Einleitung
Ratenzahlungsangebot mit Tilgungsplan seitens Schuldnern: Im Rahmen der Aufklärungskampagne 2024 durch die Euro – Invest – Inkasso GmbH und dem daraus resultierenden Wunsch, es den auftragsgemäß durch unser Haus kontaktierten Schuldnern tatsächlich noch einfacher zu machen, auch selbstbestimmt und eigenverantwortlich die gegenüber unseren Auftraggebern (Gläubigern) bestehenden Schulden im eigenen Interesse der Schuldner selbst nach eigenen wirtschaftlichen Möglichkeiten verbindlich abzubauen, bieten wir Schuldnern nunmehr in diesem Beitrag die programmierte Möglichkeit an, anhand der bestehenden Schulden einen eigenen Plan anhand eigener Tilgungswerte im Rahmen eines Angebotes seitens des betroffenen Schuldners selbstbestimmt an uns einzureichen um nach unserer Prüfung der Inhalte des Angebotes bestenfalls eine Annahme des Angebotes durch unser Haus im Auftrag des Auftraggebers auszulösen.
Dieser Beitrag kann nach Eingabe aller Werte und Daten über die Printfunktion (Button unterhalb der Unterschriftenzeile) ausgedruckt, unterschrieben und postalisch oder elektronisch an uns zurückgeleitet werden. Wir speichern die eingegebenen Daten dabei nicht über unsere Website!
Hinweise zur korrekten Nutzung des Formulares “Ratenzahlungsangebot“:
Zur korrekten und verbindlichen Funktionsweise dieses Formulares “Ratenzahlungsangebot” ist jedes Forderungsfeld wahrheitsgenäß anhand der Forderungsaufstellung der letzten Inkassokontaktaufnahme beim Schuldner auszufüllen. Sollten dabei beispielsweise bei abgefragten Werten noch keine Kosten angefallen sein, so ist bei solchen Positionen immer eine “0” einzutragen, da das Programm sonst nicht ordnungsgemäß funktioniert.
Das Programm erkennt und verarbeitet mehr als 2 Nachkommastellen. In der Praxis werden niemals 3 Nachkommastellen vorkommen, da dies unsere Währung gar nicht tatsächlich zulässt, weshalb wir Sie bitten, auch nur 2 Nachkommastellen einzutragen.
Nutzung
Ratenzahlungsangebot zur Nutzung
Im Rahmen der Förderung einer Selbstbestimmtheit auch für Schuldner bietet dieser Beitrag die durch uns programmierte Möglichkeit ein Ratenzahlungsangebot auf Abschluss einer Vereinbarung über eine Stundung und Ratenzahlung (Zahlungserleichterung) an uns zur Prüfung einer Annahme zuzuleiten. Sollten die darin enthaltenen Werte auch für unseren betroffenen Auftraggeber inhaltlich (noch) angemessen erscheinen und unserer Prüfung dahingehend standhalten, werden wir das Angebot im Auftrag des Auftraggebers für diesen verbindlich annehmen oder in anderen Fällen praktisch ein daran orientiertes Gegenangebot an den Schuldner im Rahmen eines Gegenangebotes zur Annahme durch den Schuldner versenden.
Geben Sie als Schuldner dabei bitte die im Formular abgefragten Daten nach bestem Wissen und inhaltlich wahrheitsgemäß und vollständig ein, aktivieren Sie anschließend den Button “Tilgungsplan anzeigen” und drucken Sie die Seite anschließend (gerne auch doppelt, damit Sie eine Version für Ihre eigenen Unterlagen aufbewahren können) aus. Prüfen Sie bitte die abgebildeten Werte und die enthaltenen Hinweise daraufhin bitte abermals sorgfältig, sowie Ihre konkreten Eingaben und erst sofern all dies nach Ihrer Prüfung richtig abgebildet, wiedergegeben und wie von Ihnen gewünscht übernommen wurde, unterschreiben Sie das Formular bitte an der dafür vorgesehenen Stelle.
Anschließend können Sie das Ratenzahlungsangebot gerne elektronisch über unser Kontaktformular oder Per Email an uns versenden oder den herkömmlichen Weg per Postversand wählen (letzteres kann mitunter etwas länger dauern, da die Postlaufzeiten rein praktisch etwas länger sind, als es der elektronische Versand ist). Beachten Sie bitte beim elektronischen Versand vom Ratenzahlungsangebot, dass Sie dies eingescannt und in Form einer “.pdf“- Datei abgespeichtert an uns zuleiten.
