
🚀 Vertrauen durch Wissen: Der umfassende Forderungsrechner der Euro – Invest – Inkasso GmbH | mehr als nur ein nettes, neues Tool!
Ein detaillierter Leitfaden für Gläubiger, Schuldner und Fachpublikum zu unserem neuen Forderungsrechner.
Sehr geehrte Leserinnen und Leser, sehr geehrte Geschäftspartner und Mandanten und selbstverständlich und vor allem sehr geehrte Schuldnerinnen und Schulnder, die wir auftragsgemäß im Rahmen unserer Dienstleistung zu kontaktieren haben,
in der Welt der Forderungsabwicklung ist eines der wertvollsten Güter die umfassende Klarheit.
Ob Sie als Unternehmen offene Forderungen eintreiben oder als Privatperson eine Inkassoforderung prüfen müssen – die Komplexität des deutschen Zivil- und Gebührenrechts (BGB und RVG) kann schnell zu Verwirrung und Misstrauen führen.
- Welche Kosten sind berechtigt?
- Wie genau werden Zinsen taggenau berechnet?
- Und vor allem: Ist die Verrechnung meiner geleisteten Teilzahlungen korrekt erfolgt?
Diese Fragen sind absolut legitim und nachvollziehbar und genau so sollte aus unserer Sicht auch die Antwort ausfallen – inhaltlich legitim und tatsächlich nachvollziehbar.
Und weil wir bei der Euro – Invest – Inkasso GmbH unseren Ruf auf Seriosität, faire Abwicklung und maximale Transparenz aufbauen, haben wir einen umfassenden, auf dem aktuellen Rechtsstand basierenden Forderungsrechner für Sie entwickelt. Dieses professionelle, interaktive und online auffindbare Instrument, das Ihnen zur Überprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit dient, stellen wir Ihnen zeitnah kostenlos und unverbindlich auf unserer Website für Sie zur praktischen Nutzung zur Verfügung.
Dieser Blogbeitrag mit über 3.100 Worten dient Ihnen dabei als Vorstellung des Tools – Forderungsrechner-, als vollständige Dokumentation und praktische Gebrauchsanweisung.
Vollziehen Sie zukünftig bestehende Forderung besser nach, Prüfen Sie Forderungsstände selbst und unsere Forderungsschreiben auf Richtigkeit in Bezug auf die Höhe von darin genannten Forderungen und verstehen Sie generell, wie sich die Forderung im Laufe der Zeit durch verschiedene Umstände verändern kann.
Er ist nicht nur eine Vorstellung des Tools, sondern auch eine detaillierte Erläuterung der rechtlichen Mechanismen, die der Forderungsabwicklung zugrunde liegen. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur ein Ergebnis zu liefern, sondern Ihnen das nötige Wissen an die Hand zu geben, um jede Forderung selbstständig und sicher zu kontrollieren.
O. Warum überhaupt ein Forderungsrechner
Die verschiedenen online auffindbaren online Rechner zu Inkassogebühren oder Anwaltsgebühren – beide Berufsfelder richten sich im bereich Inkasso nach dem RVG – sind aus unserer Sicht leider alle entweder relativ oberflächlich, inhaltlich zu simpel und wenige darüber hinaus berücksichtigend oder andererseits schon wieder zu speziell auf Anwälte und verschiedene gerichtliche Instanzen ausgerichtet.
Kein einziger Gebührenrechner den wir aufgefunden haben beerücksichtigt beispielsweise das Datum des Entstehens einer Gebühr und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf Verzugszinsen. Auch werden Teilzahlungen nirgendwo in einem online auffindbaren Forderungsrechner berücksichtigt.
All dies wäre jedoch zur Nachvollziehbarkeit einer Forderung mit aktuellen Stand der Höhe nach essentiell. Dies ist unbefriedigend und wenig transparent aus unserer Sicht.
Deshalb haben wir uns gedacht, das muss doch besser und transparenter gehen und das Ergebnis war das nachfolgend beschriebene Tool – unser neuer Forderungsrechner – mit integriertem Gebührenrechner, der sowohl die Verzugszinsen berechnet, als auch Teilzahlungen berücksichtigt.
