Reaktion des Schuldners | Aufklärung 2024

Reaktion des Schuldners - Inkasso sozial mit der Euro-Invest-Inkasso GmbH
Reaktion des Schuldners – Inkasso sozial mit der Euro-Invest-Inkasso GmbH

Reaktion des Schuldners: Glaubt man ungefiltert und unreflektiert zahlreichen Internetbeiträgen – auch unserer ständigen Gegnervertreter – so scheinen viele Schuldner praktisch „total überrascht“ zu sein, wenn ein Inkassounternehmen den Kontakt zu ihnen gesucht hat. Es stellt sich anschließend oft die Frage für den Schuldner, wie er sich dahingehend verhalten soll oder überhaupt verhalten kann. Letztlich stellt sich auch die berechtigte Frage, ob ein Schuldner überhaupt reagieren muss oder sollte.

Dieser Beitrag setzt sich mit einigen der Möglichkeiten und Folgen verschiedener Reaktionen von Schuldnern auf Kontaktaufnahmen durch ein Inkassounternehmen auseinander und erklärt, warum welche Verhaltensweise praktisch sinnvoll oder auch gefährlich für den Schuldner sein kann.

Möglichkeiten zur Reaktion des Schuldners

Grundsätzlich steht es jedem Schuldner vollkommen frei, ob und wie er auf Kontaktaufnahmen durch ein Inkassounternehmen reagiert. Inkassounternehmen sind weder staatliche Stellen, noch üben diese staatliche Kompetenzen aus oder haben per se staatliche Aufträge zu erfüllen.

Warum es Sinn macht, als Schuldner dennoch zu reagieren wird nachfolgend dargestellt, wobei auch dargestellt wird, wie eine solche Reaktion in der Praxis auch aus Sicht eines Schuldners am sinnvollsten für diesen selbst sein dürfte.

1. Möglichkeit: keine Reaktion

Zu allererst – und das ist wahrscheinlich praktisch der häufigste Fall – steht es dem Schuldner frei, überhaupt nicht zu reagieren. Dies wird oftmals auch in – meist unqualifizierten, bzw. weniger differenzierten – online Empehlungen sogar öffentlich abruf- und einsehbar publiziert.

Als Folge auf eine komplette Reaktionslosigkeit muss ein Schuldner stets wissen, dass das Inkassounternehmen einerseits einen Auftrag auszuführen hat und andererseits dahingehend dann nur und ausschließlich die Perspektive des konkreten Auftraggebers kennt und sich auch nur damit auseinandersetzen konnte. Daher wird das Inkassounternehmen weitere Kontaktversuche zunächst außergerichtlich folgen lassen und anschließend versuchen, die Forderung auftragsgemäß im gerichtlichen Mahnverfahren gegen den Schuldner durch das zuständige zentrale Mahngericht titulieren zu lassen.

Mit jeder weiteren – aus Sicht des Inkassodienstleisters – notwendigen Kontaktaufnahme erhöhen sich die Inkassokosten von anfang 0,5 Geschäftsgebühren zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer auf bis zu 1,3 Geschäftsgebühren zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer. Dies kann bereits in der (fast) niedrigsten Stufe eines Gegenstandswertes bis 500,00 EURO bereits insgesamt (inkl. Auslagen und Umsatzsteuer) Mehrkosten in Höhe von 55,97 EURO für den Schuldner – einzig wegen dessen Reaktionslosigkeit – bedeuten – und das bei einer Forderung von vielleicht nur 55 EURO!

Ob es aus Sicht des Schuldners sinnvoll ist, dass sich die Forderung um mehr als 55,00 EURO bei dieser Stufe des Gegenstandswertes erhöht, kann und muss letztlich jeder Schuldner für sich selbst entscheiden. Es ist festzustellen, dass der Gesetzgeber hier ausdrücklich im Sinne des Gesetzesbegründung zum Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht belohnt, wenn diese auf die erste Kontaktaufnahme durch ein Inkassounternehmen die offene Forderung bezahlt oder – und das ist denklogisch eine weitere Folge – zumindest inhaltlich reagiert.

ergänzender Hinweis zur Vollständigkeit:

Es besteht noch eine besondere (und niedrigste gesetzliche) Gebührenstufe für Forderungen bis 50,00 EURO gemäß § 13 Absatz 2 RVG. Auf diese wird an dieser Stelle nicht gesondert eingegangen. Die Inkassokosten werden in gesondertem Beitrag unseres Hauses inhaltlich beschrieben und erläutert werden.

