
Willkommen im Blog der Euro – Invest – Inkasso GmbH!
Vor zwei Wochen haben wir – immer freitags um 08:00 Uhr für Sie erscheindend – eine Beitragsreihe zu Suchbegriffen und Suchergebnissen, sowie online Quellen gestartet, die in Zusammenhang zum Inkasso, zu unserem Hause oder Themen rund um die Branche regelmäßig durch Nutzer im Internet eingegeben und gesucht werden.
In diesem umfassenden Beitrag im Umfang von mehr als 2.500 Worten und einer geschätzten Lesezeit von 14 Minuten befassen wir uns in diesem Kontext einer online Auswertung Ihrer bevorzugten Sucheingaben mit dem Thema der Inkassokosten.
Kostentransparenz vs. Kostenangst – Warum Inkasso kein willkürlicher „Wucher“ ist | Ihr Leitfaden
Die Psychologie der Rechnung – Warum Gebühren wehtun
Wow, wir kennen Sie doch alle: Die erste Reaktion auf ein Inkassoschreiben, wenn man die Inkassokosten wahrnimmt!
1.1 Der „Schock-Faktor“: Wenn aus 50 Euro plötzlich 90 Euro werden
Es ist ein Phänomen, das Psychologen als Verlustaversion bezeichnen:
Wir empfinden den Verlust eines Betrages doppelt so schmerzhaft wie den Gewinn desselben Betrages. Wenn Sie eine Rechnung über 50 Euro vergessen haben und nun ein Schreiben der Euro-Invest-Inkasso GmbH über knapp 90 Euro erhalten, reagiert Ihr Gehirn mit einem Alarmsignal.
Der zusätzliche Betrag wird instinktiv als „Strafe“ oder „Willkür“ wahrgenommen.
In Online-Foren entlädt sich dieser Schock oft in dem Schlagwort „Abzocke“.
Doch bevor Sie diesen Impuls sacken lassen, lohnt ein Blick auf die Realität hinter den Zahlen. Diese Mehrkosten sind keine Erfindung von Euro-Invest-Inkasso, sondern das Resultat eines wirtschaftlichen Schadens, der durch den Zahlungsverzug objektiv und anhand gesetzlicher Regelungen im Rahmen der Erstattungsfähigkeit entstanden ist.
Unser Ziel in diesem Guide ist es, die „Blackbox Inkassokosten“ zu öffnen und die mathematische Logik dahinter offenzulegen.
1.2 Abgrenzung: Seriöse Gebühren vs. tatsächliche Abzocke
Die Wahrheit ist: Nicht alles, was in Ihrem Briefkasten landet, ist auch tatsächlich rechtens.
Im Internet kursieren Berichte über unseriöse Anbieter, die mit Fantasiegebühren arbeiten.
Um die Euro-Invest-Inkasso GmbH einzuordnen, müssen Sie die Merkmale von echter Abzocke kennen:
- Fantasie-Bezeichnungen:
- Dubiose Anbieter erfinden Gebühren wie
- „Bearbeitungspauschale für Adressprüfung“,
- „Kontoführungsgebühr“ für einfache Mahnschreiben oder
- „Dringlichkeitszuschlag“.
- Dubiose Anbieter erfinden Gebühren wie
- Überschreiten der Sätze:
- Seriöse Inkassounternehmen sind an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden.
- Wer deutlich mehr verlangt, als ein Anwalt berechnen dürfte, agiert außerhalb des legalen Rahmens.
Warum die Euro-Invest-Inkasso GmbH anders agiert:
Wir kalkulieren unsere Gebühren auf Basis der gesetzlichen Mindestvorgaben. Wenn auf Ihrer Forderungsaufstellung „Inkassovergütung gemäß RVG↗“ steht, bedeutet das, dass diese Kosten von einem deutschen Gericht als erstattungsfähiger Verzugsschaden – bei unterstellt richtiger Berechnung – anerkannt sind.
Transparenz ist hier die beste Verteidigung gegen den Vorwurf der Unseriosität.
1.3 Das Prinzip des Verzugsschadens: Wer zahlt die Arbeit?
Stellen Sie sich vor, Sie sind ein Online-Händler.
Sie haben die Ware verschickt, die Versandkosten bezahlt und die Mehrwertsteuer bereits ans Finanzamt abgeführt. Wenn ein Kunde nicht zahlt, müssen Sie Personal einstellen, um zu mahnen, Adressen zu prüfen und den Zahlungseingang zu überwachen.
Gemäß §§ 280, 286 BGB hat der Gläubiger ein Recht darauf, dass dieser entstandene Schaden vom Verursacher – also dem säumigen Zahler – ersetzt wird.