Wir müssen uns dabei allerdings auch offen selbst eingestehen, dass unser bisheriger Gebührenrechner ebenfalls nur ein kleines und optisch wenig ansprechendes Leichtgewicht war, das ausschließlich, wenn auch gegenüberstellend Gebühren nach RVG bis zum 31.05.2025 und Gebühren nach RVG ab dem 01.06.2025 abzubilden in der Lage gewesen ist. Dies war unseren personellen Kapazitäten und den dabei vorhandenen Programmierkenntnisseb zum damaligen Zeitpunkt geschuldet.geschuldet.
Unser neuer Forderungsrechner ist dabei zunächst für die außergerichtliche Forderungsaufschlüsselung konzipiert.
Wir planen analoges zukünftig auch für die Phasen der titulierten Forderung und der Zwanfsvollstreckung, leider bremst uns derzeit die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Rahmen einer Unterlassungsklage mit inhaltlich frei erfundenen Anschuldigungen, sowie erkennbar fehlenden Rechtskenntnissen im Inkassorecht und vorsätzlich reputationsschädigend etwas aus, darüber werden wir gesondert detailliert berichten.
Naja wer nichts Wirkliches findet, der erfindet halt einfach zur Rechtsverletzung einfach etwas …
Viel Spaß beim baldigen Testen und Stöbern und selbstverständlich sind wir für weiteren Input und Optimierungsvorschläge in den Kommentaren dieses Beitrages mehr als offen und hoch erfreut, denn es zeigt, dass Sie diesen nutzen und weitere Funktionen zur Ergänzung als sinnvoll erachten.
I. Unsere Philosophie: Transparenz als Seriositätsgarantie
Das Angebot eines solch mächtigen, kostenlosen Instruments ist kein Zufallsprodukt, sondern Ausdruck unserer tief verwurzelten Unternehmensphilosophie. Wir wollen den traditionell negativen Ruf der Inkassobranche aktiv bekämpfen und ein neues Paradigma etablieren: Fairness durch vollständige Nachvollziehbarkeit. Auch mit unserem Forderungsrechner!
1. Die drei Säulen unseres Engagements
Die Bereitstellung unseres Forderungsrechners dient der Manifestation folgender Grundwerte:
| Säule | Detaillierte Begründung | Ihr Konkreter Nutzen |
| 1. Maximale Transparenz (Offenlegung der Berechnungsmethode) | Im Gegensatz zu vielen anderen Tools, die nur ein Endergebnis auswerfen, legt unser Rechner alle Zwischenschritte offen: den Zinsverlauf, die Berechnung der Gebühren aus dem Gegenstandswert und vor allem die chronologische Anrechnung der Zahlungen. Wir zeigen Ihnen, wie sich die Forderung zusammensetzt, und ermöglichen eine lückenlose Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben. | Sie können die gesamte Forderungsentwicklung von der Fälligkeit bis zum Stichtag centgenau und taggenau nachvollziehen, was Ihnen Sicherheit gibt. |
| 2. Kontrolle und Befähigung (Empowerment des Nutzers) | Dieses Tool richtet sich nicht nur an unsere Gläubiger-Mandanten, sondern explizit auch an betroffene Schuldner. Nur wer die Berechnung selbst prüfen kann, kann Vertrauen in die Korrektheit der Forderung fassen. Dies reduziert Konflikte, beschleunigt die Abwicklung und ermöglicht es, Missverständnisse frühzeitig auszuräumen. | Als betroffene Partei erhalten Sie die volle Kontrollhoheit über die gegen Sie geltend gemachte Forderung. Dies ist die Grundlage für faire Vergleiche und Ratenzahlungsvereinbarungen. |
| 3. Gesetzeskonformität und Seriosität | Unser Rechner ist ein Spiegelbild der aktuellen deutschen Rechtsprechung (BGB und RVG). Die Logik der Zahlungsverrechnung nach § 367 BGB, die korrekte Anwendung des Basiszinssatzes und die Deckelung der Inkassokosten sind fest im Code verankert. Die Euro – Invest – Inkasso GmbH möchte damit zeigen, dass wir uns konsequent an die höchsten Standards der Branche halten. | Sie arbeiten mit einem Inkassounternehmen, das Qualitätssicherung betreibt und dessen Berechnungen höchsten professionellen Anforderungen genügen. |
II. Die Architektonische Basis: Deutsches Recht im Algorithmus
Um die Funktionsweise des Tools zu verstehen, ist es essenziell, die drei wichtigsten rechtlichen Pfeiler der deutschen Forderungsabwicklung zu kennen, die in unseren Algorithmen abgebildet sind.