Wir finden zur Reaktion des Schuldners den 9 Punkte umfassenden Reaktionskatalog, der durch die Verbraucherzentrale Niedersachsen (aktuell mit Stand vom 29.06.2023) veröffentlicht wurde überaus gelungen und verwiesen dabei an dieser Stelle vor allem auf den unter Ziffer 2. im Beitrag genannten Umstand:

2. Schreiben Sie stets das Inkassounternehmenan. Setzen Sie die Firma, mit der Sie den vermeintlichen Vertrag geschlossen haben sollen, mit einer Kopie des Schreibens in Kenntnis.

Verbraucherzentrale Niedersachsen

2. Möglichkeit: unsachliche Reaktion des Schuldners

Ferner können Schuldner auf Kontaktversuche unsachlich reagieren. Das ist aus unserer Sicht immer dann der Fall, wenn Schuldner ohne inhaltliche tatsächliche oder rechtliche Argumente vorzubringen, eine Rückmeldung erbringen und beispielsweise einfach darin antworten „lassen Sie mich in Ruhe“ oder ähnliches. Unsachlich sind auch sonstige emotionale Reaktionen ohne tatsächlichen Inhalt und sogar rechtliche Entgleisungen ohne Inhalt in Bezug auf die konkrete Forderung.

Wir erleben in der Praxis sehr häufig solche unsachlichen Reaktionen von Schuldnern, da oftmals Argumente ohne Wahrheitsgehalt oder Substanz vorgetragen werden oder sehr einfach zu erkennen ist, dass Schuldner Verbindlichkeiten eingegangen sind, beispielsweise um Leistung „A“ (Beispiel: Kredit) zu erhalten, der Vertrags aber nicht Leistung „A“ (Beispiel: Kredit), sondern Leistung „B“ (Beispiel: Finanzsanierung) enthält. Dabei hat der Schuldner bei Vertragsschluss offensichtlich nicht richtig – trotz nachweislicher Möglichkeit einer Kenntnisnahme und Bestätigung der Möglichkeit dieser Kenntnisnahme einfach nicht gelesen oder verstanden, was für eine Leistung vertraglich vereinbart wurde. Ein Vertrag ist dennoch zustande gekommen und die daraus resultierende Forderung ebenfalls. Daher ist es praktisch unsachlich, wenn der Schuldner einwendet, er wäre beispielsweise „getäuscht“ worden über den Vertragsgegenstand oder ähnliches.

3. Möglichkeit: sachliche Reaktion des Schuldners

Als „sachliche“ Reaktion eines Schuldners zählen wir jede inhaltlich auf die konkrete Forderungssache bezogene und eingehende Reaktion, die sittlich und angemessen seitens des Schuldners oder des Schuldnervertreters unserem Hause gegenüber erbracht wird.

Wir sind uns darüber sehr wohl im klaren, dass Kontaktaufnahmen durch ein Inkassounternehmen nicht unbedingt zu den beliebtesten Kontaktaufnahmen eines Menschen zählen dürften. Sind wir mal ehrlich, sowas ist doch fast vergleichbar mit einem Besuch beim Zahnarzt, oder? Nur vom Zahnarzt hat man wenigstens eine Leistung für sich selbst, saubere oder gesündere Zähne.

Deshalb verstehen wir auch grundsätzlich bis zu einem gewissen Grad an Zumutbarkeit, wenn Menschen – aus welchen Motiven heraus auch immer – zunächst überemotionalisiert auf unsere Kontaktversuche reagieren und fragwürdige Entscheidungen zu einer Reaktion treffen könnten.