Das Inkassobüro übernimmt diese Arbeit für den Gläubiger. Die Gebühr, die Sie auf unserem Schreiben sehen, ist also nichts anderes als das Honorar für die Dienstleistung, die durch den Zahlungsverzug notwendig wurde. Würden diese Kosten nicht dem Schuldner auferlegt, müssten ehrliche Kunden diese durch höhere Produktpreise mitbezahlen.
Inkasso sorgt somit für eine gerechte Verteilung der Prozesskosten im Wirtschaftskreislauf.
Die Mathematik der Fairness – Wie Gebühren entstehen
Richtiges Rechnen ist notwendig zur Prüfung von Inkassokosten.
2.1 Das RVG als Maßstab: Gesetzliche Grenzen statt Willkür
Ein häufiges Vorurteil lautet, Inkassogebühren seien „frei erfunden„. Die Realität bei der Euro-Invest-Inkasso GmbH sieht anders aus:
Wir orientieren uns strikt am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das Gesetz schreibt vor, dass Inkassodienstleister für ihre Arbeit nicht mehr verlangen dürfen, als ein Rechtsanwalt für die gleiche Tätigkeit berechnen würde (§ 13e RDG↗).
In Ihrem Mahnschreiben finden Sie oft eine Dezimalzahl wie 0,5 oder 1,3. Dies ist der sogenannte Gebührensatz:
- 0,5-Gebühr:
- Diese kommt seit der Inkassoreform 2021 vor allem bei unbestrittenen Forderungen zum Einsatz, die im ersten Schritt reguliert werden.
- Sie ist besonders kostengünstig für den Schuldner, der auf die 1. Kontaktaufnahme fundiert reagiert.
- 0,9-Gebühr:
- Diese gebühr ist laut Gesetz die Regelgebühr, also der Gebührenfaktor, der regelmäßig außergerichtlich als Geschäftsgebühr durch Inkassodienstleister zur Erstattung als Verzugsschaden geltend gemacht werden darf.
- >0,9- bis </=1,3-Gebühr:
- Diese Sätze fallen an, wenn der Fall komplexer oder umfangreicher wird, wir Beweismittel prüfen müssen oder eine umfangreiche Korrespondenz mit Ihnen führen.
- 1,3-Gebühr:
- Bestreiten Sie ungebründet oder unbeachtlich eine Forderung, so liegt dennoch eine bestrittene Forderung vor.
- Laut Gesetz besteht in solchen Fällen eine Kostenerstattungspflicht bis zum Gebührenfaktor von 1,3.
- der Faktor 1,3 ist auch Maximalfaktor (sofern keine Mehrfachvertretung einer Gläubigergemeinschaft vorliegt)
2.2 Die Reform des Inkassorechts: Schutz für Kleinforderungen
Seit 2021 hat der Gesetzgeber den Schutz für Verbraucher massiv gestärkt. Die Euro-Invest-Inkasso GmbH setzt diese Regeln konsequent um. Besonders wichtig für Sie:
- Forderungen bis 50 Euro:
- Hier ist die Gebühr für die erste Mahnung deutlich gedeckelt. Wenn Sie also eine kleine Rechnung vergessen haben, explodieren die Kosten nicht mehr wie in früheren Jahren.
- Günstigerer Erstkontakt:
- Wenn Sie sofort auf das erste Schreiben reagieren und zahlen, profitieren Sie von reduzierten Sätzen.
2.3 Verzugszinsen berechnen: Transparent und tagesgenau
Neben der Inkassovergütung finden Sie auf dem Schreiben den Posten „Verzugszinsen„.
Gemäß § 288 BGB stehen dem Gläubiger Zinsen zu, sobald Sie mit einer Zahlung in Verzug geraten.
Die Formel lautet:
„Hauptforderung mal (Zinssatz geteilt durch 100) mal (Tage geteilt durch 365) = Zinsbetrag“
- Der Zinssatz:
- Bei Verbrauchern liegt dieser in der Regel bei 5 Prozentpunkten über dem Basiszins der Deutschen Bundesbank.
- Aktueller Check (Stand Januar 2026):
- Wir passen unsere IT-Systeme halbjährlich an die neuen Basiszins-Meldungen an.
- So stellen wir sicher, dass Sie keinen Cent zu viel an Zinsen zahlen.
2.4 Auslagen und Nebenforderungen: Was ist zulässig?
Oft wundern sich Empfänger über die Post- und Telekommunikationspauschale.
Auch diese ist kein „Extra-Verdienst„, sondern im RVG (Nr. 7002 VV RVG) fest verankert. Sie deckt die Kosten für den Briefversand, die Papierkosten und die digitale Infrastruktur ab. In der Regel beträgt sie bei pauschaler Berechnung nach dem Gesetz 20 % der Gebühr, jedoch maximal 20 Euro.