2.1. Der Verzugszins (§ 288 BGB)
Die Berechnung der Zinsen erfolgt stets auf Basis des Basiszinssatzes (BZS), der halbjährlich (zum 01.01. und 01.07.) durch die Deutsche Bundesbank↗ neu bekannt gegeben wird.
| Schuldnerstatus | Gesetzliche Regelung | Jährlicher Zinssatz (p.a.) |
| Verbraucher (Privatperson) | Verzugszinsen betragen 5 Prozentpunkte über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz. | Zinssatz = BZS + 5% |
| Unternehmer (B2B) | Verzugszinsen betragen 9 Prozentpunkte über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz. | Zinssatz = BZS + 9% |
Der Forderungsrechner berücksichtigt alle BZS-Änderungen über den gesamten Forderungszeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025. Dem Nutzer wird für zukünftige Veränderungen des durch die Bundesbank halbjährlich festgelegten Basiszinssatz im Tool die Möglichkeit eingeräumt diesen geltenden Basiszinssatz per linkverweisung zur Bundesbank wahrzunehmen und anschließend in einer neuen Zinssatz-Periode selbst einzugeben.
Der Zinssatz ist somit niemals statisch, sondern passt sich automatisch an die jeweils gültige Rechtslage an. Die taggenaue Berechnung ist unerlässlich, da sich bereits ein einziger Tag Verzug auf das Endergebnis auswirkt:
Zinsbetrag = Rest-Hauptforderung * ((BZS + Aufschlag)/100) * (Tage/365)
2.2. Die Inkassokosten (RVG VV 2300, 7002, 7008)
Die Höhe der Inkassogebühren richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und wird vom Gegenstandswert (in der Regel Hauptforderung + Nebenforderung) abgeleitet.
- Geschäftsgebühr (VV 2300): Wird mit einem Faktor (z.B. 0.5, 1.0, 1.3) auf die Grundgebühr der RVG-Tabelle berechnet. Das Tool wendet die gesetzliche Obergrenze (Maximalfaktor) des kumulierten Faktors von 1,3 an.
- Auslagenpauschale (VV 7002): Pauschaler Betrag für Porto, Telefonkosten etc., der in der Regel 20 % der Netto-Geschäftsgebühr beträgt, maximal jedoch 20,00 €.
- Umsatzsteuer (VV 7008): Die Mehrwertsteuer (aktuell 19 %) wird auf die Netto-Gesamtkosten aufgeschlagen, sofern der Gläubiger (Auftraggeber) nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (§ 15 UStG).
Auch Inkassogebühren verändern sich regelmäßig während des laufenden Inkassoverfahrens, beispielsweise wenn sich der Umfang des Verfahren erhöht oder ein Schuldner unbegründet oder unzureichend begründet bestreitet. Der Forderungsrechner gibt dem Nutzer unter EIngabe der entsprechenden Daten die Möglichkeit, die jeweiligen Gebührenansätze mit dem korrekten Datum einzutragen und errechnet daran in Folge die Ergebnisse.
Information:
Auch unser Tool hat noch eine kleine Schwäche! Bei der Berechnung der Inkassokosten werden auf jede Einzelposition korrekt und nach gesetzlichen Vorgaben die 20,00 % Auslagenpauschale berücksichtigt mit einem Maximalbetragswert in Höhe von 20,00 EURO.
Bei mehreren Einzelpositionen an Inkassogebühren berücksichtigt der Forderungrechner leider diese Regel bei kumulierter Betrachtung derzeit noch nicht. Der Programmcode ist dahingehend sehr komplex und bisher ist uns noch keine Variante der Programmierung erfolgreich gelungen, bei der auch diese kumulierte Betrachtung korrekt berücksichtigt wird ohne, dass andere Teile des Codes in der Funktion beschränkt werden.
Hintergrund sind die Schleifen (loops) in denen die automatisierten berechnungen durchgeführt werden, und die aufgrund der Vielzahl an variablen, die das Tool berücksichtigt, durch uns noch nicht in eine funktionierende Reihenfolge gebracht werden konnte.
