnung des Gläubigers, sofern notwendig).
- Die Höhe der Hauptforderung genau aufschlüsseln.
- Die Höhe der Zinsen und die Berechnungsgrundlage darstellen.
- Die Höhe der Inkassokosten (Vergütung des Inkassounternehmens) und die Berechnungsgrundlage nach RVG angeben.
Unsere Vier-Augen-Prüfung stellt sicher, dass all diese Pflichtangaben nicht nur formal, sondern auch inhaltlich korrekt und belegbar sind.
2. Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der DSGVO
Der Umgang mit Ihren Daten hat höchste Priorität.
- Zweckgebundenheit: Wir verarbeiten Daten nur zum Zweck des Forderungseinzugs.
- Auskunftsrecht: Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
- Speicherdauer: Wir speichern Daten nur so lange, wie es für die Bearbeitung der Forderungssache und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen notwendig ist.
Ihre Daten werden uns stets von den auftraggebenden Forderungsinhabern übermittelt, so wie diese von Ihnen dort angegeben wurden. Sollte sich im Rahmen der Forderungsbearbeitung herausstellen, dass diese Daten veraltet sind, weil Sie beispielsweise zwischenzeitlich die Mobilfunknummer, E-Mail Adresse oder Wohnanschrift geändert haben, so können wir auftragsgemäß und unter Auslösung von Kosten zu Lasten des Forderungsinhabers Ihre aktuellen Daten ermitteln lassen. Dies stellt einen zusätzlichen Schaden des Forderungsinhabers dar, der im Zweifel vom Schuldner zu erstatten sein kann.
3. Korrekte Berechnung der Kosten
Inkassokosten sind klar durch Gesetz und Rechtsprechung geregelt.
Wir berechnen diese Kosten nicht willkürlich, sondern halten uns an die Höchstsätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), wie es das RDG vorschreibt. Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert (Höhe der Hauptforderung).
Wir legen unsere Kosten transparent und nachvollziehbar dar. Sollten Sie Zweifel haben, nutzen Sie unseren Service: Fragen Sie uns! Prüfen Sie uns! Wir erklären Ihnen jeden Posten in Ihrem Schreiben detailliert.
💬 IV. Ihr Leitfaden: Richtig reagieren – Deeskalation in der Kommunikation
Wenn Sie ein Inkassoschreiben erhalten, ist das der Beginn eines Kommunikationsprozesses. Ein freundlicher, sachlicher Ton ist dabei unser Standard – und wir ermutigen Sie, diesen ebenfalls zu wählen.
1. Ruhe bewahren und Prüfen
- Keine Panik: Ein Inkassoschreiben ist zunächst eine Aufforderung, keine sofortige Pfändung.
- Vergleichen Sie: Nehmen Sie das Schreiben und vergleichen Sie es mit Ihren Unterlagen (Rechnungen, Verträge, Mahnungen des Gläubigers).
- Fristen beachten: Ignorieren Sie Fristen nicht, aber zahlen Sie nicht unüberlegt.
2. Wenn Sie die Forderung für berechtigt halten
Halten Sie die Forderung nach Ihrer Prüfung für berechtigt, bieten wir Ihnen verschiedene Wege zur Klärung an, die alle auf Deeskalation abzielen:
| Option | Beschreibung | Ihr Nutzen (Deeskalation) |
| Sofortige Zahlung | Begleichen Sie den Gesamtbetrag fristgerecht. | Die Akte ist erledigt, das Verfahren beendet. Höchste Deeskalation. |
| Ratenzahlung | Sie können nicht sofort zahlen? Kontaktieren Sie uns für einen individuellen Ratenplan. | Wir finden eine Lösung, die Ihre finanzielle Situation berücksichtigt. Vermeidung weiterer Kosten. |
| Vergleich | In bestimmten Fällen sind wir bereit, über einen Vergleich zu sprechen. | Eine schnelle, endgültige Lösung mit einem reduzierten Betrag. |
📌 Hinweis: Nutzen Sie unsere Online-Formulare oder kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon. Wir sind stets bestrebt, eine einvernehmliche Lösung gemeinsam mit Ihnen zu finden, bevor wir weitere Schritte einleiten müssen.
