Rechtsabteilung exklusiv erklärt | Januar 2026

Gläubigerwechsel
Rechtsabteilung Abtretung Beitragsmarathon Betrug

Willkommen im Blog der Euro – Invest – Inkasso GmbH!

Nachdem wir Ihnen unsere Fachabteilungen im Beschwerdebereich und im Datenschutz in vorangegangenen Beiträgen vorgestellt haben, stellen wir Ihnen in diesem Beitrag unsere Rechtsabteilung (Compliance↗) exklusiv vor.

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wofür diese Abteilung intern und extern zuständig ist, wie diese arbeitet und warum wir eine solche Abteilung als notwendig und alternativlos im Bereich Inkasso empfinden.


Die Hüter der Rechtsstaatlichkeit: Unsere Rechtsabteilung (Abteilung Compliance) als finale Prüfinstanz

Im Forderungsmanagement ist die rechtliche Belastbarkeit einer Forderung das Fundament für jeden Erfolg. Bei der Euro-Invest-Inkasso GmbH verlassen wir uns nicht auf Stichproben oder bloße Automatismen. Wir haben eine spezialisierte Abteilung Compliance (Rechtsabteilung) etabliert, die als fachlich versiertes und in Bezug auf die Weisungshoheit intern unbestechliches Korrektiv fungiert.

Diese Abteilung ist weit mehr als eine interne juristische Beratungsstelle.

Sie ist das operative „3. und 4. Auge“ in unserem strengen Kontrollsystem.

Hier wird jede Forderung, jeder Einwand und jede Beschwerde im Zweifelsfall bis in das kleinste juristische Detail seziert, geprüft und gutachterliche nicht nur einer fachlich korrekten Lösung zugeführt, sondern auch ein Schwerpunkt darauf gelegt, diese Lösung mit rechtlichen und tatsächlichen Argumenten zu erklären.

Erfahren Sie, warum unsere Compliance-Abteilung die letzte Bastion für die Schlüssigkeit Ihrer Forderungen ist.

1. Das 4-Augen-Prinzip: Doppelte Sicherheit für Ihre Forderung

In einem Massengeschäft wie dem Inkasso können Fehler fatale Folgen haben – für die Liquidität des Gläubigers ebenso wie für die Reputation aller Beteiligten. Deshalb hat die Euro-Invest-Inkasso GmbH das 4-Augen-Prinzip als Minimalprinzip fest in die DNA des Unternehmens integriert.

Während die Fachabteilungen für Beschwerdemanagement und Datenschutz die operative Prüfung übernehmen, fungiert die Rechtsabteilung als die übergeordnete Kontrollinstanz.

Jede komplexe Forderung und jeder qualifizierte Einwand durchläuft eine finale Verifizierung durch unsere Compliance-Experten. Erst wenn das „3. und 4. Auge“ die Schlüssigkeit und Rechtmäßigkeit bestätigt, wird der nächste Eskalationsschritt eingeleitet.

Die Stufen unseres 4-Augen-Prinzips

InstanzFokusAufgabe
1. & 2. AugeOperative Fachabteilung
->Case Manager
->Beschwerdemanager
->Datenschutzmanager
Sachliche Prüfung nach Zuständigkeitsbereich,
Einordnung in die Matrix 85+, Erstbearbeitung.
3. & 4. AugeCompliance / RechtJuristische Tiefenprüfung, Beweiswürdigung,
Juristische Lösungsfindung,
finale Freigabe.

Hinweis: Die Rechtsabteilung kann auch erst praktisch 5. und 6. Auge sein, wenn zur selben Forderungssache aufgrund von Mischinhalten in der Eingabe verschiedene operative Fachabteilungen involviert sind oder innerhalb einer Fachabteilung die Abteilungsleistung neben dem Sachbearbeiter dden Sachverhalt zusätzlich bewertet.

„Compliance bedeutet für uns nicht nur, Regeln einzuhalten, sondern aktiv sicherzustellen, dass jede von uns geltend gemachte Forderung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde und im Zweifel auch die Aufbereitung von Forderungen für die Einleitung gerichtlicher Durchsetzungsmaßnahmen.“ – Leitung Compliance, Euro-Invest-Inkasso GmbH


2. Juristische Detailarbeit: Die Analyse in Zweifelsfällen

Es gibt Fälle, in denen die Sachlage auf den ersten Blick eindeutig scheint, die rechtliche Würdigung jedoch hochkomplex ist.