2.3. Die Zahlungsanrechnung (§ 367 BGB)
Dies ist der komplexeste Teil der Forderungsabwicklung. Das Gesetz schreibt eine strenge Reihenfolge vor, in der eine Zahlung, die nicht explizit einem Posten zugeordnet wurde, angerechnet werden muss:
- Kosten (Gerichts- und Inkassokosten, inkl. UST)
- Zinsen (die bis zum Zahlungstag aufgelaufen sind)
- Hauptforderung (HF)
- Nebenforderung (NF) (z.B. Mahngebühren)
Unser Rechner bildet diese iterative Logik exakt ab. Jede Zahlung bewirkt eine Neuberechnung der Restforderung und eine Unterbrechung der Zinsberechnung, da ab diesem Zeitpunkt nur noch auf die reduzierte Rest-Hauptforderung Zinsen anfallen.
Sie können mit unserem Forderungsrechner genau erkennen, wie sich die tagesaktuelle Forderung bei Teilzahlungen verändert, worauf diese in welcher Höhe verwendet werden und wie sich dies auf die gesamte noch offene Restforderung auswirkt.
III. Detaillierte Erläuterung der Eingabefelder und Datengruppen
Die hohe Detailtiefe des Rechners erfordert eine präzise Eingabe in drei Hauptbereichen. Jedes einzelne Eingabefeld ist dabei mit entsprechenden Tooltipps für eine möglichst einfache und gut erklärte Nutzung für Sie versehen. Dazu haben wir Ihnen ein „mouse-over“ und eine „hidden“ Kopfzeile unter dem „header“ des Tools eingearbeitet, wo die Tooltipps für Sie angezeigt werden.
3.1. Sektion I: Allgemeine und juristische Basisdaten
Dieser Bereich im Forderungsrechner legt den finanziellen und zeitlichen Rahmen der Berechnung fest.
| Eingabefeld | Detail und Bedeutung | Professionelle Anwendung |
| Hauptforderung (€) | Der ursprüngliche Kapitalbetrag. Für die Zinsberechnung ist dieser Betrag die Bemessungsgrundlage bis zur vollständigen Tilgung. | Basiswert: Jegliche Zinsberechnung und die Ableitung der RVG-Gebühren starten hier. |
| Nebenforderung (€) | Alle sonstigen Kosten des Gläubigers, die nicht Inkassokosten sind (z.B. Mahngebühren, Auskunftskosten). | Wird im Rahmen des § 367 BGB erst nach HF und Zinsen getilgt, stellt aber die Bemessungsgrundlage für die Inkassokosten dar. |
| Verzugseintritt am | Das juristisch korrekte Datum, an dem der Schuldner in Verzug geraten ist (§ 286 BGB). | Beginn der Zinspflicht. Dieses Datum ist kritisch für die gesamte Berechnung. |
| Stichtag der Berechnung | Der Tag, an dem die Forderungshöhe ermittelt werden soll (z.B. heute, um eine Klagesumme zu bestimmen). | Ende der Zinsperiode. Alle Berechnungen enden exakt an diesem Datum. |
| Schuldnerstatus | Definiert den Aufschlag auf den Basiszinssatz. Auswahl zwischen Verbraucher (+5 PP) und Unternehmer (+9 PP). | Korrekte Zinsfestlegung: Ein falscher Status kann die gesamte Zinsberechnung rechtswidrig machen. |

3.2. Sektion II: Inkassokosten & Chronologische Ereignisse
Dieser Bereich im Forderungsrechner erfasst alle dynamischen Vorgänge, die die Forderungshöhe im Zeitverlauf verändern (Gebühren, Zahlungen). Beide Faktoren sind relevante Kennzahlen in Bezug auf die Gesamtforderung und verändern diese bei den Kosten ins aus Schuldnersicht Negative und in Bezug auf getätigte Zahlungen ins aus Schuldnersicht Positive.
Die Verzugszinsen berücksichtigen diese Umstände mit dem jeweils konkreten Datum und der Höhe im vollem Umfang.
3.2.1. Inkassogebühren (RVG) und die Kumulierung
Die Gebührenerfassung im Forderungsrechner erlaubt es, mehrere Gebührentatbestände chronologisch abzubilden.