3. Wenn Sie Zweifel an der Forderung haben
- Unberechtigter Anspruch: Sie sind sich sicher, dass die Forderung unberechtigt ist (z. B. Vertrag nie geschlossen, bereits bezahlt, Widerruf erfolgt).
- Ihr Widerspruchsrecht: Widersprechen Sie uns dokumentiert und begründen Sie Ihren Widerspruch detailliert.
Wichtiger Tipp: Fordern Sie von uns die vollständigen Informationen nach § 13a Absatz 2 RDG an, falls Sie diese benötigen und soweit wir Ihnen diese nicht ohnehin bereits in unseren Schreiben mitgeteilt haben. Wir sind gesetzlich verpflichtet, diese zu liefern. Dies gibt Ihnen die volle Grundlage für Ihre Entscheidung.
- Sachliche Kommunikation: Bleiben Sie auch im Widerspruch sachlich. Geben Sie an, warum Sie die Forderung ablehnen (z. B. „Ich habe am XX.XX.XXXX fristgerecht widerrufen, siehe Anlage“).
- Unsere Reaktion: Wir werden Ihren Widerspruch erneut intern prüfen (mit dem Vier-Augen-Prinzip-Check) und unseren Auftraggeber um eine Stellungnahme und weitere Beweise bitten. Wir setzen das Verfahren in der Regel aus, bis die Klärung erfolgt ist.
- (Hinweis: Die interne Kommunikation im Innenverhältnis mit dem auftraggebenden Forderungsinhaber zur Einforderung seiner vertraglich vereinbarten Mitwirkung und die eigene, anschließende Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip-Check machen anlassbezogene Prüfungen im Beschwerdemanagementprozess leider zeitlich immer etwas langsam und schwerfällig, weshalb dieser Vorgang auch bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen kann. Wir setzen die Forderungsbearbeitung selbstverständlich in diesem Zeitraum „ruhend„, also stoppen alles, bitten dennoch um entsprechende Geduld, damit richtige Ergebnisse in der Sache fundiert getroffen werden können.)
Wichtige Information:
Unsere Prüfungen zur Forderung finden nach dem Gesetz, der Rechtsprechung und der Erfahrungen mit dem konkreten Forderungsinhaber statt. Dieser meldet uns die Daten zu seinem Forderungsschuldner ein und ist zunächst die Wissensbasis, nach der unser Haus die Forderung zu bewerten hat. Kontaktieren wir Sie, so bestand nach den Angaben und Informationen des Forderungsinhabers Schlüssigkeit in bezug auf die Forderung.
Nur wenn Sie uns gegenüber auf unsere Kontaktaufnahmen reagieren, geben Sie uns die Möglichkeit Ihre Sicht der Dinge in Bezug auf die Forderung überhaupt wahrzunehmen zu können und diese in unsere anlassbezogene Prüfung zur Forderung aufzunehmen. Deshalb ist es von essentieller Wichtigkeit, dass Sie uns gegenüber reagieren und Ihre Sicht auf die Forderung schildern.
4. Was Sie nicht tun sollten
- Nicht reagieren: Ignoranz führt in der Regel zur Eskalation, da wir gesetzlich verpflichtet sind, die Forderung weiter zu verfolgen. Es können weitere Kosten entstehen.
- Unfreundlicher Ton: Drohungen oder Beleidigungen helfen niemandem und können den Klärungsprozess zusätzlich unnötig verzögern, egal wie emotional Sie wegen der Forderung sind – wir können nichts dafür!