Hinweise
Folgende Hinweise zu diesem Ratenzahlungsangebot meinerseits an die Euro – Invest – Inkasso GmbH und den dadurch entstehenden Verhandlungen über eine Einigung zur Vereinbarung über Zahlungserleichterungen habe ich zur Kenntnis genommen und stimme diesen im Rahmen meines Angebotes verbindlich zu:
Hinweis täglich auflaufende Verzugszinsen auf die jeweils taggenau noch offene Forderung:
Grundsätzlich laufen jeden weiteren Tag – auch über die Dauer einer etwaige einvernehmlichen Einigung über Zahlungserleichterungen und deren praktischer Umsetzung im Rahmen der ratierlichen Erfüllunghandlungen – kraft gesetzlicher Regelung weitere Verzugszinsen in Höhe von 5,00 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz↗ anhand der jeweils täglich noch offenen Forderungssumme an. Dabei wird die gesetzliche TIlgungsbestimmung des § 367 Absatz 1 BGB↗ herangezogen.
Mit verbindlicher Annahme des Angebotes zu einer Vereinbarung über Zahlungserleichterungen durch die Euro – Invest – Inkasso GmbH im Auftrag des konkret betroffenen Auftraggebers entfallen in der Regel aufgrund der Einwirkung der Euro – Invest – Inkasso GmbH auf den konkreten Auftraggeber in den meisten Fällen weitere Verzugszinsen für die Dauer der Tilgung der Schuld gemäß des Tilgungsplanes in Absprache der Euro – Invest – Inkasso GmbH mit dem konkret betroffenen Auftraggeber rückwirkend nach vollständiger Erfüllung der Vereinbarung durch den Schuldner.
Wenn dies einmal auftraggeberseitig nicht in Frage kommen sollte, wird die Euro – Invest – Inkasso GmbH ein wohlwollendes Gegenangebot unterbreiten.
Da die weiteren Verzugszinsen in aller Regel rückwirkend entfallen, macht es schuldnerseitig schon wirtschaftlich Sinn, eine Einigung über Zahlungsvereinbarungen anzustreben und abzuschließen.
Der rückwirkende Zinserlass gilt allerdings nur abschließend, wenn der Schuldner die verbindliche Vereinbarung auch vollständig und zuverlässig erfüllt und entfällt sobald der Schuldner im Rahmen der vereinbarten Umstände in auch nur einer Rate mehr als 7 Tage verspätet leistet. Davon ausdrücklich ausgenommen sind schuldnerseitig unverschuldete Umstände, die der Schuldner der Euro – Invest – Inkasso GmbH im Vorfeld einer verspäteten Zahlung hinreichend gemeldet und nachgewiesen hat und bei der die EUro – Invest – Inkasso GmbH demnach entsprechenden Vermerk in der Akte zur konkreten Forderungssache verbuchen konnte.
Hinweis Gewährung Zahlungserleichterungen:
In der Gewährung von Zahlungserleichterungen können zwei verschiedene tatsächliche Umstände einzeln oder gleichzeitig vorliegen, eine Stundung und eine Gewährung von Teilzahlungen (Ratenzahlungen). Dazu ist die Euro – Invest – Inkasso GmbH gesetzlich verpflichtet auf folgendes hinzuweisen:
Stundung ist das Hinausschieben der Fälligkeit einer Forderung. Wird Ihnen eine Stundung gewährt, so geben wir Ihnen schlichtweg tatsächlich mehr Zeit, bis Sie die Forderung begleichen müssen. Etwaige Verjährungsfristen in Bezug auf die gegen Sie bestehende Forderung werden kraft Gesetz gehemmt, vgl. § 205 BGB↗.
Ratenzahlung ist die Einräumung eines Rechtes zur Leistung von Teilleistungen auf die bestehende Forderung (vgl. § 266 BGB↗) zu fest zwischen dne Parteien vereinbarten Fälligkeitsterminen. Erfüllen Sie die jeweiligen vereinbarten Raten jeweils fristgerecht und zuverlässig, kann in der Zwischenzeit vorläufig keine Handlung – auch keine weitere kostenauslösende Handlung – des Gläubigers gegen Sie erfolgen, welche die Forderung schneller als zwischen den Parteien vereinbart beitreiben soll (u. a. Hemmung der Vollstreckung).
In der Regel bedeutet die Ratenzahlung stets auch eine zumindest teilweise Stundung der Forderung im Übrigen. Sollten bei Ihnen die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen aktuell nachgewiesenermaßen vorliegen, dass Sie selbst zum aktuellen Zeitpunkt eine Rate nicht bedienen könnten, so kann auch der Zeitpunkt der ersten Rate zunächst im Wege der Stundung zeitlich hinausgeschoben werden. Dann läge eine Kombination aus Stundung und Ratenzahlung vor.