Nichtsdestotrotz darf man nicht vergessen, dass sich die Schuldner selbst in diese Situation gebracht haben und über zukünftige Kontaktaufnahmen durch Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte in Mahnungen Ihrer Gläubiger oftmals bereits im Vorfeld aufgeklärt wurden. Auch darf man nicht vergessen, dass die Auftraggeber von Inkassounternehmen auch wenn dies schwerpunktmäßig Unternehmen sind, beispielsweise Menschen Beschäftigung bieten und eine soziale Verantwortung im Innenverhältnis zu Arbeitnehmern haben. Wie würden sich Schuldner beispielsweise fühlen, wenn der eigene Arbeitgeber die Kündigung aussprechen muss, weil die Kunden des Arbeitgebers ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen? Auch bei Auftraggebern liegen meistens menschliche Emotionen vor oder manchmal sogar bereits blank!

Inkassodienstleister sind Auftragnehmer der Gläubiger und sollen deren Aufträge umsetzen. Dies gelingt praktisch vor allem dadurch, dass zumindest durch das beauftragte Inkassounternehmen gläubigerseitig Sachlichkeit Anwendung findet und eine inhaltliche Auseinandersetzung und Vermittlung zwischen den Parteien dadurch gefördert werden kann. Bleiben Schuldner oder deren Vertreter (was bei ganz wenigen anwaltlichen Vertretern in der Praxis leider auch nicht immer klappt – schönen Gruß an dieser Stelle nach Essen) daher auch sachlich, können meistens gute und einvernehmliche Lösungen in der konkreten Forderungssache gefunden werden.

Wege zur Sachlichkeit

Ist man emotional, fällt es schwer sachlich zu sein, das ist menschlich und das stellen wir im Rahmen der Durchführung unserer Aufträge schuldnerseitig sehr oft fest und erschwert es in aller Regel nur für den Schuldner. Dabei gäbe es einige Möglichkeiten, seitens der Schuldner, die eigene Sachlichkeit zurück zu gewinnen. Nachfolgend stellen wir einige (nicht abschließende) Tipps vor, die Schuldnern helfen können den Weg zurück zur Sachlichkeit im Umgang mit der Forderungssache zu finden:

  • Überschlafen Sie die Situation: Manchmal hilft es negative Emotionen abzubauen, wenn man sich etwas zeitlichen Abstand verschafft. Grundsätzlich sollte man generell bei wichtigen Entscheidungen auch deshalb zunächst ein oder zwei Tage Abstand gewinnen und ohne ständig darüber nachzudenken um mit diesem zeitlich gewonnenen Abstand fundierter und sachliche Entscheidungen treffen zu können. Die durch uns gesetzten Fristen ermöglichen dies nachweislich und zweifelsfrei.
  • Bekommen Sie den „Kopf frei„: Es tut nie gut ein Problem sprichwörtlich „totzugrübeln„. Oft hilft es deshalb sich gedanklich auch mal komplett von der Situation zu entfernen, vielleicht etwas schönes zu machen und dadurch negative Emotionen abzubauen. Anschließend dürften Sie viel seriöser mit dem Problem umgehen können.
  • Prüfen Sie inhaltlich genau: In Kontaktaufnahmen vom Inkasso gegenüber Schuldnern befinden sich unzählige Informationen und Hinweise. Lesen Sie sich alles einmal in Ruhe, vielleicht bei einer Tasse Kaffee oder einem Glas Bier durch und prüfen Sie einmal inhaltlich, was denn tatsächlich darin alles ausgesagt wird. Prüfen Sie anschließend, ob Ihnen die Informationen irgend etwas aus der Vergangenheit sagen und suchen Sie dazu die Unterlagen, Emails und Nachweise heraus um diese ebenfalls zu prüfen.
  • Reden Sie mit guten Vertrauten: Menschen brauchen Menschen. Bei Problemen erst recht! Reden Sie mit Vertrauten, diese geben Ihnen einerseits menschlichen Halt und andererseits sind Sie oft sachlicher, als Sie es gerade sind, weil diese nicht selbst betroffen sind. Auch hilft es tatsächlich einfach gesagt zu bekommen, dass „alles halb so schlimm ist“ und „wir bekommen das hin„.

