Registrierung von Inkassodienstleistern im Rechtsdienstleistungsregister↗: In Deutschland dürfen Inkassodienstleistungen nur durch Unternehmen als eigenständiges gewerbliches Geschäft erbracht werden, wenn diese Unternehmen eine dahingehende Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) im Vorfeld der eigentlichen marktaktiven Tätigkeit durch die zuständige Registrierungsbehörde erhalten haben. Das RDG schreibt zum Erhalt einer solchen Erlaubnis zahlreiche gesetzliche Voraussetzungen vor, die zum Erhalt der Erlaubnis vorab durch das antragstellende Unternehmen nachgewiesen werden müssen. Zweck dieses sogenannten gesetzlichen “Erlaubnisvorbehaltes” ist damit die qualitativ-fachliche Sicherung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des RDG zum Schutze der Gesellschaft.
Die Erlaubnis erfolgt in Form einer öffentlichen, online und kostenlos einsehbaren Registrierung des Unternehmens im Rechtsdienstleistungsregister durch die zuständige Aufsichtsbehörde.
Was sagt die Registrierung aus?
Neben dem Umstand einer Erlaubnis, die durch Registrierung für das registrierte Unternehmen sagt diese Registrierung aus, dass das Unternehnen die gesetzlichen Bestimmungen, die dafür notwendig sind einhält und nachgewiesen hat.
In Hinsicht auf Inkassodienstleistungen sagt es beipielsweise auf, dass mindestens eine natürliche Person die für eine solche Dienstleistung notwendige fachliche Qualifikation aufweist (qualifizierte Person) und dabei sowohl die theoretische, als auch die praktische Sachkunde der Registrierungsbehörde durch entsprechende Urkunden und Dokumente nachgewiesen hat. Inkassodienstleister müssen dabei beispielsweise die besondere Sachkunde gemäß § 11 Absatz 1 RDG in mindestens folgenden Rechtsgebieten nachweisen:
- Bürgerliches Recht
- Handelsrecht
- Wertpapierrecht
- Gesellschaftsrecht
- Zivilprozessrecht
- Zwangsvollstreckungsrecht
- Insolvenzrecht
- Kostenrecht
Suche im Register
Die eigentliche Suche im Register ist dabei vor allem für Betroffene von Leistungen durch ein registriertes Unternehmen gedacht und öffentlich, sowie kostenlos ermöglicht.
Leider ist das Register selbst aber nicht für jeden gleichermaßen intuitiv aufgebaut, weshalb die Suche nach einem konkreten Unternehmen, bzw. einer konkreten Registrierung manchmal kein oder ein falsches Ergebnis ausgibt. Dadurch entsteht manchmal der falsche und trügerische Eindruck, es läge keine wirksame und aktive Registrierung im Register und demnach keine Erlaubnis vor. Auch unserem Unternehmen wurde wegen tatsächlich falscher Anwendung der Suchfunktuon im Register durch Schuldner, Schuldnervertreter und sogar Behörden schon in der Vergangenheit zu Unrecht vorgeworfen ein sogenanntes “Fake -” Inkasso – also ein unerlaubtes Inkassounternehmen – zu sein.
Dieser Beitrag dient vorwiegend der leichten Vermeidung von Missverständnissen durch fehlerhafte Anwendung der Suchfunktion im Rechtsdienstleistungsregister und stellt deshalb neben den konkreten Eintragungen zu unserem Unternehmen auch die kompletten Schritte der Suche im Register von der Startseite bis zum konkreten Ergebnis dar. Daneben dient dieser Beitrag zusätzlich auch der tatsächen Aufklärung Aller, die von einem solchen Register bis dato noch überhaupt keine Kenntnis hatten. Mit einer Eintragung im Register steht und fällt letztlich nicht zuletzt auch die Seriosität eines rechtsdienstleistenden Unternehmens.