Hier schlägt die Stunde unserer Rechtsabteilung. Wenn im Beschwerdemanagement ein Einwand eingeht, der grundlegende Rechtsfragen berührt, wird die Compliance-Abteilung unmittelbar eingeschaltet.

Unsere Juristen prüfen nicht nur die vorliegenden Dokumente, sondern bewerten die Forderung anhand der aktuellen Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte. Wir begutachten Einwände bis ins kleinste Detail: Wurden Widerrufsfristen korrekt gewahrt? Ist die Vollmacht lückenlos? Sind die Zinsberechnungen taggenau korrekt? Diese Präzision schützt unsere Mandanten vor unnötigen Prozessrisiken.

Was unsere juristische Tiefenprüfung umfasst:

  • Schlüssigkeitsprüfung:
    • Ist der Anspruch nachvollziehbar und substantiiert begründet?
    • Sind Nebenforderungen nachvollziehbar, schlüssig und substantiiert begründet?
    • Ist das Geschäftsmodell des auftraggebenden Gläubigers rechtlich nachvollziehbar und nicht zu beanstanden?
    • Wie ist die Vertragsschluss situation beim Auftraggeber ausgestaltet?
  • Beweismittelcheck:
    • Reichen die Dokumente des Mandanten für ein streitiges Verfahren aus?
    • Reichen die Dokumente und Unterlagen des Mandanten für die abschließende Bewertung einer Beschwerdeeingabe oder eines Einwandes gegen die Forderung?
  • Einwand-Analyse:
    • Ist das Vorbringen des Schuldners rechtlich relevant oder eine Schutzbehauptung?
  • Risiko-Scoring:
    • Wie hoch ist die Erfolgswahrscheinlichkeit bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung?

3. Vorbereitung der gerichtlichen Titulierung: Präzision statt Pauschalität

Der Gang zum Gericht ist für uns die „Ultima Ratio“, also das letzte Mittel.

Wenn dieser Schritt jedoch notwendig wird, überlassen wir nichts dem Zufall. Unsere Abteilung Compliance bereitet die gerichtliche Forderungstitulierung mit akribischer Sorgfalt vor.

Dies umfasst die Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen ebenso wie – im Falle der unmittelbaren Einleitungsnotwendigkeit einer streitigen Hauptsacheverhandlung – die Auswahl einer Prozessvertretung und die Besprechung des Forderungsfalles mit dieser zur Sicherstellung, dass die Prozessführung jedes relevante wechselseitige Argument kennt und juristisch angemessen darauf eingehen kann.

Durch die enge Verzahnung mit unserer Matrix 85+ und einem gegebenenfalls vorherigen Beschwerdeprozess sind unsere Rechtsexperten bestens in solchen Forderungssachen über den Bearbeitungsstatus und die sachlichen Argumente der Parteien im Bilde.

Wir erstellen Mahnbescheidsanträge und Klagebegründungen, die so präzise vorbereitet sind, dass Gerichte alle notwendigen Informationen auf einen Blick erhalten. Dies beschleunigt die Verfahren und erhöht die Durchsetzungsrate unserer Mandanten signifikant. Im Bereich der Zwangsvollstreckung unterstütz die Rechtsabteilung, sobald ein gerichtlicher Titel vorliegt, die Durchsetzung der Forderung.

Zusammenfassung: Eine Forderung, die unsere Compliance-Abteilung passiert hat, ist „prozessfest“. Wir bereiten das Feld für eine erfolgreiche Titulierung durch juristische Exzellenz.


4. Compliance als Hüter der ethischen und gesetzlichen Standards

Neben der fachlichen Prüfung überwacht die Rechtsabteilung die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, die für Inkassounternehmen gelten. Dazu gehören das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), die Preisangabenverordnung und die strengen Richtlinien zur Vermeidung von unlauterem Wettbewerb.

Wir verstehen uns als Hüter der Integrität der Euro-Invest-Inkasso GmbH.

Unsere Compliance-Abteilung sorgt dafür, dass unsere gesamte Kommunikation – vom ersten Mahnschreiben bis zur letzten Klageschrift – nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch ethisch einwandfrei ist. Dies sichert das langfristige Vertrauen unserer Mandanten und der Aufsichtsbehörden.

