Mitglied im BFiF e. V.:
Der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement↗, kurz BFiF e. V. ist neben dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU)↗ einer von nur zwei nach Größe, Mitgliederzahl und Marktaktivität nennenswerten Bundesverbänden zur Interessenwahrnehmung der Interessen aller Mitgliedsunternehmen mit Tätigkeitsfeldern in der Inkassobranche in Deutschland.
Die Euro – Invest – Inkasso GmbH ist dabei seit mehreren Jahren Mitglied im BFiF e. V.↗ und verwendet dabei auch im Rahmen der Mitgliedschaft das Logo des Verbandes ist fast allen Unterlagen und Medien, die für den Außenauftritt des Unternehmens vorgesehen sind. Auch haben wir unser Unternehmen durch den Verband zertifizieren↗ lassen. Wir sind dahingehend auch als zertifiziertes Unternehmen auf der Homepage des BFiF e. V. gelistet.
Doch was bedeutet das eigentlich, ein Mitglied im BFiF e. V. oder generell in einem solchen Bundesverband zu sein? Welche Pflicht und Rechte ergeben sich für Mitglieder? Was hat der Verbraucher, der Auftraggeber oder gar der Schuldner von dieser Information?
Aufgaben des BFiF
Die Aufgaben – nicht nur des BFiF, sondern auch des BDIU – sind dabei inhaltlich überaus vielfältig. Interessenwahrnehmung für Mitglieder, speziell dieser Branche der Rechtsdienstleistungen kann allein schon dem Begriff nach nahezu in jede denkbare Richtung und Perspektive ausgelegt und interpretiert werden. Deshalb lohnt sich ein vertiefter Blick in die jeweiligen Medien der Verbände um darin die jeweiligen Inhalte und Ausrichtungen erkennen zu können. Nachfolgend bilden wir dabei die Inhalte des BFiF e. V. ab, deren Mitglied wir sind. Diese ergeben sich aus der Satzung des Verbandes↗, der in der Rechtsform eines eingetragenen Vereines organisiert ist.
Information der Mitglieder
Der Verband informiert sein Mitglieder zunächst über allgemeine Entwicklungen der Branche, der Gesetzgebung und der Rechtsprechung. Darüber hinaus informiert er zusätzlich auch zu Fragen abseits der eigentlichen Markttätigkeit im Rahmen der entgeltlichen und gewerblichen Forderungsbeitreibung, wie beispielsweise dem Datenschutzrecht oder auch dem Bank- oder Medienrecht.
Durch diese Informationen können sich die Mitglieder oftmals besser und inhaltlich vollständiger auf zukünftige Entwicklungen, aber auch auf gegenwärtige Umstände in und abseits der Markttätigkeit einstellen, umstellen oder auch nur darauf vorbereiten.
Mitglied im BFiF: Beratung der Mitglieder
Neben der allgemeinen Information seiner Mitglieder berät der Verband seine Mitgliedsunternehmen zusätzlich sowohl in allgemeinen, als auch in konkreten Fragestellungen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend folgende Bereiche …
- Inkassoverfahren
- Rechtsdienstleistungsgesetz
- Gebührenrecht
- Vertragsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Datenschutzrecht
- und viele weiteren Bereich,
… die für ein rechtsksonformes Marktverhalten der Mitglieder relevant sind.
Dabei stellt der Verband auch Rechtstexte, Formulare und Checklisten zur Verfügung, die einem „update – Service“ unterliegen. Der BFiF e. V. führt einen Website Check an Mitgliederwebsites durch und betreibt neben Online Informationen der Mitglieder auch einen Informationsdienst per Email (Newsletter).
Mitglieder des Verbandes haben so jederzeit eine qualifizierte, sowie sach- und fachkundige Anlaufstelle rund um die vorstehend auszugsweise genannten Themen.
Interessenvertretung für die Mitglieder
Der BFiF e. V. vertritt darüber hinaus auch die zahlreichen beruflichen Interessen, Anliegen und Vorhaben der Mitgliedsunternehmen gegenüber Aufsichtsbehörden, Gerichten, sonstigen Behörden und nicht zuletzt auch gegenüber dem Gesetzgeber.
Letzterer beispielsweise bezieht beispielsweise die Berufsverbände in die Gesetzgebung im Rahmen von Stellungnahmen bei das Inkassorecht betreffenden Gesetzesentwürfen und berücksichtigt dabei die Inhalte der Stellungnahmen der Verbände um letztlich praktisch anwendbare Gesetze überhaupt in Kraft treten zu lassen.