- Datum: Das Datum, an dem der Gebührentatbestand erfüllt wurde (z.B. der Tag, an dem die Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde).
- Faktor (Einzel): Der Faktor der einzelnen Gebühr (z.B. 0,5).
Die Deckelungslogik: Das Tool summiert die einzelnen Faktoren (z.B. 1,0 für die Geschäftsgebühr + 0,3 für Einigungsgebühr + 0,5 für Ratenzahlungsgebühr = 1,8). Es wendet jedoch den maximal zulässigen kumulierten Faktor von 1,3 an.
- Umsatzsteuer: Die Checkbox „Umsatzsteuer hinzufügen (19%)“ muss nur dann aktiviert werden, wenn der Gläubiger (Auftraggeber) kein Vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen ist (häufig bei Privatpersonen). Dies ist ein wichtiger rechtlicher Unterschied, der die Forderungshöhe signifikant beeinflusst.

3.2.2. Zahlungen und die iterative Anrechnung
Jede Zahlung muss mit dem genauen Datum erfasst werden.
- Zahlung Datum und Wert: Dient als Anrechnungs-Stichtag. Das Tool berechnet Zinsen genau bis zu diesem Datum und zieht die Zahlung dann in der gesetzlichen Reihenfolge (Kosten -> Zinsen -> NF -> HF) ab.

3.3. Sektion III: Basiszinssatz-Perioden (Der BZS-Verlauf)
Da der BZS regelmäßig schwankt, muss der gesamte Verlauf vom Verzugseintritt bis zum Stichtag lückenlos erfasst werden.
- Startdatum: Der Tag, ab dem der BZS gültig ist (stets 01.01. oder 01.07.).
- BZS in %: Der von der Bundesbank veröffentlichte Wert.
Tipp zur Pflege: Während wir uns bemühen, die wichtigsten aktuellen Perioden vorab einzutragen, ist für historische oder zukünftige Berechnungen (z.B. Prognosen) die manuelle Ergänzung durch den Nutzer notwendig. Wir haben eine direkte Verlinkung zur Bundesbank-Seite mit der dortigen Darstellung der Entwicklung des Basiszinssatzes für Sie integriert.

Information: Warum bilden wir nicht zukünftige Zeiträume bereits mit ab?
Die Entwicklung des Basiszinssatzes ist für niemanden im Vorfeld abzusehen oder vorauszusehen. Sicherlich gibt es in Politik und Wirtschaft erkennbare Tendenzen, die genaue Höhe ist jedoch niemals mit Genauigkeit vorherzusagen.
Damit unsere Tool Forderungsrechner für Sie zeitlich unbefristet genutzt werden kann mussten wir deshalb einen Weg finden, wie Sie zukünftige Entwicklungen korrekt selbst aufnehmen können und haben uns für die Variante manueller Ergänzung unter zeitgleicher Verweisung zu Ihrer Kenntnisnahme entschieden.
IV. Die Sicherheitsmauer: Fehler- und Plausibilitätsprüfungen
Ein professionelles Tool muss den Nutzer vor eigenen Eingabefehlern schützen, die zu falschen Ergebnissen führen. Der integrierte Plausibilitätscheck stellt eine wesentliche Verbesserung dar, da er typische Fehlerquellen sofort eliminiert.
Wird ein Fehler erkannt, wird die Berechnung abgebrochen und der Nutzer sieht eine rote Fehlermeldung mit präzisen Anweisungen zur Korrektur. Das fehlerhafte Eingabefeld wird zusätzlich rot markiert.