Entstehen tatsächlich höhere Kosten (ausnahmefälle)., so darf der Inkassodienstleister statt einer pauschalen Abrechnung auch eine konkrete Abrechnung der Auslagen durchführen, diese sind in der vollen nachgewiesenen Höhe erstattungsfähig (auch über 20,00 EURO hinaus).
Sollten weitere Kosten wie Adressermittlungskosten (wenn Sie umgezogen sind, ohne den Gläubiger zu informieren) anfallen, weisen wir diese separat nach. Transparenz bedeutet für uns:
Jeder Euro auf der Abrechnung muss einen gesetzlichen „Stammbaum“ haben.
Die Schadensminderungspflicht – Ihr Schutz vor Kosten-Explosion
Gläubiger sind verpflichtet, Kosten im Rahmen zu halten.
3.1 Der Retter-Effekt: Warum Inkasso billiger ist als eine Klage
Ein häufiger Vorwurf lautet, Inkassounternehmen würden die Kosten künstlich „aufblähen“.
Doch bei genauerer Betrachtung ist das Gegenteil der Fall. In der deutschen Rechtsordnung ist das außergerichtliche Inkassoverfahren ein notwendiger Zwischenschritt, der Sie vor den weitaus massiveren Kosten eines Gerichtsverfahrens und ggf. einer anschließenden Zwangsvollstreckung schützt.
Stellen Sie sich vor, der Gläubiger würde sofort einen Rechtsanwalt mit einer streitigen Hauptsacheklage beauftragen oder ohne Vorwarnung ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Die Kosten hierfür wären von Beginn an um ein Einiges höher, da zusätzlich zu den Anwaltsgebühren sofort auch Gerichtskosten anfallen würden.
Die Euro-Invest-Inkasso GmbH fungiert hier als „Kosten-Filter“, der versucht, die Angelegenheit auf der günstigsten Stufe – der außergerichtlichen Einigung – zu klären.
3.2 § 254 BGB erklärt: Die Pflicht des Gläubigers, Kosten gering zu halten
Das Gesetz verpflichtet jeden Gläubiger zur sogenannten Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB). Das bedeutet: Ein Unternehmen darf nicht tatenlos zusehen, wie ein Schaden (z. B. durch Zinsen oder Mahngebühren) immer größer wird, wenn es eine günstigere Möglichkeit zur Klärung gibt.
Wie Euro-Invest-Inkasso diese Pflicht umsetzt:
- Schnelle Kontaktaufnahme:
- Wir melden uns zeitnah nach Beauftragung, um den Zinslauf zu stoppen.
3.3 Vermeidung von Titulierungsgebühren: Warum Zeit Geld ist
Die Kosten eines Inkassobriefs sind ärgerlich, aber sie sind gering im Vergleich zu dem, was folgt, wenn keine Reaktion erfolgt. Sobald eine Forderung tituliert wird (durch einen Vollstreckungsbescheid vom Gericht), entstehen neue Gebühren:
- Gerichtskosten für den Mahnbescheid.
- Zusätzliche Inkasso- oder Anwaltsgebühren für das gerichtliche Verfahren (Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid oder Hauptsacheklage).
- Kosten für den Gerichtsvollzieher, oder das Vollstreckunsgericht (Pfändungs- und Überwiesungsbeschluss)falls eine Zwangsvollstreckung eingeleitet wird.
Durch die Zahlung oder eine Ratenvereinbarung im außergerichtlichen Stadium bei Euro-Invest-Inkasso GmbH vermeiden Sie diese „Kostenspirale“. Wir verstehen uns als Brücke, die Ihnen hilft, den Weg der geringsten Kostenbelastung zu wählen.
3.4 Der Vergleich: Was kostet Ignorieren wirklich?
Um die Verhältnismäßigkeit zu verdeutlichen, hilft ein Blick auf die groben Zahlen (Beispielrechnung für eine 100 € Forderung):
| Stufe des Verfahrens | Geschätzte Gesamtkosten (inkl. Hauptforderung) |
|---|---|
| Außergerichtliches Inkasso | ca. 140,00 € – 195,60 € |
| Gerichtlicher Mahnbescheid | ca. 210,00 € – 240,00 € |
| Vollstreckungsbescheid & Gerichtsvollzieher | ca. 350,00 € + Bonitätsverlust |
Wie Sie sehen, ist das außergerichtliche Mahnschreiben der Euro-Invest-Inkasso GmbH die letzte Stufe, auf der Sie die Angelegenheit mit einem vergleichsweise geringen Aufschlag bereinigen können.
3.5 Bonitätsschutz als geldwerter Vorteil
Es geht nicht nur um die Gebühren auf dem Papier.