Der Abschluss einer Stundungs- und / oder Ratenzahlungsvereinbarung seitens unserem Hause zwischen Ihnen und dem Gläubiger bedeutet in der Praxis eine Prüfung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch unser Haus. Dazu müssen Sie uns grundsätzlich auch geeignete Nachweise zuleiten, wir diese prüfen und anschließend anhand Ihrer nachgewiesenen Situation eine Einigung, welche für alle Parteien akzeptabel ist oder sein könnte besprechen und entsprechend verbindlich mit Ihnen abschließen.
Diese Tätigkeit kann faktisch nicht kostenlos erfolgen.
Die Kosten dieser Tätigkeit werden unter Anwendung des für Rechtsanwälte geltenden Gebührenrechtes (RVG) berechnet und fallen für die Einigung an. Die Kosten sind der Höhe nach in diesem Gesetz begrenzt, die damit entstehenden Kosten werden Ihnen im Vorfeld der Einigung über Zahlungsvereinbarungen konkret mitgeteilt. Sie erkennen diese Einigungskosten in diesem Angebeot auf Abschluss einer Zahlungserleichterung an dieser Stelle noch nicht – auch nicht teilweise oder konkludent – als frei zwischen den Parteien vereinbart und entstanden an.
Hinweis zu Anerkenntnissen einer bestehenden Schuld:
Voraussetzung für eine durch unser Haus in Absprache mit unseren Auftraggebern gewährte Zahlungserleichterung ist bei uns grundsätzlich die Abgabe eines rechtsverbindlichen Schuldanerkenntnisses. Durch die Nutzung dieses schuldnerseitigen Angebotes liegt ein rein deklaratorisches Schuldanerkenntnis vor, demnach ein solches, das eine bestehende Schuld lediglich bestätigt und keine eigene, neue Schuld erzeugt.
Ein solches deklaratorisches Schuldanerkenntnis führt dazu, dass Sie hinsichtlich der gegen Sie in unseren Anschreiben geltend gemachten Hauptforderung sämtliche Möglichkeiten verlieren, Einwendungen und Einreden, die möglicherweise im Zeitpunkt der Abgabe dieses Angebotes auf Abschluss einer Zahlungsvereinbarung und das darin enthaltene konkludente deklaratorische Schuldanerkenntnisses begründet wären, gegen die dann anerkannte Forderung mehr zu erheben.
Sofern Sie nur einen Teil der Forderung anerkennen, so gilt vorstehendes für den von Ihnen anerkannten Teil der gegen Sie geltend gemachten Forderung. Typische Beispiele von Einwendungen oder Einreden die dann in einem Fall der Abgabe eines Schuldanerkenntnisses nicht mehr geltend gemacht werden können, die das Nichtbestehen, die Erfüllung oder Verjährung der anerkannten Forderung betreffen, wären u. a. (nicht abschließend) Formverletzungen, materiell-rechtliche Gestaltungen hinsichtlich des Bestehens des der Forderung zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses (u. a. Anfechtung, Rücktritt, o. ä.), gesetzliche Einwendungen des BGB gegen die guten Sitten (u. a. Wucher, Sittenwidrigkeit, o. ä.), Erfüllung, Hinterlegung, Aufrechnung, Unmöglichkeit (gilt nicht im Fall, dass Sie einfach kein Geld haben sollten), Zurückbehaltungsrechte, Verjährung.
Das Schuldanerkenntnis hat hinsichtlich der Einrede der Verjährung die rechtliche Wirkung, dass die gesetzlich auf die Forderung anzuwendende Verjährungsfrist (auch für den Fall, dass unter Umständen bereits Verjährung eingetreten sein könnte) komplett von Neuem zu laufen beginnt, vgl. § 212 Absatz 1 Nr. 1 Alt. 4 BGB↗.
Hinweis Einigungsgebühr Inkasso:
Sofern eine Einigung über Zahlungserleichterungen im Wege der auftragsgemäßen verbindlichen Annahme des Angebotes durch die Euro – Invest – Inkasso GmbH im Namen des konkreten Auftraggebers zustande kommt, so entsteht kraft Gesetz eine Einigungsgebühr für den beauftragten Inkassodienstleister.