Sollte alles Vorstehende Ihnen entweder nicht weitergeholfen haben oder hat es Ihnen sogar dahingehend geholfen sachlich mit der Situation umzugehen und Sie sind als Schuldner zum sachlichen Entschluss gelangt, Sie wollen professionelle Hilfe – beispielsweise durch juristische Beratung oder juristischen Beistand – so ist dies letztlich auch aus unserer Sicht jeweils eine gute Entscheidung, da Sie im Falle einer juristischen Beratung (wenn diese tatsächlich individuell und fachlich auch versiert ist und nicht auf Massenmandate ausgerichtet erfolgt) eine sachliche Einschätzung erhalten oder im Fall des juristischen Beistandes im Grunde nichts anderes praktizieren, als dies die Gläubiger bereits machen, indem Sie einen Vertreter einschalten, der sich in Ihrem Namen und Ihrem Auftrag sachlich mit uns in Verbindung setzt.

Nachfolgend geht dieser Beitrag auf tatsächlich mögliche, unterschiedliche aber dennoch sachliche Reaktionsmöglichkeiten ein:

Sachliches Bestreiten

Sollten sich sachlich berechtigte Argumente aus Sicht eines Schuldners erkennen lassen, so könnte er diese Argumente, dies können tatsächliche und / oder rechtliche Argumente sein, dem in Kontakt getretenen Inkassodienstleister mitteilen. Dadurch löst man die Pflicht des Inkassounternehmens aus, sich mit diesen Argumenten – sofern diese nicht vollkommen unbegründet, unsubstantiiert oder offenkundig uneinschlägig erscheinen – schon kraft gesetzlicher Verpflichtung inhaltlich auseinandersetzen muss.

Zu diesem Zweck halten die meisten seriösen Inkassodienstleister ein entsprechendes sytematisches und prozessorientiertes internes Beschwerdemanagementsystem (BMS) vor und setzen dieses in der alltäglichen Forderungspraxis entsprechend der darin verankerten und auf Gesetz und Erfahrungen basierenden Inhalte dabei tagtäglich in der Sachbearbeitung der konkret betroffenen Forderung um.

sachliches Anerkennen

Gegenstück des Bestreitens ist das Anerkennen. Nicht selten sehen auch die Schuldner die gegen Sie durch den Inkassodienstleister beizutreibenden Forderung als berechtig und inhaltlich begründet an. In solchen Fällen sollte der betroffene Schuldner unbedingt auch entsprechende Reaktion zeigen, denn verhaart er reaktionslos, werden sich die Kosten nur zu seinen Kosten erhöhen (siehe obiges Beispiel).

Der Vorteil einer solchen Reaktion ist die tatsächlich bestehende Möglichkeit für das Inkassounternehmen mit dem Schuldner Vereinbarungen zu treffen, die es dem Schuldner vereinfachen, die Forderung anschließend auch tatsächlich erfüllen zu können. Dies kann in der Vereinbarungen von Stundungen oder Ratenzahlungen der Fall sein, nicht selten werden auch Forderungspositionen – wenn der Schuldner verbindlich anerkennt – zu Gunsten des Schuldners komplett wegverhandelt. Dies kann Verzugszinsen oder Teile der Hauptforderung betreffen.

sachliches Verhandeln

Wie vorstehend erwähnt, ist es auch neben dem reinen Anerkenntnis mit der anschließenden Möglichkeit von Verhandlungen über die Erfüllung der Forderung seitens des Schuldners eine weitere Möglichkeit, ohne Anerkenntnis über die Forderung zu verhandeln. Dabei können – je nach Inhalt der Verhandlungsargumente – oftmals auch gute und einvernehmliche Lösungen in der Praxis entstehen.

sachliches Nachfragen

Sollte ein Schuldner nach ordentlicher Prüfung der Inhalte von Inkassoschreiben und seiner eigenen Unterlagen noch Fragen zur Forderung haben, so kann er diese allgemein gehalten telefonisch klären oder konkret im Rahmen des Beschwerdemanagements einbringen und klären lassen.