Eine unbezahlte Forderung, die gerichtlich tituliert wird, führt häufig zu einem negativen Eintrag bei Auskunfteien wie der SCHUFA auch wenn wir dort niemals selbst einmelden, da diese Insitutionen sich die Daten aus dem staatlichen Vollstreckungsportal beziehen können. Ein solcher Eintrag kann Sie über Jahre hinweg viel Geld kosten – durch höhere Zinsen bei Krediten, verweigerte Handyverträge oder Probleme bei der Wohnungssuche.
Indem wir Ihnen helfen, die Forderung außergerichtlich zu klären, schützen wir Ihren wirtschaftlichen Ruf. Dies ist ein wesentlicher Teil unserer Dienstleistung, der oft übersehen wird, wenn man nur auf die Inkassogebühr blickt.
Ratenzahlung und Vergleiche – Wege aus der Schuldenfalle
Eine Alternative zur Einmalzahlung oder zur Eskalation der Kosten:
4.1 Die Erkenntnis: Wenn das Geld gerade nicht reicht
Es gibt Momente im Leben, in denen eine Rechnung – egal wie berechtigt sie ist – einfach nicht in das aktuelle Budget passt. Arbeitslosigkeit, Krankheit oder unvorhergesehene Reparaturen können jeden treffen. Die schlechteste Reaktion wäre nun, aus Scham oder Überforderung den Kopf in den Sand zu stecken.
Die Euro-Invest-Inkasso GmbH verfolgt hier einen pragmatischen Ansatz:
Eine Forderung, die in kleinen, verlässlichen Raten gezahlt wird, ist für alle Beteiligten besser als eine Forderung, die in einem teuren und langwierigen Vollstreckungsverfahren endet. Wir sind bereit, Ihnen entgegenzukommen, sofern Sie den ersten Schritt zur Kommunikation wagen.
4.2 Das Instrument der Ratenzahlungsvereinbarung
Eine Ratenzahlung ist mehr als nur eine Aufschiebung. Sie ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Gläubiger, vermittelt durch uns.
Ihre Vorteile bei Euro-Invest:
- Individuelle Beträge: Wir prüfen Ratenvorschläge, die an Ihr monatliches Nettoeinkommen angepasst sind.
- Planungssicherheit: Sobald die Vereinbarung steht und die Raten fließen, werden keine weiteren Mahnschritte eingeleitet.
- Digitaler Abschluss: Über unser Schuldnerportal können Sie Ratenpläne direkt kalkulieren und mit einem Klick beantragen.
Wichtiger Hinweis:
Eine Ratenzahlungsvereinbarung löst in der Regel eine Einigungsgebühr aus. Diese ist jedoch gut investiertes Geld, da sie den weitaus teureren Weg der Zwangsvollstreckung sofort stoppt.
4.3 Zinsstopp und Vergleichsangebote: Die „Abkürzung“ zur Schuldenfreiheit
In bestimmten Fällen – insbesondere wenn eine Forderung bereits länger besteht oder die wirtschaftliche Situation des Schuldners sehr schwierig ist – sind wir in Absprache mir den auftraggebenden Gläubigern zu Vergleichen berechtigt.
- Der Teilerlass: Bei einer Einmalzahlung „auf einen Schlag“ können wir oft auf einen Teil der aufgelaufenen Zinsen oder Gebühren verzichten.
- Der Zinsstopp: Wenn Sie eine Ratenzahlung beginnen und diese zuverlässig bedienen, können wir in Absprache mit dem Gläubiger prüfen, ob weitere Zinsen für die Laufzeit ausgesetzt werden.
Diese Maßnahmen zeigen deutlich:
Unser Ziel ist der Rechtsfrieden. Wir wollen das Aktenzeichen schließen, nicht die Forderung künstlich durch Zinseszinsen aufblähen.
4.4 Bonitätsschutz: Die Belohnung für Verlässlichkeit
Ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit ist die Zwangsvollstreckung und dabei auch die Abfrage des Vermögensverzeichnisses beim Schuldner durch den Gerichtsvollzieher. Verweigert ein Schuldner dabei die Mitwirkung, erfolgt kraft Gesetz eine Eintragung im Vollstreckungsregister und von dort holen sich Auskunfteien die Informationen.
Doch das ist keine Einbahnstraße.
Wenn Sie eine Forderung durch eine getroffene Vereinbarung erledigen, wird dies dort positiv vermerkt.
- Erledigungsvermerk: Sobald die letzte Rate eingegangen ist, melden wir den Fall als „erledigt„. Dies ist der erste Schritt zur Wiederherstellung Ihrer vollen Kreditwürdigkeit.
- Vermeidung von Vollstreckungstiteln: Ein Ratenplan verhindert den gefürchteten Vollstreckungsbescheid, der Ihre Bonität für mindestens drei Jahre massiv beschädigen würde.