Die Berechnung der Einigungsgebühr erfolgt wie nachfolgend dargestellt: Gegenstandswert zur Berechnung der Einigungsgebühr nach RVG ist seit dem 01.10.2021 durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht eine Quote in Höhe von 50 % des Forderungsbetrages der Hauptofrderung, vgl. § 31b RVG↗. Davon ausgehend wird der Wert der Einigungsgebühr (0,7 Gebühr gemäß VV 1000 Nr. 2 Anlage 1 zum RVG↗) anhand der gesetzlichen Gegenstandswertgrenzen des RVG ermittelt und errechnet.
In den meisten Fällen der Nutzung dieses Tools konnte die Euro – Invest – Inkasso GmbH bei den ständigen und langjährigen Auftraggebern dahingehend auf diese einwirken, dass diese Einigungsgebühr nur im Innenverhältnis zwischen der Euro – Invest – Inkasso GmbH und dem Auftraggeber abgerechnet werden soll und nicht dem konkret betroffenen Schuldner im Außenverhältnis als erstattungsfähiger Schaden auferlegt werden soll. Dahingehend erlässt der konkrete Auftraggeber der Euro – Invest – Inkasso GmbH in Fällen solcher internen Vereinbarungen im Innenverhältnis grundsätzlich die Hauptforderung in gleicher Höhe der nach gesetzlichen Vorgaben errechneten Einigungsgebühr.
Wenn diese vorstehend genannte Regelung einmal auftraggeberseitig bei einem konkreten Auftraggeber oder einer konkreten Forderungssache nicht in Frage kommen sollte, wird die Euro – Invest – Inkasso GmbH dem Schuldner ein wohlwollendes Gegenangebot unterbreiten.
Hinweis zu den Folgen einer schuldnerseitig verschuldeten Nichteinhaltung einer verbindlichen Vereinbarung über Zahlungserleichterungen:
Sollte auf das schuldnerseitige Angebot auf Abschluss einer einvernehmlichen Vereinbarung über Zahlungserleichterungen die verbindliche Annahme durch die Euro – Invest – Inkasso GmbH im Namen und im Auftrag des konkreten Auftraggebers der Euro – Invest – Inkasso GmbH erfolgen, entsteht daraus ein verbindliches Vertragsverhaltnis. Dieses wird durch die Euro – Invest – Inkasso GmbH unmittelbar unter folgenden Umständen gekündigt:
- Schuldner gerät mit einer Rate der Vereinbarung schuldhaft mehr als 7 Tage in Verzug.
- Schuldner gerät mehrfach (ab 3. mal) mit einer Rate der Vereinbarung – auch weniger als 7 Tage in Verzug.
- Schuldner leistet schuldhaft die vereinbarte Rate nicht vollständig der Höhe nach.
- Schuldner verweigert nach verbindlichem Abschluss der Vereinbarung aufgrund Einwendungen und / oder Einreden ab einem innerhalb der Vereinbarung liegenden Termin jegliche Ansprüche aus der Vereinbarung.
Sollte die Vereinbarung aus vorstehenden Gründen durch die Euro – Invest – Inkasso GmbH auftragsgemäß gekündigt werden müssen, wird die bis dahin noch offene Restforderung inklusive aller bis dato aufgelaufender Verzugszinsen und ohne etwaige durch die Vereinbarung grundsätzlich geregelter Vergünstigungen für den Schuldner unmittelbar gerichtlich gegen den Schuldner zur Titulierung beantragt.
Warum macht das Sinn?
Warum macht die schuldnerseitige Abgabe vom Ratenzahlungsangebot für diesen Sinn?
Handelt ein Schuldner selbstbestimmt und auf eigene Initiative, kann er sich zahlreiche – vor allem wirtschaftliche – Nachteile ersparen.
Insbesondere können bei frühzeitiger Rückmeldung des Schuldners – bestenfalls bereits auf das erste Anschreiben des Inkassodienstleisters – Erhöhungen der außergerichtlichen Inkassogeschäftsgebühr und der daraus abgeleiteten Auslagenpauschale vermieden werden. Es kann bestenfalls dadurch eine Erhöhung des Gebührenfaktors von 0,5 auf immerhin maximal 1,3 – demnach um 0,8 vermieden werden. Die Auslagenpauschale beträgt 20,00 % der geltend gemachten Inkassogebühren und darf maximal 20,00 EURO betragen. Sofern die Inkassogebühr im Erst- oder Folgeanschreiben mit dem Gebührenfaktor 0,5 – 1,3 geringer als 100,00 EURO ausgehend von der gesetzlichen Wertstufe sein sollte, können demnach auch bei den Auslagen Kostenerhöhungen durch den Schuldner durch frühzeitige Reaktion eingespart werden.