Bevor Sie rechtliche Erklärungen abgeben oder Ansprüche auf Unterlagen oder ähnliches stellen, auf welche kein gesetzlicher Anspruch besteht, sollten Schuldner diese Möglichkeit nutzen um Informationen zu erhalten, mit denen Sie iden Sachverhalt anhand eigener Unterlagen bewerten und besser einordnen können.

praktischer Hinweis:

Sollte Ihnen Ihr Anwalt oder eine Internetquelle empfehlen, den der geltend gemachten Forderung zugrundliegenden Vertrag anzufordern, so suchen Sie anschließend online einmal nach einer dahingehenden gesetzlichen Anspruchsgrundlage. Oder fragen Sie ihren Anwalt in der Beratung nach einer solchen Anspruchsgrundlage. Sie werden überrascht sein, wie viel Schwachsinn einerseits im Internet empfohlen und publiziert wird, wie schlecht Musterschreiben von verbraucherschützenden Stellen oder auch anwaltlichen Beiständen im Umlauf sind und wie gefährlich dies andererseits für den konkret solchen Quellen auf den Leim gehenden Schuldnern ausgehen kann.

Vorschnell abgegebene rechtliche und in aller Regel gestaltende Erklärungen (Anfechtung, etc.) sind in der Praxis als „ernsthafte und endgültige“ Verweigerung festzustellen, die einerseits aus einer bis dato vielleicht unbestrittenen Forderung eine bestrittene Forderung macht was die Inkassokosten sofort von 0,5 Geschäftsgebühren auf 1,3 Geschäftsgebühren erhöhen wird und es würde sofort der Weg in die gerichtliche Geltendmachung der Forderung eröffnet, da bei „ernsthaftem und endgültigen“ Verweigern eine Klage gebooten erscheint.

4. Möglichkeit: rechtswidrige Reaktion des Schuldners

Die aus unserer Sicht schlechteste Möglichkeit für eine Reaktion des Schuldners – und auch solche erleben wir leider in der Forderungspraxis ständig – ist die Begehung von rechtswidrigen Taten und Handlungen in der offenbar schuldnerseitigen Hoffnung sich entweder emotional „Luft machen“ zu können oder sogar gezielt und vorsätzlich andere – unser Haus oder unseren konkreten Auftraggeber – schädigen zu wollen. Dies wird sowohl durch unser Haus (soweit solche Reaktionen inhaltlich oder tatsächlich unser Haus treffen) oder durch unseren konkreten Auftraggeber in der Praxis mit aller rechtlichen Härte und unter ausschluss jedweder zukünftiger Verhandlungsoption zur Verfolgung gebracht und mit Nachdruck gegen einen solchen Schuldner dann auch betrieben.

Sollte beispielsweise – wie dies in online Bewertungen häufig der Fall ist – rechtswidrig online negativ bewertet werden, oder schuldnerseitig strafrechtliche Schritte ungerechtfertigt eingeleitet werden, so wird diesseits jeweils zivilrechtlich und strafrechtlich dagegen vorgegangen werden. Auch werden wir gegen jede beleidigende Kommunikation seitens Schuldnern – sei es telefonisch, per Email oder schriftlich – schon allein zum Schutz unserer Mitarbeiter auch gesondert Maßnahmen ergreifen.

Fazit zur Reaktion des Schuldners

Die Wege und Möglichkeiten zu einer Reaktion des Schuldners können praktisch in jede Richtung ausfallen und werfen jeweils für sich gesehen auch entsprechend unterschiedliche Folgen, basierend auf der jeweiligen Reaktion des Schuldners anschließend auf.

Wir raten, dass Sie – sollten Sie als eingemeldeter Schuldner auftragsgemäß durch uns angeschrieben worden sein – sich zunächst beruhigen und sachlich an die Sache herangehen. Prüfen Sie die Inhalte unseres an Sie gerichteten Schreibens oder unserer an Sie gerichteten Email und werten Sie dies in aller Ruhe aus. Wir wollen Ihnen nicht schlimmes und sind grundsätzlich Menschen, mit denen man reden und fair verhandeln kann – sofern Sie uns entsprechend behandeln.

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Updated on 2. Juli 2024

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