| Plausibilitätscheck | Detaillierte Logik und Verhinderung | Risikominimierung |
| 1. Datums-Chronologie | Prüft, ob der Stichtag nach dem Verzugseintrittsdatum liegt. | Verhindert unsinnige Berechnungen über einen rückwärtslaufenden Zeitraum, was das Ergebnis komplett verfälschen würde. |
| 2. Hauptforderung > 0 | Stellt sicher, dass die Hauptforderung einen Betrag größer 0.00 € aufweist. | Verhindert Inkassoberechnungen ohne Gegenstandswert, was juristisch unzulässig ist (außer bei reinen Kostenfestsetzungsverfahren). |
| 3. Zahlung vor Fälligkeit | Überprüft jede erfasste Zahlung darauf, dass ihr Datum nicht vor dem Verzugseintrittsdatum liegt. | Die Zahlung kann nur auf eine bereits fällige Forderung angerechnet werden. Zahlungen vor Verzug sind formal als Vorauszahlungen zu werten und dürfen die Zinsberechnung nicht unterbrechen, was hierdurch verhindert wird. |
| 4. Zahlung nach Stichtag | Prüft, ob eine Zahlung nach dem Stichtag eingegeben wurde. | Eliminiert die Zahlung aus der aktuellen Berechnung, da sie erst nach dem gewünschten Enddatum relevant wird. Dies sorgt für eine juristisch korrekte Abgrenzung des Forderungsstands. |
Diese Checks gewährleisten, dass die Basisdaten des Forderungskontos jederzeit logisch und juristisch widerspruchsfrei sind. Für die Praxis der Nutzung vom Forderungsrechner bedeutet dies, dass Ihnen Fehlermeldungen erscheinen, die Ihnen helfen in Bezug auf die Logik der Chronologie nur korrekte Eingaben umzusetzen.
V. Die Interpretation der Ergebnisse: Lückenlose Dokumentation
Der Ausgabe-Report im Forderungsrechner ist optisch und inhaltlich in der Struktur eines professionellen Schriftsatzes aufgebaut und bietet die gesamte regelmäßige Dokumentation nachvollziehbar.
5.1. Die Ergebnisübersicht
Die Ergebnisübersicht im Forderungsrechner zeigt die finalen Salden nach allen Anrechnungen:
- Summe Verzugszinsen (netto): Der Gesamtbetrag aller aufgelaufenen Zinsen bis zum Stichtag, der nicht bereits durch Zahlungen getilgt wurde.
- Gesamtforderung aktuell Zahlung: Der kumulierte Iststand der Forderung (HF + NF + Zinsen + Kosten Brutto), unter Berücksichtigung der bisherigen Teilzahlungen.

5.2. Inkassokosten-Aufschlüsselung
Die Kosten werden transparent nach Netto- und Brutto-Bestandteilen durch den Forderungsrechner gegliedert:
| Kosten-Posten | Erklärung |
| Kumulierter Gebührenfaktor (max. 1.3): | Der tatsächlich angewandte Faktor, der entweder der Summe der Einzelfaktoren oder dem Maximalwert von 1,3 entspricht. |
| Geschäftsgebühr (netto): | Der Gebührenbetrag, der aus dem Gegenstandswert und dem effektiven Faktor abgeleitet wurde. |
| Auslagenpauschale (netto): | Der Betrag nach VV 7002, maximal 20,00 €. Dies gilt aktuell nur bei Einzelpositionen und wird derzeit noch nicht bei kumulierten Einzelpositionen berücksichtigt. |
| Umsatzsteuer (19% auf Netto-Kosten): | Die Mehrwertsteuer, die nur bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Gläubigern erstattungsfähig ist. |
| Summe Inkassokosten (Brutto): | Die finale Summe der Kosten, die als erster Posten bei der Zahlungsanrechnung getilgt wird. |

5.3. Die finale Restforderung (oder Überzahlung)
Das finale Ergebnis ist der wichtigste Wert und wird im Forderungsrechner hervorgehoben:
- Verbleibende Restforderung: Zeigt den Betrag, der nach der Anwendung aller Zahlungen und Kosten- und Zinsberechnungen noch offen ist.
- Aufschlüsselung der Reste: Sollten Reste verbleiben, wird genau aufgeschlüsselt, wie sich diese auf Rest-HF, Rest-NF, Rest-Zinsen und Rest-Kosten verteilen. Dies ist essenziell für die weitere Zwangsvollstreckung oder die Erstellung von Vergleichen.
- Überzahlung: Sollte der geleistete Zahlungsbetrag die Gesamtforderung übersteigen, wird der Überschuss als Gutschrift ausgewiesen. Das Unternehmen verpflichtet sich, diesen Betrag nach interner Verbuchung von Zahlungen im Forrderungskonto des Schuldner unaufgefordert zu erstatten.