Liste: Die Aufgaben der Abteilung Compliance

  1. Laufendes Monitoring der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung.
  2. Freigabe aller standardisierten Textbausteine und Mahnprozesse.
  3. NEU Prüfung & fachliche Mitgestaltung interaktiver online Tools.
  4. Einzelsachverhaltsprüfung bei komplexen juristischen Einwänden.
  5. Schnittstelle zu externen Rechtsanwälten im Falle von streitigen Verfahren.

Zusammenfassung: Die Rechtsabteilung ist unser internes Gewissen. Sie stellt sicher, dass wir unseren Auftrag stets im Rahmen der geltenden Gesetze und mit höchster Professionalität erfüllen.


5. Schnittstelle zu Behörden

Als Fachabteilung unseres Hauses ist die Rechtsabteilung zudem auch die praktische Schnittstelle, also die Abteilung, die bei Behördenanfragen fundierte rechtliche Stellungnahmen abgibt.

Dabei schließt sich der Kreis der Synergie unserer spezialisierten Fachabteilungen da diese Stellungnahmen der Rechtsabteilung stets auch auf die Arbeitsergebnisse der anderweitigen Fachabteilungen zugreifen und inhaltliche Aspekte übernehmen.

Hauseigenes Arbeitstool der Rechtsabteilung
Screenshot: Hauseigenes Bearbeitungstool der Rechtsabteilung für Stellungnahmen gegenüber Behörden

In diesem Gefüge fungieren der Datenschutz und das Beschwerdemanagement als operative Wissensspeicher und inhaltliche Zulieferer.

Sie bereiten Sachverhalte fachspezifisch auf: Der Datenschutz bewertet die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, während das Beschwerdemanagement die Kundenperspektive und den konkreten Sachverhalt im Rahmen von Kontrollen zur Forderungssache und zur Einwands- und Beschwerdebearbeitung dokumentiert.

Die Rechtsabteilung übernimmt die Rolle der internen strategischen Schnittstelle.

Sie bündelt diese Arbeitsergebnisse der anderweitigen Fachabteilungen, gießt sie in eine eigene juristisch belastbare Form und vertritt das Unternehmen gegenüber Behörden jeder Art.

Ohne die Zuarbeit der Fachabteilungen fehlte der Rechtsabteilung das Detailwissen zur konkreten Forderungssache und der Historie der Korrespondenz; ohne die Rechtsabteilung fehlte den Fachabteilungen die prozessuale Sicherheit und die formale Autorität gegenüber der Aufsicht und anderen Behörden.

Fallbeispiele der Praxis:

A. Der klassische Fall: Auskunftsbegehren eines Kunden (Impuls: Beschwerdemanagement)

In diesem Szenario beschwert sich ein Kunde über eine vermeintlich unvollständige Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO.

  • Schritt 1:
    • Das Beschwerdemanagement nimmt den Fall auf und stellt fest, dass der Kunde droht, die Aufsichtsbehörde einzuschalten.
  • Schritt 2:
    • Der Datenschutz prüft intern, welche Datenquellen abgefragt wurden und ob Auskunft im gesetzlichen Umfang eingehalten wurden.
  • Schritt 3:
    • Die Rechtsabteilung nutzt die Dokumentation des Beschwerdemanagements (Kommunikationshistorie) und die fachliche Prüfung des Datenschutzes, um dem Kunden eine rechtssichere Antwort zu senden, bevor die Behörde überhaupt involviert wird (Prävention).

B. Der Behörden-Fall: Untersuchung eines angeblichen Datenschutzverstoßes (Impuls: Rechtsabteilung)

Hier schaltet sich direkt die Datenschutzbehörde aufgrund einer dort gemeldeten Beschwerde eines datenschutzrechtlich Betroffenen ein.

  • Schritt 1:
    • Die Rechtsabteilung erhält das offizielle Anhörungsschreiben der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde.
  • Schritt 2:
    • Sie fordert vom Datenschutz die technische und praktische Analyse des konkret betroffenen Vorfalls an.
    • Parallel liefert das Beschwerdemanagement Informationen darüber, ob in der Sache bereits einschlägige Korrespondenz mit dem Betroffenen aus einer Einwands- oder Beschwerdebearbeitung vorliegt und wie das Ergebnis der Korrespondenz dabei ausgefallen ist.
  • Schritt 3:
    • Die Rechtsabteilung verfasst die Stellungnahme an die Behörde, indem sie die technischen Details des Datenschutzes mit der kundenorientierten Bearbeitungsinformationslage des Beschwerdemanagements verknüpft.