Sucht ein Betroffener von Inkassodienstleistungen beispielsweise als potentieller oder konkreter Auftraggeber oder als Schuldner oder Schuldnervertreter eine Antwort auf die Frage, ob man es mit einem seriösen Inkassounternehmen zu tun hat, so stellt die Registrierung ein wesentliches Indiz für tatsächlich bestehende Seriosität dar.
Suche im Register in allen einzelnen Schritten
Nachfolgend werden zur Suche einer konkreten Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister alle konkreten Einzelschritte der Suche von der Startseite bis zum gesuchten Ergebnis für Sie erklärt und abgebildet. Dies erfolgt am Beispiel unseres Unternehmens, der Euro – Invest – Inkasso GmbH.
Registrierung suchen
Offizielles Register online aufrufen
Das offizielle Rechtsdienstleistungsregister wird staatlich geführt.
Suche aufrufen
Suchmaske im Register
Die Suchmaske gibt zahlreiche Eingabemöglichkeiten vor, anhand derer eine bestimmte Suche immer weiter eingegrenzt werden kann.
In Bezug auf das Auffinden unseres Hauses schlagen wir das unserem Hause vergebene Aktenzeichen vor (371-AB-339), da Sie dann nur eine Eingabe tätigen müssen.
Suchbegriffe eingeben
Eingabe der konkreten Suchbegriffe
In der Suchmaske gegen Sie die bekannten Parameter ein um anschließend die Suche via “Suchen” Button durchzuführen.
Suchergebnisübersicht
Übersicht der Suchergebnisse
Es folgt die Weiterleitung auf die durch das Register aufgefundenen Suchergebnisse.
Je undefinierter und offener Sie die Suche nutzen, desto mehr unterschiedliche Ergebnisse wird die Suche auffinden.
Bekanntmachungen zum Ergebnis
Innerhalb eines konkreten Suchergebnisses
Durch einen Klick auf das Aktenzeichen können Sie eine Registrierung inhaltlich öffnen und einsehen. Dabei werden alle Bekanntmachungen inhaltlich und zeitlich abgebildet.
Die Historiernpunkte können ebenfalls durch einen entsprechenden Klick geöffnet und eingesehen werden.
Suchergebnis
Das Suchergebnis enthält dabei folgende Punkte:
– Aktenzeichen zur Registrierung
– Registrierungsbehörde
– registrierte Person / registriertes Unternehmen
– gesetzlicher Vertreter des registrierten Unternehmens
– qualifizierte Person gemäß RDG bei registrierten juristischen Personen
– Geschäftsanschrift
– Bereich der erlaubten Rechtsdienstleistungen
– gesetzliche Auflagen zur erlaubten Rechtsdienstleistung
Weitere Informationen im Register
Das Rechtsdienstleistungsregister stellt über die bloße Möglichkeit einer Suche nach registrierten Rechtsdienstleistern noch zahlreiche Informationen dar. So können zuständige Registrierungs- und Aufsichtsbehörden, Antragsunterlagen, Untersagungen zu begehrten Registrierungen und Informationen zu Berufsverbänden in einigen bereichen der Rechtsdienstleistungen aufgefunden werden. Hier ist beispielsweise auch der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e. V. aufgeführt, als für Inkassounternehmen zuständiger Bundesverband.
Wie Sie vielleicht aus früheren Beiträgen unseres Hauses in unserem Infoportal bereits wissen, ist die Euro-Invest-Inkasso GmbH Mitglied im BFiF e. V.. Lesen Sie in entsprechendem Beitrag dazu gerne nach, was eine solche Mitgliedschaft in der Praxis für Mitgliedsunternehmen bedeutet und welche Ziel- und Zwecksetzungen die Berufsverbände auch für den Markt und die Gesellschaft in Bezug auf den Umgang mit den eigenen Mitgliedsunternehmen umsetzen.
Vom Rechtsdienstleistungsregister können Sie zudem abschließend noch über einen dort verorteten link zum Justizportal des Bundes und der Länder gelangen, auf welchem neben zahlreichen weiteren dort auffindbaren Registern auch eine Unmenge an Informationen, Fomularen, Broschüren und Erklärungen eingeholt werden können.