
Ratenzahlung
Die Ratenzahlung ist eine Zahlungserleichterung, die von einem Gläubiger gewährt wird, um dem Schuldner die Tilgung einer fälligen Gesamtforderung in mehreren Teilbeträgen zu ermöglichen.
Anstatt die geschuldete Summe in einer vollständigen Einmalzahlung leisten zu müssen, darf der Schuldner den Betrag innerhalb eines vereinbarten Zeitraums sukzessive abbauen.
Für die Euro-Invest-Inkasso GmbH stellt die Ratenzahlung eines der wichtigsten Instrumente zur gütlichen Einigung dar. Wir nutzen sie, um wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu schaffen, die dem Schuldner die finanzielle Last nehmen und gleichzeitig die Interessen unserer Auftraggeber wahren.
Definition (Bezug zum Gesetz)
Die Ratenzahlung greift in die gesetzlichen Regelungen zur Fälligkeit und zum Verzug ein und bedarf einer klaren vertraglichen Grundlage:
- Teilleistungen (§ 266 BGB): Grundsätzlich ist ein Gläubiger nicht verpflichtet, Teilleistungen anzunehmen. Eine Ratenzahlung stellt daher rechtlich ein Entgegenkommen dar, bei dem der Gläubiger auf sein Recht zur sofortigen Gesamttilgung verzichtet.
- Stundung und Ratenzahlungsvereinbarung: Mit dem Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung wird die Forderung im Umfang der Raten „gestundet“. Das bedeutet, der Gläubiger sieht von weiteren Beitreibungsmaßnahmen ab, solange die Raten pünktlich fließen.
- Verfallsklausel: In der Inkassopraxis enthalten Ratenzahlungsvereinbarungen meist eine Verfallsklausel. Diese besagt, dass bei Verzug mit einer Rate (oder einem Teil davon) die gesamte Restforderung sofort wieder in einer Summe fällig wird.
Bedeutung im Inkasso für die Euro-Invest-Inkasso GmbH
In der Bearbeitung von Forderungen für Auftraggeber wie die Geno-Top UG ist die Euro-Invest-Inkasso GmbH bestrebt, realistische Rückführungspläne zu erstellen.
Hier leistet unser Fachlexikon Aufklärungsarbeit:
- Außergerichtliche Einigung: Eine bereits außergerichtliche Einigung vermeidet höhere Inkassokosten, Gerichtskosten und wehrt solche Maßnahmen präventiv ab.
- Vermeidung von Vollstreckungsmaßnahmen: Eine vereinbarte Ratenzahlung schützt den Schuldner vor belastenden Maßnahmen wie Kontopfändungen oder Besuchen des Gerichtsvollziehers, sofern die Vereinbarung eingehalten wird.
- Individuelle Tilgungspläne: Die Euro-Invest-Inkasso GmbH prüft die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Schuldners, um Ratenhöhen festzulegen, die den Lebensunterhalt nicht gefährden, aber dennoch zu einer zügigen Entschuldung führen.
- Zinsstopp-Optionen: Bei Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung prüfen wir im Auftrag der Geno-Top UG, ob für die Dauer der Laufzeit auf weitere Verzugszinsen verzichtet werden kann, um den Schuldner zur konsequenten Rückzahlung zu motivieren.
Fallbeispiel
Ein Kunde schuldet der Geno-Top UG einen Betrag aus einer erbrachten Dienstleistung. Aufgrund einer unvorhergesehenen Reparatur an seinem Auto kann er die Summe nicht sofort begleichen und wendet sich besorgt an die Euro-Invest-Inkasso GmbH.
Wir fordern den Kunden auf, seine monatlichen Einnahmen und Ausgaben grob darzulegen. Auf Basis dieser Daten erstellt die Euro-Invest-Inkasso GmbH einen Tilgungsplan über sechs Monate.
Die Geno-Top UG stimmt diesem Plan zu.
Der Kunde leistet fortan pünktlich seine Raten. Durch diese Flexibilität wird die Forderung vollständig beglichen, ohne dass der Kunde in die Insolvenz rutscht oder die Geno-Top UG langwierige gerichtliche Schritte einleiten muss. Die transparente Kommunikation und die faire Ratenstruktur führen hier zu einem erfolgreichen Abschluss für beide Seiten.
Checkliste für Schuldner
- Realismus bei der Ratenhöhe: Schlagen Sie der Euro-Invest-Inkasso GmbH nur Raten vor, die Sie auch in schwierigen Monaten sicher leisten können.
- Prüftools: Nutzen Sie gerne unseren Budget-Planer um sichere Raten zu ermitteln.
- Schriftliche Vereinbarung: Achten Sie darauf, dass die Ratenzahlung schriftlich oder in Textform bestätigt wird, um Rechtssicherheit über die Stundung zu haben.
- Pünktlichkeit ist oberstes Gebot: Ein einziger Verzug kann die Verfallsklausel auslösen und die gesamte Restsumme sofort fällig stellen.
- Kommunikation bei Engpässen: Sollte eine Rate einmal nicht möglich sein, kontaktieren Sie die Euro-Invest-Inkasso GmbH vor dem Fälligkeitstermin, um eine kurzfristige Anpassung zu besprechen.
- Gesamtkosten im Blick: Beachten Sie, dass für die Erstellung und Überwachung eines Ratenzahlungsplans eine Einigungsgebühr gemäß RVG anfallen kann, die den Verzugsschaden leicht erhöht.