C. Der präventive Fall: Einführung eines neuen CRM-Systems (Impuls: Datenschutz)

Hier geht es nicht um eine akute Krise, sondern um die rechtliche Absicherung eines zukünftigen, exemplarischen Projekts.

  • Schritt 1:
    • Der Datenschutz führt eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für ein neues System durch und identifiziert Risiken bei der Kundenansprache.
  • Schritt 2:
    • Das Beschwerdemanagement wird konsultiert, um Erfahrungswerte einzubringen (z. B. „Häufige Beschwerden bei Opt-Out-Verfahren“), um künftige Konflikte zu minimieren.
    • Beschwerdeprozess werden auf Neuerungsnotwendigkeit geprüft und ggf. erforderliche Neuerungen werden initiiert.
  • Schritt 3:
    • Die Rechtsabteilung erstellt auf Basis dieser Zuarbeit die Nutzungsbedingungen und Verträge mit Dienstleistern.
    • Sollte später eine Behörde das System prüfen, liegt die fertige Argumentationskette bereits in der Schublade.

Sie sehen an diesen praktischen Beispielen, dass diese Abteilungen sich wechselseitig in der Praxis brauchen, aber auch unterstützen und flankieren. Dadurch werden Synergien gebündelt, die 3 Spezialmaterien vereinen und zu fachlich bestmöglichen Ergebnissen führen.


Fazit: Das letzte Puzzleteil für Ihren Erfolg

Mit der Abteilung Compliance schließt sich der Kreis der Qualitätssicherung bei der Euro-Invest-Inkasso GmbH. Während unser Beschwerdemanagement für den Dialog sorgt, die Matrix 85+ die Daten strukturiert und der Datenschutz die Sicherheit garantiert, sorgt die Rechtsabteilung für die fast schon unumstößliche und jedenfalls stets vertretbare Rechtssicherheit.

Für Sie als Mandant bedeutet das: Jede Forderung, die wir einziehen, wurde durch ein mehrstufiges Filtersystem geprüft. Wir schützen Ihre Liquidität, indem wir nur das verfolgen, was Hand und Fuß hat – und das mit einer juristischen Präzision, die Maßstäbe setzt.

Für Sie als Schuldner beduetet dies, dass Ihre Einwände gegen die Forderung einer durch unser Haus auftragsgemäß gegen Sie bearbeiteten Forderungssache juristisch auf einem exrem hohen Niveau geprüft werden, wir Ihre Argumente dabei klinisch sachlich am Gesetz im Rahmen juristischer Tiefenprüfung überprüfen und diese immer und zu jeder Zeit Ernst nehmen. Es bedeutet allerdings im Umkehrschluss auch, dass bereits im Vorfeld erhebliche Prüfschritte zur Forderung in einer enormen Tiefe geprüft wurden und sich die Forderung dabei als rechtlich korrekt dargestellt hat, da diese sonst niemals Ihnen gegenüber durch unser Haus geltend gemacht worden wäre.

„Ich habe mich per Formular auf der Website gegen die Forderung beschwert und erhielt keine 5 Tage später eine Antwort mit einer ausführlichen Bewertung zu jedem meiner Kritikpunkte, die neben Nachweisen und Unterlagen auch freundlich formuliert war. Das kannte ich so noch nicht von einem Inkassobüro.“ – Schuldnerin am Telefon zum Case Manager bei der Vereinbarung einer Zahlungsvereinbarung

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Inkasso"

  • Woher weiß ich, dass die Euro-Invest-Inkasso GmbH ein staatlich zugelassenes Unternehmen ist?

    Wir sind als registrierter Rechtsdienstleister im eingetragen (Aktenzeichen einsehbar beim Bundesamt für Justiz ). Seit dem 01.01.2025 unterliegen wir der zentralen Aufsicht durch das Bundesamt für Justiz, was ein höchstmögliches Maß an staatlicher Kontrolle und Compliance garantiert. Sie ifnden die Kontaktdaten zum Bundesamt für Justiz in jeder unserer ersten drei standartisierten Kontaktaufnahmen, sowie im Impressum dieser Website.