Mitglied im BFiF: Aufsicht über die Mitglieder
Aus der Mitgliedschaft eines Unternehmens in einem der genannten Verbände verpflichtet sich das Unternehmen auch zur Einhaltung der Satzung, der Gesetze und der sich aus Gesetzes ergebenden Verpflichtungen. Der Verband überwacht dabei die Einhaltung dieser Verpflichtungen im Rahmen der Ausübung einer beschränkten Aufsicht.
Ergibt sich für den BFiF e. V. beispielsweise, dass ein Mitgliedsunternehmen sich im Rahmen der Markttätigkeit nicht oder nicht ausreichend an gesetzliche Vorgaben hält, so kann der Verband entsprechend der Vereinssatzung das Mitgliedsunternehmen mit Sanktionen belegen. Die vorstellbaren Sanktionen des BFiF e. V. können dabei schlimmstenfalls – neben rechtlichen Schritten gegen das Mitgliedsunternehmen seitens des Verbandes – zum Ausschluss des Unternehmens aus dem Verband führen.
Verbraucherschutz als Mitglied im BFiF
Beide einleitend genannte Bundesverbände haben sich auch dem Verbraucherschutz und der Aufklärung von Verbrauchern verpflichtet. Daraus resultiert, dass beide Verbände auf Ihren online Medien kostenlos auch Beiträge publizieren, die der Aufklärung von Verbrauchern dienen. Auch ist der Newsletter des BFiF e. V. auch von Nichtmitgliedern abonnierbar. Ebenso – der Möglichkeit einer kostenlosen Wahrnehmung – verhält es sich mit dem dort auf der Homepage betriebenen und für die Öffentlichkeit vorgehaltenen Blog.
Schwerpunkt des Verbraucherschutzes durch den BFiF e. V. ist jedoch die Annahme und Prüfung von Verbraucherbeschwerden von Verbrauchern gegen die dem Verband angehörenden Mitgliedsunternehmen.
Der BFiF e. V. unterhält dazu eine eigene Webpräsenz in Form↗ des „Beschwerdeportals„. Dort können Verbraucher sich einerseits identifizieren und Ihr Anliegen inklusive des Uploads von Nachweisen und Unterlagen mit Beschwerden gegen die Mitgliedsunternehmen also alle Unternehmen die ein Mitglied im BFiF sind hinwenden und durch den Verband im Rahmen eines durch den Verband gelebten Beschwerdemanagement Prozesses eine Überprüfung der konkreten Handlungen des Mitgliedsunternehmens im Lichte des Inkassorechts einleiten. Das Mitgliedsunternehmen ist gegenüber dem Verband satzungsgemäß verpflichtet bei eingehenden Beschwerden zu deren Aufklärung mitzuwirken. Der Verbraucher erhält abschließend eine Stellungnahme des Verbandes zum Ergebnis der Prüfung. Analog verhält es sich bei BDIU.
Damit steht dem Verbraucher bei Inkassounternehmen, die einem der beiden Bundesverbände angehören stets neben der gesetzlichen staatlichen Aufsichtsbehörde, die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz verantwortlich ist, eine zusätzliche weitere externe Anlaufstelle zur Verfügung – die kostenlos – in Anspruch genommen werden kann. Ein echter Vorteil für die Auseinandersetzung mit einem Mitglied im BFiF.
Beschwerdemanagement der Euro – Invest – Inkasso GmbH
Abschließend soll nicht unerwähnt bleiben, dass auch Inkassounternehmen – wenn auch nicht aufgrund einer gesetzlichen, satzungsmäßigen oder vertraglichen Verpflichtung unterliegend – in der Praxis meistens ein eigenes Beschwerdemanagement betreiben.
Auch die Euro – Invest – Inkasso GmbH als Mitglied im BFiF unterhält ein umfangreiches und stetig wachsendes, sowie zertifizierungsreifes Beschwerdemanagementsystem (intern nur „BMS“ genannt) und bearbeitet dabei jede Eingabe – auch von Schuldnern – wie eine Beschwerde um ein dokumentiertes, strukturiertes und nachvollziehbares, sowie prozessorientiertes Verfahren umzusetzen. Das Ergebnis einer solchen Prüfung stellt abschließend eine Dokumentation dar, die allen Parteien als Nachweis und zur Transparenz dient.
Ein entsprechendes „Beschwerdeportal“ unseres Hauses wird auf unserer Homepage aktuell integriert, verwenden Sie zur Eingabe von Beschwerden, kritischen Anregungen und fachlichen Einwendungen gerne nachfolgenden „call to action“ Button:
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