4.5 Wie Sie einen Ratenplan erfolgreich anfragen
Damit wir Ihrem Wunsch zustimmen können, bereiten Sie sich kurz vor:
- Haushaltsrechnung:
- Wie viel bleibt nach Miete und Lebensmitteln wirklich übrig?
- Seien Sie ehrlich zu sich selbst – eine 10-Euro-Rate, die ankommt, ist besser als eine 100-Euro-Rate, die nach einem Monat platzt.
- Transparenz:
- Wenn Sie uns kurz mitteilen, warum es gerade eng ist (z.B. Kopie des Bescheids über Kurzarbeitergeld), erhöht dies die Chance auf einen Zinsverzicht oder einen Vergleich massiv.
- Das Portal nutzen:
- Dokumentieren Sie Ihren Wunsch über dir Formulare in unserem System, damit beide Seiten eine klare Bestätigung haben.
Fazit – Transparenz schafft Frieden und wirtschaftliche Stabilität
Gebühren sind nicht willkürlich und können auch von Schuldnern zu Ihren Gunsten gering gehalten werden.
5.1 Der „Gebühren-Check“: Vertrauen durch Überprüfbarkeit
Wir wissen, dass Vertrauen im Inkassowesen nicht geschenkt, sondern erarbeitet wird. Deshalb fordern wir Sie aktiv dazu auf:
Prüfen Sie uns. Ein seriöses Unternehmen wie die Euro-Invest-Inkasso GmbH hat nichts zu verbergen.
Sie können unabhängige Portale wie den „Inkasso-Check“ der Verbraucherzentralen nutzen, die Gebühren mit den offiziellen Tabellen des Bundesministeriums für Justiz (RVG) abgleichen oder unsere kostenlosen und fachlich sehr genauen online Tools zur Überprüfung verwenden.
Sie werden feststellen, dass unsere Forderungsaufstellungen präzise den gesetzlichen Korridor einhalten. Diese Offenheit ist unser wichtigstes Gut im Kampf gegen das „Abzocke“-Narrativ.
5.2 Unsere Philosophie: Wir verdienen an der Lösung, nicht am Konflikt
Oft wird behauptet, Inkassobüros hätten ein Interesse daran, Verfahren in die Länge zu ziehen, um mehr Gebühren zu generieren. Wirtschaftlich betrachtet ist das Gegenteil der Fall. Ein langwieriger Konflikt bindet Ressourcen, verursacht Verwaltungskosten und belastet die Beziehung zwischen allen Beteiligten.
Unser Erfolg bemisst sich an der Lösungsquote und nicht (nur) an der bloßen Beitreibungsquote.
Ein Fall, der durch eine faire Ratenzahlung oder einen schnellen Vergleich abgeschlossen wird, ist für uns ein Erfolg. Wir setzen auf Effizienz durch Digitalisierung und Empathie in der Kommunikation. Nur so lässt sich ein Forderungsmanagement betreiben, das sowohl den Interessen des Gläubigers als auch der Situation des Schuldners gerecht wird.
5.3 Warum faires Inkasso ein Pfeiler der Wirtschaft ist
Hinter jeder unbezahlten Rechnung steht ein Unternehmen – oft ein kleiner Online-Shop oder ein lokaler Dienstleister –, das Gehälter zahlen und Investitionen tätigen muss. Wenn Zahlungen ausbleiben, gefährdet dies Arbeitsplätze.
Inkasso ist das Instrument, das sicherstellt, dass Verträge eingehalten werden. Indem die Euro-Invest-Inkasso GmbH professionell und rechtssicher mahnt, schützen wir die Zahlungsmoral und damit die Stabilität des Marktes. Dass dies für den Verursacher der Kosten (den Schuldner) mit Gebühren verbunden ist, ist die logische und gerechte Konsequenz aus dem Verursacherprinzip.
5.4 Schlusswort: Vom Konflikt zur Erledigung
Ein Schreiben von Euro-Invest-Inkasso ist keine Sackgasse, sondern eine Aufforderung zum Dialog. Wir haben Ihnen in diesem Guide gezeigt:
- Dass Gebühren gesetzlich fundiert sind.
- Dass wir die Schadensminderungspflicht ernst nehmen.
- Dass wir flexible Lösungen wie Ratenpläne anbieten.
Nutzen Sie unser Schuldnerportal, sprechen Sie mit unseren Beratern und lassen Sie uns gemeinsam einen Haken hinter die Angelegenheit setzen. Ein erledigter Fall bedeutet für Sie: Weniger Stress, eine saubere Bonität und die Sicherheit, fair behandelt worden zu sein.