  • Wie erkenne ich, dass der Brief echt ist?

    Prüfen Sie das auf unseren Kontaktaufnahmen angegebene Aktenzeichen, die Angabe des ursprünglichen Gläubigers und zu jedem Inkassounternehmen oder Inkassoanwalt die Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister (unser Aktenzeichen: 2024 0001 0939) und bei Anwälten die entsprechende Eintragung im bundesweiten Rechtsanwaltsverzeichnis. Prüfen Sie zudem zu Ihrer Sicherheit auch, ob die in unseren Schreiben angegebene IBAN, auf welche die Zahlung veranlasst werden soll, wirklich auch zu unserem Unternehmen gehört, vgl. IBAN-Prüfer. Unsere Schreiben enthalten zudem die gesetzlich geregelten Pflichtangaben .

  • Wie erkenne ich in Ihrem Schreiben, mit wem ich den Vertrag geschlossen haben soll?

    Die Identität Ihres ursprünglichen Vertragspartners ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Informationspflicht. Auch diese Angabe finden Sie zentral in der Box „Informationen gemäß § 13a Absatz 1 RDG“.

    Achten Sie in dieser Box auf folgende Angaben:

    • Name des Gläubigers: Hier wird der Name der Person oder des Unternehmens genannt, gegenüber dem die Forderung ursprünglich entstanden ist.
    • Vertragsdetails: Ergänzend zum Namen des Gläubigers führen wir dort – sofern vorhanden – die ursprüngliche Rechnungsnummer, das Vertragsdatum oder Ihre Kundennummer beim Vertragspartner auf.
    • Eindeutige Zuordnung: Diese Angaben ermöglichen es Ihnen, Ihre eigenen Unterlagen (E-Mails, Briefe oder Kontoauszüge) zu prüfen und den Vertragsschluss eindeutig zu verifizieren.

    Sollten Sie den genannten Gläubiger dennoch nicht zuordnen können, prüfen Sie bitte, ob es sich um eine Muttergesellschaft oder einen Markennamen handelt, unter dem der Vertragspartner firmiert. 

  • Wie erkenne ich in Ihrem Schreiben, wofür genau ich zahlen soll?

    Um volle Transparenz über die Zusammensetzung der Forderung zu gewährleisten, finden Sie alle relevanten Details in der speziell gekennzeichneten Informationsbox „Informationen gemäß § 13a Absatz 1 RDG“.

    Dort ist die Forderung wie folgt aufgeschlüsselt:

    • Der Forderungsgrund: In der Box wird explizit angegeben, um welche Art von Leistung oder Ware es sich handelt (z. B. Dienstleistungsvertrag, Warenlieferung oder Abonnement).
    • Detaillierte Kostenaufstellung: Sie finden hier eine klare Trennung zwischen der Hauptforderung (dem ursprünglichen Rechnungsbetrag), etwaigen Verzugszinsen sowie den bisher angefallenen Mahnkosten des Gläubigers.
    • Inkassokosten: Auch die Kosten unserer Beauftragung werden dort gemäß den gesetzlichen Vorgaben separat ausgewiesen und erläutert.

    Durch diese strukturierte Darstellung in der Infobox können Sie auf einen Blick nachvollziehen, wie sich der Gesamtbetrag zusammensetzt und welche einzelnen Posten zur Zahlung ausstehen. 

  • Ich habe vom ursprünglichen Gläubiger nie eine Rechnung oder Mahnung erhalten. Muss ich trotzdem zahlen?

    Dies ist ein häufiges Missverständnis. 

    Rechtlich gilt hierbei:

    • Verzug ohne Mahnung: In vielen Fällen (z. B. bei kalendermäßig bestimmbaren Zahlungszielen oder nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungserhalt gemäß § 286 BGB) tritt Verzug automatisch ein, auch ohne dass der Gläubiger eine Mahnung schicken muss.
    • Kostenpflicht: Sobald Verzug eingetreten ist, ist der Gläubiger berechtigt, ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Die dadurch entstehenden Kosten sind als Verzugsschaden von Ihnen zu tragen.
    • Transparenz: In der Informationsbox gemäß § 13a Absatz 1 RDG führen wir das Datum auf, seit dem Sie sich im Verzug befinden, um Ihnen die Prüfung zu erleichtern. 