Das Ratenzahlungsangebot verhindert auch die Einleitung weiterer außergerichtlicher oder gerichtlicher Maßnahmen und die dadurch entstehenden weiteren Kosten des Gerichtes und des Inkassounternehmens, die bereits kraft Gesetz (GKG bei Gerichten und RVG bei Inkassounternehmen) anfallen würden. Zusätzlich wird der grundsätzliche Streit um die Forderung selbst durch das im Angebot enthaltene deklaratorische Anerkenntnis des Schuldners aus der Welt geschafft.
Ein eigenes Ratenzahlungsangebot des Schuldners zur einer Vereinbarung von Zahlungserleichterungen (Ratenzahlungsangebot) gibt dem konkreten Schuldner die tatsächliche Möglichkeit die Verhandlung zu seinen Gunsten und nach seinen tatsächlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten auszurichten, da er selbst eine Ratenhöhe vorschlagen kann und nicht eine gläubigerseitige Variante annehmen muss.
Bei der konkreten Nutzung dieser Vorlage vom Ratenzahlungsangebot bestehen sogar in den meisten Fällen nach internen Absprachen mit den Auftraggebern der Euro – Invest – Inkasso GmbH und der Euro – Invest – Inkasos GmbH selbst im Innenverhältnis sogar weitere rein wirtschaftliche Vorteile für den Schuldner, da unser Haus im Fall der Nutzung dieser Vorlage zum Ratenzahlungsangebot sehr wohl honorieren möchte, dass der Schuldner auf eigene Initiative die Forderungssache selbstbestimmt angehen und lösen möchte:
- Sie erkennen hier grundsätzlich nur eine bestehende Schuld an, also gerade nicht weitere neue Schulden wie eine Einigungsgebühr des Inkassodienstleisters (deklaratorisches statt konstitutives Schuldanerkenntnis),
- Sie können von einem möglichen, verbindlichen, allerdings erst rückwirkenden Verzicht auf weitere Verzugszinsen bei zuverlässiger und jeweils fristgerechter Erfüllung der Vereinbarung profitieren und
- für sich zusätzlich einen möglichen Gläubigerrabatt analog der Höhe der gesetzlichen Einigungsgebühr für Inkassodienstleister für sich erreichen.
In Ihrem eigenen Interesse
Abschließende Bitte in Ihrem eigenen Interesse
Sollten Sie das Ratenzahlungsangebot dieses Beitrages in Erwägung ziehen, so sollten Sie im Vorfeld die Begründetheit der Forderung für sich selbst gewissenhaft geprüft haben, bzw. prüfen lassen haben, da etwaige Einwendungen und Einreden durch Sie sonst verloren gehen, obwohl diese möglicherweise berechtigt sein könnten. Im Falle von Fragen oder weitergehenden Wünschen, Anregungen oder Beschwerden in Bezug auf die konkrete Forderung können Sie daher selbstverständlich gerne vorab den Kontakt zur Klärung mit und zu uns suchen:
- Allgemeiner Kontakt per Mail oder Kontaktformular für Fragen, Wünsche und Anregungen,
- Beschwerdekanäle per Mail oder Beschwerdeformular bei Beschwerden.
Formular
An die
Euro – Invest – Inkasso GmbH
– Abteilung Zahlungsvereinbarungen –
Josephplatz 8
90403 Nürnberg
Ratenzahlungsangebot mit der Bitte um Prüfung und Annahme
Sehr geehrte Damen und Herren Sachbearbeiter,
ich möchte Ihnen auf Ihr bisheriges / Ihre bisherigen Anschreiben in nachfolgend konkretisierter Forderungssache ein Angebot auf Abschluss einer Vereinbarung zu einer Gewährung von Zahlungserleichterungen (Ratenzahlungsangebot und konkludente Teilstundung) mit der Bitte um Prüfung und Abstimmung mit dem betroffenen Gläubiger / der betroffenen Gläubigerin unterbreiten wie folgt:
Personenbezogene Daten
Schuldnerformular
Ich habe nachfolgende Hinweise Ihres Beitrages zur Abgabe von meinem Ratenzahlungsangebot zur Kenntnis genommen und bitte um verbindliche Annahme meines Angebotes, bzw. um ein daran inhaltlich ausgerichtetes und orientiertes, faires Gegenangebot um die Forderungssache ohne weitere – als ggf. in den Hinweisen angegebene – Kosten und einvernehmlich zwischen den Parteien zu regeln.
Vielen Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen
eigenhändige vollständige Unterschrift und Name lesbar