„Eugen V. nutze am 23.12.2025 (dem Tag der Veröffentlichung unseres neuen Vergleichsformulares unserer Website) die Möglichkeit ein Vergleichangebot über dieses Formular abzugeben. Er bot dabei rund 65,00% der Gesamtforderung als Einmalzahlung an. Nach Rücksprache mit der auftraggebenden Gläubigerin unserer Argumentation dort und aufgrund zeitnah drohenden Eintrittes der Verjährung was eine gerichtliche Maßnahmeneinleitung unter Kostenaufwendung notwendig gemacht hätte, ließ sich die Auftraggeberin auf das vergleichsweise geringe Angebot ein. Eugen V. sparte in dieser Einzelfallsituation rund 35,00 % der Gesamtkosten ein. Wir freuen uns mit Ihm und freuen uns zugleich über die rege Nutzung dieses neuen Formulares durch die schuldnerseitigen Nutzer unserer Website.“
FAQ
Häufig gestellte Fragen zum Thema "Inkasso"
Woher weiß ich, dass die Euro-Invest-Inkasso GmbH ein staatlich zugelassenes Unternehmen ist?
Wir sind als registrierter Rechtsdienstleister im eingetragen (Aktenzeichen einsehbar beim Bundesamt für Justiz ). Seit dem 01.01.2025 unterliegen wir der zentralen Aufsicht durch das Bundesamt für Justiz, was ein höchstmögliches Maß an staatlicher Kontrolle und Compliance garantiert. Sie ifnden die Kontaktdaten zum Bundesamt für Justiz in jeder unserer ersten drei standartisierten Kontaktaufnahmen, sowie im Impressum dieser Website.
Wie erkenne ich, dass der Brief echt ist?
Prüfen Sie das auf unseren Kontaktaufnahmen angegebene Aktenzeichen, die Angabe des ursprünglichen Gläubigers und zu jedem Inkassounternehmen oder Inkassoanwalt die Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister (unser Aktenzeichen: 2024 0001 0939) und bei Anwälten die entsprechende Eintragung im bundesweiten Rechtsanwaltsverzeichnis. Prüfen Sie zudem zu Ihrer Sicherheit auch, ob die in unseren Schreiben angegebene IBAN, auf welche die Zahlung veranlasst werden soll, wirklich auch zu unserem Unternehmen gehört, vgl. IBAN-Prüfer. Unsere Schreiben enthalten zudem die gesetzlich geregelten Pflichtangaben .
Wie erkenne ich in Ihrem Schreiben, mit wem ich den Vertrag geschlossen haben soll?
Die Identität Ihres ursprünglichen Vertragspartners ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Informationspflicht. Auch diese Angabe finden Sie zentral in der Box „Informationen gemäß § 13a Absatz 1 RDG“.
Achten Sie in dieser Box auf folgende Angaben:
- Name des Gläubigers: Hier wird der Name der Person oder des Unternehmens genannt, gegenüber dem die Forderung ursprünglich entstanden ist.
- Vertragsdetails: Ergänzend zum Namen des Gläubigers führen wir dort – sofern vorhanden – die ursprüngliche Rechnungsnummer, das Vertragsdatum oder Ihre Kundennummer beim Vertragspartner auf.
- Eindeutige Zuordnung: Diese Angaben ermöglichen es Ihnen, Ihre eigenen Unterlagen (E-Mails, Briefe oder Kontoauszüge) zu prüfen und den Vertragsschluss eindeutig zu verifizieren.
Sollten Sie den genannten Gläubiger dennoch nicht zuordnen können, prüfen Sie bitte, ob es sich um eine Muttergesellschaft oder einen Markennamen handelt, unter dem der Vertragspartner firmiert.
Wie erkenne ich in Ihrem Schreiben, wofür genau ich zahlen soll?
Um volle Transparenz über die Zusammensetzung der Forderung zu gewährleisten, finden Sie alle relevanten Details in der speziell gekennzeichneten Informationsbox „Informationen gemäß § 13a Absatz 1 RDG“.
Dort ist die Forderung wie folgt aufgeschlüsselt:
- Der Forderungsgrund: In der Box wird explizit angegeben, um welche Art von Leistung oder Ware es sich handelt (z. B. Dienstleistungsvertrag, Warenlieferung oder Abonnement).
- Detaillierte Kostenaufstellung: Sie finden hier eine klare Trennung zwischen der Hauptforderung (dem ursprünglichen Rechnungsbetrag), etwaigen Verzugszinsen sowie den bisher angefallenen Mahnkosten des Gläubigers.
- Inkassokosten: Auch die Kosten unserer Beauftragung werden dort gemäß den gesetzlichen Vorgaben separat ausgewiesen und erläutert.
Durch diese strukturierte Darstellung in der Infobox können Sie auf einen Blick nachvollziehen, wie sich der Gesamtbetrag zusammensetzt und welche einzelnen Posten zur Zahlung ausstehen.