    Wichtiger Hinweis:

    Da unser Haus auch zahlreiche Onlineportale mit der auftragsgemäßen Beitrebung von zahlungsgestörten Forderungen unterstützt, muss auch erwähnt werden, dass in solchen Forderungssachen die Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen stets direkt in den persönlich im Zuge des Vertragsschlusses angelegten Portalaccount des Schuldners als Nutzer des Portals hinterlegt werden. Sobald diese Unterlagen dort in den Machtbereich des Nutzers gelangen, kann dieser sich nicht mehr auf eine fehlende Rechnung oder Mahnung berufen, denn es besteht die vertragliche Nebenpflicht die Inhalte des vertraglich vereinbarten Nutzungsrechts auch durch Wahrnehmung der Accountinhalte zur Person des Nutzers in seinem dort eigenen und geschützen Zugangs regelmäßig zu prüfen.

  • Was passiert, wenn ich nicht auf den Brief reagiere?

    Das Verfahren läuft in solchen Fällen automatisiert gegen Sie Stufe für Stufe nach einem festen und intern mit dem auftraggebenden Gläubiger im Vorfeld unserer Beauftragung vereinbarten Prozess weiter. Es folgen je nach vereinbartem Standard möglicherwiese zunächst weitere außergerichtliche Kontaktaufnahmen oder es folgen sogar bereits gerichtliche Mahnbescheide, die deutlich höhere Kosten verursachen. Schnellstmögliche Kommunikation ist deshalb immer die günstigere Wahl. 

  • Wie lange habe ich Zeit, auf das Schreiben zu reagieren?

    In der Regel setzen Inkassounternehmen eine Frist von ca. 10 bis 14 Tagen. Es ist wichtig, diese Frist nicht reaktionslos verstreichen zu lassen, um weitere Kosten oder ein gerichtliches Mahnverfahren zu vermeiden. 

  • Woher hat Euro-Invest-Inkasso GmbH meine Daten?

    Diese wurden vom ursprünglichen Gläubiger (Ihrem Vertragspartner) im Rahmen der Forderungsübergabe DSGVO-konform übermittelt. Jede Datenübermittlung eines Gläubigers zum Zwecke der auftragsgemäßen Forderungsbeitreibung ist dabei gemäß Artikel 6 lit. f) DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen zulässig. Zusätzlich erheben wir in Fällen veralteter Datensätze auch Informationen zu Schuldnern bei Einwohnermeldeämtern, Providern, Hostern, Gerichtsvollziehern und vergleichbaren Stellen.

  • Kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren?

    Ja, wir bieten individuelle Ratenpläne und Vergleiche an. Diese können Sie direkt erreichbar über unser Schuldnerportal und über unser Kontaktportal bis hin zum entsprechenden Formular auffinden und eine Anfrage anhand Ihrer Wünsche zu den durch Sie praktisch möglichen Modalitäten erstellen und an uns abschicken. 

  • Kann ich der Forderung widersprechen?

    Ja, das können Sie selbstverständlich und jederzeit. Nutzen Sie dazu bitte eine sachliche Begründung und fügen Sie vorhandene Beweise (z.B. Widerruf oder Retourenschein) Ihrer Eingabe an unser Haus bei. Unsere interaktiven online Tools können Ihnen im Vorfeld sogar helfen, Ihr Anliegen fachlich zu prüfen und die Prüfergebnisse korrekt und rechtssicher zu formulieren. vgl. Dashboard .

  • Ich habe widersprochen, erhalte aber trotzdem Mahnungen. Warum?

    Ein pauschaler Widerspruch („Ich zahle nicht“, „Ich widerspreche komplett„, usw.) stoppt den Prozess rechtlich nicht. Wenn Sie jedoch einen sachlich begründeten Widerspruch (z. B. Nachweis einer Kündigung oder Zahlung) einreichen, setzen wir das Verfahren für die Dauer der Prüfung aus. Wir garantieren eine Rückmeldung innerhalb von 10 Werktagen zur Bestätigung des Eingangs Ihrer substantiierten Eingabe. Bedenken Sie bitte auch, dass wir tagtäglich eine ungeheuere Menge an Forderungen und zugehörigen Eingaben bearbeiten und es auch deshalb zu zeitlichen Verzögerungen einer RÜckmeldung Ihnen gegenüber kommen kann.

  • Ich habe bereits an den Gläubiger gezahlt. Was nun?