5.4. Die Diagramme zur Veranschaulichung
Um die Verhältnisse im Forderungsrechner visuell darzustellen, generiert das Tool zwei Diagramme:
- Anfangsgliederung der Forderung (Brutto): Zeigt den prozentualen Anteil der Hauptforderung, Nebenforderung, aufgelaufenen Zinsen und Inkassokosten am Gesamthöchststand.
- Aufteilung der Zahlungen nach § 367 BGB: Visualisiert, welcher Anteil der geleisteten Gesamtzahlung zur Tilgung von Kosten, Zinsen, HF und NF verwendet wurde.
Die Diagramme im Ergebnisbereich im Forderungsrechner lassen es zu, dass Ihnen via „mouse-over“ jedes Diagrammsegment erklärt wird und von Ihnen in den Legenden deaktiviert und aktiviert werden können. Dies bewirkt eine perfekte optische Abbildung für Sie.

5.5. Der juristische Nachweis: Detaillierte Tabellen
Diese beiden Tabellen dienen als juristische Dokumentation und sind regelmäßig die Grundlage für jeden anwaltlichen Schriftsatz:

5.5.1. Detaillierte Zinsaufschlüsselung
Hier sehen Sie den gesamten Verlauf der Zinsberechnung über alle Basiszinssatz-Perioden hinweg.
- Funktion: Zeigt den tagesgenauen Zinsbetrag pro Zeitintervall.
- Wichtig: In der Fußzeile wird der aktuelle Tageszinssatz ausgewiesen. Das ist der Betrag, um den die Forderung pro Tag nach dem Stichtag weiterwächst.
5.5.2. Detaillierte Zahlungsanrechnung (§ 367 BGB)
Diese chronologische Tabelle bildet den gesamten Anrechnungsprozess ab.
- Chronologie: Die Tabelle listet alle Ereignisse (Gebühren-Eintragung und Zahlungen) in zeitlicher Reihenfolge auf.
- Anrechnungskolonnen: Für jede Zahlung wird der exakte Betrag in die Spalten Kosten, Zinsen, HF und NF eingetragen.
- Restforderung: Die letzte Spalte zeigt den Saldo der Forderung unmittelbar nach dem jeweiligen Ereignis.
VI. Schlussbetrachtung zum Forderungsrechner & Ihr nächster Schritt
Mit dem Forderungsrechner der Euro – Invest – Inkasso GmbH geben wir Ihnen ein Werkzeug an die Hand, das höchste professionelle Ansprüche erfüllt. Es ist unsere Überzeugung, dass Transparenz nicht nur eine Tugend, sondern eine Geschäftsgrundlage sein muss.
Wir laden Sie ein:
- Prüfen Sie Ihre Forderungen: Egal, ob Sie uns mit dem Einzug beauftragt haben oder eine Forderung von uns erhalten haben – nutzen Sie das Tool, um sich selbst zu vergewissern.
- Nutzen Sie es als Planungsinstrument: Ermitteln Sie den Forderungsstand für einen Vergleich, eine Ratenzahlung oder die Erstellung eines Mahnbescheides.
- Werden Sie zum Experten: Das Tool zwingt Sie, sich mit den juristischen Details auseinanderzusetzen und erhöht so Ihre finanzielle Souveränität.
Bei Fragen zur Funktionsweise, zu komplexen Fällen oder zur juristischen Interpretation stehen Ihnen unsere erfahrenen Sachbearbeiter und unsere Rechtsabteilung selbstverständlich zur Verfügung.
Ihr Team der Euro – Invest – Inkasso GmbH
Wir schaffen Vertrauen durch Klarheit und präzise Abrechnung.
Hinweis:
Das Tool geht zeitnah für Sie zur kostenlosen praktischen Nutzung auf unserer Website online und erhebt keinen Anspruch inhaltlich stets und einwandfrei zu funktionieren, da es bisher in einer kleinen Testumgebung angetestet wurde und dabei problemlos und korrekt funktioniert hat.
Dies ist jedoch keine Garantie, dass es einer Massennutzung ebenfalls gerecht wird. Zudem ersetzt dieses Tool keine gebührenrechtliche Beratung und erhebt auch keinen Anspruch dies zu wollen oder zu suggerieren. Die Zielsetzung dieses Tools ist vielmehr, dass Nutzer einen 1. und realistischen Einblick erhalten und eigene Forderungen vorab selbst damit überprüfen und nachverfolgen können sollen.
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