Ich habe vom ursprünglichen Gläubiger nie eine Rechnung oder Mahnung erhalten. Muss ich trotzdem zahlen?
Dies ist ein häufiges Missverständnis.
Rechtlich gilt hierbei:
- Verzug ohne Mahnung: In vielen Fällen (z. B. bei kalendermäßig bestimmbaren Zahlungszielen oder nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungserhalt gemäß § 286 BGB) tritt Verzug automatisch ein, auch ohne dass der Gläubiger eine Mahnung schicken muss.
- Kostenpflicht: Sobald Verzug eingetreten ist, ist der Gläubiger berechtigt, ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Die dadurch entstehenden Kosten sind als Verzugsschaden von Ihnen zu tragen.
- Transparenz: In der Informationsbox gemäß § 13a Absatz 1 RDG führen wir das Datum auf, seit dem Sie sich im Verzug befinden, um Ihnen die Prüfung zu erleichtern.
Wichtiger Hinweis:
Da unser Haus auch zahlreiche Onlineportale mit der auftragsgemäßen Beitrebung von zahlungsgestörten Forderungen unterstützt, muss auch erwähnt werden, dass in solchen Forderungssachen die Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen stets direkt in den persönlich im Zuge des Vertragsschlusses angelegten Portalaccount des Schuldners als Nutzer des Portals hinterlegt werden. Sobald diese Unterlagen dort in den Machtbereich des Nutzers gelangen, kann dieser sich nicht mehr auf eine fehlende Rechnung oder Mahnung berufen, denn es besteht die vertragliche Nebenpflicht die Inhalte des vertraglich vereinbarten Nutzungsrechts auch durch Wahrnehmung der Accountinhalte zur Person des Nutzers in seinem dort eigenen und geschützen Zugangs regelmäßig zu prüfen.
Was passiert, wenn ich nicht auf den Brief reagiere?
Das Verfahren läuft in solchen Fällen automatisiert gegen Sie Stufe für Stufe nach einem festen und intern mit dem auftraggebenden Gläubiger im Vorfeld unserer Beauftragung vereinbarten Prozess weiter. Es folgen je nach vereinbartem Standard möglicherwiese zunächst weitere außergerichtliche Kontaktaufnahmen oder es folgen sogar bereits gerichtliche Mahnbescheide, die deutlich höhere Kosten verursachen. Schnellstmögliche Kommunikation ist deshalb immer die günstigere Wahl.
Wie lange habe ich Zeit, auf das Schreiben zu reagieren?
In der Regel setzen Inkassounternehmen eine Frist von ca. 10 bis 14 Tagen. Es ist wichtig, diese Frist nicht reaktionslos verstreichen zu lassen, um weitere Kosten oder ein gerichtliches Mahnverfahren zu vermeiden.
Woher hat Euro-Invest-Inkasso GmbH meine Daten?
Diese wurden vom ursprünglichen Gläubiger (Ihrem Vertragspartner) im Rahmen der Forderungsübergabe DSGVO-konform übermittelt. Jede Datenübermittlung eines Gläubigers zum Zwecke der auftragsgemäßen Forderungsbeitreibung ist dabei gemäß Artikel 6 lit. f) DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen zulässig. Zusätzlich erheben wir in Fällen veralteter Datensätze auch Informationen zu Schuldnern bei Einwohnermeldeämtern, Providern, Hostern, Gerichtsvollziehern und vergleichbaren Stellen.
Kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren?
Ja, wir bieten individuelle Ratenpläne und Vergleiche an. Diese können Sie direkt erreichbar über unser Schuldnerportal und über unser Kontaktportal bis hin zum entsprechenden Formular auffinden und eine Anfrage anhand Ihrer Wünsche zu den durch Sie praktisch möglichen Modalitäten erstellen und an uns abschicken.
Kann ich der Forderung widersprechen?
Ja, das können Sie selbstverständlich und jederzeit. Nutzen Sie dazu bitte eine sachliche Begründung und fügen Sie vorhandene Beweise (z.B. Widerruf oder Retourenschein) Ihrer Eingabe an unser Haus bei. Unsere interaktiven online Tools können Ihnen im Vorfeld sogar helfen, Ihr Anliegen fachlich zu prüfen und die Prüfergebnisse korrekt und rechtssicher zu formulieren. vgl. Dashboard .
Ich habe widersprochen, erhalte aber trotzdem Mahnungen. Warum?