    Senden Sie uns bitte den Zahlungsbeleg (Screenshot/Kontoauszug) über das unsere für solche Anliegen spezielle Emailadresse beschwerde@euroinvestinkasso.de zu. Wir gleichen diese Erklärung mit dem vorgelegten Nachweis umgehend mit dem Gläubiger ab und schließen die Akte bei Bestätigung der von Ihnen erklärten Tatsache endgültig ab. 

  • Muss ich die Inkassogebühren von Euro-Invest-Inkasso GmbH bezahlen?

    Ja, wenn die Hauptforderung berechtigt ist und Sie sich zum Zeitpunkt der Beauftragung bereits im Verzug nach den gesetzlichen Vorgaben befanden, ist dem auftraggebenden Gläubiger ein Schaden entstanden, der durch den Verursacher nach den Regeln des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistung entstanden ist. Die Gebühren sind als Verzugsschaden im Sinne des BGB entstandenund die Erstattung ist gesetzlich im RVG geregelt. 

  • Was passiert, wenn ich zahlungsunfähig bin?

    Suchen Sie proaktiv den Kontakt zu uns. Oft lassen sich Vergleiche (Einmalzahlung einer geringeren Summe gegen Erlass der Restschuld) oder langfristige Stundungen und niedrige Teilzahlungsvereinbarungen gemeinsam vereinbaren. Wir prüfen dabei mit Ihnen Ihre wirtschaftliche Situation fragen zur Bestätigung von Ihnen aussagekräftige Nachweise an und nehmen die daraus gewonnenen Erkenntniss in die Verhandlung mit dem auftraggebenden Gläubiger mit, der sich in aller Regel auf unsere Einschätzung zu möglichen Lösungsvarianten einzulassen bereits ist und diese regelmäßig anschließend erlaubt. Wir sind als Dienstleister an eine solche Erlaubnis des Auftraggebers gebunden, wirken jedoch bei nachgewiesenen Fällen fast immer wohlwollend im Sinne von Schuldnern zur Findung einer praktisch umsetzbren Lösung auf die Auftraggeber ein. 

  • Prüfen Sie die Seriosität Ihrer Auftraggeber, bevor Sie tätig werden?

    Ja. Die Euro-Invest-Inkasso GmbH führt ein sogenanntes Pre-Scoring neuer Auftraggeber vor der eigentlich gesetzlichen vorgeschriebenen Rechts- und Schlüssigkeitsprüfung zur Forderung durch. Dabei prüfen wir das Geschäftsmodell, die angebotenen Produkte und Dienstleistungen, die rechtliche und tatsächliche Vertragsschlusssituation und vieles mehr. Wir vertreten anschließend nur Mandanten, die das Pre-Scoring erfolgreich bestanden haben und deren Forderungen auf rechtlich nachvollziehbaren Vertragsgrundlagen oder anderweitigen normierten Anspruchsgrundlagen und Rechtsgründen basieren. Sollten im Einzelfall Unstimmigkeiten (z. B. Identitätsdiebstahl ) auftreten, bieten wir strukturierte Prozesse zur Klärung an, statt blindlings zu mahnen. 

  • Im Internet finden sich negative Berichte. Warum sollte ich der Forderung dennoch vertrauen?

    Inkasso ist naturgemäß ein spannungsgeladenes Feld. Wer erhält schon gerne Post oder Emails von einem Inkassounternehmen? 

    Viele negative Online-Kommentare basieren jedoch auf dem Missverständnis, dass die bloße Beauftragung eines Inkassobüros bereits unzulässig sei oder auf anderen irrigen Vorurteilen. Viele online Quellen bestärken diese Vorurteile und Mythen und stellen sich bei genauer Auswertung als bloßes, angstbasiertes Marketing dar, das zunehmend vor allem marktschreierisch agierenden Anwälten einen geschäftlichen Zuwachs bringen soll. Wir arbeiten jedoch nach strengen Qualitätsrichtlinien (unser Qualitätssystem 2026) und prüfen jede Forderung vorab eienr Geltendmachung gegenüber eingemeldeten Schuldnern auf eine entsprechend bestehende Schlüssigkeit. Wir laden Sie in Fällen von fachlichen Fragestellungen und Einwänden jederzeit ein, unser eigenes Beschwerdeportal zu nutzen, um Sachverhalte direkt und fachlich zu klären. 

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