🎯 V. Langfristige Ziele: Vertrauen schaffen und nachhaltig klären
Wir sehen uns tatsächlich nicht als „Geldeintreiber“, sondern als Mediatoren und Dienstleister. Unser langfristiges Ziel ist es, das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner sachlich zu klären und dabei das Vertrauen in unsere Branche zu stärken.
Da viele unserer Auftraggeber online Anbieter sind und beispielsweise nicht jeder zwischen elektronischem Vertragsschluss und online Vertragsabschluss sicher unterscheiden kann, ist es daher auch unsere selbsterklärte Mission Sie im Bereich e-commerce aufzuklären.
Unter rechtlichen Aspekten arbeiten wir erwiesenermaßen einwandfrei, unter ethischen Aspekten verstehen Sie vielleicht zukünftig auch durch diesen Beitrag, warum und weshalb wir guten Gewissens unsere – auch bekannteren – Auftraggeber vertreten können und vertreten wollen.
1. Beitrag zum fairen Forderungsmanagement
Durch unseren strengen Prüfprozess und das Vier-Augen-Prinzip tragen wir aktiv dazu bei, dass der Rechtsverkehr vor unseriösen oder unbegründeten Forderungen geschützt wird. Wir sehen uns in der Verantwortung gegenüber dem Verbraucher (dies bekanntlich teilweise sogar mehr, als manch selbsterklärter Verbraucherschützer oder anwaltlicher Schuldnervertreter).
2. Prävention statt Eskalation
- Wir setzen uns für außergerichtliche Lösungen ein.
- Wir bieten transparente Kommunikationswege.
- Wir sind jederzeit kontaktierbar, um Missverständnisse auszuräumen.
3. Ihr Feedback zählt
Sollten Sie das Gefühl haben, dass unser Prozess in Ihrem Fall nicht korrekt abgelaufen ist oder Sie mit unserer Kommunikation unzufrieden sind, zögern Sie nicht, sich über unser extra zu diesem Zweck eingerichtetes Beschwerdeportal an unser Qualitätsmanagement zu wenden, und uns dort den Grund und die inhaltliche Begründung Ihrer Unzufriedenheit, Beschwerde, Einwände usw. mitzuteilen.
Wir nehmen jeden Einzelfall und jede halbewegs erkennbar begründete Beschwerde ernst, um unsere Prozesse kontinuierlich zu verbessern.
📝 Zusammenfassung und Ausblick
Mit diesem detaillierten Einblick in unseren Vier-Augen-Prinzip-Check möchten wir Ihnen die Sicherheit geben: Jede Forderung, die wir geltend machen, wurde nach besten Wissen und Gewissen und unter Einhaltung strengster Qualitätsstandards geprüft.
Wir hoffen, dieser Leitfaden hat Ihnen geholfen, unsere Prozesse zu verstehen, und die anfängliche Anspannung zu nehmen. Wir sind Ihr sachlicher und fairer Ansprechpartner in dieser Angelegenheit.
Ihr Team der Euro – Invest – Inkasso GmbH
Haben Sie ein Schreiben von uns erhalten und möchten eine konkrete Frage zur Schlüssigkeit Ihrer Forderung klären?
Würden Sie gerne unser kostenfreies Formular nutzen, um direkt mit unserem Prüfteam in Kontakt zu treten und alle relevanten Informationen anzufordern oder einen Widerspruch einzureichen?
Hinweis:
Unsere online Strategie setzt seit geraumer Zeit auf Transparenz und Aufklärung. Nutzen Sie diese Angebote – wie unseren Inkasso-Check mit Chatbot Klara, unseren Musterschreiben – Generator und unsere verschiedenen uns auf die speziellen Anliegen perfekt abgestimmten Websiteformulare um selbst ein sicheres Gefühl im Umgang mit der Situation zu erhalten.
Dieser Beitrag ist für Sie und gängige Suchmaschinen optimiert und erzielt aktuell einen onpage Suchmaschinenscore von 86 von 100 möglichen Punkten.