Ein pauschaler Widerspruch („Ich zahle nicht“, „Ich widerspreche komplett„, usw.) stoppt den Prozess rechtlich nicht. Wenn Sie jedoch einen sachlich begründeten Widerspruch (z. B. Nachweis einer Kündigung oder Zahlung) einreichen, setzen wir das Verfahren für die Dauer der Prüfung aus. Wir garantieren eine Rückmeldung innerhalb von 10 Werktagen zur Bestätigung des Eingangs Ihrer substantiierten Eingabe. Bedenken Sie bitte auch, dass wir tagtäglich eine ungeheuere Menge an Forderungen und zugehörigen Eingaben bearbeiten und es auch deshalb zu zeitlichen Verzögerungen einer RÜckmeldung Ihnen gegenüber kommen kann.
Ich habe bereits an den Gläubiger gezahlt. Was nun?
Senden Sie uns bitte den Zahlungsbeleg (Screenshot/Kontoauszug) über das unsere für solche Anliegen spezielle Emailadresse beschwerde@euroinvestinkasso.de zu. Wir gleichen diese Erklärung mit dem vorgelegten Nachweis umgehend mit dem Gläubiger ab und schließen die Akte bei Bestätigung der von Ihnen erklärten Tatsache endgültig ab.
Muss ich die Inkassogebühren von Euro-Invest-Inkasso GmbH bezahlen?
Ja, wenn die Hauptforderung berechtigt ist und Sie sich zum Zeitpunkt der Beauftragung bereits im Verzug nach den gesetzlichen Vorgaben befanden, ist dem auftraggebenden Gläubiger ein Schaden entstanden, der durch den Verursacher nach den Regeln des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistung entstanden ist. Die Gebühren sind als Verzugsschaden im Sinne des BGB entstandenund die Erstattung ist gesetzlich im RVG geregelt.
Was passiert, wenn ich zahlungsunfähig bin?
Suchen Sie proaktiv den Kontakt zu uns. Oft lassen sich Vergleiche (Einmalzahlung einer geringeren Summe gegen Erlass der Restschuld) oder langfristige Stundungen und niedrige Teilzahlungsvereinbarungen gemeinsam vereinbaren. Wir prüfen dabei mit Ihnen Ihre wirtschaftliche Situation fragen zur Bestätigung von Ihnen aussagekräftige Nachweise an und nehmen die daraus gewonnenen Erkenntniss in die Verhandlung mit dem auftraggebenden Gläubiger mit, der sich in aller Regel auf unsere Einschätzung zu möglichen Lösungsvarianten einzulassen bereits ist und diese regelmäßig anschließend erlaubt. Wir sind als Dienstleister an eine solche Erlaubnis des Auftraggebers gebunden, wirken jedoch bei nachgewiesenen Fällen fast immer wohlwollend im Sinne von Schuldnern zur Findung einer praktisch umsetzbren Lösung auf die Auftraggeber ein.
Prüfen Sie die Seriosität Ihrer Auftraggeber, bevor Sie tätig werden?
Ja. Die Euro-Invest-Inkasso GmbH führt ein sogenanntes Pre-Scoring neuer Auftraggeber vor der eigentlich gesetzlichen vorgeschriebenen Rechts- und Schlüssigkeitsprüfung zur Forderung durch. Dabei prüfen wir das Geschäftsmodell, die angebotenen Produkte und Dienstleistungen, die rechtliche und tatsächliche Vertragsschlusssituation und vieles mehr. Wir vertreten anschließend nur Mandanten, die das Pre-Scoring erfolgreich bestanden haben und deren Forderungen auf rechtlich nachvollziehbaren Vertragsgrundlagen oder anderweitigen normierten Anspruchsgrundlagen und Rechtsgründen basieren. Sollten im Einzelfall Unstimmigkeiten (z. B. Identitätsdiebstahl ) auftreten, bieten wir strukturierte Prozesse zur Klärung an, statt blindlings zu mahnen.
Im Internet finden sich negative Berichte. Warum sollte ich der Forderung dennoch vertrauen?
Inkasso ist naturgemäß ein spannungsgeladenes Feld. Wer erhält schon gerne Post oder Emails von einem Inkassounternehmen?
Viele negative Online-Kommentare basieren jedoch auf dem Missverständnis, dass die bloße Beauftragung eines Inkassobüros bereits unzulässig sei oder auf anderen irrigen Vorurteilen. Viele online Quellen bestärken diese Vorurteile und Mythen und stellen sich bei genauer Auswertung als bloßes, angstbasiertes Marketing dar, das zunehmend vor allem marktschreierisch agierenden Anwälten einen geschäftlichen Zuwachs bringen soll. Wir arbeiten jedoch nach strengen Qualitätsrichtlinien (unser Qualitätssystem 2026) und prüfen jede Forderung vorab eienr Geltendmachung gegenüber eingemeldeten Schuldnern auf eine entsprechend bestehende Schlüssigkeit. Wir laden Sie in Fällen von fachlichen Fragestellungen und Einwänden jederzeit ein, unser eigenes Beschwerdeportal zu nutzen, um Sachverhalte direkt und fachlich zu klären.